Hartz IV für Kinder Was Kinder zum Leben brauchen

Kinder leiden unter der Arbeitslosigkeit der Eltern. Emotional, aber auch sozial. Was sie wirklich brauchen, beschäftigt Sozialverbände und das Bundesverfassungsgericht

Das Bundessozialgericht in Kassel hat eine Entscheidung gefällt. Und doch wieder nicht. Die Frage nach dem monatlichen Bedarfssatz für Kinder von Arbeistlosengeld-II-Empfängern hat man mit dem heutigen Urteil an das Bundesverfassungsgericht weiterverwiesen. Damit wird eine für die Entwicklung und das Sozialleben eines Kindes mitentscheidende Frage nun von der obersten richterlichen Instanz auf ihre Verfassungswidrigkeit geprüft.

Vor dem Sozialgericht hatten zwei Ehepaare mit je zwei Kindern geklagt, die die gekürzten Sätze für ungesetzlich hielten. Das garantierte Existenzminimum könne so nicht erreicht werden, lautete ihre Begründung. Das Bundessozialgericht erklärte mit seinem Urteil nun die bisherige Errechnung des Betrages für verfassungswidrig, da sie "gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet ist", so das Gericht. Jedoch wurde die Höhe des Satzes nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen.

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Derzeit beläuft sich das Arbeitslosengeld II auf 351 Euro im Monat, das hatte die Hartz--IV-Reform 2005 und später das Bundessozialgericht 2006 für angemessen und angebracht erklärt. Im Falle der Berechnung für Erwachsene lagen akribische Bedarfsrechnungen vor. Statistiken über Mindesteinkommen von Ein-Personen-Haushalten und die soziale Verträglichkeit des untersten Einkommensbereichs.

Der Bedarf von Kindern wurde nicht berechnet – für sie sieht das Gesetz 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene vor, also 211 Euro. Vom Juli 2009 an sollen es 70 Prozent sein. Dieser Betrag gilt bisher für Kinder bis 14 Jahre, für Kinder bis 18 Jahre rechnete die Bundesregierung mit 80 Prozent. Gerade diese Berechnungen, so das Sozialgericht in seinem heutigen Urteil, seien ohne jegliche Grundsätze durchgeführt und darum verfassungswidrig. Zudem seien sie pauschalisiert worden und seien besonders in der Altersklasse bis 14 Jahre unverhältnismäßig.

Sozialverbände kritisierten die Regelungen bereits seit Langem. Zudem wurde das Sozialgericht seit Wochen mit Klagen gegen den Erwachsenen-Bedarfssatz überschüttet. Und nun droht eine eben solche Klageflut gegen den Kindersatz. Zu Recht? Wie im Fall des Arbeitslosengeldes II muss man die Frage stellen, was notwendig ist zum Überleben. Aber besonders muss man fragen, was notwendig ist zum Leben.

Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland SoVD , argumentiert bereits seit Langem gegen die Regelsätze. "Der Hartz-IV-Satz deckt nicht das Existenzminimum und muss daher unbedingt erhöht werden. Die Bundesregierung muss endlich ein Verfahren beschließen, das die Preisentwicklung zeitnah berücksichtigt und das Existenzminimum tatsächlich abdeckt", so Bauer.

Als zusätzliche Sofortmaßnahme müsse der Regelsatz für Kinder erhöht werden. Denn er berücksichtige nicht den spezifischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen. "Es ist wirklichkeitsfremd zu glauben, Kinder und Jugendliche könnten mit 60 bzw. 80 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes eines Erwachsenen auskommen. Das reicht in keiner Weise für Ernährung, Kleidung und notwendige Ausgaben für Schule oder Sport", sagt Bauer.

Der Präsident des Deutschen Caritas-Verbands, Peter Neher, begrüßte das Urteil. "Das Gericht bestätigt unsere Erfahrung aus der Praxis: Kinder haben ganz andere Bedarfe als Erwachsene", sagte er. Auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundeamtes habe der Caritas-Verband eine Neuberechnung der Regelsätze vorgenommen. So müsse der Satz für unter Sechsjährige um 39 Euro auf 250 Euro angehoben werden, die für 6-13-Jährige um 54 Euro auf 265 Euro und die für 14-18-Jährige, die schon bisher 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen bekommen, um 21 Euro auf 302 Euro.

Auch der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, sprach nach der Urteilsverkündung von "einem riesigen Schritt nach vorne".

