Skiunfall Althaus droht Strafverfahren

Thüringens Ministerpräsident muss wegen seiner tödlichen Kollision mit einer Skiläuferin mit einem Verfahren rechnen. Unklar ist, wann er vernommen wird

Die Staatsanwaltschaft Leoben in der Steiermark, die in dem Fall ermittelt, hat noch nicht über den Zeitpunkt für die Vernehmung des bei dem Skiunfall schwer verletzten CDU-Politikers entschieden. "Das hängt nicht allein von uns ab, sondern auch von den behandelnden Ärzten", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Walter Plöbst, der Deutschen Presse-Agentur. Ebenso wenig sei entschieden, ob er durch einen Vertreter der österreichischen Anklage oder im Wege der Amtshilfe durch die deutsche Staatsanwaltschaft vernommen werde.

Plöbst bestätigte, dass bei Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, wie sie gegen Althaus eingeleitet wurden, es praktisch in jedem Fall zu einem Verfahren kommen müsse. "Das würde nur dann nicht gelten, wenn die Gutachten zweifelsfrei feststellen, dass jede Schuld oder Mitschuld des Betroffenen auszuschließen ist." In einem solchen Fall würde das Verfahren eingestellt. "Im Augenblick sind dies aber alles nur Spekulationen, da die Gutachten noch nicht vorliegen."

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Dieter Althaus war am Neujahrstag auf einer Piste der Riesneralm in der Steiermark aus noch ungeklärter Ursache mit einer 41 Jahre alten Skifahrerin zusammengestoßen. Die gebürtige Slowakin starb kurz nach dem Unfall. Althaus erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Er war am Freitag von der Unfallklinik im österreichischen Schwarzach in die Universitätsklinik Jena verlegt worden.

Althaus droht neben dem Strafverfahren auch eine Schadensersatzklage. Der Anwalt des Witwers der verstorbenen Frau hat einen entsprechenden Antrag angekündigt.

 
Leser-Kommentare
  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Darum muss Hr. Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Es wäre schlimm, wenn für Spitzenpolitiker Sonderregelungen gelten würden.
    Bisher ist aus Thüringen kein Plan B für die Wahlen bekannt. Der Wahlkampf sei ganz auf Hrn. Althaus ausgerichtet. Plakate gedruckt.
    Weder ein offenes Strafgerichtsverfahren, noch ein offenes privates Rechtsverfahren wären ein gutes Aushängeschild für einen zukünftigen Ministerpräsidenten. Das würde auch bei einer erkauften Einstellung des Verfahrens gelten.
    Zusätzlich ist offen, ob Hr. Althaus in Folge des Unfalls einer weiteren Regierungsperiode als MP gewachsen wäre.
    Da fragt man sich, wann die CDU endlich die Ärmel hochkrempeln will und sich auf eine Alternative für Hrn. Althaus vorbereiten will.
    Will man wirklich erst die Gutachten und die Fortschritte bei der Genesung von Hrn. Althaus abwarten?

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    • wll
    • 13.01.2009 um 9:03 Uhr

    "Darum muss Hr. Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden."

    Was für ein Rechtsverständnis haben Sie denn? Noch bevor die beauftragten Gutachter die Schuldfrage überhaupt geklärt haben, schreien Sie schon nach einer Anklageerhebung.

    Wenn er den Unfall zumindest mitverschuldet hat, ist zwangsläufig ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten - insofern stimme ich mit Ihnen überein. Sollten die Gutachter dagegen feststellen, dass ihn keine Schuld an dem Unglück trifft, gäbe es auch keine Rechtsgrundlage für eine Anklage.

    Stellen Sie sich einfach mal vor, ein Autofahrer würde bei Rot über die Ampel fahren und sie am Fussgängerübergang anfahren. Würden Sie es dann auch für gut befinden, wenn sie anschliessend angeklagt würden, weil der Autofahrer sich bei dem Unfall verletzt hat?

