Bundestagswahl Der Trick mit den Überhangmandaten

Teile des Wahlrechts sind verfassungswidrig, sie könnten das Ergebnis ins Gegenteil verkehren. Die SPD möchte das vor der Wahl ändern. Die CDU aber hat kein Interesse daran

Es sind noch sieben Monate bis zur Bundestagswahl. Wie sie ausgeht, ist ungewiss. Experten sind sich allerdings einig, dass es am 27. September sehr knapp werden könnte. In aktuellen Umfragen liegt das bürgerliche Lager aus Union und FDP zwischen 48 und 51 Prozent, das linke Lager zwischen 44 und 48 Prozent. Je knapper die Wahl ausgeht, desto mehr könnte es auf Überhangmandate ankommen und damit auf eine Regelung des Wahlrechts, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen August verfassungswidrig ist.

Für die deutsche Demokratie wäre eine Regierungsmehrheit, die womöglich nicht auf der Zahl der Zweitstimmen, sondern auf Überhangmandaten beruht, verhängnisvoll. CDU und CSU erwecken jedoch den Eindruck, als würden sie genau darauf spekulieren.

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Die Angelegenheit ist kompliziert. Es geht um das sogenannte "negative Stimmgewicht“. Dies führt dazu, dass eine Partei, sofern sie in einem Bundesland Überhangmandate erringt, umso mehr Sitze im Bundestag bekommen kann, je weniger Zweitstimmen sie erhält. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Effekt eintritt, ist dabei umso größer, je mehr Überhangmandate eine Partei insgesamt erzielt.

Nach dem Karlsruher Urteil ist dieser Teil des geltenden Wahlrechts "verfassungswidrig“. Denn dies führe zu "willkürlichen Ergebnissen“, so die Richter, und bewirke, "dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird“.

Experten kannten den Effekt schon lange, einer breiteren Öffentlichkeit war dieser jedoch erstmal bei der Bundestagswahl 2005 aufgefallen, als die Abstimmung in einem Dresdener Wahlkreis wegen des Todes einer Kandidatin 14 Tage später nachgeholt wurde. Bei dieser Nachwahl hätte die CDU einen Sitz im Bundestag verloren, wenn sie mehr als 41.000 Zweitstimmen bekommen hätte. In diesem Fall hätte Sachsen ein Listenmandat zulasten von Nordrhein-Westfalen hinzugewonnen und gleichzeitig ein Überhangmandat eingebüßt.

Die Dresdener CDU-Anhänger verstanden die Botschaft: Bis zu 10.000 von ihnen könnten Schätzungen von Wahlexperten zufolge deshalb darauf verzichtet haben, ihrer Partei die Zweitstimme zu geben. Spräche sich dies bundesweit  in anderen Wahlkreisen herum, könnte dies zu erheblichen Verzerrungen im Wahlergebnis führen.

Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 12.02.2009 um 8:43 Uhr

    Das Wahlrecht ist nicht im Grundgesetz ausgeführt, es handelt sich also um ein "normales" Gesetz was man ändern könnte und sollte (während die Verfassung grundsätzlich ziemlich sakrosant bleiben sollte).
    Ich wäre natürlich für ein Mehrheitswahlrecht mit Personenwahl. Legislative und Exekutive vollkommen getrennt gewählt, mit getrennter Legitimation, gegenseitiger Unabhängigkeit und Kontrolle - "Checks and Balances" wie es jede anständige Demokratie braucht.
    Wir haben nach wie vor viele vordemokratische Elemente im Herzen unseres Staatsaufbaues, wie so vieles natürlich aus den Erfahrungen der Nazi Zeit begründet als man den Deutschen nicht genug traute um ihnen "zuviel" Demokratie zu geben (immerhin hat Hitler sich offiziell nicht an die Macht geputscht sondern wurde gewählt auch wenn dies im Detail so natürlich nicht richtig ist aber bis zuletzt hat er sich dem Feigenblatt bedient dass er ja gewählter Reichskanzler sei). In Wahrheit bietet ein starkes System der konkurrierenden Staatsorgane aber einen viel größeren Schutz vor Alleingängen einzelner Akteure. Und dass ein Kanzler aufgrund eigener Führungsschwäche das Parlament auflösen kann halte ich schlichtweg für ein Unding, es steht NIEMANDEM zu das Wählervotum in Frage zu stellen und eine Legislaturperiode vorzeitig zu beenden. Niemandem. Den US Kongress kann man ebenfalls schlicht nicht auflösen, dies hat seit über 200 Jahren wunderbar funktioniert - schon in Zeiten als man hierzulande Demokratie noch für ein Schimpfwort hielt. Aber gut die USA sind eh ein Musterland was Bürgerbeteiligung, Föderalismus und Subsidiarität anbelangt (der amerikanische Präsident hat im Ausland über seine Zuständigkeit für Außen und Sicherheitspolitik mehr Macht als in den USA selbst wo fast alles von Kommunen und Bundesstaaten geregelt wird).

