Mindestlohn Zeitarbeiter müssen warten

Die Union reklamiert eines ihrer Tauschgeschäfte mit der SPD: Die Regierungspartner müssen den bereits sicher geglaubten Mindestlohn neu verhandeln

Eigentlich war der Mindestlohn für Zeitarbeiter schon beschlossene Sache. Zum Koalitions-Spitzentreffen Mitte Januar waren sich Union und SPD einig, eine gesetzliche Lohnuntergrenze auch für die etwa 700.000 Leiharbeiter einzuführen. So hatte die Koalition es bereits für mehrere Branchen getan, darunter die Briefdienste, verschiedene Baugewerbe, die Entsorgungsbranche, Pflegedienste, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbau-Spezialdienste und industrielle Großwäschereien.

Den Beschluss über den Mindestlohn für Zeitarbeiter ließ die Koalition dagegen von der Tagesordnung des Bundeskabinetts für Mittwoch nehmen, weil die Union Korrekturbedarf hat: Es habe "die klare Verabredung" gegeben, dass die Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter nicht im Widerspruch zu den geltenden tarifvertraglichen Regelungen stehen dürfe, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Norbert Röttgen. Die SPD und Arbeitsminister Olaf Scholz seien aber nicht bereit gewesen, dies zu akzeptieren.

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Dabei glaubte die SPD, sich beim parallel zum Konjunkturpaket II verhandelten Zeitarbeiter-Mindestlohn durchgesetzt zu haben. Die Union hatte vor einer Woche ihren Widerstand aufgegeben, weil die SPD dafür auf den geforderten Aufschlag auf die Reichensteuer verzichtete. Doch diese Einigung hielt nicht, wie sich am Montag zeigte. Vor allem der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU protestierte.

Etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer, darunter die Maler und Lackierer, Dachdecker, das Elektrohandwerk, die Gebäudereiniger und die Briefdienste sind bereits durch Mindestlöhne geschützt. Vergangene Woche kamen Altenpflege, die Wach- und Sicherheitsdienste, die Großwäschereien, die Abfallwirtschaft, Bergbau-Spezialarbeiten sowie die Aus- und Weiterbildungsbranche hinzu. Bei der Zeitarbeit will die Koalition nicht den Weg über das Entsendegesetz nehmen, sondern eine Verordnungsermächtigung in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einfügen, die der Koalitionsvereinbarung zufolge die Tarifautonomie wahren soll.

Der Mindestlohn für die Zeitarbeiter verzögert sich nun weiter. Das Bundesarbeitsministerium rechnet mit einem Beschluss nächste Woche. Röttgen wies darauf hin, dass es für fast alle Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gültige Tarifverträge gebe. Diese dürften nicht untergraben werden. Bei der Neuregelung müsse es allein darum gehen, das Lohndumping einiger schwarzer Schafe in der Branche zu unterbinden. Das weitere Vorgehen der Union ließ Röttgen offen.

 
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