Vertrag von Lissabon Brüssels begrenzte Macht

Deutschlands Gesetzgebung werde von der EU dominiert, argumentieren die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch der Einfluss ist gar nicht so groß wie behauptet

Wie stark ist Deutschland europäisiert? Europa-Skeptiker und -Befürworter streiten. Im Bild das Kommissionsgebäude in Brüssel

Wie stark ist Deutschland europäisiert? Europa-Skeptiker und -Befürworter streiten. Im Bild das Kommissionsgebäude in Brüssel

Wie stark ist Deutschland europäisiert? Eine Frage, die zurzeit nicht nur das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Eine Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Sozialforschung (MZES) räumt mit verbreiteten Eindrücken über den Europäisierungsgrad und seine Auswirkung auf die demokratischen Herrschaftsverhältnisse hierzulande auf.

Dieser Europäisierungsgrad wird in diesen Tagen zum Anlass genommen, über den mehrfach gescheiterten und womöglich nie in Kraft tretenden Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht zu urteilen. Dabei stützen sich die Kläger auf Aussagen, die empirisch nicht haltbar sind. Es wird behauptet, dass mehr als 80 Prozent der deutschen Gesetzgebung durch Europa vorbestimmt seien. Anlass für diese Behauptung gaben vor allem zwei Aussagen.

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Zum einen ist es eine Prognose des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors, die er in den achtziger Jahren vor dem Europäischen Parlament formulierte. Danach könnte in zehn Jahren 80 Prozent der nationalen Wirtschaftsgesetzgebungen in Brüssel ihren Ursprung haben. Zum anderen liegt eine Statistik vor, die vom ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog und Lüder Gerken, dem Leiter des Forschungsinstituts Centrums für Europäische Politik (CEP), stammt. Nach dieser wären mehr als 84 Prozent der deutschen Gesetzgebung in der Periode 1999 bis 2004 aus Brüssel und nur noch 16 Prozent aus Berlin gekommen.

Beide Aussagen sind jedoch nicht haltbar. Bei genauer Betrachtung der Zitatquelle des Kommissionspräsidenten Jacques Delors vor dem Europäischen Parlament wird schnell ersichtlich, dass dieser explizit den deutschen Bundestag von seiner Prognose ausschließt. Nach Delors hätten der Bundestag und das britische Unterhaus schon damals erkannt, dass eine Verlagerung der Entscheidungszentrale nach Brüssel drohe, und entsprechende Konsequenzen gezogen.

Auch die in der Zeitung Die Welt von Herzog und Gerken publizierte Statistik entbehrt einer aussagekräftigen Grundlage. Die Autoren berufen sich auf eine parlamentarische Anfrage an das Bundesministerium für Justiz, aus der lediglich hervorgeht, wie viele Gesetze in Deutschland und wie viele bindende EU-Vereinbarungen (Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen) in dieser Periode verabschiedet wurden. Aus einem Vergleich beider Statistiken geht nur hervor, dass etwa 16 Prozent mehr deutsche Gesetze als EU-Vereinbarungen aus diesem Zeitraum stammen. Rückschlüsse aus diesen Zahlen auf den Ursprung der deutschen Gesetzgebung zu ziehen ist aber selbst nach Auskunft des Bundesministeriums für Justiz unzulässig.

Vor diesem Hintergrund erscheint es zweifelhaft, mit welchen Argumenten die Kläger gegen den Vertrag von Lissabon vorgehen. Die MZES-Forscher (der Autor diese Beitrages und Lars Mäder) haben dagegen in einer umfangreichen Untersuchung über die deutsche Gesetzgebung herausgefunden, dass der Europäisierungsgrad von deutschen Gesetzen in den vergangenen 30 Jahren deutlich überschätzt wird. Gegenüber den Prognosen einer 80 prozentigen Europäisierung zeigen wir, dass selbst bei großzügiger Zählweise der europäischen Impulsangaben in keinem Politikbereich zu keinem Zeitpunkt diese Marge erreicht wurde und bei durchschnittlich 24 Prozent liegt.

