Bundessozialgericht Hartz IV für Kinder ist verfassungswidrig

Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verstößt gegen das Grundgesetz. Sie sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts verstößt die Beschränkung der finanziellen Unterstützung von derzeit 211 Euro gegen das Grundgesetz. Diese Kürzung sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und somit verfassungswidrig, hieß es am Dienstag zu einem Beschluss in Kassel.  Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung an.

Der Senat sieht eine "Annahme von Verfassungswidrigkeit", weil die derzeitige Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße. Ohne dass für Kinder der Bedarf ermittelt und definiert worden sei, habe der Gesetzgeber den Hartz-IV-Satz für Kinder um 40 Prozent gekürzt.

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Zudem könnten Kinder von Sozialhilfeempfängern mehr Geld erhalten, während der Satz bei Kindern von Arbeitsuchenden auf die heutigen 211 Euro pauschaliert worden sei.

Und zum Dritten sei die Höhe des Sozialgeldes für alle Kinder bis 14 Jahren gleich, ohne dass Altersstufen berücksichtigt seien.

Insgesamt hatten fünf Kläger aus Dortmund und dem Landkreis Lindau am Bodensee geltend gemacht, das sogenannte Sozialgeld von 211 Euro für Kinder bis einschließlich 13 Jahren decke das Existenzminimum nicht. Diese Frage ließ das Gericht in seinem Beschluss ausdrücklich offen. Der Gesetzgeber hätte aber den Bedarf von Kindern eigenständig ermitteln müssen und nicht von jenem der Erwachsenen ableiten dürfen.

Derzeit beläuft sich das Arbeitslosengeld II auf 351 Euro im Monat. Für Kinder sieht das Gesetz 60 Prozent vor, also 211 Euro. Vom Juli an sollen es 70 Prozent werden. Den Regelsatz für Erwachsene hatten die Richter im November 2006 für verfassungskonform befunden.

 
Leser-Kommentare
    • uzaz
    • 27.01.2009 um 12:46 Uhr

    Eher sittenwidrig. Der sog. "Gesetzgeber" knüpft fast an die zahlreiche Gesetzeserfolge
    des III. Reiches. Widerlich!

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    Sollte z.B. das Kindergeld und der Mutterschaftsurlaub nur deswegen abgeschafft werden, weil dies erstmals im III. Reich eingeführt wurde ?Markus70

    Sollte z.B. das Kindergeld und der Mutterschaftsurlaub nur deswegen abgeschafft werden, weil dies erstmals im III. Reich eingeführt wurde ?Markus70

  1. Es ist schon unglaublich - schon wieder hat die Bundesregierung eine schallende Ohrfeige aus Karlsuhe bekommen. Und zwar nicht nur wegen eines erneuten Verfassungsbruchs, sondern auch wegen politischer Schlamperei. Und das Schlimme ist - die Ohrfeigen werden inzwischen im monatlichen vom BVerfG ausgeteilt. Wenn ich da Richter wäre, würde ich die Bundesregierung auf Schmerzensgeld verklagen - wegen Handschmerzen auf Grund des fortlaufenden Ohrfeigenausteilens.

    Hat nicht Herr Wiefelspütz bei einer der letzten Ohrfeigen Anfang 2008 aus Karlsruhe selbstkritisch gesagt, Bundesregierung und Gesetzgeber müssten handwerklich besser werden? Der Lerneffekt scheint gleich null gewesen zu sein.

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    • wll
    • 27.01.2009 um 13:57 Uhr

    Diese Ohrfeige kam aus Kassel, weil das BSG eben dort beheimatet ist. Auch ist die Regelung nicht verfassungswidrig, sondern das BSG hält sie dafür. Es hat deshalb das laufende Verfahren suspendiert und zur Entscheidung hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung nach Krlsruhe ans BVG (nur dieses kann über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen entscheiden) verwiesen. Da das BVG auch entgegen der Meinung des BSG urteilen kann, ist der jetzige Schritt erst eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem Urteil und mitnichten abschliessend.

    Vielleicht korrigiert die Redaktion die irreführende Überschrift ja freundlicherweise...

    • wll
    • 27.01.2009 um 13:57 Uhr

    Diese Ohrfeige kam aus Kassel, weil das BSG eben dort beheimatet ist. Auch ist die Regelung nicht verfassungswidrig, sondern das BSG hält sie dafür. Es hat deshalb das laufende Verfahren suspendiert und zur Entscheidung hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung nach Krlsruhe ans BVG (nur dieses kann über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen entscheiden) verwiesen. Da das BVG auch entgegen der Meinung des BSG urteilen kann, ist der jetzige Schritt erst eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem Urteil und mitnichten abschliessend.

