Zumwinkel-Urteil Nicht hart, aber schmerzlich
Der Richterspruch von Bochum mag milde erscheinen. Doch dass der Staat kompromissfähig und zugleich konsequent Herr des Verfahrens blieb, ist das eigentliche Signal
Am Anfang stand eine Liste, darauf Namen von Ärzten, Apothekern, Ingenieuren, Juristen. Sie wurde zum Beweismittel in der größten Verfahrensserie wegen Steuerbetrugs der jüngeren deutschen Geschichte. Den prominentesten Täter, Ex-Postchef Klaus Zumwinkel, verurteilte das Landgericht Bochum jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe, weil er Steuern in sechsstelliger Höhe hinterzogen hat. Es ging um 970.000 Euro. Hinterzogen hatte Zumwinkel weit mehr. Nur konnten die Staatsanwälte ihn im Herbst deswegen nicht mehr anklagen, weil sein Tun knapp verjährt war.
Eines von mehr als 450 Ermittlungsverfahren gegen Steuerbetrüger aus ganz Deutschland ist jetzt mit Anklage und Urteil abgeschlossen. Manch Gastwirt, Friseur oder Handelsvertreter wird den Richterspruch als zu milde empfinden - vielleicht, weil er selbst schon den Steuerprüfer im Büro hatte, weil Quittungen fehlten, das Finanzamt Bewirtungsbelege anzweifelte oder das Kassenbuch nicht penibel genug geführt war. Wer für vergleichsweise kleine Vergehen hohe Strafgelder samt Verzugszinsen und -gebühr zahlen musste, deshalb womöglich an den Rand der Insolvenz geriet und jetzt auf das Urteil gegen Zumwinkel blickt, kann leicht zornig werden.
Der Topmanager hinterzog seit Jahren Steuern. Fast systematisch und mit Vorsatz hatte er zwischen 2002 und 2006 Geld nach Liechtenstein transferiert. Viele taten das damals, es galt als geboten, seine Millionen geschützt im Fürstentum zu bunkern, statt ordnungsgemäß und zum Wohl der Gesellschaft zu versteuern. Eine vom Staat angekündigte Steueramnestie ließ der 2003 zum "Manager des Jahres" gekürte Zumwinkel ungenutzt, aus Angst um Ansehen und Posten. Statt straffrei davonzukommen und seine Liechtensteiner Pfründe dem Staat anzuzeigen, blieb er lieber Post-Chef und Telekom-Aufsichtsrat.
All dieses Handeln ist zweifelsfrei unverfroren, verantwortungslos und selbstsüchtig. Es missachtet all jene, die durch Arbeit ihren Lebensunterhalt hart verdienen und letztlich auch Zumwinkels Reichtum ermöglichten. Und nun dieses Urteil: Die mit der Bewährungsstrafe verhängte Geldbuße zu zahlen wird dem ehemaligen Topmanager angesichts seiner üppigen Pension nicht schwer fallen. Zumwinkel darf seine Rentenjahre nun im Kreise seiner Lieben verbringen, statt auf den Hafturlaub warten zu müssen.Das ist viel Milde angesichts der Tat. Doch was hätte es gebracht, den Mann ins Gefängnis zu stecken?
Es ist gut, dass das Gericht die Haftstrafe zur Bewährung aussetzte. Denn Zumwinkel ist bereits mitten in der Bewährung. In seinem Geständnis vom ersten Prozesstag bekannte er, mit dem Hinterziehen von Steuern im großen Stil den größten Fehler seines Lebens begangen zu haben. Ob Kalkül oder ein Mix aus innerer Verzweiflung und tiefer Reue ein solches Bekenntnis auslösen, ist unerheblich. Jeder Angeklagte hat das Recht, auf mildernde Umstände hinzuarbeiten, indem er sich umfassend zu seiner Tat bekennt und den danach durchlebten Sinneswandel darlegt. Der angeklagte Ex-Manager gestand ohne Umschweife, was ihm die Justiz in einem langen Prozess sowieso nachgewiesen hätte.
- Datum 27.01.2009 - 09:53 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Wie schon an anderer Stelle bemerkt, ändert sich sich die Plausibilität eines Gedankens durch Weglassen.
