Überwachung EuGH hält Vorratsdatenspeicherung für rechtens
Formal ist die Speicherung aller Kommunikationsdaten nicht zu beanstanden. Ob sie gegen Grundrechte verstößt, soll nun das Bundesverfassungsgericht klären
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hoffnungen der Überwachungsgegner vorerst zunichte gemacht: Die europäische "Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten" verstößt nicht gegen europäisches Recht, entschieden die Richter in Luxemburg. In einer Mitteilung zu dem Urteil heißt es, die Richtlinie sei zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrages erlassen worden.
Geklagt gegen die den Ländergesetzen zugrunde liegende europäische Norm hatte Irland. Dabei ging es jedoch lediglich um eine Formsache, nicht um den Inhalt. Nach Ansicht der irischen Regierung hätte die Richtlinie nicht auf einen Artikel des EG-Vertrages gestützt werden dürfen, der sich lediglich mit dem Funktionieren des Binnenmarktes befasst. Immerhin gehe es dabei um Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, sodass die EU-Kommission eine andere Rechtsgrundlage hätte wählen müssen.
Das Gericht folgte jedoch der Meinung des EuGH-Generalanwalts. Der hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres befunden, nur weil die Daten zur Aufdeckung von Straftaten dienten, sei die Richtlinie noch kein Instrument der polizeilichen Zusammenarbeit. Der EuGH begründete sein Urteil damit, dass die EU-Richtlinie auf die Arbeit der Kommunikationsanbieter beschränkt sei. Wie Polizei und Justiz an die Daten kommen, sei durch sie nicht geregelt. "Die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen bringen selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedsstaaten mit sich."
In dem Urteil heißt es aber auch: "Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre." Damit kann nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden, über eine “eventuelle Verletzung” der Grundrechte zu verhandeln.
Bürgerrechtler vom "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" kündigten denn auch an, so bald wie möglich zu klagen. "Die Entscheidung betrifft nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und hat die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand", sagt Werner Hülsmann vom AK Vorrat. "Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer/innen haben bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt."
- Datum 10.03.2009 - 16:47 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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Demontage der Freiheitsrechte per Richtlinie. Überwachung dient nicht unmittelbar der Strafverfolgung. Ja klar! Hätte man sich bloß seinerzeit diesem Europablödsinn entgegengestellt, nein man fühle sich ja als "Europäer" und hat dieses "Projekt" unterstützt. Nun werden alle Staatsschützerträume wahr. Schuld sind wir selbst.
Was haben wir eigentlich für ein europäisches Rechtswerk, das solch eine technokratische Datenkontrolldiktatur zulässt, ja befördert? Hat das irgendwann mal irgendeiner für volksabstimmungswürdig gehalten? Oder ist das von unserer Verfassung her nicht vorgesehen, dass irgendein Volk da mitbestimmt? Ich finde das einen Skandal, diese ganze Datenspeicherung. Jeder SIEHT, dass es den Betroffenen unterm Strich eher schadet als nützt, egal was für Daten man da in diesen riesigen Datenbanken speichert - es wird aber trotzdem getan, um bestimmten Kreisen eine bequemere Möglichkeit der Kontrolle zu bieten. Es ist widerlich.
Unsere Regierung entscheidet, die durch das Volk (eigentlich falsch "den Wähler") dazu eingesetzt wurde . Denn Nichtwähler zählen in Deutschland nicht. Man sollte eine Partei der Nichtwähler gründen. Diese hätte die größte Mehrheit.
Unsere Regierung entscheidet, die durch das Volk (eigentlich falsch "den Wähler") dazu eingesetzt wurde . Denn Nichtwähler zählen in Deutschland nicht. Man sollte eine Partei der Nichtwähler gründen. Diese hätte die größte Mehrheit.
Das EuGH hat nicht gesagt, daß die Datensoeicherung OK ist, sondern nur festgestellt, daß die entsprechende Weisungen aus Brüssel innerhalb des System auf einer zutreffenden Basis erlassen wurden.
Über die Verträglichkeit der Datensammlung mit der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hatten die Richter nicht zu entscheiden.
Die Frage lautete vielmehr: werden Kommunikationsanbieter in Ländern benachteiligt, die wegen der Vorgaben ihres Landes zum Beschnüffeln Mehrkosten tragen müssen, während in anderen Ländern ein paar Grndrechte noch respektiert werden, so daß die Anbieter die Kosten für Beschnüffelung eben darum nichtg tragen müssen.
"nur weil die Daten zur Aufdeckung von Straftaten dienten"! Ich glaube allerdings, das jeder Bürger unter Generalverdacht steht. Es gibt zwei arten von Bürger . Einmal Wächter und einmal Überwachter. Bei uns parken die Polizisten auch im Parkverbot und es wird von Ordnungsamt und Polizei geduldet. Die Kennen die Kennzeichen und fahren daran vor bei. Da gibt es jetzt schon solche Bürger und andere Bürger. Ich glaub bald, wenn der Laden so weiter läuft ist es mit der Diktatur nicht mehr weit.
Unsere Regierung entscheidet, die durch das Volk (eigentlich falsch "den Wähler") dazu eingesetzt wurde . Denn Nichtwähler zählen in Deutschland nicht. Man sollte eine Partei der Nichtwähler gründen. Diese hätte die größte Mehrheit.
damit sagen! Wer überwacht die Überwachenden. Übrigens , der Mauerfall ist zwanzig Jahre her und ich komm mir vor als ist die Stasie überall. Die Mauer ist nicht gefallen, sonder wurde diese versetzt und zwar um meine Wohnung.
damit sagen! Wer überwacht die Überwachenden. Übrigens , der Mauerfall ist zwanzig Jahre her und ich komm mir vor als ist die Stasie überall. Die Mauer ist nicht gefallen, sonder wurde diese versetzt und zwar um meine Wohnung.
damit sagen! Wer überwacht die Überwachenden. Übrigens , der Mauerfall ist zwanzig Jahre her und ich komm mir vor als ist die Stasie überall. Die Mauer ist nicht gefallen, sonder wurde diese versetzt und zwar um meine Wohnung.
Die Erfindung des Internet brachte die große Befreiung, ja - und den Missbrauch
derselben.
Bedanken wir uns bei denen, die mit Freiheit = Verantwortung nicht umzugehen
wissen und mit ihrem eigennnützigen, teils kriminellen, gesellschaftsschädigenden
Treiben eine Überwachung geradezu herausfordern.
Hier steht Macht gegen Macht,
und die Mehrheit von uns, davon gehe ich aus, will keine von beiden!
Die Erfahrung zeigt aber, dass wir nicht umhinkommen, beide zu ertragen.
Es ist wie im kalten Krieg - rüstet der Eine auf, rüstet der Andere nach,
eine kaum zu durchbrechende Gesetzmäßigkeit.
richtig, denn der größere Teil sind Opfer und nicht Verbrecher. D.h. es sollten Sicherheiten z.B. bei Eybe eingebaut sein , die die Käufer schützen und nicht die Abzocker. Eybe bringt das nicht und der Gesetzgeber tut im Kleinen nichts. Feste AGB für alle ohne wenn und aber und ohne Hintertüren würden reichen.
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