Prozess gegen den NDR Die Rückkehr der Eva Herman

2007 hatte Eva Herman erfolgreich gegen den Vorwurf der Verharmlosung der Nazi-Zeit geklagt. Nun scheint sie auch im Prozess gegen die Kündigung beim NDR zu siegen.

Der Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Tagesschau -Sprecherin Eva Herman (50) und dem NDR geht in eine weitere Runde. Nach Zeugenaussagen der Sprecher Jan Hofer und Jens Riewa unterbrach das Landesarbeitsgericht am Freitag die Verhandlung und setzte für den 1. April eine weitere Beweisaufnahme an. Dann soll auch der frühere Kollege Jo Brauner gehört werden. Mit Hilfe der Zeugenaussagen sollte geklärt werden, ob Hermans einstige Stelle beim NDR als freie Mitarbeit oder als feste Anstellung gewertet werden kann.

Im September 2007 hatte der Sender den Vertrag mit Herman nach umstrittenen Äußerungen zur NS-Zeit gekündigt. Ihre Klage auf Wiedereinstellung wurde im April mit der Begründung abgewiesen, Herman sei beim NDR nicht fest angestellt gewesen. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt.

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