    Es wird Zeit für die deutsche Demokratie erwachsen zu werden. Mit uneingeschränkter Meinungsfreiheit ohne "Aber..." (so bequem es im Einzelnen sein mag Ewiggestrigen den Mund zu verbieten, aber "ein bischen" Meinungsfreiheit gibt es nicht - ganz oder gar nicht), mit einem starken Föderalismus und Landesparlamenten die wirklich was zu sagen haben und damit im Konkurrenz zum Raumschiff Berlin stehen, mit separat direkt vom Bürger gewählter Bundesregierung, mit Volksabstimmung nach dem schweizer Vorbild als Alltäglichkeit, ... in den USA wird ja sogar der örtliche Polizeichef vom Bürger gewählt, aber soviel Fortschritt in Richtung weg vom Untertanengeist (Beamte heißen nicht umsonst "STAATSdiener" in Deutschland, Sprache ist verräterisch) erträume ich mir ja noch gar nicht.

    Überhangmandate hingegen als TRICK zu bezeichnen finde ich schon fast dreist. Bei den Erststimmen aus denen die Überhangmandate schließlich hervorgehen handelt es sich um die einzige personenbezogene Stimme bei denen der Wähler nicht nur kommentarlos irgend eine Parteiliste abknicken kann (Vogel friss oder stirb) sondern konkret eine Person in seinem Namen ins Parlament schicken kann - dies MUSS aufjedenfall vorrang vor allen parteiintern aufgestellten Listen haben! Dass dies den Parteien nicht gefällt wundert nicht, wo wir bei einem weiteren Problem werden... in Teilen haben wir keine Volksherrschaft sondern eine Parteienherrschaft, denkt man an Begriffe wie "Fraktionsdisziplin" (Zack Zack!) oder Parteiausschlüsse aufgrund streitbarer Meinungsäußerungen von Mitgliedern (Clement) dann muss man daran zweifeln ob es sich hierbei in der Realität wirklich um demokratische Organisationen handelt - ein riesiges Problem wenn man Parteien solch eine zentrale Stellung und Macht einräumt.

  1. Am Ende geht es bei dieser Diskussion, die jetzt von den potentiellen Verlierern hochgespielt wird, um eine Komponente des Mehrheitswahlrechts, die das in Deutschland grundlegende Verhältniswahlrecht teilweise überlagert. Das ist keinesfalls ein echtes Demokratiedefizit, sondern nur wieder ein typisch deutscher Versuch, eine Genauigkeit zu erreichen, die es im Grunde nicht gibt. Niemand kann genau die Prozente in Abgeordnetensitzen abbilden, denn man kann Sitze ja nicht teilen und irgendwie bevor- oder benachteiligt jede mögliche Lösung einen der Kontrahenten.
    Andere Länder, denen man gewiss kein Demokratiedefizit nachsagen kann -z.B. Großbritannien- arbeiten vollständig mit dem Mehrheitswahlrecht und dort ist es ohne weiteres möglich, mit einer deutlichen Minderheit der Gesamtstimmen eine überwältigende Mehrheit an Abgeordneten zu erreichen.
    Um auf Deutschland zurückzukommen: Wenn die SPD nicht bei 23 % herumvegetieren würde, sondern bei 39 % mit der Aussicht auf eine nennenswerte Anzahl von Direktmandaten, wäre das für sie kein Thema - schon garnicht wegen der dann genauso vorhandenen "Ungerechtigkeit".
    Wir sind letztlich mit dem bestehenden System 60 Jahre gut gefahren, denn es stabilisiert vorhandene Mehrheiten, wo das Verhältniswahlrecht etwa Umstände bis zur Regierungsunfähigkeit wie in Israel erzeugt.
    Und selbst das Verfassungsgericht hat ja nur Frist bis 2011 gesetzt.
    Im Übrigen widerspricht sich die SPD geradezu selbst, denn kürzlich hat sie noch für ein reines Mehrheitswahlrecht plädiert, was so ziemlich das genaue Gegenteil wäre!