Leser-Kommentare
  1. verfallt nicht wieder der Versuchung, euch die Situation schönzuschreiben. Das Wunschdenken hat die harten politischen Realitäten noch niemals ersetzen können. Die Hoffnung, daß es ja so schlimm schon nicht kommen werde, ist angesichts der legitimen Interessen eines Landes von 82 Mio Einwohnern, das die (noch) viertstärkste Wirtschaftsmacht der Welt darstellt und die führende Wirtschaftsnation Europas ist, zu wenig.

  2. Hr. Gauweiler bringt als Beispiel für die Entrechtung des Bundestages das Glühbirnenverbot. Hr. Gabriel hat als deutscher Umweltminister das Glühbirnenverbot in den deutschen Bundestag eingebracht und ist damit gescheitert.
    Er hat es danach dem europäischen Ministerrat vorgestellt und konnte die Mehrheit der Ministerkollegen überzeugen. So wurde das Glühbirnenverbot zur europäischen Regelung erhoben und Deutschland MUSS es jetzt zum Gesetz machen.
    Zum einen kann man daran sehen, dass der Bundestag durch die EU entrechtet wird. Zum zweiten kann man daran sehen, dass man Verantwortliche noch nicht einmal abwählen kann, weil man häufig nicht weiß, wer eine Regelung verantwortet. Man versteckt sich bei bestimmten Gesetzen einfach hinter der EU. Mir war beispielsweise lange unbekannt, dass Hr. Gabriel für das Glühbirnenverbot verantwortlich ist.
    Es mag ja sein, dass das BVG das Wahlrecht zum europäischen Parlament durchgehen lässt. Aber es ist trotzdem absolut undemokratisch. Ein maltesischer Abgeordneter im Europaparlament braucht nur etwa ein Zehntel (!) der Stimmen wie ein deutscher Abgeordneter. Bei allem Minderheitenrecht: Das ist zu viel!

    Meine Hoffnung ist, dass das BVG sagt, was an dem Vertrag noch geändert werden muss. Bisher durfte man nur JA oder NEIN zum gesamten Werk sagen. Endlich setzt sich jemand mit den einzelnen Paragraphen auseinander. Besser ist ein Zeitverzug für eine Optimierung des Verfassungsvertrages, als die Annahme eines teilweise missglückten Vertrages. Die Fehler hätte man allerdings auch schon vor 2 Jahren ausmerzen können.

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    Dass nationalstaatliche Politik mittlerweile auf EU-Ebene gemacht wird, ist an sich keine Neuigkeit, dafür lassen sich auch andere Beispiele finden. Bspw. ach aus heutiger Sicht eher positiv bewertete.

    Die Verantwortlichkeit Gabriels und damit der Bundesregierung ergibt sich aus dem Fakt, dass es nach wie vor vielfach der Zustimmung des Ministerrates Bedarf, um Richtlinien und Eingriffe in den Binnenmarkt vorzunehmen.

    Eine "Entrechtung" des Bundestages kann ich daraus nur bedingt erkennen, schließlich könnte die parlamentarische Mehrheit des Bundestages darauf hinwirken, dass Gabriel diesen Vorschlag nicht macht - z.B. könnte man daraus, sehr theoretisch, eine Koalitionskrise machen. Ein Minister Gebriel giert ja auch nicht im Luftleeren Raum.
    Aber selbst unsere nationale Demokratie und die Entscheidungs- und Abstimmungsregeln - bspw. Koalitionsausschuss, etc. - funktionieren anders und "leiser" als die teilweise an die EU angelegten Standards.

    Ob es allerdings im Gegensatz zum "Freien Mandat" bei Bundestagsagebordneten möglich wäre, die Exekutive im Sinne legislativer Intension zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu "zwingen" dürfte fraglich bzw. kaum machbar sein.
    Bliebe dann wirklich nur Intervention des Europäischen Parlaments oder des EU-Bürgers.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    Dass nationalstaatliche Politik mittlerweile auf EU-Ebene gemacht wird, ist an sich keine Neuigkeit, dafür lassen sich auch andere Beispiele finden. Bspw. ach aus heutiger Sicht eher positiv bewertete.