    Die von Ihnen angesprochenen "Deals" werden übrigens in erster Linie bei schwieriger Beweisführung zur Verfahrenserleichterung bzw. als Aussageanreiz für sogenannte Kronzeugen eingesetzt. Beides dürfte hier kaum in Frage kommen. Angesichts der hohen Öffentlichkeitswirkung der Causa dürften die von Ihnen unterstellten Mauscheleien ohnehin nur schwierig durchführbar sein.

    • wll
    • 13.01.2009 um 9:03 Uhr

    "Darum muss Hr. Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden."

    Was für ein Rechtsverständnis haben Sie denn? Noch bevor die beauftragten Gutachter die Schuldfrage überhaupt geklärt haben, schreien Sie schon nach einer Anklageerhebung.

    Wenn er den Unfall zumindest mitverschuldet hat, ist zwangsläufig ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten - insofern stimme ich mit Ihnen überein. Sollten die Gutachter dagegen feststellen, dass ihn keine Schuld an dem Unglück trifft, gäbe es auch keine Rechtsgrundlage für eine Anklage.

    Stellen Sie sich einfach mal vor, ein Autofahrer würde bei Rot über die Ampel fahren und sie am Fussgängerübergang anfahren. Würden Sie es dann auch für gut befinden, wenn sie anschliessend angeklagt würden, weil der Autofahrer sich bei dem Unfall verletzt hat?

    Die von Ihnen angesprochenen "Deals" werden übrigens in erster Linie bei schwieriger Beweisführung zur Verfahrenserleichterung bzw. als Aussageanreiz für sogenannte Kronzeugen eingesetzt. Beides dürfte hier kaum in Frage kommen. Angesichts der hohen Öffentlichkeitswirkung der Causa dürften die von Ihnen unterstellten Mauscheleien ohnehin nur schwierig durchführbar sein.

  2. was genau ist am beitrag neu?
    es steht (bis auf die schadensersatzfrage) absolut nichts drin, was nicht schon wenige stunden nach dem unfall veröffentlicht wurde.

    @1: leider gilt der gleichheitsgrundstz nur vorm gesetz -- nicht vorm stammtisch.
    würden sie mal erklären, wieso offenbar schon allein althaus' amt für sie ausreicht, um diffamierungen abzusondern ("wenn für Spitzenpolitiker Sonderregelungen gelten", "erkauften Einstellung")?

    disclaimer:
    dieser beitrag kann ironie enthalten!
    laut zeit-redaktion übersteigt ironie das geistige leistungsvermögen vieler zeit-leser und senkt das intellektuelle niveau, deswegen muss uu zum besten der leser zensiert werden!

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    Was ist an "Es wäre schlimm, wenn für Spitzenpolitiker Sonderregelungen gelten würden." diffamierend? Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein!
    "Deals" oder Absprachen bei Strafprozessen sind sogar vom Bundesverfassungsgericht als machbar eingestuft worden. Viele Politiker haben inzwischen diese Möglichkeit wahrgenommen. Was ist falsch an der Vermutung, dass auch Hr. Althaus versuchen könnte, diesen Weg zu gehen? Obwohl die Beklagten nach Deals nicht als vorbestraft gelten, bleibt natürlich für einen Politiker trotzdem etwas hängen.

    Was ist an "Es wäre schlimm, wenn für Spitzenpolitiker Sonderregelungen gelten würden." diffamierend? Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein!
    "Deals" oder Absprachen bei Strafprozessen sind sogar vom Bundesverfassungsgericht als machbar eingestuft worden. Viele Politiker haben inzwischen diese Möglichkeit wahrgenommen. Was ist falsch an der Vermutung, dass auch Hr. Althaus versuchen könnte, diesen Weg zu gehen? Obwohl die Beklagten nach Deals nicht als vorbestraft gelten, bleibt natürlich für einen Politiker trotzdem etwas hängen.

  3. Was ist an "Es wäre schlimm, wenn für Spitzenpolitiker Sonderregelungen gelten würden." diffamierend? Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein!
    "Deals" oder Absprachen bei Strafprozessen sind sogar vom Bundesverfassungsgericht als machbar eingestuft worden. Viele Politiker haben inzwischen diese Möglichkeit wahrgenommen. Was ist falsch an der Vermutung, dass auch Hr. Althaus versuchen könnte, diesen Weg zu gehen? Obwohl die Beklagten nach Deals nicht als vorbestraft gelten, bleibt natürlich für einen Politiker trotzdem etwas hängen.

