Urteil Deutsches Al-Qaida-Mitglied muss 18 Jahre lang in Haft
21 Menschen starben durch den Anschlag auf die Synagoge von Djerba in Tunesien. Nun wurden zwei Tatbeteiligte in Frankreich verurteilt
Ein Deutscher ist wegen Beteiligung an dem blutigen Al-Qaida-Attentat auf der tunesischen Ferieninsel Djerba zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Ein französisches Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Duisburger Christian Ganczarski von dem Attentat wusste, bei dem insgesamt 21 Menschen getötet wurden, und dass er die Tat unterstützte.
Nach Ansicht der Richter war Ganczarski Komplize des Attentäters und Mitglied des Terrornetzes al-Qaida. Wegen des Attentats waren im April 2002 auch 14 deutsche Touristen gestorben.
Der 1986 zum Islam konvertierte Ganczarski sitzt schon seit mehr als fünfeinhalb Jahren in Frankreich in Untersuchungshaft. Er bestritt bis zuletzt, irgendetwas von der Tat gewusst oder auch Mitglied der Terrororganisation gewesen zu sein. „Ich habe niemals von einem Attentat gewusst“, sagte der Vater von fünf Kindern in seinem Schlusswort.
Seine Afghanistan-Reisen hätten nichts mit irgendwelchen Anschlagsplanungen zutun gehabt. „Es war nicht das, was ich in Afghanistan unterstützt habe.“ Die Anklage hatte 30 Jahre Gefängnis für den Deutschen gefordert.
Als Belege für die Tatbeteiligung Ganczarskis hatte die Staatsanwaltschaft die zahlreichen Reisen des heute 42-Jährigen nach Afghanistan gewertet, bei denen er neben Osama bin Laden zahlreiche andere hochrangige Al-Qaida-Mitglieder und den Attentäter Nizar Nawar traf. Kurz vor dem Anschlag hatte Ganczarski zudem einen Anruf von Nawar erhalten, in dem dieser ihn um „göttlichen Segen“ bat und sagte: „Vergiss nicht, für mich zu beten.“
Die deutsche Justiz hatte das abgehörte Gespräch ebenfalls ausgewertet und Ganczarski vernommen. Sie sah jedoch keine hinreichenden Beweise für eine Mitwisserschaft des Duisburgers. Die Richter in Paris mussten ihr Urteil - wie bei solchen Verfahren in Frankreich üblich - nicht begründen. Die Einigung auf „schuldig in allen Anklagepunkten“ sei jedoch einstimmig gefallen.
- Datum 06.02.2009 - 10:24 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Den meisten Menschen ist nicht klar, dass sich im Islam die geheiligte Legitimation von Gewalt als Wille Gottes gegenüber Andersgläubigen findet. Der Koran gibt in zahlreichen Versen Anleitung und Aufforderung zur Gewalt gegenüber Andersgläubigen. Insbesondere in der 2., 4., 8. und 9. Sure finden sich solche Anweisungen.
Z.B. Sure 2, Vers 191: "Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben…"
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