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    • pismo
    • 12.02.2009 um 9:50 Uhr

    Nur weil man 60 Jahre gut damit gefahren ist, ist es dennoch laut Gericht nicht verfassungskonform. Nach dem Motto: "Das war schon immer so, das haben wir noch nie anders gemacht. Da könnt' ja jeder kommen!" Wo leben wir eigentlich? Wir werden doch schon genug verarscht von Politikern, die Machterhalt über alles Andere stellen. Das Verfassungsgericht hat eine Manipulationsmöglichkeit unseres Wahlrechts entlarvt, und je näher die Wahl rückt, desto mehr werden parteinahe Organisationen auf diese Lücke hinweisen. Das Gesetz gehört geändert, und zwar sofort. Ich möchte nicht erleben, wie es hier zu Tumulten kommt, weil der Verdacht der Wahlmanipulation durch ganze Regionen aufkommt. Oder einfach nur, damit sowas wie bei Bush's Wahlbetrug in Deutschland nicht möglich ist.

    Stellen Sie sich vor zum Boxkampf mit Ihnen kommt der Gegner und darf entgegen zu Ihnen sogar Kickboxen betreiben beim Kampf. Sie duerften sich nicht beschweren, bei dem obigen Kommentar.

    Maximus Successus

    • pismo
    • 12.02.2009 um 9:50 Uhr

    Nur weil man 60 Jahre gut damit gefahren ist, ist es dennoch laut Gericht nicht verfassungskonform. Nach dem Motto: "Das war schon immer so, das haben wir noch nie anders gemacht. Da könnt' ja jeder kommen!" Wo leben wir eigentlich? Wir werden doch schon genug verarscht von Politikern, die Machterhalt über alles Andere stellen. Das Verfassungsgericht hat eine Manipulationsmöglichkeit unseres Wahlrechts entlarvt, und je näher die Wahl rückt, desto mehr werden parteinahe Organisationen auf diese Lücke hinweisen. Das Gesetz gehört geändert, und zwar sofort. Ich möchte nicht erleben, wie es hier zu Tumulten kommt, weil der Verdacht der Wahlmanipulation durch ganze Regionen aufkommt. Oder einfach nur, damit sowas wie bei Bush's Wahlbetrug in Deutschland nicht möglich ist.

    Stellen Sie sich vor zum Boxkampf mit Ihnen kommt der Gegner und darf entgegen zu Ihnen sogar Kickboxen betreiben beim Kampf. Sie duerften sich nicht beschweren, bei dem obigen Kommentar.

    Maximus Successus

    • hamkon
    • 12.02.2009 um 8:58 Uhr

    Nun, da sich dieser Punkt als potentielle Wahlmanipulationstechnik entlarven könnte, muss also mit dem Einsatz der "multitude", also von attac, campaq, transparency international etc. auf breiter Basis geprüft werden, ob und wie eine Klage gegen das nächste Wahlergebnis einzureichen ist, falls es zu einer auffälligen Vermehrung dieser "Bescheißermandate" kommt.

    Vamos al tribunal de constitution!

    • PhiBo
    • 12.02.2009 um 9:12 Uhr

    ... die Historie der letzten 30 Jahre zeigt, dass mal die eine, mal die andere Partei von Überhandmandaten profitiert. Daher geht die Diskussion darum, wer eine Änderung im Wahlgesetz initiieren will am eigentlichen Zeil vorbei:

    Fakt ist, dass Überhandmandate und die Alternativklausel (3 Direkmandate genügen um die 5% Hürde zu umgehen) dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der "gleichen Wahl" (Art. 38 Abs. 1 GG) entgegenstehen. Die Urteilbegründung für die rechtmäßigkeit von Überhangmandaten der Karlsruher Richter aus dem Jahr 1997 (mit 4 zu 4 Richtern denkbar kanpp), die auf "Zählwertgleichheit" und "Erfolgschancengleichheit" abzielte, geht völlig am Thema vorbei.

    Mit einfachen Veränderungen im Wahlrecht könnten die Überhangmandate abgeschafft werden. Sicherlich ist meinem Vorredner recht zu geben, wenn er sagt, dass das typisch Deutsch ist, eine Genauigkeit herzustellen, die es so eigentlich gar nicht geben kann. In diesem Fall trifft das Argument aber leider nicht. Kleine Veränderungen könnten dieses Demokratiedefizit beenden. Wen es interessiert, Joachim Behnke hat ausführliche und im Internet Kostenlos abrufbare Untersuchungen zu diesem Thema gemacht.

    • Crest
    • 12.02.2009 um 9:20 Uhr

    und bitte, ohne dass die Parteien die Mehrheit der Abgeordneten über eine Landesliste vorab festlegen können.