Das Bundesarbeitsministerium betonte dagegen, dass das Gericht lediglich die Begründung der Sätze und nicht deren Höhe beanstandet habe.  An der im Konjunkturpaket der Bundesregierung geplanten Anhebung zum 1. Juli halte man fest. Demnach sollen die  Beträge für die Gruppe der 6-13-Jährigen um 35 Euro angehoben werden. Dieser Erhöhung liegt allerdings ebenfalls keine Bedarfsberechnung zu Grunde, wie sie nun vom Bundessozialgericht gefordert wurde.

 
Leser-Kommentare
  1. Fangen wir einmal mit den locker-flockigen und vor allem populistischen Sprüchen an, mit denen man die Agenda 2010 'garniert' hat:

    "Mit einem Mehr an Ungerechtigkeit lebt es sich besser" (Sinn)

    "Wer nicht arbeitet, braucht auch nichts zu essen" (Müntefering)

    "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung
    im Sozialstaat
    " "Schmarotzer und Parasiten"(Clement)

    "132 € im Monat sind genug" (Prof. Dr. Friedrich Thießen und Dipl.-Kfm. Christian Fischer von der TU Chemnitz)

    "In Deutschland bekommen die Falschen die Kinder" (Daniel Bahr, FDP).

    "Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein." Allein mit "Hartz-IV-Beziehern und Rentnern" könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren."
    (Gottfried Ludewig, RCDS-Vorsitzender und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes.

    Noch Fragen? Die skandalöse Liste ließe sich noch um einiges verlängern.

  2. Das BVG soll wieder mal den Retter spielen gegen neoliberale Geniestreiche.
    ---Nun ja, solange sie nur an den Bedarfssätzen kritteln, mag das ja angehn.
    Hauptsache, es wird nicht am Grundzweck der ganzen Institution gerüttelt: An der Demütigung und faktischen Ausbürgerung einer ganzen Menschengruppe zum Zwecke der Drohung an alle Übrigen.---

    Höhere Geldsätze sind nett, nützen aber allein wenig. Die Residenzpflicht, der bürokratische Nervenkrieg, die persönliche Macht der *Fallmanager* (oder wie sie denn heißen), die ganze zermürbende, entwürdigende, kraftraubende Mühle des wehrlosen Verwaltetwerdens, die die Staatsleibeigenen durchleben dürfen - wenn daran jemand rühren würde, sähen wir gewiss manch einschlägigen Thinktank in Aufruhr geraten.

    Hartz IV sollte... dem Staat Kosten sparen? Leute in Arbeit bringen? Gar Jobs schaffen?
    Aber wo denn. Was es wirklich sollte, das tut es: Arbeit in D billiger machen. Durch Erpressung, durch Angst.

  3. Und wer soll das alles mal wieder bezahlen? Nichts zur Produktivität beitragen, überflüssig sein (wenn man es mal ganz offen sagt), aber von den Fähigen immer mehr alimententiert werden. Hochintelligentes Staatskonzept!

  4. gerne werden auch diverse Schlupflöcher genutzt - von den "Oberen", wie den "Unteren" - jeder hat da so seine. Kann man dies, so dies nicht illegal ist, bzw. nicht suffizient verhindert wird, den so handelnden Personen wirklich verübeln...?

    Man muss hier vor allem die Stellschrauben endlich richtig ansetzen bzw auch mal festziehen. Auch sollte, ja muss, man m.E. bedenken, dass die Oberen auch hier dann Vorbild sein, und voran gehen müssen. Man kann bzw. sollte da nicht bei den Unteren anfangen - sondern bei den Oberen, auch weil diese mehr Einfluss und mehr Möglichkeiten haben. Dann sollte und muss man aber auch im unteren (und mittleren) Bereich alle möglichen und unmöglichen (bewussten und unbewussten) Missbrauchs- oder Fehlsteuerungs-Möglichkeiten stark unterbinden.
    Haß auf bestimmte Menschen, "Schmarotzer" mag zwar immer wieder entstehen, wenn man diese Löcher selbst nicht nutzen will oder kann, wenn diese aber eben legal oder halblegal sind, ist dies eher unangebracht. Da muss man seine ganze Kraft auf Korrekturen, den Verschluss solcher Löcher, richten - was am Ende für alle besser ist.

    Auch im Kinderunterstützungs-bzw. im völlig undifferenzierten Kinderzeugungsstimulierungs-Bereich gibt es Fehlentwicklungen, wie sich dies hier insbesondere bei "generationenübergreifenden Sozialhilfekarrieren" darstellt. Auch das ist eine ernste Sache, auch, aber nicht nur, für diese (jungen) Menschen.

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