Recht Wenn Mütter gemobbt werden

Was sollen Frauen tun, die nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit aus ihrem Job herausgeekelt werden? Sich wehren, rät der Berliner Anwalt Friedemann Koch

ZEIT ONLINE: Herr Koch, wie häufig erfahren Sie von Fällen, in denen Mütter nach der Elternzeit von ihrem bisherigen Posten verdrängt werden?

Friedemann Koch:
Viele Frauen erleben eine böse Überraschung, wenn sie aus der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkommen. Entweder heißt es dann: "Ach, die gibt’s ja auch noch", oder der Arbeitgeber ist überrascht, dass sie überhaupt weiterarbeiten will. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, doch theoretisch kann am ersten Arbeitstag nach Beendigung der Elternzeit die Kündigung auf dem Tisch liegen.

ZEIT ONLINE: Mit welchen Fällen hatten Sie in Ihrer Kanzlei schon zu tun?

Koch: Momentan vertrete ich eine Mitarbeiterin einer Fitness-Kette in Berlin, die von einem Studio in der Innenstadt in einen Außenbezirk versetzt wurde. In einem anderen Fall wurde einer Verkäuferin gezielt eine Arbeitszeit zugewiesen, die sie nicht mit ihrer Kinderbetreuung vereinbaren konnte, von 15 Uhr bis 20 Uhr. Eine Vertriebsmitarbeiterin im Versicherungsbereich wurde "kaltgestellt", bekam keine Neukunden mehr zugeteilt, der Kundenbestand wurde ihr ebenfalls weggenommen. Ähnliches ist einer Mandantin aus der Immobilienbranche passiert, die wurde nahezu "ausgehungert".

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ZEIT ONLINE: Kann man den Arbeitgeber in solchen Fällen rechtlich belangen?

Koch: Problematisch dabei ist, dass die Maßnahmen des Arbeitgebers auf den ersten Blick meistens vertragsgemäß sind. Wenn zum Beispiel bei einer Verkäuferin eine Wochenarbeitszeit von x Stunden vereinbart wurde, heißt das nicht, dass damit auch festgelegt ist, zu welchen Zeiten sie arbeitet. Gleiches gilt für das Beispiel der Trainerin im Fitnessstudio – sie hat einen Vertrag, der sich örtlich auf Berlin beschränkt. Dagegen verstößt der Arbeitgeber nicht.

ZEIT ONLINE: Wo kann man dann einhaken?

Koch:
Wenn man darlegen kann, dass der Arbeitgeber mit seinem Verhalten einen "rechtswidrigen, übergeordneten Zweck" verfolgt, wie etwa die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann das laut Bundesarbeitsgericht als Mobbing ausgelegt werden . Hier muss der Arbeitnehmer eine gewisse Systematik nachweisen, zum Beispiel, dass es in dem Betrieb schon andere Fälle gegeben hat, in denen Mütter nach der Elternzeit von ihrem Platz verdrängt wurden.

ZEIT ONLINE: Welche rechtlichen Schritte kann man wählen?

Koch: Man kann gegen die einzelnen Maßnahmen klagen. Im Fall der Fitnesstrainerin haben wir zum Beispiel versucht darzulegen, dass es keinen objektiven Grund für ihre Versetzung in den Berliner Randbezirk gab. In ihrem bisherigen Studio gab es freie Arbeitsplätze und es bestand auch Bedarf an Arbeitskräften. Man muss versuchen, dem Gericht klarzumachen, dass es sich hier um eine Mobbing-Maßnahme handelt mit dem übergeordneten, rechtswidrigen Ziel, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

ZEIT ONLINE: Welche Aussicht auf Erfolg haben solche Klagen Ihrer Erfahrung nach?

Koch: Bei dem Fall der Verkäuferin, die zu betreuungswidrigen Zeiten beschäftigt werden sollte, haben wir einen Erfolg errungen. Im Urteil wird unter anderem auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verwiesen, sowie auf die Grundrechte aus Artikel 6 Grundgesetz, die Ehe und Familie schützen und den Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft für Mütter festlegen.

ZEIT ONLINE: Die wenigsten Arbeitnehmerinnen wollen gleich vor Gericht ziehen. Welche Möglichkeiten können sie im Vorfeld ergreifen?

Koch: Man sollte auf jeden Fall rechtzeitig den Betriebsrat einschalten, sofern es einen gibt. Bei Kleinbetrieben ist das allerdings schwierig. Allgemein rate ich jedem Betroffenen, eine Art "Mobbing-Tagebuch" zu führen und dort dezidiert aufzuschreiben, was genau vorgefallen ist. Die meisten Mobbing-Fälle scheitern vor Gericht nämlich daran, dass die Betroffenen die einzelnen Aktivitäten nicht mehr benennen können und keine Beweise gesammelt haben. Vor allem, wenn sie, wie 50 Prozent meiner Mandanten, bereits krankgeschrieben und gar nicht mehr in ihrem Job tätig sind.

ZEIT ONLINE: Gibt es Branchen, in denen Mobbing besonders häufig vorkommt?

Koch:
Grundsätzlich kann jeder zum Opfer werden, vom Fließbandarbeiter bis zur Führungskraft. Allerdings kann man schon sagen, dass es häufiger bei Menschen zu Mobbing-Fällen kommt, die mehr Verantwortung tragen.

ZEIT ONLINE: Was können speziell Frauen bereits während der Elternzeit tun, um solche Entwicklungen zu vermeiden?

Koch: Ich würde ihnen raten, schon mindestens ein halbes Jahr vor Ende der Elternzeit ihren Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wann sie wieder zurückkommen. Dann geraten sie nicht so schnell in Vergessenheit, und der Arbeitgeber kann sich darauf einstellen und seine Planung danach ausrichten.

Die Fragen stellte Carolin Ströbele  

 
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