Prozess-Absprachen Via Abkürzung zum Urteil
Milde Strafe nach Kooperationsbereitschaft vor Gericht – Juristen sehen den klassischen Strafprozess gefährdet. Doch die Angst ist nur zum Teil begründet
Das Fernsehen war live dabei, als Steuerfahnder frühmorgens bei Zumwinkels in Köln klingelten, die Villa des damaligen Postchefs durchsuchten, ihn wenig später abführen ließen. Klaus Zumwinkel, Vorstandsvorsitzender eines Dax-Konzerns, "Manager des Jahres 2003", war enttarnt als Steuersünder des Jahrzehnts. Bis zum Ende der Aktendurchsicht schmolz die Summe der ihm zur Last gelegten Hinterziehungen zwar auf eine knappe Million Euro zusammen und damit unter die Grenze, von der an Zumwinkel zwingend ins Gefängnis müsste. Dennoch lagen zwischen Anfangsverdacht und Anklage Monate eines bislang einzigartigen Verfalls an gesellschaftlichem Ansehen und wirtschaftlichem Einfluss.
Diese Phase zu beenden war zuletzt eine Frage weniger Tage. Die Kürze des Gerichtsverfahrens, welches das Bochumer Landgericht heute abschließen will, lässt Beobachter vermuten, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich im Vorfeld gemeinsam berieten, um den früheren Postchef zu seinem Geständnis zu bewegen. Der Richter beteuerte zwar zum Prozessauftakt, es habe keine "irgendwie geartete Absprache" einer konkreten Strafhöhe gegeben. Doch dies schließt nicht aus, dass die Ankläger zumindest Milde zusicherten oder einen Strafrahmen andeuteten, wenn sich Zumwinkel kooperativ verhalte. "Es ist nicht zu verhindern, dass sich beide Seiten unterhalten", sagt der Münsteraner Kriminologe Klaus Boers.
Solche Absprachen sind im Grundsatz nichts Ungewöhnliches und seit Jahrzehnten üblich. Die sogenannten Deals beschleunigen etwa 60 Prozent aller Wirtschaftsstrafsachen. Dazu zählte auch das schnelle Verfahren gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz, welches einen der vorderen Plätze in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte belegt. Nur waren solche Absprachen nirgendwo gesetzlich fixiert. Das holt die Bundesregierung derzeit nach. Bis zum Herbst will sie die Strafprozessordnung entsprechend ändern. Praktischen Einfluss auf den Zumwinkel-Prozess hat es keinen. Prägnanter ist dagegen die gemeinsame öffentliche Wirkung von beidem.
Dass die Bochumer Kammer einen Streit um eine Million Euro in drei Arbeitstagen beilegt, löst in Fachkreisen Angst um die Existenzberechtigung der Ermittlerjustiz aus. Juristen bangen um die prinzipielle Möglichkeit, Straftätern ihr Handeln bis ins letzte Detail nachzuweisen. "Wir fahren den Strafprozess vor die Wand", sagte die heutige Generalbundesanwältin Monika Harms schon 2006 angesichts der zunehmenden Absprachen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, selbst Jurist, sträubte sich lange gegen solche Verfahren. Der Greifswalder Steuerrechtsexperte Wolfgang Joecks mahnte vor Tagen, beim Bürger leide die Akzeptanz des Rechts. Hinter solchen Warnungen steckt die Angst, kurze Prozesse und milde Strafen könnten zu Steuerkriminalität ermuntern.
Schäuble gab seinen Widerstand unterdessen auf. Bestärkt haben könnten ihn Rechtsfachleute wie der Kriminologe Boers, denen es vor allem auf die Signalwirkung solcher Strafprozesse ankommt. Die Frage, ob vor Gericht ein Deal stattfand oder nicht, tritt dann in den Hintergrund. "Wichtig ist, dass sich rumspricht, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist", sagt Boers. Von einer abschreckenden Wirkung will er nicht sprechen. Das Bochumer Verfahren verdeutliche vielmehr "die Geltung einer Norm".
- Datum 26.01.2009 - 17:35 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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in D. ist im Gerichtsverfassungsgesetz §141 - §152 begründet.