    Die Verantwortlichkeit Gabriels und damit der Bundesregierung ergibt sich aus dem Fakt, dass es nach wie vor vielfach der Zustimmung des Ministerrates Bedarf, um Richtlinien und Eingriffe in den Binnenmarkt vorzunehmen.

    Eine "Entrechtung" des Bundestages kann ich daraus nur bedingt erkennen, schließlich könnte die parlamentarische Mehrheit des Bundestages darauf hinwirken, dass Gabriel diesen Vorschlag nicht macht - z.B. könnte man daraus, sehr theoretisch, eine Koalitionskrise machen. Ein Minister Gebriel giert ja auch nicht im Luftleeren Raum.
    Aber selbst unsere nationale Demokratie und die Entscheidungs- und Abstimmungsregeln - bspw. Koalitionsausschuss, etc. - funktionieren anders und "leiser" als die teilweise an die EU angelegten Standards.

    Ob es allerdings im Gegensatz zum "Freien Mandat" bei Bundestagsagebordneten möglich wäre, die Exekutive im Sinne legislativer Intension zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu "zwingen" dürfte fraglich bzw. kaum machbar sein.
    Bliebe dann wirklich nur Intervention des Europäischen Parlaments oder des EU-Bürgers.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    • Saki
    • 11.02.2009 um 18:41 Uhr

    Der letzte Absatz dieses Artikels ist grottenfalsch und zeigt die tendenziöse Absicht. Zum einen ist der Bundesrat von seinem Aufbau nicht mit dem Europaparlament vergleichbar, sondern eher mit der Kommission. Bekanntlich ist der Bundesrat eine Vertretung der Länderregierungen. Die Stimmen eines Landes müssen sogar en Block abgegeben werden. Daher handelt es sich bei den mindestens 3 Stimmen auch nicht um die Stimmen dreier Abgeordneter, es ist vielmehr so, dass jedes Land nur eine Stimme hat, die aber je nach Größe des Landes verschieden gewichtet ist und entweder vom Ministerpräsidenten oder einem Vertreter abgegeben wird.

    Es ist schon lange bekannt, dass bei einer solchen Art der Vertretung eines Landes in einem Rat, die Gewichtung proportional zur Bevölkerungszahl den großen Ländern ein zu hohes Gewicht einräumt, wenn man eine Analogie zum Prinzip des "one man, one vote" als Ideal zugrunde legt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Regierung eines Landes in der Regel nur etwa die Hälfte aller Wähler dieses Landes repräsentiert. Daher ist es völlig richtig, dass im Bundesrat große Länder schwächer als proportional zu ihrer Einwohnerzahl vertreten sind, auch wenn die konkrete Regel vom theoretischen Optimum abweicht. Das ist eine völlig andere Situation als in einem Parlament, in dem aus allen Ländern auch die jeweilige Opposition vertreten ist.

    Zum Anderen, hinsichtlich der Größe der Wahlkreise bei Bundes- und Landtagswahlen, gibt es zwei Punkte zu den Einlassungen des Autors:

    1. Größenunterschiede der Wahlkreise sind zwar möglich, aber bei weitem nicht in dem Ausmaß, wie das beim Europaparlament geplant sind.

    2. Aufgrund des Wahlsysthems ist die Größe der Wahlkreise eine Nebensächlichkeit. Nimmt man alle Abgeordneten einer Partei und berechnet die Zweitstimmen pro Abgeordeten dieser Partei, sind die Unterschiede nicht sehr groß, sogar optimal, wenn man von einer Ausnahme absieht, nämlich den Überhangmandaten. Die sind allerdings in einem jüngeren Entscheidung des BVerfG in ihrer jetzigen Form auch tatsächlich für verfassungswidrig erklärt worden.

    Der Autor offenbart daher in diesen Punkten eine tiefe Ahnungslosigkeit, die hinsichtlich der übrigen Inhalte nicht gerade Vertrauenserweckend ist.

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    • wll
    • 13.02.2009 um 10:18 Uhr

    "Der Grund dafür liegt darin, dass die Regierung eines Landes in der Regel nur etwa die Hälfte aller Wähler dieses Landes repräsentiert. Daher ist es völlig richtig, dass im Bundesrat große Länder schwächer als proportional zu ihrer Einwohnerzahl vertreten sind..."