    Vielleicht korrigiert die Redaktion die irreführende Überschrift ja freundlicherweise...

    • Thorem
    • 27.01.2009 um 13:31 Uhr

    Das ist ein Punkt den ich nicht ganz nachvollziehen kann denn Deutschland hat keine Verfassung.

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    nur eine, die nicht von allen Deutschen ihre JA Stimme hat! Gab wohl 17 Mio. die einer anderen zugestimmt hatten.

    SOLANGE IST DAS GRUNDGESETZ ERSATZ: UND DAMIT HABEN WIR EINE.

    Maximus Successus

    nur eine, die nicht von allen Deutschen ihre JA Stimme hat! Gab wohl 17 Mio. die einer anderen zugestimmt hatten.

    SOLANGE IST DAS GRUNDGESETZ ERSATZ: UND DAMIT HABEN WIR EINE.

    Maximus Successus

  2. wie unfähig diese Politiker sind und diese wollen gewählt werden. Ich denke, wenn die Wähler mal etwas anderes wählen kann es nicht beschi...ner und unsozialer werden.

  3. nur eine, die nicht von allen Deutschen ihre JA Stimme hat! Gab wohl 17 Mio. die einer anderen zugestimmt hatten.

    Antwort auf "verfassungswidrig?"
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    • wll
    • 27.01.2009 um 13:49 Uhr

    Weder das GG noch eine der Fassungen der DDR-Verfassung wurden jemals direkt von der Bevölkerung per Plebiszit verabschiedet. Somit haben auch nicht "17 Mio. einer anderen zugestimmt".

    • wll
    • 27.01.2009 um 13:49 Uhr

    Weder das GG noch eine der Fassungen der DDR-Verfassung wurden jemals direkt von der Bevölkerung per Plebiszit verabschiedet. Somit haben auch nicht "17 Mio. einer anderen zugestimmt".

    • wll
    • 27.01.2009 um 13:49 Uhr

    Weder das GG noch eine der Fassungen der DDR-Verfassung wurden jemals direkt von der Bevölkerung per Plebiszit verabschiedet. Somit haben auch nicht "17 Mio. einer anderen zugestimmt".

    Antwort auf "dann..."
    • wll
    • 27.01.2009 um 13:57 Uhr

    Diese Ohrfeige kam aus Kassel, weil das BSG eben dort beheimatet ist. Auch ist die Regelung nicht verfassungswidrig, sondern das BSG hält sie dafür. Es hat deshalb das laufende Verfahren suspendiert und zur Entscheidung hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung nach Krlsruhe ans BVG (nur dieses kann über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen entscheiden) verwiesen. Da das BVG auch entgegen der Meinung des BSG urteilen kann, ist der jetzige Schritt erst eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem Urteil und mitnichten abschliessend.

    Vielleicht korrigiert die Redaktion die irreführende Überschrift ja freundlicherweise...

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    ...das war mein Fehler. Aber inzwischen kann ich mich nur noch über die unglaublichen Fehler, die selbsternannte Politprofis begehen, die sich ja ach so genau mit dem politischen Handwerkszeug auskennen, aufregen.

    Allerdings kann ich mich inzwischen auch über einige andere Leute aufregen - nämlich diejenigen, die inzwischen das Grundgesetz an sich in Frage stellen und behaupten, es würde nicht mehr gelten, nur weil aus Karlsruihe und Kassel Urteile kamen, die nicht in ihr Konzept passen. Ich bin ja schon einmal gespannt, wann das Grundgesetz als kommunistisches Teufelswerk gegeisselt wird. Wenn ich so durch manche andere politische Foren lese, sind wir nicht all zu weit davon entfernt. Ich glaube, Leute wie Theodor Heuss, Kurt Schumacher, Konrad Adenauer und Ludwig Erhard, ja selbst Franz Josef Strauss würden sich im Grabe umdrehen, würden sie etwas von der ganzen heutigen Stümperei hören.

    Sehr geehrter wll,
    wir haben Ihre Bedenken gerade in der Redaktion kurz diskutiert: Der missverständliche Eindruck kann beim Blick auf die Überschrift allein entstehen, gemeinsam mit der Spitzmarke ist die Aussage aber korrekt. Das Bundessozialgericht (Spitzmarke) sagt: Hartz IV für Kinder ist verfassungswidrig (Überschrift). Über das Prozedere, das sich daraus ergibt (Prüfung vor dem BVerfG, Neuregelung durch den Gesetzgeber), ist damit noch keine Aussage getroffen.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    ...das war mein Fehler. Aber inzwischen kann ich mich nur noch über die unglaublichen Fehler, die selbsternannte Politprofis begehen, die sich ja ach so genau mit dem politischen Handwerkszeug auskennen, aufregen.