Ackermann, Esser, Zumwinkel, Hartz et alia lassen grüssen.
Andererseits sind 30 % der Insassen in Berlin-Plötzensee wegen Schwarzfahrens(!) inhaftiert.
Schäuble gab seinen Widerstand unterdessen auf. Bestärkt haben könnten ihn Rechtsfachleute wie der Kriminologe Boers, denen es vor allem auf die Signalwirkung solcher Strafprozesse ankommt.
Ja, ich fürchte Signalwirkung wird hier bestimmt erziehlt werden.
Der Artikel behauptet, Zumwinkels Tat wäre längst geahndet, da die Moral der Familie befleckt und die Reputation futsch ist.
Das spricht die Doppelmoral, vor der ich mich fürchte.
Die,die keinen Ruf zu wahren haben, muss man ordentlich bestrafen.
Ich bezweifle auch, dass Zumwinkel und seine Artgenossen sich wirklich schuldig fühlen.
Was Zumwinkel weh tat, war abgeholt zu werden, wie ein ganz gewöhnlicher Krimineller.
Dieser Schock des Eindrucks, doch durch Geld und Macht nicht sicher zu sein vor der Härte des Gesetzes.
Den Reputationsverlust bei der Strafe "anzurechnen" ist ein wirklich absurdes Argument.
Den Reputationsverlust bei der Strafe "anzurechnen" ist ein wirklich absurdes Argument.
.... dass ein Opel-Mitarbeiter, der zugegeben mehrere Male Diebstahl begangen hat (Höhe etwa 4.000 €) ins Gefängnis muss und VIPs wie Zumwinkel und Hartz können sich freikaufen. Nichts anderes ist das was hier als Verkürzung verharmlost wird. Maßgebend für das Rechtsverständnis ist nicht die Laufzeit eines Prozesses sondern dass Strafmaß. Leute wie Zumwinkel und Hartz gehen nicht ins Gefängnis, außer sie haben einen Mord begangen.
Gruß, Bernd
*** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***
Jeder Eierdieb brummt bis ihm die Schwarte knackt, da ist man mit Erzwingungshaft so fix wie nix.
Weder Kohl noch Koch noch Hartz noch Lambsdorff und wie die feinen HerrenDamen alle heißen waren jemals in Haft.
Ist schon komfortabel, so ein maßgeschneidertes Recht, von den Weisungsbefugnissen ganz zu schweigen.
Natürlich können Prozesse jahrelang verschleppt werden, keine Frage. Was aber spricht dagegen, das Bündel an Straftaten aufzudröseln und der Reihe nach abzuarbeiten?
Kommen dann noch so skurrile Begründungen dazu wie bei Peter Hartz, von dem es hieß, er habe sich ja nicht bereichert, er tat es für VW - also für den Konzern der ihn für seine Dienste sagen wir mal angemessen entlohnte - so weiß man wo der Hammer hängt.
Diese sog. Deals unterwandern die Rechtsprechung. Da werden Steuern hinterzogen, man muss eigentlich keine Angst haben. Und wenn man ja entdeckt wird, naja, dann zahlt man ein paar Milliönchen, bereut seinen Fehler und damit ist dies erledigt.
Kleine Sünder aber verfolgt man - als wären es die grössten Verbrecher.
Wie tief können wir in dieser Rechtsprechung eigentlich noch sinken?
Ja, auf den ersten Blick sieht es so aus, als wenn es eine harte Strafe wäre, dieser Abstieg.
Aber empfunden wird dies nur, wenn die peer-group das so definiert.
Wird Zumwinkel nun nicht mehr eingeladen ? Wird er von dem Umfeld, das er hatte geschnitten, oder bedauert, dass er erwischt worden ist. Hat Pech gehabt, der Kerl.
Wenn ich so an den ein oder anderen FDP-Minister denke, der vor Gericht stand, hat diese " Schande" ihrem Verbleibt in der Oligarchie nicht geschadet.
Den Reputationsverlust bei der Strafe "anzurechnen" ist ein wirklich absurdes Argument.
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