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    • wll
    • 13.01.2009 um 9:03 Uhr

    "Darum muss Hr. Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden."

    Was für ein Rechtsverständnis haben Sie denn? Noch bevor die beauftragten Gutachter die Schuldfrage überhaupt geklärt haben, schreien Sie schon nach einer Anklageerhebung.

    Wenn er den Unfall zumindest mitverschuldet hat, ist zwangsläufig ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten - insofern stimme ich mit Ihnen überein. Sollten die Gutachter dagegen feststellen, dass ihn keine Schuld an dem Unglück trifft, gäbe es auch keine Rechtsgrundlage für eine Anklage.

    Stellen Sie sich einfach mal vor, ein Autofahrer würde bei Rot über die Ampel fahren und sie am Fussgängerübergang anfahren. Würden Sie es dann auch für gut befinden, wenn sie anschliessend angeklagt würden, weil der Autofahrer sich bei dem Unfall verletzt hat?

    Die von Ihnen angesprochenen "Deals" werden übrigens in erster Linie bei schwieriger Beweisführung zur Verfahrenserleichterung bzw. als Aussageanreiz für sogenannte Kronzeugen eingesetzt. Beides dürfte hier kaum in Frage kommen. Angesichts der hohen Öffentlichkeitswirkung der Causa dürften die von Ihnen unterstellten Mauscheleien ohnehin nur schwierig durchführbar sein.

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    In diesem Artikel steht geschrieben, dass der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hr. Pöbst, bestätigt, dass es praktisch IN JEDEM FALL zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung kommen MÜSSE. Da vertraue ich mehr dem Sprecher der Staatsanwaltschaft als einem unbekannten Kommentator.
    Zu Deals: Gerade heute wurde gemeldet, dass das Verfahren gegen Hrn. Zumwinkel im Deal, d.h. ohne Urteil, beendet wurde. Für mich kommt es vor wie orientalischer Basar. Aber das es ist erlaubt und offensichtlich mit den versierten Rechtsanwälten möglich.
    Machen Sie sich also bitte keine Sorgen um mein Rechtsverständnis.
    Die CDU Thüringen sollte sich stattdessen langsam Gedanken zu einem Plan B bei der Thüringen-Wahl machen. Der Count-Down läuft.

    In diesem Artikel steht geschrieben, dass der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hr. Pöbst, bestätigt, dass es praktisch IN JEDEM FALL zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung kommen MÜSSE. Da vertraue ich mehr dem Sprecher der Staatsanwaltschaft als einem unbekannten Kommentator.
    Zu Deals: Gerade heute wurde gemeldet, dass das Verfahren gegen Hrn. Zumwinkel im Deal, d.h. ohne Urteil, beendet wurde. Für mich kommt es vor wie orientalischer Basar. Aber das es ist erlaubt und offensichtlich mit den versierten Rechtsanwälten möglich.
    Machen Sie sich also bitte keine Sorgen um mein Rechtsverständnis.
    Die CDU Thüringen sollte sich stattdessen langsam Gedanken zu einem Plan B bei der Thüringen-Wahl machen. Der Count-Down läuft.

  4. In diesem Artikel steht geschrieben, dass der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hr. Pöbst, bestätigt, dass es praktisch IN JEDEM FALL zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung kommen MÜSSE. Da vertraue ich mehr dem Sprecher der Staatsanwaltschaft als einem unbekannten Kommentator.
    Zu Deals: Gerade heute wurde gemeldet, dass das Verfahren gegen Hrn. Zumwinkel im Deal, d.h. ohne Urteil, beendet wurde. Für mich kommt es vor wie orientalischer Basar. Aber das es ist erlaubt und offensichtlich mit den versierten Rechtsanwälten möglich.
    Machen Sie sich also bitte keine Sorgen um mein Rechtsverständnis.
    Die CDU Thüringen sollte sich stattdessen langsam Gedanken zu einem Plan B bei der Thüringen-Wahl machen. Der Count-Down läuft.

