Skiunfall Althaus wird wohl nicht persönlich vernommen

Die Staatsanwaltschaft gibt sich mit einer schriftlichen Erklärung des schwer verletzten Thüringer Ministerpräsidenten zufrieden

"Eine wie auch immer geartete Stellungnahme von Herrn Althaus ist in diesem Fall ausreichend", sagte Staatsanwalt Walter Plöbst in Leoben. Er bestätigte damit einen Bericht der Süddeutschen Zeitung ( SZ ). Demnach steigen auch die Chancen von Althaus, mit einer geringen Strafe davonzukommen.

Die Staatsanwaltschaft Leoben ermittelt gegen den CDU-Politiker wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Er war am Neujahrstag beim Skilaufen in Österreich mit einer 41 Jahre alte Slowakin zusammengeprallt, die kurz danach starb. Er selber erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. "Die Vorschriften besagen lediglich, dass der Zeuge angehört werden muss. Dies ist auch in einer schriftlichen Erklärung möglich", sagte Plöbst.

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Bislang war davon ausgegangen worden, dass Althaus persönlich vernommen wird. Da er aber noch immer unter den Folgen des Unfalls leidet, war unklar, wann dies möglich wäre. Dies wiederum und die gesamten Ermittlungen sind auch bedeutend für die Frage, ob der CDU-Politiker Spitzenkandidat für die Landtagswahl Ende August bleibt.

Nach dem Bericht der SZ hält es die Staatsanwaltschaft für möglich, dass eine mögliche Strafe für Althaus unter der Schwelle bleiben könnte, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führt. Die Ermittlungsbehörde hatte bereits kürzlich mitgeteilt, dass Althaus an dem Zusammenprall keine strafverschärfend schwere Schuld trifft. Allerdings soll der 50-Jährige einen Fehler begangen haben, weil er bergauf auf die Piste der Frau gefahren war. Beide sollen noch versucht haben, einander auszuweichen – "tragischerweise in dieselbe Richtung".

Althaus wird in einer Klinik am Bodensee behandelt. Die Ärzte dort wollen sich morgen zu seinem Gesundheitszustand äußern.

 
Leser-Kommentare
  1. - Allerdings soll der 50-Jährige einen Fehler begangen haben, weil er bergauf auf die Piste der Frau gefahren war. -

    Interessant wäre zu erfahren, was ein "normaler" Mensch zu erwarten hätte.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

  2. Was ich nicht ganz verstehen will, ist die Tatsache dass er nicht wirklich vernommen wird, weil er eine Amnesie davongetragen hat und immernoch nach Monaten nicht ganz fit ist ( bitte was ? also mir kommt dass als aus dem medizinischen Bereich kommend komisch vor ), aber für seine Politische Arbeit soll er wieder voll da sein.
    Jetzt stellt sich mir die Frage : Muss man einfach nicht fit sein um in der politik mitzumischen oder wird hier einmal mehr vertuscht ?
    Eins ist klar, die großen Blockparteien haben mir besonders die letzten wenigen Jahre ihr wahres verlogenes, gieriges Gesicht gezeigt...ich und auch mein ganzer Bekanntenkreis haben beschlossen, Protest zu wählen. Wir werden der wahren linken zumindest eine Chance geben.
    Danke fürs Lesen......

  3. "Die Vorschriften besagen lediglich, dass der Zeuge angehört werden muss. Dies ist auch in einer schriftlichen Erklärung möglich".

    Hr. Althaus ist doch nicht Zeuge, sondern Angeklagter. Warum muss der Beklagte nicht vor den Ermittlungsbehörden aussagen? Man kann nur hoffen, dass das Gericht das Erscheinen anordnet.

    "Nach dem Bericht der SZ hält es die Staatsanwaltschaft für möglich, dass eine mögliche Strafe für Althaus unter der Schwelle bleiben könnte, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führt."

    Weil die MÖGLICHE Strafe für den Angeklagten Althaus unter einer Vorstrafe bleiben KÖNNTE...: Darum muss Althaus nicht aussagen? Das ist pervers. Das Gericht könnte auch auf 2 Jahre Gefängnis entscheiden, selbst wenn die Staatsanwaltschaft nur eine geringe Strafe fordert!

  4. Ist es nicht ein wunderbares Beispiel dafür , dass die Staatsanwaltschaft - ob in Österreich oder der Bundesrepublik - wie immer wieder selbst verkündet , die objektivste Behörde der Welt ist ? Und auch eine variantenreiche : der Fall kann so wohl geräuschlos und milde beigelegt werden, sogar ohne das neuerdings so beliebte Institut der Absprache mit dem Gericht, sofern es sich um Prominenz jeglicher Art handelt. Chapeau !

  5. Das ein deutscher Ministerpräsident, vor allem wenn er der CDU angehört, in Österreich eine Sonderbehandlung erfährt ist doch wohl klar und irgendwie auch zu erklären.

    Aber: MP Althaus wird ja wohl vom Staatsanwalt mit dem Verdacht der fahrlässigen Tötung konfrontiert. Die Sachlage ist klar. Ich gehe davon aus, daß von Seiten Althaus nicht bestritten wird, daß die Verantwortung für den schweren Unfall mit Todesfolge in vollem Umfang bei ihm liegt.

    Als Angeklagter hätte er somit, zumindest in Deutschland, das Recht, die Aussage zu verweigern. Warum soll er sich noch irgendwie einlassen, auch wenn es könnte.

    Das Althaus in der Zukunft das Amt des MP nicht weiter ausüben kann, sollte allmählich auch die ZEIT-Redaktion begriffen haben. Es geht wirklich nicht.

    Und: stellen wir uns mal vor, die tote Skifahrerin wäre von einem deutschen Skifahrer griechischer Herkunft aus Berlin Kreuzberg gerammt worden. Kübel von Druckerschwärze wären über die ersten Seiten geflossen und die hohen Stapel der Leserbriefe von Ausländerhassern wäre nicht zu bearbeiten gewesen. Auch MP Koch wäre mit seiner hessischen Spezialtruppe wieder in Alarmbereitschaft gegangen.

    Ein deutscher MP ist eben per Definition kein Pisten-Rüpel!

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
  • Kommentare 5
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