Steueränderungen 2009 Mehr Geld für Familien

Vor allem Familien und Geldanleger mit hohem Einkommen und Zinsanlagen profitieren von den Steuerregeln für 2009. Steuerlich besonders lohnend: die legale Beschäftigung von Handwerkern und anderen Dienstleistern. Bis zu 5200 Euro Ersparnis sind drin. Finanztest erklärt, was das neue Jahr an Steuerentlastung bringt

Kindergeld
Erster Pluspunkt für Familien: Es gibt mehr Kindergeld. Fürs erste und zweite Kind zahlt der Staat zehn und für weitere Kinder 16 Euro mehr - pro Kind und Monat. Bei drei Kindern gibt's für 2009 also 432 Euro mehr als 2008. Auch der Kinderfreibetrag steigt von 3 648 auf 3 964 Euro. Davon profitieren Eltern mit höherem Einkommen. Zwei Beispiele: Ein alleinstehender Vater mit zwei Kindern zahlt bei 40 000 Euro steuerpflichtigem Einkommen 2009 immerhin 73 Euro weniger Steuern als 2008. Bei einem Ehepaar mit drei Kindern und 120 000 Euro Einkommen macht die Ersparnis gegenüber 2008 sogar 270 Euro aus.

Steuerabzug für Handwerker-Rechnungen
Alle Steuerzahler mit Bedarf an Handwerkern und anderen Dienstleistungen profitieren von gestiegenen Abzugsbeträgen. Die Steuern verringern sich um 20 Prozent der Rechnungsbeträge. Der Höchstbetrag für Handwerkerrechnungen liegt bei 6.000 Euro für 2009. Materialkosten allerdings bleiben außen vor. Nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt das Finanzamt. Für selbstständige oder angestellte Hilfen im Haushalt - wie etwa Gärtner, Putzhilfe oder Pflegedienst - erkennt das Finanzamt bis zu 20.000 Euro an. Maximal mögliche Steuerersparnis damit: 5.200 Euro - bis zu 4.000 Euro mehr als 2008.

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Abschlag auf Zinsen
Im kommenden Jahr startet die Zinsabschlagssteuer. Sie bringt Geldanlegern mit hohem Einkommen und Zinseinnahmen eine satte Ersparnis. Bisher zahlten sie für Zinseinnahmen jenseits des Sparerfreibetrags Steuern wie fürs übrige Einkommen - also inklusive des Solidaritätszuschlags bis zu 47,5 Prozent. Ab 2009 zahlen sie nur noch 25 Prozent. Mit Solidaritätszuschlag sind es 26,4 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Allerdings: Künftig müssen Anleger auf alle Kapitalerträge Steuern zahlen. Dividenden waren bisher nur teilweise und Kursgewinne meist sogar gar nicht steuerpflichtig.

TIPPS: So sparen Sie Steuern

  • Belege. Sammeln Sie am besten von Anfang an alle Belege, die bei der Steuererklärung von Bedeutung sein können. Beachten Sie: Viele Zahlungen berücksichtigt das Finanzamt nur, wenn Sie einen Kontoauszug vorlegen. Barzahlungen an Handwerker oder Dienstleister akzeptiert das Finanzamt auch bei Vorlage einer Quittung nicht. Sie müssen das Geld überweisen.
  • Freibeträge. Lassen Sie etwaige Extra-Freibeträge gleich auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Für die Fahrtkosten etwa lohnt sich das, wenn Sie über 920 Euro im Jahr liegen, die bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs als Werbungskostenpauschale immer automatisch berücksichtigt werden. Ihr Arbeitgeber zieht dann von Anfang an weniger Lohnsteuer von Ihrem Gehalt ab.
  • Steuerklassen. Wenn Sie verheiratet sind, prüfen Sie, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Bei annähernd gleichem Gehalt ist meist die Kombination IV/IV richtig. Wenn einer deutlich mehr verdient, sollte er in die Steuerklasse III wechseln. Auch das bringt von Anfang an mehr Netto-Gehalt. Zu beachten: Die Steuerklasse im Jahr vor der Geburt eines Kindes hat Einfluss aufs Elterngeld. Steuerklasse III sollte derjenige wählen, der voraussichtlich den größeren Teil der Elternzeit übernehmen wird. Wichtig: Wechseln Sie, sofern Sie nicht mindestens ebenso viel verdienen wie Ihr Partner, nicht von Lohnsteuerklasse V aus direkt in Lohnsteuerklasse III, sondern wechseln Sie dann zunächst zur Lohnsteuerklasse IV. Hintergrund: Manche Steuerjuristen halten den Wechsel in Lohnsteuerklasse III unter Umständen für rechtsmissbräuchlich und unwirksam. Wenn Sie erst von Lohnsteuerklasse IV aus nach III wechseln, kann Ihnen nichts verloren gehen.
 
