Da staunt der Chef: Ausgespäht vom Arbeitgeber
Darf der Chef Computer kontrollieren, E-Mails lesen, Telefonate überprüfen? Ja, in Maßen. Wann, erklärt die Kolumne zum Arbeitsrecht
Wir vermuten, dass unser Arbeitgeber unsere Computer überwacht. Ich habe gehört, dass er das nicht darf. Stimmt das?
fragt Otto Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
Das Thema "Mitarbeiterüberwachung“ ist sensibel, wie die aktuelle Situation bei der Deutschen Bahn oder auch der Telekom zeigt. Häufig unterschätzen Unternehmer, was geschieht, wenn die Überwachungsmaßnahmen aufgedeckt werden. Denn der Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und in der Gesellschaft ist nicht zu unterschätzen.
Auch wenn am Arbeitsplatz für viele Arbeitgeber nach wie vor das Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ gilt, muss diese Kontrolle Grenzen haben. Das Arbeitsrecht setzt Rahmenbedingungen, die nicht überschritten werden dürfen.
Mit der Überwachung greift der Arbeitgeber in das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter ein. Menschenwürde und Handlungsfreiheit sind aber im Grundgesetz verankerte Rechte. Allerdings müssen diese Rechte am Arbeitsplatz gegen die Interessen des Arbeitgebers abgewogen werden. Hilfreich wird daher zukünftig das in der Diskussion stehende Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sein.
Viele Kontrollrechte ergeben sich aus dem sogenannten Weisungsrecht des Arbeitgebers. Danach kann er Arbeitsergebnisse seiner Mitarbeiter überprüfen oder Stundenzettel verlangen. Je intensiver jedoch die Überwachungsmaßnahme, desto problematischer ist sie.
Zwar gibt es beispielsweise für die elektronische Überwachung keine speziellen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Jedoch gibt es hierzu eine Rechtsprechung: Diese untersagt die versteckte Videoüberwachung. Ausnahmen gibt es nur, wenn gegen einen Mitarbeiter konkrete Verdachtsmomente vorliegen, ihm schwere Verfehlungen nachgewiesen werden können oder strafbare Handlungen. Außerdem müssen vorher weniger einschneidende Mittel erfolglos eingesetzt worden sein. Eine Videoüberwachung ohne konkreten Verdacht ist verboten.
Auch beim Telefonieren hat der Arbeitgeber Kontrollrechte. Er darf überwachen, ob seine Mitarbeiter das Telefon nur dienstlich nutzen, oder ob private Gespräche stattfinden. Von dieser Art der Überwachung ist der Datenschutz betroffen, denn der Arbeitgeber muss dafür Informationen wie Nummer, Uhrzeit und Dauer der Gespräche speichern. Deshalb sind Betriebsvereinbarungen oder Einzelregelungen in Arbeitsverträgen hierfür Voraussetzung.




wer früher stirbt, ist länger tot ...
hallo erstmal,
dass arbeitgeber bestimmte kontrollrechte haben, was den korrekten arbeitseinsatz des mitarbeiters angeht, ist schon ok - aber was bahn und post da abziehen, ist ein wirklich übles armutszeugnis ...
gruss MK ultra
Man muss beiden Seiten gerecht werden. Zwei Fronten stehen sich gegenüber: Die Mitarbeiter, die Betriebseinrichtungen für private Zwecke nutzten und der Betriebsleiter, der dies (eigentlich berechtigt) überprüfen möchte. Es ist sein Geld und man muss ihm einen Anspruch zugestehen, dass die Arbeitszeit nur für betriebliche Zwecke ausgeschöpft wird. Soweit der eine Aspekt. Ein anderer Aspekt ist, und der ist mehr verwerflich, dass viele Arbeitgeber (unabhängig von der Position des Angestellten) entweder selbst oder über einen Dritten alle verfügbaren Informationen (wenn vorhanden) aus dem Web erforschen lässt - z.B. wo und wie sich die Person engagiert. Der "Chef" erhofft sich Rückschlüsse auf Loyalität oder schädliche Wirkungen auf das Unternehmen. Solche Recherchen - die eigentlich gegen die Grundrechte/Persönlichkeitsrechte des Menschen verstoßen, können der Betriebsleitung kaum bewiesen werden, da heimlich. Da das Web unbegrenzt Informationsspuren über den Nutzer selbst speichert, der Nutzer ggf. durch Fremdverschulden unwissend irgend wo im Netz steht, der Nutzer ggf. politisch oder über eine private Webseite aktiv in seiner Freizeit ist, könnt so intern in einem Betrieb zum Politikum werden. Die Geschäftsleitung wird aber keine Zeit damit verschwenden, um den Wert und betrieblicher Relevanz des Engagements seines Angestellten zu klären. Es ist schon vorgekommen, dass ein Unbeteiligter Mitkollege im Web den Blog eines Kollegen entdeckte und dieses dem Betriebsleiter anzeigte. Fazit: Die geregelten Grundrechte im GG sind die eine Seite, aber in den Unternehmen wird oft eine Politik betrieben, die mit der Achtung von Menschenrechten oder Persönlichkeitsrechten nichts mehr zu tun haben - gerade jetzt, wo Kündigungsgründe wie Gummibänder ausgelegt werden. Hier muss eine Menge getan werden - es kann nicht sein, dass Unternehmen einen Geheimdienst mit V-Leuten betreiben.
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