Bahnaffäre Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz erst nach der Wahl
Strengere Regeln für mehr Datensicherheit am Arbeitsplatz wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Mit entsprechenden Vorarbeiten soll aber begonnen werden
Der Arbeitnehmer-Datenschutz soll erst nach der Bundestagswahl im September umfassend geregelt werden. Dies sagte Innenminister Wolfgang Schäuble nach einem Spitzengespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz, dem neuen Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, DGB-Vorsitzenden Michael Sommer und Reinhard Göhner vom Arbeitgeberverband. Alle Teilnehmer des Treffens seien sich einig gewesen, dass ein solches Gesetz nicht innerhalb weniger Wochen erstellt werden könne. Grund für das Treffen war die massenhafte Überprüfung von Mitarbeiter-Daten bei Bahn und Telekom.
Damit die künftige Bundesregierung aber auf entsprechende Vorarbeiten zurückgreifen kann, so Schäuble weiter, habe man sich darauf verständigt, bereits jetzt mit der Arbeit zu beginnen. Zudem wolle man die ohnehin geplante Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes - die dem Datenhandel einen Riegel vorschieben soll - um eine Klarstellung ergänzen, wonach diese Regelung auch für die Daten von abhängig Beschäftigten gelte.
Dabei soll das geplante Gesetz nach dem Willen von Arbeitsminister Scholz "aus einem Guss" sein, um damit den verantwortungsbewussten Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten sicherzustellen: "Eine Totalüberwachung am Arbeitsplatz darf es genauso wenig geben wie die Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern." Regelungslücken sieht er bei der Videoüberwachung, der Überwachung von E-Mails, der Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenüber Mitarbeitern und beim Informantenschutz.
Vor dem Treffen hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften beim Thema Datenschutz für Arbeitnehmer unterschiedlich geäußert. So lehnte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände ein spezielles Datenschutzgesetz für Beschäftigte ab. Das bestehende Bundesdatengeschutzgesetz müsse lediglich um einzelne Regelungen ergänzt werden, sagte Göhner. Im Übrigen gehe die Ausforschung von Beschäftigten in Ordnung, wenn sie bei einem konkreten Tatverdacht mit Datenschutzbeauftragtem und Arbeitnehmervertretung abgesprochen sei.
Auch Schäuble hatte ein generelles Verbot des Datenabgleichs zur Korruptionsbekämpfung abgelehnt. Gerade in Großunternehmen bestehe die Gefahr von Korruption. Es sei Pflicht der Konzernvorstände, dagegen vorzugehen.
Die Gewerkschaften fordern dagegen als Konsequenz aus der Datenaffäre bei der Bahn ein eigenes Gesetz für Arbeitnehmer. DGB-Chef Sommer sagte, das Gesetz müsse auch für die Arbeitgeber Sicherheit schaffen, was sie dürften und was sie nicht dürften. Ein eigenes Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer sei dringend erforderlich.
Ver.di-Chef Frank Bsirske, der im Zuge der Datenaffäre bei der Telekom selbst ausgeforscht worden war, verlangte ein Gesetz, das Willkür und Selbstjustiz verhindere. Die bekannt gewordenen Fälle erinnerten ihn an "Geheimpolizei-Methoden", die selbst das Bundeskriminalamt nicht anwenden dürfe. Eine auf alle Beschäftigten eines Unternehmens angewandte Rasterfahndung sollte aber ausgeschlossen werden, bei einem konkreten Verdacht aber gezielte Überprüfungen möglich sein.
- Datum 10.03.2009 - 16:47 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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