    Sorry, aber das Argument verstehe ich nicht so ganz. Dass eine Landesregierung nur einen Teil der jeweiligen Landesbevölkerung repräsentiert, leuchtet ja noch unmittelbar ein. Warum aber folgt dann Ihrer Meinung nach, dass grosse Länder unterproportional vertreten sein sollten? Auch die Regierungen kleiner Länder repräsentieren ja nur einen Teil ihrer Bevölkerung. Ob ich jetzt Bayern mit 14 Mio. und Berlin mit 4 Mio. Einwohnern oder entsprechend Ihrer 50%-Annahme 7 Mio. mit 2 Mio. Einwohnern vergleiche, bleibt sich von den Proportionen her gleich.

    Natürlich wird bei den gravierenden Grössenunterschieden zwischen den Ländern strikte Proportionalität nie machbar sein. Ansonsten hätte der Bundesrat entweder die zehnfache Größe oder kleinere Länder wären marginal bis gar nicht vertreten. Eine massiv unterproportionale Vertretung grösserer Länder wäre aber kaum mit demokratischen Grundsätzen vereinbar.

    • wll
    • 13.02.2009 um 10:18 Uhr

    "Der Grund dafür liegt darin, dass die Regierung eines Landes in der Regel nur etwa die Hälfte aller Wähler dieses Landes repräsentiert. Daher ist es völlig richtig, dass im Bundesrat große Länder schwächer als proportional zu ihrer Einwohnerzahl vertreten sind..."

    Sorry, aber das Argument verstehe ich nicht so ganz. Dass eine Landesregierung nur einen Teil der jeweiligen Landesbevölkerung repräsentiert, leuchtet ja noch unmittelbar ein. Warum aber folgt dann Ihrer Meinung nach, dass grosse Länder unterproportional vertreten sein sollten? Auch die Regierungen kleiner Länder repräsentieren ja nur einen Teil ihrer Bevölkerung. Ob ich jetzt Bayern mit 14 Mio. und Berlin mit 4 Mio. Einwohnern oder entsprechend Ihrer 50%-Annahme 7 Mio. mit 2 Mio. Einwohnern vergleiche, bleibt sich von den Proportionen her gleich.

    Natürlich wird bei den gravierenden Grössenunterschieden zwischen den Ländern strikte Proportionalität nie machbar sein. Ansonsten hätte der Bundesrat entweder die zehnfache Größe oder kleinere Länder wären marginal bis gar nicht vertreten. Eine massiv unterproportionale Vertretung grösserer Länder wäre aber kaum mit demokratischen Grundsätzen vereinbar.

    • angste
    • 11.02.2009 um 18:47 Uhr

    Denn der neue EU-Vertrag sichert der EU ja mehr Kompetenzbereiche zu als bisher, kann also tatsächlich bald die Gesetzgebung in D ersetzen. Die angebliche Absicherung durch Klagen vor dem BVG wegen Überschreitung der Kompetenzen ist auch nur Makulatur, denn

    Art. 352 AEUV i.d.F. des Vertrags von Lissabon

    ....sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften. ...

  3. Wenn man sich mal die europäischen Mittel der Macht ansieht, dann bemerkt man, dass von Brüssel aus meist nur Richtlinien an die Mitgliedsländer gegeben werden. Es ist dann an den Ländern selbst, sie auch wahrzunehmen und auszuführen. Es gibt für Deutschland viele Beispiele in vielen Bereichen, wo sich Deutschland so gut wie gar nicht an die EU-Richtlinien hält. Obwohl es gut wäre für das Land.
    Aber es bietet sich natürlich an, mit dem Finger auf Brüssel zu zeigen, wenn die deutsche Vorgehensweise wider die empfohlenen Richtlinien das hervorbringt, was Brüssel vermeiden wollte, mehr Missstände.
    Der deutsche Bürger bekommt die Hintergründe ja gar nicht mit. Dank der deutschen Politiker, gross und klein, glauben die Bürger hier inzwischen blind, dass Brüssel letztlich für alle Fehlentscheidungen in der Politik verantwortlich ist.
    Und mal am Rande: Deutschland war von Anfang an eine der treibenden Kräfte was eine Europäisierung angeht.

