Föderalismus Ein Staats-Reförmchen
Die zweite Kommission zur Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen ist zum Abschluss gekommen. Wie bei der ersten zeigt sich: Der Mühe war es nicht wert
Die Föderalismuskommission II hat sich am Donnerstagabend auf Details für die geplante Schuldenbremse geeinigt: Der Bund soll ab 2016 nur noch Kredite im Umfang von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen dürfen, die Länder ab 2020 im Grundsatz überhaupt keine mehr.
Die mühsam vereinbarte Schuldenbegrenzung sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor, einige Landespolitiker haben sogleich Vorbehalte oder gar Verfassungsklagen angekündigt, die FDP zögert mit ihrer Zustimmung zu der vorgesehenen Grundgesetzänderung. Noch ist also nichts endgültig beschlossen, und es wird wohl unterm Strich bei einer verfassungsrechtlich verkleideten politischen Absichtserklärung bleiben.
Mit diesem bescheidenen Ergebnis ist eines der als Leuchtturmprojekte der Großen Koalition angekündigten Vorhaben zum vorläufigen Abschluss gekommen: die Reform der bundesstaatlichen Ordnung. Zwei hochrangig besetzte Bund-Länder-Kommissionen haben sich über Jahre damit beschäftigt. Die Erfolge oder Nichterfolge sind nun zu besichtigen.
In der ersten Kommission ging es darum, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer abzugrenzen und die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zu verringern. Gleichzeitig sollten die Länder in bestimmten Bereichen vom Bund abweichende Regelungen beschließen dürfen. Effektiver sollte das Regieren dadurch werden, die permanenten Blockaden durch den Bundesrat sollten aufhören.
In der zweiten Stufe schließlich sollten die föderalen Finanzbeziehungen neu geordnet werden. Das Fazit in beiden Fällen jedoch ist ziemlich vernichtend: Die Föderalismusreform hat längst nicht das gebracht, was von ihr erwartet wurde.
So hat das ewige Gezerre zwischen dem Bund und den 16 Ländern keineswegs aufgehört. Das haben zuletzt beispielsweise die Diskussionen um das Umweltgesetzbuch oder das BKA-Gesetz gezeigt. Auch im aktuellen Streit um das Konjunkturpaket zeigt sich, dass die Entscheidungsstrukturen mitnichten transparenter und effektiver geworden sind. Seit Union und SPD im Bundesrat ihre Mehrheit verloren haben, wird dort wieder munter blockiert und gefeilscht wie auf einem Basar.
Alles also wie gehabt, mit dem Unterschied nur, dass jetzt auch FDP und Grüne fleißig mit handeln. Wozu es hingegen führt, wenn die Länder von der Bundesgesetzgebung abweichen dürfen, zeigen der Nichtraucherschutz, der Ladenschluss oder das Demonstrationsrecht. Dort haben die Bundesländer mittlerweile völlig unterschiedliche Regelungen verabschiedet, aber kein Politiker kann seinen Wählern vermitteln, wozu der föderale Flickenteppich gut ist.
- Datum 13.02.2009 - 13:13 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Die viel beklagte Blockadehaltung des Bundesrates ist meiner Ansicht ein entscheidender - wenn auch zunächst bloß formaler - Vorteil unserer politischen Ordnung. Der Bundesrat ist als solches Organ geplant und erfüllt seinen Zweck.
Anhand welcher Kriterien das geschieht, zeigt jedoch sofort den gravierendsten Nachteil des Föderalismus auf. Das Prinzip "Konkurrenz belebt das Geschäft" wird im deutschen Föderalismus schon aus wirtschaftspolitischen Gründen unmittelbar und in Reinform umgesetzt. Der kritische Knackpunkt findet sich in der Gleichsetzung von Politik und Geschäft. Diesem Problem systematisch aus dem Weg zu gehen, kann man entweder für unmöglich oder nur durch Beendigung des Föderalismus für möglich halten.
