Daniel Kehlmann Rowohlt verklagt den Spiegel

Der Verlag zieht gegen das Nachrichtenmagazin vor Gericht. Es hätte Kehlmanns neuen Roman vor der Sperrfrist besprochen.

"Wir haben Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht, weil der Spiegel sich nicht an dieVerabredung gehalten hat und eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam", sagte die Rowohlt-Sprecherin Ursula Steffens. Rowohlt wirft dem Spiegel vor, sich nicht an die Sperrfrist gehalten zu haben. Zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag erschien ein Kehlmann-Porträt, das Rowohlt zufolge Züge einer Rezension trägt.

"Der Spiegel hat eine Rezension veröffentlicht, obwohl ein Porträt, beziehungsweise ein Interview verabredet war», sagte Steffens. Der Spiegel sieht das anders. "Das war ein Porträt und keine Rezension", sagte der Spiegel-Sprecher Hans-Ulrich Stoldt. Die Sperrfrist habe sich nur auf eine Rezension bezogen, nicht auf ein Porträt. Der Spiegel habe auch keine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben. Darin verpflichten sich Kritiker, den Inhalt eines Buches beziehungsweise dessen Bewertung nicht vor dem Erstverkaufstag zu veröffentlichen. Verstöße sehen eine Konventionalstrafe in Höhe von 250 000 Euro vor.

Damit müssen nun die Richter entscheiden, wie viel Inhalt und Wertung ein Schriftsteller-Porträt beinhalten darf, das kurz vor Erscheinen eines neuen Buches veröffentlicht wird. Rowohlt will nun "ein Zeichen setzen". "Das sind wir unseren Kunden, den Buchhändlern, schuldig, die in einer unangenehmen Situation stecken, wenn der Kunde mit der Besprechung in der Hand in den Laden kommt, aber das Buch noch gar nicht zu haben ist", sagte der Rowohlt-Vertriebschef Lutz Kettmann dem Börsenblatt.

 
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