Die lange Version: "Bezüglich des Jahres 2001 ließ das Gericht die Anklage allerdings nicht zur Hauptverhandlung zu, weil die Tat verjährt war und die Verjährung nicht rechtzeitig unterbrochen wurde (ein Ermittlungsrichter hatte Beschlüsse 12 Stunden zu spät ausgefertigt)."
http://www.spiegel.de/wir...
Die "Gleichheit vor dem Gesetz" wirkt wie ein Spiel mit gezinkten Karten -- allerdings nur in der Langfassung. Der Qualitätsjournalismus der ZEIT-Kurzfassung erinnert an die Aktuelle Kamera der DDR.
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"Ich glaube, daß die Bankinstitutionen für unsere Freiheiten gefährlicher sind als die Armeen."
(Thomas Jefferson, Amerikanischer Präsident; 1743-1826)
sind die Fristen, sind die Fristen.
12 Stunden zu spät ist relativ kurz zu spät, aber zu spät ist zu spät, ob nun eine Minute, 12 Stunden oder drei Wochen. Zu diesem Zweck, genau das rechtsverbindlich festzustellen (also: Ab wann "zu spät" tatsächlich "zu spät" ist), gibt es gesetzliche Fristen - und auch, wenn sie um 12 Stunden überschritten werden, werden sie überschritten.
Was kritisieren Sie eigentlich genau daran? Daß der Ermittlungsrichter die Beschlüsse eben die Zeitspanne von 12 Stunden zu spät ausfertigte, oder daß es das Gericht nun bei der Bemessung der Fristen so "genau" nimmt?
sind die Fristen, sind die Fristen.
12 Stunden zu spät ist relativ kurz zu spät, aber zu spät ist zu spät, ob nun eine Minute, 12 Stunden oder drei Wochen. Zu diesem Zweck, genau das rechtsverbindlich festzustellen (also: Ab wann "zu spät" tatsächlich "zu spät" ist), gibt es gesetzliche Fristen - und auch, wenn sie um 12 Stunden überschritten werden, werden sie überschritten.
Was kritisieren Sie eigentlich genau daran? Daß der Ermittlungsrichter die Beschlüsse eben die Zeitspanne von 12 Stunden zu spät ausfertigte, oder daß es das Gericht nun bei der Bemessung der Fristen so "genau" nimmt?
Die große Mehrheit der Deutschen glaubt, dass es in unserem Land
n i c h t gerecht zugeht.
Einst titelte ein BILD-Chefredakteur: In Deutschland: "Je größer der Gauner, desto geringer die Strafe". Leider. wie wahr!
Ich füge hinzu: "Je größer die Lusche, desto höher der Posten".
Hat nicht einst "Bundes-Horst" als Staatssekretär von Waigel (BMF) das Vertragswerk Deutsche Einheit mit ausgearbeitet? Ein Riesen-Pfusch. Und wurde nicht auch durch das BMF die Treuhand usw gesteuert ? Seither, d. h. von 1990 bis Ende 2008, kostete brutto gerechnet, der Aufbau Ost rd. 1.800 Mrd EURO. Die "Erfolge" sind m. E. - gemessen am input - erbärmlich.
Und, gehen wir mal etwas weiter zurück. 1. Weltkrieg. Die größten Versager und Nichtskönner standen in der militärischen Hierarchie ganz oben. Bspw. der nervenkranke und hysterische v. Ludendorff ( eine charakterlich sehr miese Figur )bei v. Hindenburg will ich mal Tannenberg gelten lassen, aber seine spätere, erbärmliche Rolle ( übergab Hitler die Macht) nur andeuten. Und ein Herr v. Falkenhayn opferte bei und um Verdun ca. 500.000 dt. Landser. Wirklich Leute allerfeinster Sorte. Hiess es einst bei Max Weber: "übertrage niemals einer fallenden Klasse die Staats- und Militärführung". War aber so. Diese meist Land-Adeligen konnten nicht einmal ihre Güter wirtschaftlich führen, d. h. ohne Staatshilfen erhalten. Aber diese Luschen bestimmten bis 1918 in D das Geschehen. Und später, durch des Volkes Dummheit, in nicht geringem Umfang.