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    • angste
    • 11.02.2009 um 21:08 Uhr

    Wenn man den EU-Vertrag sieht, bemerkt man, daß Brüssel sich einen Freibrief ausgestellt hat, was die Mittel der Macht anbelangt.
    Ohne Kontrolle, denn die Länder dürfen Stellungsmaßnahmen abgeben zu Gesetzentwürfen, geprüft wird erst, wenn aus einem Drittel der Länder Widersprüche kommen, und selbst dann kann die Kommission beschließen, an ihrem ursprünglichen Entwurf festzuhalten!!!

    • angste
    • 11.02.2009 um 21:08 Uhr

    Wenn man den EU-Vertrag sieht, bemerkt man, daß Brüssel sich einen Freibrief ausgestellt hat, was die Mittel der Macht anbelangt.
    Ohne Kontrolle, denn die Länder dürfen Stellungsmaßnahmen abgeben zu Gesetzentwürfen, geprüft wird erst, wenn aus einem Drittel der Länder Widersprüche kommen, und selbst dann kann die Kommission beschließen, an ihrem ursprünglichen Entwurf festzuhalten!!!

  4. Eine richtige Demokratie zeichnet sich durch eine Gewaltenteilung aus. In der EU kann die Exekutive Gesetze beschließen. Dies bezeichnet man normalerweise als Bananenrepublik. Das europäische Parlament hat nur eine Feigenblattfunktion.

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    Ich teile die diesbezügliche Kritik, begrüße aber die Ausweitung der Mitentscheidungsmöglichkeiten dess Europäischen Parlaments durch den Lissabon-Vertrag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    Ich teile die diesbezügliche Kritik, begrüße aber die Ausweitung der Mitentscheidungsmöglichkeiten dess Europäischen Parlaments durch den Lissabon-Vertrag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    • angste
    • 11.02.2009 um 21:08 Uhr

    Wenn man den EU-Vertrag sieht, bemerkt man, daß Brüssel sich einen Freibrief ausgestellt hat, was die Mittel der Macht anbelangt.
    Ohne Kontrolle, denn die Länder dürfen Stellungsmaßnahmen abgeben zu Gesetzentwürfen, geprüft wird erst, wenn aus einem Drittel der Länder Widersprüche kommen, und selbst dann kann die Kommission beschließen, an ihrem ursprünglichen Entwurf festzuhalten!!!

    • PGMN
    • 11.02.2009 um 21:46 Uhr

    Die Macht jemandem zu geben, der kompetenter und (hoffentlich) weniger Lobbyabhängig ist, als unsere Regierung, halte ich für gut. Fraglich ist nur, ob das auf die geplante EU-"Regierung" zutrifft. Also insofern: Her mit Europa. Wer gute Entscheidungen fällt soll mir egal sein, solange es eben gute Entscheidungen sind. Ich denke allerdings nicht, dass der Lissabon-Vertrag dafür geeignet ist.

    Das BVerfG zu entmachten, halte ich für eine katastrophale Idee. Das BVerfG ist eine der (wenigen) Institutionen in diesem Lande, die irgendewtwas taugen. Auch, dass quasi ein das GG überschattendes Regelwerk geschaffen werden soll, ohne das deutsche Volk zu befragen, wie es JEDES demokratische Prinzip verlangt, halte ich für nicht in Ordnung. Dieser letzte Punkt zeugt allerdings nur in zweiter Linie von einem Demokratiedefizit in Europa, sondern in erster Linie von einem solchen in Deutschland. Unsere Politik DARF nicht das Recht haben, die Macht, die sie vom Volk erhalten hat, ohne dessen Zustimmung an Andere weitergeben.