    Als Wähler habe ich zur Zeit keine ( nicht die geringste) Möglichkeit einen Kandidaten auf den ersten Listenplätzen zu verhindern. Ich verzeihe es den Parteien immer weniger, dass sie mir dies zumuten. (Das ist für mich nicht mehr verfassungskonform.)

    Darüberhinaus möchte ich in dieselbe Kerbe schlagen, wie weiter oben ("mahun"):

    Überhangmandate hingegen als TRICK zu bezeichnen finde ich schon fast dreist. Bei den Erststimmen aus denen die Überhangmandate schließlich hervorgehen handelt es sich um die einzige personenbezogene Stimme bei denen der Wähler nicht nur kommentarlos irgend eine Parteiliste abknicken kann (Vogel friss oder stirb) sondern konkret eine Person in seinem Namen ins Parlament schicken kann - dies MUSS aufjedenfall vorrang vor allen parteiintern aufgestellten Listen haben!

    Dies gibt so sehr meine eigene Stimmung wieder, dass ich mir diese literarische Anleihe erlauben möchte.

    Herzlichst Crest

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    • PhiBo
    • 12.02.2009 um 9:54 Uhr

    die Möglichkeit für den Wähler einen direkten Kandidaten zu wählen sollte erhalten bleiben. Viele Reformansätze würden dies aber berücksichtigen: Da Überhandmandate erst auf Länderebene entstehen können, sollten die Parteien dazu verpflichtet werden eine Bundesliste aufzustellen. Wenn das an den üblichen Parteiinternen Grabenkämpfen scheitert, könnte eine "virtuelle Bundesliste" das Problem der Überhangmandate lösen.

    Wie man sieht gibt es diverse Möglichkeiten diesen Makel aus dem Wahlgesetz zu streichen. Lediglich der politische Wille fehlt!

    • PhiBo
    • 12.02.2009 um 9:54 Uhr

    die Möglichkeit für den Wähler einen direkten Kandidaten zu wählen sollte erhalten bleiben. Viele Reformansätze würden dies aber berücksichtigen: Da Überhandmandate erst auf Länderebene entstehen können, sollten die Parteien dazu verpflichtet werden eine Bundesliste aufzustellen. Wenn das an den üblichen Parteiinternen Grabenkämpfen scheitert, könnte eine "virtuelle Bundesliste" das Problem der Überhangmandate lösen.

    Wie man sieht gibt es diverse Möglichkeiten diesen Makel aus dem Wahlgesetz zu streichen. Lediglich der politische Wille fehlt!

    • pismo
    • 12.02.2009 um 9:50 Uhr

    Nur weil man 60 Jahre gut damit gefahren ist, ist es dennoch laut Gericht nicht verfassungskonform. Nach dem Motto: "Das war schon immer so, das haben wir noch nie anders gemacht. Da könnt' ja jeder kommen!" Wo leben wir eigentlich? Wir werden doch schon genug verarscht von Politikern, die Machterhalt über alles Andere stellen. Das Verfassungsgericht hat eine Manipulationsmöglichkeit unseres Wahlrechts entlarvt, und je näher die Wahl rückt, desto mehr werden parteinahe Organisationen auf diese Lücke hinweisen. Das Gesetz gehört geändert, und zwar sofort. Ich möchte nicht erleben, wie es hier zu Tumulten kommt, weil der Verdacht der Wahlmanipulation durch ganze Regionen aufkommt. Oder einfach nur, damit sowas wie bei Bush's Wahlbetrug in Deutschland nicht möglich ist.

    Antwort auf "Künstliche Aufregung!"
    • PhiBo
    • 12.02.2009 um 9:54 Uhr

    die Möglichkeit für den Wähler einen direkten Kandidaten zu wählen sollte erhalten bleiben. Viele Reformansätze würden dies aber berücksichtigen: Da Überhandmandate erst auf Länderebene entstehen können, sollten die Parteien dazu verpflichtet werden eine Bundesliste aufzustellen. Wenn das an den üblichen Parteiinternen Grabenkämpfen scheitert, könnte eine "virtuelle Bundesliste" das Problem der Überhangmandate lösen.

    Wie man sieht gibt es diverse Möglichkeiten diesen Makel aus dem Wahlgesetz zu streichen. Lediglich der politische Wille fehlt!

    Antwort auf "Wahlrechtsreform ja -"
  2. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu handeln, also auch derzeit gültiges Wahlrecht geschickt zu nutzen, sollte für mündige Wähler, also auch Parteimitgliedern, ohne Anfeindung möglich sein. Die SPD hat derzeit verständlicherweise kein Interesse am Status Quo, aber wo waren all die Mahner und Empörten als sie noch selber davon profitiert haben?

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