    Antwort auf "Rechtsverständnis?"
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    • wll
    • 13.01.2009 um 12:01 Uhr

    "Plöbst bestätigte, dass bei Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, wie sie gegen Althaus eingeleitet wurden, es praktisch in jedem Fall zu einem Verfahren kommen müsse. "Das würde nur dann nicht gelten, wenn die Gutachten zweifelsfrei feststellen, dass jede Schuld oder Mitschuld des Betroffenen auszuschließen ist."

    Wenn Sie den Artikel genau gelesen hätten (s. Zitat oben), wäre Ihnen aufgefallen, dass der besagte Staatsanwalt ein Strafverfahren bei durch die Gutachten erwiesener Unschuld definitv ausgeschlossen hat. Also genau das, was ich auch geschrieben habe. Dass, falls die Gutachten ein Teil- oder Vollverschulden ergeben, zwingend ein Strafverfahren eröffnet werden muss (Offizialdelikt!), ist ebenfalls logisch. Auch das habe ich genau so geschrieben. Ich schlage vor, Sie lesen einfach das nächste Mal gründlicher...

    Was Zumwinkel angeht, so lautet die Absprache "Geständnis gegen Bewährungsstrafe". Entgegen Ihrer ursprünglichen Behauptung ist Zumwinkel damit sehr wohl vorbestraft. Derartige Absprachen sind in der Rechtspraxis -auch bei Nichtpromis (da berichten halt die Medien nicht darüber) - absolut üblich, da angesichts der diffizilen Beweislage ansonsten eine sehr lange Beweisführung und der Gang durch mehrere Instanzen drohen würde. Da einige Teilfälle bereits verjährt sind, wäre eine Haftstrafe ohnehin wenig wahrscheinlich gewesen. Die chronisch überlasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften versuchen einfach pragmatisch vorzugehen, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Mit "Promibonus" oder "Basaren" hat das rein gar nichts zu tun. Eher mit unterfinanzierter Justiz...

    • wll
    • 13.01.2009 um 12:01 Uhr

    "Plöbst bestätigte, dass bei Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, wie sie gegen Althaus eingeleitet wurden, es praktisch in jedem Fall zu einem Verfahren kommen müsse. "Das würde nur dann nicht gelten, wenn die Gutachten zweifelsfrei feststellen, dass jede Schuld oder Mitschuld des Betroffenen auszuschließen ist."

    Wenn Sie den Artikel genau gelesen hätten (s. Zitat oben), wäre Ihnen aufgefallen, dass der besagte Staatsanwalt ein Strafverfahren bei durch die Gutachten erwiesener Unschuld definitv ausgeschlossen hat. Also genau das, was ich auch geschrieben habe. Dass, falls die Gutachten ein Teil- oder Vollverschulden ergeben, zwingend ein Strafverfahren eröffnet werden muss (Offizialdelikt!), ist ebenfalls logisch. Auch das habe ich genau so geschrieben. Ich schlage vor, Sie lesen einfach das nächste Mal gründlicher...

    Was Zumwinkel angeht, so lautet die Absprache "Geständnis gegen Bewährungsstrafe". Entgegen Ihrer ursprünglichen Behauptung ist Zumwinkel damit sehr wohl vorbestraft. Derartige Absprachen sind in der Rechtspraxis -auch bei Nichtpromis (da berichten halt die Medien nicht darüber) - absolut üblich, da angesichts der diffizilen Beweislage ansonsten eine sehr lange Beweisführung und der Gang durch mehrere Instanzen drohen würde. Da einige Teilfälle bereits verjährt sind, wäre eine Haftstrafe ohnehin wenig wahrscheinlich gewesen. Die chronisch überlasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften versuchen einfach pragmatisch vorzugehen, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Mit "Promibonus" oder "Basaren" hat das rein gar nichts zu tun. Eher mit unterfinanzierter Justiz...

