Jugendkriminalität "Die Strafe folgt auf dem Fuß"

In Hamburg gibt es ein neues Projekt zur Eindämmung der Jugendkriminalität. Schnellere Verfahren, nicht etwa höhere Strafen, sollen frühzeitig Verbrecherkarrieren stoppen

Nicola Lübke-Detring ist Jugendrichterin am Amtsgericht Hamburg Barmbek. Ruhig und besonnen wirkt die junge Frau. Obwohl sie viel zu tun hat in ihrem Stadtteil: Ungefähr 200 Fälle von jugendlichen Straftätern bearbeitet sie pro Jahr. Die Angeklagten sind zwischen 14 und 21 Jahren alt.

Die Stadt Hamburg hat zum 1. Januar ein beschleunigtes Strafverfahren für minderjährige Wiederholungsstraftäter eingeführt. Das PriJuS-Projekt soll eingreifen, bevor Jugendliche zu Straftätern werden, sagt Justizsenator Till Steffen von der GAL Hamburg. Es wird von allen Stellen, die am Jugendgerichtsverfahren beteiligt sind, getragen – Gericht, Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe. Das Pilotprojekt ist zunächst auf ein Jahr angelegt und zielt auf sogenannte jugendliche Schwellentäter zwischen 14 und 15 Jahren.

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Die Forderung nach "Warnschüssen" ist in der Jugendkriminalität oft mit dem Ruf nach härteren Strafen verbunden, zum Beispiel mit der Anordnung von Jugendarrest bis zu mehreren Wochen und der gleichzeitigen Verhängung einer Jugendstrafe auf Bewährung. Der Königsweg der CSU wäre, das Jugendstrafrecht konsequent nur für unter 18-Jährige anzuwenden und eine Statistik einzuführen, die Straftäter nach In- und Ausländern sortiert.

Nicola Lübke-Detring versucht jedoch, mögliche Missverständnisse von vornherein auszuschließen "PriJuS ist zuallererst der Versuch, schon früh und vor allem schnell auf sich anbahnende Täterkarrieren zu reagieren", sagt sie. "Es handelt sich bei dem Projekt nicht um den Versuch, höhere Strafen zu verhängen oder um die gezieltere Verurteilung zu Arresten." Stattdessen sollen Gerichte und soziale Stellen zusammenarbeiten. Sie stehen im regen E-Mail-Kontakt, um gemeinsam und früher auf jugendliche Täter einzuwirken.

Richterin Lübke-Detring sagt: "Wir können die bestehenden Gesetze nicht willkürlich auslegen." Es gehe nicht um "die unterschiedlichen Urteile einzelner Richter", erklärt sie. "Die wird es weiterhin geben. Aber wenn alle Stellen schneller und gezielter miteinander kommunizieren, dann vergehen nicht wie bisher Monate, bis der fünfzehnjährige Wiederholungstäter vor dem Richter steht, sondern zwei Wochen." Und das wirkt.

Die Polizeibeamten im Stadtteil oder die Sozialarbeiter von der Jugendgerichtshilfe kennen häufig ihre "Jungs vor Ort" viel besser als ein Jugendstaatsanwalt oder später der Jugendrichter. Die Hoffnung: Sie sehen als Erste, wo es sich noch um jugendtypische Verfehlungen handelt und wo ein Jugendlicher in die schwere Kriminalität abzugleiten droht. Senator Steffen sagt: "Es ist inzwischen unbestritten, dass es am besten ist, den Jugendlichen rasch auf sein Fehlverhalten anzusprechen." Dies gilt insbesondere für Delikte wie Diebstahl, Prügeleien, Ordnungswidrigkeiten und kleinere Drogendelikte. "Die Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern vor Ort wird im Wesentlichen von der Jugendgerichtshilfe koordiniert, die in unserem Modell ebenfalls zu einem schnellstmöglichen Zeitpunkt in den Ablauf einbezogen wird", ergänzt er.

