Bundeswehr Misshandlungs-Prozess wird neu aufgerollt

Der Bundesgerichtshof hat zwei Freisprüche wegen der Misshandlung von Rekruten widerrufen. Nun wird es zu den Vorfällen in Coesfeld zwei neue Verfahren geben

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch zwei Freisprüche sowie zwei Geldstrafen von jeweils 2400 Euro gegen ehemalige Bundeswehrausbilder auf. In einem neuen Verfahren vor dem Landgericht Münster soll der Fall nochmals aufgerollt werden.

Das Urteil gegen einen fünften Angeklagten, der die umstrittene Geiselnahmeübung leitete, ist rechtskräftig. Er war 2007 unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Sommer 2004 waren Rekruten des Bundeswehrstandorts in Coesfeld in Nordrhein-Westfalen bei einer Übung misshandelt worden.

Die Ausbilder hatten in der simulierten Geiselnahme die Rolle der Entführer übernommen und die Rekruten nach einem Nachtmarsch in einer Sandgrube überwältigt, gefesselt und in einen Keller gebracht. Dort war die Situation eskaliert: Neben Tritten und Schläge erhielten die Rekruten in Verhören auch leichte Stromstöße. Den "Geiseln" wurde zudem Wasser in die Münder gepresst, zur Einschüchterung wurden Erschießungen simuliert.

Die Bundesanwaltschaft hatte gefordert, diese Misshandlungen härter zu ahnden.
 

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