Manche sagen zu großen Teilen der heutigen Oberschicht "Elite". Ich sage, Teile dieser wären mit "charakterlich minderwertig und fachlich bescheiden" besser gekennzeichnet.
Zumwinkel hätte eine Strafe von exemplarischer Härte verdient gehabt. Das Volk hätte wirklich gejubelt. Aber es kam leider so, wie man es befürchten musste. NRW-Rüttgers-Politik: Im Reden so tun, als wäre man eine Art "Arbeiterführer" ( absolute Volksverdummung). In der realen Welt und Tat: Begünstigung des eigenen Bonzen-, Partei- und Wahlhelfer-Netzwerks. Eine Krähe hackt bekanntlich einer anderen kein Auge aus.
Wer stellt eine solche Skandal-Justiz "in den Senkel"??
ein ähnlicher Fall von einem viel kleineren Kaliber:
http://www.pnp.de/journal...
Ergebnis: 2 Jahre 4 Monate Haft + Geldstrafe!
schmerzlich für wen?
Wer 21 Jahre systematisch Steuern hinterzieht hat doch kein Schmerzempfinden (Unrechtsbewusstsein) mehr.
Uriah Heep läßt grüßen
nur die Realität in unserem Lande wieder. Die Eliten können sich freikaufen.
Da hilft die kampagne der Mainstreammedien und die Suggestion , dass die dies ein normaler Vorgang ist, von dem jeder profitiert, absurd.
Zumwinkel ist zudem ein Wiederholungstäter, da er mit jeder Unterschrift unter die jährliche Steuererklärung Recht gebrochen hat.
Jeder Ladendieb der 5mal das gleiche Shampoo stielt, wird für 5 Diebstähle und nicht für einen Diebstahl belangt.
ein "Signal" für das Funktionieren des Staates sendet, wirkt der nun verfügbare Beschluß des Hessischen Landessozialgerichts:
Die Regelsätze (Hartz IV) seien weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.
http://www.lsg-darmstadt....
Während in Darmstadt Mittel zum "nackten Überleben" als unzureichend, da unvereinbar mit der Menschenwürde definiert wurden, haben gleiche Instanzen in Essen und München keine Bedenken gehabt.
Von Bedenken der Legislative und dem Apparatschiks und Lobbyisten von Peter Hartz bis Roland Berger Consultants ist auch nichts bekannt, denn die Elite betrifft das Problem des "nackten Überlebens" ja nicht.
Womit wir wieder bei dem Straftäter Zumwinkel und dem bundesrepublikanischen Kastensystem der abgestuften Gerechtigkeit angelangt wären...
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"Ich glaube, daß die Bankinstitutionen für unsere Freiheiten gefährlicher sind als die Armeen."
(Thomas Jefferson, Amerikanischer Präsident; 1743-1826)
sind die Fristen, sind die Fristen.
12 Stunden zu spät ist relativ kurz zu spät, aber zu spät ist zu spät, ob nun eine Minute, 12 Stunden oder drei Wochen. Zu diesem Zweck, genau das rechtsverbindlich festzustellen (also: Ab wann "zu spät" tatsächlich "zu spät" ist), gibt es gesetzliche Fristen - und auch, wenn sie um 12 Stunden überschritten werden, werden sie überschritten.
Was kritisieren Sie eigentlich genau daran? Daß der Ermittlungsrichter die Beschlüsse eben die Zeitspanne von 12 Stunden zu spät ausfertigte, oder daß es das Gericht nun bei der Bemessung der Fristen so "genau" nimmt?
Mich würde interessieren wieviel der Mann dafür bekommen hat, die Papiere 12 Stunden später einzureichen.
Das glaubt doch kein vernünftiger Mensch, dass bei einem Verfahren von solchem Ausmaß, sowas "aus Versehen" passiert.
Mich würde interessieren wieviel der Mann dafür bekommen hat, die Papiere 12 Stunden später einzureichen.
Das glaubt doch kein vernünftiger Mensch, dass bei einem Verfahren von solchem Ausmaß, sowas "aus Versehen" passiert.
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