Leser-Kommentare
  1. nicht nur auf die Finger klopfen sondern Jugendlichen zeigen dass ihre Taten Folgen haben werden. Vielleicht wirkt das bei Einigen, aber es wird sicherlich auch welche geben denen das nichts ausmacht.Trotzdem ist es eine gute Idee .

    • SeppD
    • 25.01.2009 um 10:59 Uhr

    and you are out! Die Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten verfolgt dieses Prinzip. Wer dreimal Mist baut, geht lebenslang (oder mindestens 25 Jahre) in den Bau. Da wird er vielleicht auch kein besserer Mensch, aber er kann wenigstens draußen kein neues Unheil anrichten.
    Intensivtäterkarrieren mit 20, 50 und mehr Einträgen in der Strafakte ohne Konsequenzen kommen so nicht vor.
    Zwar soll gerade bei Jugendlichen die Resozialisation im Vordergrund stehen, doch soll Strafe dem Missetäter auch klar machen, daß sich Verbrechen nicht lohnt und die Öffentlichkeit soll ebenfalls vor neuen Straftaten geschützt werden.
    Wie gesagt, einmal Mist bauen kann passieren. Zweimal finde ich schon kritisch und bei dreimal ist die jeweilige Person wohl ziemlich unbelehrbar.
    Wie soll man Laschheit den zukünftigen Opfern gegenüber verteidigen, die den Preis für vergebliche Resozialisierungsbemühungen zahlen müssen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Nach meinem Kenntnisstand gibt es noch gewisse Einschränkungen in einigen Bundesstaaten. So müssen die Straftaten nach meinem Kenntnisstand Gewalt gegen Personen beinhalten. Für dreimal Kaugummies klauen sollte meiner Meinung nach niemand auf ewig weggesperrt werden. Bei zwei Raubüberfällen und einer schweren Körperverletzung (bei Intensivtätern sicher keine Seltenheit) wäre ich aber auch dafür, diese Personen ersteinmal für 25 Jahre wegzusperren (oder abzuschieben, sollte ja bei vielen Intensivtätern mangels deutscher Staatsbürgerschaft auch möglich sein...)

    Grüße
    Trench

    Nach meinem Kenntnisstand gibt es noch gewisse Einschränkungen in einigen Bundesstaaten. So müssen die Straftaten nach meinem Kenntnisstand Gewalt gegen Personen beinhalten. Für dreimal Kaugummies klauen sollte meiner Meinung nach niemand auf ewig weggesperrt werden. Bei zwei Raubüberfällen und einer schweren Körperverletzung (bei Intensivtätern sicher keine Seltenheit) wäre ich aber auch dafür, diese Personen ersteinmal für 25 Jahre wegzusperren (oder abzuschieben, sollte ja bei vielen Intensivtätern mangels deutscher Staatsbürgerschaft auch möglich sein...)

    Grüße
    Trench

  2. Nach meinem Kenntnisstand gibt es noch gewisse Einschränkungen in einigen Bundesstaaten. So müssen die Straftaten nach meinem Kenntnisstand Gewalt gegen Personen beinhalten. Für dreimal Kaugummies klauen sollte meiner Meinung nach niemand auf ewig weggesperrt werden. Bei zwei Raubüberfällen und einer schweren Körperverletzung (bei Intensivtätern sicher keine Seltenheit) wäre ich aber auch dafür, diese Personen ersteinmal für 25 Jahre wegzusperren (oder abzuschieben, sollte ja bei vielen Intensivtätern mangels deutscher Staatsbürgerschaft auch möglich sein...)

    Grüße
    Trench

    Antwort auf "Three strikes"
  3. jemand wegen Kaugummikauen eingesperrt wurde,sie verwechseln das Land mit Singapur. Aber ich bin dafuer dass schon kleine Ganoven fuer ihrer Taten bestraft werden in der Hoffnung dass lernen was fuer die Zukunft.

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