    Allerdings kann ich mich inzwischen auch über einige andere Leute aufregen - nämlich diejenigen, die inzwischen das Grundgesetz an sich in Frage stellen und behaupten, es würde nicht mehr gelten, nur weil aus Karlsruihe und Kassel Urteile kamen, die nicht in ihr Konzept passen. Ich bin ja schon einmal gespannt, wann das Grundgesetz als kommunistisches Teufelswerk gegeisselt wird. Wenn ich so durch manche andere politische Foren lese, sind wir nicht all zu weit davon entfernt. Ich glaube, Leute wie Theodor Heuss, Kurt Schumacher, Konrad Adenauer und Ludwig Erhard, ja selbst Franz Josef Strauss würden sich im Grabe umdrehen, würden sie etwas von der ganzen heutigen Stümperei hören.

    Sehr geehrter wll,
    wir haben Ihre Bedenken gerade in der Redaktion kurz diskutiert: Der missverständliche Eindruck kann beim Blick auf die Überschrift allein entstehen, gemeinsam mit der Spitzmarke ist die Aussage aber korrekt. Das Bundessozialgericht (Spitzmarke) sagt: Hartz IV für Kinder ist verfassungswidrig (Überschrift). Über das Prozedere, das sich daraus ergibt (Prüfung vor dem BVerfG, Neuregelung durch den Gesetzgeber), ist damit noch keine Aussage getroffen.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

  4. ...das war mein Fehler. Aber inzwischen kann ich mich nur noch über die unglaublichen Fehler, die selbsternannte Politprofis begehen, die sich ja ach so genau mit dem politischen Handwerkszeug auskennen, aufregen.

    Allerdings kann ich mich inzwischen auch über einige andere Leute aufregen - nämlich diejenigen, die inzwischen das Grundgesetz an sich in Frage stellen und behaupten, es würde nicht mehr gelten, nur weil aus Karlsruihe und Kassel Urteile kamen, die nicht in ihr Konzept passen. Ich bin ja schon einmal gespannt, wann das Grundgesetz als kommunistisches Teufelswerk gegeisselt wird. Wenn ich so durch manche andere politische Foren lese, sind wir nicht all zu weit davon entfernt. Ich glaube, Leute wie Theodor Heuss, Kurt Schumacher, Konrad Adenauer und Ludwig Erhard, ja selbst Franz Josef Strauss würden sich im Grabe umdrehen, würden sie etwas von der ganzen heutigen Stümperei hören.

    Antwort auf "Noch nicht..."
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    • wll
    • 27.01.2009 um 14:30 Uhr

    Leider kann man Ihnen nur zustimmen. Das widerwärtigste daran ist aber, dass man mittlerweile schon ein Eindruck haben muss, dass man es nicht mit blossen handwerklichen Fehlern, sondern mit blankem Vorsatz zu tun hat. Und das schon seit längerer Zeit - man erinnere sich nur an das unwürdige Gezerre um die Behandlung von Sozialabgaben auf Sonderzahlungen...

    Dazu kommt noch die perverse Einstellung von Schäuble und Konsorten, wenn ihre paranoiden Wahnideen eines Orwellschen Überwachungsstaates nicht mit dem GG vereinbar wäre, dann müsse es eben deren Vorstellungen angepasst werden. Wer schützt uns eigentlich davor?

    • wll
    • 27.01.2009 um 14:30 Uhr

    Leider kann man Ihnen nur zustimmen. Das widerwärtigste daran ist aber, dass man mittlerweile schon ein Eindruck haben muss, dass man es nicht mit blossen handwerklichen Fehlern, sondern mit blankem Vorsatz zu tun hat. Und das schon seit längerer Zeit - man erinnere sich nur an das unwürdige Gezerre um die Behandlung von Sozialabgaben auf Sonderzahlungen...

    Dazu kommt noch die perverse Einstellung von Schäuble und Konsorten, wenn ihre paranoiden Wahnideen eines Orwellschen Überwachungsstaates nicht mit dem GG vereinbar wäre, dann müsse es eben deren Vorstellungen angepasst werden. Wer schützt uns eigentlich davor?

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