    • wll
    • 13.01.2009 um 12:01 Uhr

    "Plöbst bestätigte, dass bei Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, wie sie gegen Althaus eingeleitet wurden, es praktisch in jedem Fall zu einem Verfahren kommen müsse. "Das würde nur dann nicht gelten, wenn die Gutachten zweifelsfrei feststellen, dass jede Schuld oder Mitschuld des Betroffenen auszuschließen ist."

    Wenn Sie den Artikel genau gelesen hätten (s. Zitat oben), wäre Ihnen aufgefallen, dass der besagte Staatsanwalt ein Strafverfahren bei durch die Gutachten erwiesener Unschuld definitv ausgeschlossen hat. Also genau das, was ich auch geschrieben habe. Dass, falls die Gutachten ein Teil- oder Vollverschulden ergeben, zwingend ein Strafverfahren eröffnet werden muss (Offizialdelikt!), ist ebenfalls logisch. Auch das habe ich genau so geschrieben. Ich schlage vor, Sie lesen einfach das nächste Mal gründlicher...

    Was Zumwinkel angeht, so lautet die Absprache "Geständnis gegen Bewährungsstrafe". Entgegen Ihrer ursprünglichen Behauptung ist Zumwinkel damit sehr wohl vorbestraft. Derartige Absprachen sind in der Rechtspraxis -auch bei Nichtpromis (da berichten halt die Medien nicht darüber) - absolut üblich, da angesichts der diffizilen Beweislage ansonsten eine sehr lange Beweisführung und der Gang durch mehrere Instanzen drohen würde. Da einige Teilfälle bereits verjährt sind, wäre eine Haftstrafe ohnehin wenig wahrscheinlich gewesen. Die chronisch überlasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften versuchen einfach pragmatisch vorzugehen, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Mit "Promibonus" oder "Basaren" hat das rein gar nichts zu tun. Eher mit unterfinanzierter Justiz...

    Antwort auf "Rechtsverständnis"
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    Hr. Pöbst meint, dass es PRAKTISCH zu einem Verfahren kommen müsse. Den zweifelsfreien Ausschluss von Schuld oder Teilschuld sieht er danach wohl nur theoretisch. Aber Sie haben natürlich in soweit Recht: Hr. Althaus hat noch eine Chance.
    Hr. Zumwinkel ist nach dem Deal vorbestraft. Aber es gibt auch viele Beispiele, die mit hohen Spenden, statt Strafen ausgehen.
    Wenn ich persönlich die juristischen Deals als orientalischen Basar empfinde, dann ist das meine Meinung. Die Freiheit nehme ich mir. Ich habe auch gesagt, dass die Deals rechtlich erlaubt sind.

    Hr. Pöbst meint, dass es PRAKTISCH zu einem Verfahren kommen müsse. Den zweifelsfreien Ausschluss von Schuld oder Teilschuld sieht er danach wohl nur theoretisch. Aber Sie haben natürlich in soweit Recht: Hr. Althaus hat noch eine Chance.
    Hr. Zumwinkel ist nach dem Deal vorbestraft. Aber es gibt auch viele Beispiele, die mit hohen Spenden, statt Strafen ausgehen.
    Wenn ich persönlich die juristischen Deals als orientalischen Basar empfinde, dann ist das meine Meinung. Die Freiheit nehme ich mir. Ich habe auch gesagt, dass die Deals rechtlich erlaubt sind.

  5. Hr. Pöbst meint, dass es PRAKTISCH zu einem Verfahren kommen müsse. Den zweifelsfreien Ausschluss von Schuld oder Teilschuld sieht er danach wohl nur theoretisch. Aber Sie haben natürlich in soweit Recht: Hr. Althaus hat noch eine Chance.
    Hr. Zumwinkel ist nach dem Deal vorbestraft. Aber es gibt auch viele Beispiele, die mit hohen Spenden, statt Strafen ausgehen.
    Wenn ich persönlich die juristischen Deals als orientalischen Basar empfinde, dann ist das meine Meinung. Die Freiheit nehme ich mir. Ich habe auch gesagt, dass die Deals rechtlich erlaubt sind.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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  • Schlagworte Dieter Althaus | Recht | Staatsanwaltschaft | Thüringen
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