Leser-Kommentare
    • gquell
    • 03.01.2009 um 8:06 Uhr

    Die Zweiklassengesellschaft wird tüchtig weiter ausgebaut. Während den Wohlhabenden Steuergeschenke gemacht werden, müssen diese Beträge von den Kleinen durch Verzicht finanziert werden. Das nennt sich gesellschaftliche Solidarität!

    Die Freibeträge und die Erhöhung des Kindergeldes werden bei den HartzIV-Empfängern gleich wieder abgezogen. Von einer steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen und Haushaltshilfen profitieren nur die Menschen mit vergleichsweise hohem Einkommen oder Besitz.

    Der Gipfel der Unverschämtheit ist eigentlich die Abschlagssteuer. Für die Reichen, die von Zinsen und Dividenden leben bedeutet das faktisch eine Flattax. Sie bekommen von dieser Regierung im Grunde das, was F. Merz und Paul Kirchhof vor der letzten Bundestagswahl forderten. Gleichzeitig werden diese Erträge nicht auf die Einkommensteuer angerechnet. Und damit es noch richtig gerecht wird, sorgt der Staat mit dem Steuergeld der kleinen Frisöse dafür, daß der Millionär seine Dividendenerträge auch sicher beziehen kann, daß seine Kinder teure Privatschulen besuchen können, weil die Kosten absetzbar sind, daß die Kosten für Haushaltshilfen, die schon schlecht bezahlt werden, das Vermögen nicht zu sehr schmälern und daß die Kindererziehung auch noch steuerlich absetzbar bleibt.

    Und damit das auch alles so bleibt, wird die soziale Durchlässigkeit auch richtig verringert, in dem finanzielle Barrieren aufgebaut werden, wie Schulgeld, Studiengebühren oder Büchergeld. So läßt sich zuverlässig verhindern, daß Kinder der unpriveligierten Schichten vielleicht durch Intelligenz die Kreise der Priveligierten stören.

    Und bevor das Gejammer losgeht, daß die Reichen ja den größten Teil der Steuern bezahlen, sei darauf hingewiesen, daß die Reichen im Verhältnis deutlich weniger Steuern und Abgaben zahlen als die Armen. Wir vergessen nämlich die staatliche Abschöpfung auf den Konsum, der mit Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Versicherungssteuer, Kfz-Steuer, ... und die Belastung mit Sozialabgaben, die gerade bei den Nichtvermögenden unverhältnismäßig stark zuschlägt. Ein HartzIV-Empfänger, bzw. dessen Familie, finanziert diesen Staat auch mit, im gleichen Maße wie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Ein Beamter beispielsweise zahlt faktisch auch keine Steuern, da er in der Regel keine eigene steuerlich unabhängige Leistung produziert, sondern von den erwirtschafteten Steuern anderer lebt. Wer also auf HartzIV-Empfänger herabsieht und diese beschimpft, wie z.B. ein Berliner Politiker, der soll bedenken, daß jeder Empfänger staatlicher Leistungen, also Beamte, Politiker, HartzIV-Empfänger, genau genommen von dem erbrachten Leistungen anderer leben.

    Im Klartext, der Berliner Abgeordnete Henner Schmidt schmarotzt mehr und unverschämter von der Gemeinschaft als ein HartzIV-Empfänger. Ich verwende das Wort Schmarotzer im Wikipedia-Sinn:
    "Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Dieser auch als Wirt bezeichnete Organismus wird geschädigt, aber entweder gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt getötet. "
    Ich setze hier Gelderwerb mit Nahrungserwerb gleich und Organismus mit System, in diesem Fall unsere Gesellschaft.

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