    Dass die geplante Reform offenbar keine Gewaltenteilung vorsieht, halte ich für gefährlich. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass auch in Deutschland, aufgrund Fraktionsdisziplin u.Ä,, keine Gewaltenteilung herrscht. bei näherem Hinsehen lässt das deutsche Parteiensystem Exekutive und Legislative verschmelzen. Die EU sollte das besser machen.

    Was das Europaparlament angeht: Minderheitenschutz ist wichtig, aber das freie und GLEICHE Wahlrecht jedes Stimmberechtigten Bürgers ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wenn es einen Europäischen Staat geben soll, so MUSS jede abgegebene Stimme dasselbe Gewicht haben, ganz gleich ob sie in Deutschland oder Malta abgegeben wurde. Es ist eine Schande, dass Menschen, die sich Demokraten nennen, auch nur daran denken, einer solchen Regelung zuzustimmen.

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    • angste
    • 11.02.2009 um 21:53 Uhr

    ....nur daß sich in Brüssel noch viel mehr Lobbyisten aufhalten als in Berlin,

    Minderheitenschutz ist wichtig, aber das freie und GLEICHE Wahlrecht jedes Stimmberechtigten Bürgers ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wenn es einen Europäischen Staat geben soll, so MUSS jede abgegebene Stimme dasselbe Gewicht haben, ganz gleich ob sie in Deutschland oder Malta abgegeben wurde. Es ist eine Schande, dass Menschen, die sich Demokraten nennen, auch nur daran denken, einer solchen Regelung zuzustimmen.

    Ja, und der Trick ist nun, was man unter Gewicht versteht. Stichworte zum googlen: Machtindex, Quadratwurzelgesetz, Penrose. Ein Einstieg: http://www.wahlrecht.de/l... . Auch zu beachten, folgende Kritik an Penrose: http://www.stat.columbia.... (stellt sehr überzeugend dar, dass auf Grundlage der Argumente der Quadratwurzel-Befürworter eine (Bevölkerungszahl)^0.9-Gewichtung "korrekter" ist). Frohes Lesen!

    Auch, dass quasi ein das GG überschattendes Regelwerk geschaffen werden soll, ohne das deutsche Volk zu befragen, wie es JEDES demokratische Prinzip verlangt, halte ich für nicht in Ordnung.

    Weshalb das deutsche Volk fragen, wenn es auch bei der Änderung eben dieses genannten GG kein Mitspracherecht hat?
    Die womögliche irgendwann stattfindenden Referenden auf EU-Ebene wären dann eine Art durch die EU-Ebene erzeugte "Revolution".

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    • angste
    • 11.02.2009 um 21:53 Uhr

    ....nur daß sich in Brüssel noch viel mehr Lobbyisten aufhalten als in Berlin,

    Minderheitenschutz ist wichtig, aber das freie und GLEICHE Wahlrecht jedes Stimmberechtigten Bürgers ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wenn es einen Europäischen Staat geben soll, so MUSS jede abgegebene Stimme dasselbe Gewicht haben, ganz gleich ob sie in Deutschland oder Malta abgegeben wurde. Es ist eine Schande, dass Menschen, die sich Demokraten nennen, auch nur daran denken, einer solchen Regelung zuzustimmen.

    Ja, und der Trick ist nun, was man unter Gewicht versteht. Stichworte zum googlen: Machtindex, Quadratwurzelgesetz, Penrose. Ein Einstieg: http://www.wahlrecht.de/l... . Auch zu beachten, folgende Kritik an Penrose: http://www.stat.columbia.... (stellt sehr überzeugend dar, dass auf Grundlage der Argumente der Quadratwurzel-Befürworter eine (Bevölkerungszahl)^0.9-Gewichtung "korrekter" ist). Frohes Lesen!

    Auch, dass quasi ein das GG überschattendes Regelwerk geschaffen werden soll, ohne das deutsche Volk zu befragen, wie es JEDES demokratische Prinzip verlangt, halte ich für nicht in Ordnung.

    Weshalb das deutsche Volk fragen, wenn es auch bei der Änderung eben dieses genannten GG kein Mitspracherecht hat?
    Die womögliche irgendwann stattfindenden Referenden auf EU-Ebene wären dann eine Art durch die EU-Ebene erzeugte "Revolution".

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

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