Südafrika ANC-Chef muss sich Korruptionsvorwürfen stellen
Ein Berufungsgericht in Südafrika hat entschieden, dass ein Verfahren gegen Jacob Zuma rechtmäßig ist. Der ANC-Chef will aber neuer Präsident werden
Das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein entschied am Montag, dass ein Beschluss zur Einstellung des Verfahrens voller Formfehler gesteckt habe. Damit sei das Korruptionsverfahren gegen den Chef der Regierungspartei ANC rechtmäßig. Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts gab die Landeswährung gegenüber dem Dollar spürbar nach.
Der ANC teilte mit, er halte dennoch an Zuma als Kandidaten für das Präsidenten-Amt fest. Die Staatsanwaltschaft, die Berufung eingelegt hatte, kündigte eine Wiederauflage des Verfahrens an – Zuma bleibe bis dahin angeklagt. Dessen Anwälte kündigten an, notfalls bis zum Verfassungsgericht zu gehen, um einen solchen Prozess zu verhindern. Oppositionschefin Helen Zille von der Demokratischen Allianz (DA) rief die Staatsanwaltschaft auf, Zuma unverzüglich den Prozess zu machen und Spekulationen zu beenden, dass sie ihm eine gütliche Einigung vorschlagen wolle.
Im September 2008 hatte ein Richter des Oberlandesgerichts Pietermaritzburg einem Einspruch Zumas stattgegeben und den Beschluss der Anklage, ihn im Zusammenhang mit einem Rüstungsgeschäft wegen Korruption, Geldwäsche und Betrug zu verfolgen, für "null und nichtig" erklärt. Eine entsprechende Anklage war zuvor an Verfahrensfehlern gescheitert, nach Zumas Wahl zum ANC-Vorsitzenden Ende 2007 aber erneuert worden. Seine Anhänger hatten politische Machenschaften des kurz nach dem Urteil von Pietermaritzburg entmachteten Präsidenten Thabo Mbeki vermutet.
Sie verdächtigten ihn, Zuma von der Macht fernhalten zu wollen, nachdem der ihn Ende 2007 von der Parteispitze verdrängt hatte. Zuma versucht seit Langem, die ihm drohenden Verfahren zu vermeiden. Sein Finanzberater war wegen Korruption verurteilt worden. Dabei war bekannt geworden, dass er sich mit der Finanzierung von Zumas Lebensstil dessen politischen Einfluss erkauft hatte.
- Datum 12.01.2009 - 15:03 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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