Dass eine "Föderalismusreform" zu letzterem jedoch nie führen wird, sollte nicht wundern, liebe ZEIT-Redaktion! Die Kritik muss entweder grundlegender ansetzen oder sich mit dem Faktum unserer politischen Organisationsformen weitestgehend abfinden. Für eine inhaltliche Kritik dieser Formen bedarf es zudem einer stärkeren Teilnehmerperspektive, als sie dem politischen Journalismus in Deutschland einzunehmen derzeit möglich ist.
... mit einem einzigen Stern zu kritisieren und keine Replik zu schreiben, finde ich bedauernswert. Ich hätte gern über das Thema diskutiert, Herr/Frau Unbekannt!
... mit einem einzigen Stern zu kritisieren und keine Replik zu schreiben, finde ich bedauernswert. Ich hätte gern über das Thema diskutiert, Herr/Frau Unbekannt!
Meines Erachtens muss der Foederalismus unbedingt abgebaut werden : er hatte einen Sinn bei der Installierung, aber die Zeiten haben sich geaendert - heute gibt es eine erstarkende (?) EU und Globalisierung!
Noch nie habe ich verstanden, warum Lehrplaene in unterschiedlichen Bundeslaendern unterschiedlich sein muessen, werde auch nicht verstehen, warum es zB in Bayern einen anderen Umweltschutz geben soll als in Ba-Wue.
Aber im Sinne der Posten-Vielfalt und der Ego-Pflege werden die Laender noch benoetigt, daher wird der Weg wohl anders herum gehen muessen (Vorsicht, Satire) : die Laender muessen sich teilen und vermehren ("freies Franken"), bis der Bundesrat blockiert ist (wie EU) - dann findet sich vielleicht ein starker Mensch, der den ganzen Huehnerhaufen wegwischt!
Der Bundesrat ist zur Vertretung von Länderinteressen eingerichtet worden. Stattdessen wird dort in aller Regel nach bundesweiten Parteilinien abgestimmt. Das hat in Zeiten eines klaren Zwei-Lager-Systems, je nach Mehrheitsverhältnissen, immer mal wieder zu einem faktischen Mitregieren des Oppositionslagers geführt - was den Vorteil hatte, ideologisch motivierte Gesetzesvorhaben zu entschärfen, aber den Nachteil, Verantwortlichkeiten zu verwischen. In Zeiten aber, in denen fast jede Koalition zwischen fünf Parteien möglich ist, ist das größere Problem die Blockade, die aus der absurden Regel entsteht, dass Enthaltungen als Nein-Stimmen gezählt werden. In der Bundesverfassung von 1866/71 war man schon weiter: dort hieß es vernünftigerweise, dass nicht instruierte Stimmen nicht gezählt werden.
... mit einem einzigen Stern zu kritisieren und keine Replik zu schreiben, finde ich bedauernswert. Ich hätte gern über das Thema diskutiert, Herr/Frau Unbekannt!
Im Artikel von Herrn Seils heißt es, in der ersten Föderalismusreform sei ein striktes "Kooperationsverbot" im Bereich der Bildung beschlossen worden, und als Beispiel führt er den Hochschulbau an.
Dies ist für den Bereich Hochschule und Wissenschaft so nicht korrekt. Der seinerzeit reformierte Artikel 91 b des Grundgesetzes lautet seither:
"(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:
1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen;
2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;
3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder."
Auf Basis dieser Bestimmungen werden so bedeutende Projekte wie die Exzellenzinitiative, der Hochschulpakt 2020, das Programm zur Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen durch den Bund oder der (die außeruniversitären Forschungseinrichtungen betreffende) Pakt für Forschung und Innovation durchgeführt. Ein "Kooperationsverbot" besteht also dezidiert nicht - es war seinerzeit diskutiert worden, aber die Beteiligten haben davon zum Glück abgesehen.
Nun kann man lange diskutieren, welche formalen und verfassungsrechtlichen Strukturen für die Wissenschaftsförderungen am zweckmäßigsten sind, ob die frühere "Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau" wirklich der Weisheit letzter Schluss war und so weiter. Letztlich helfen solche Strukturdebatten aber nur bedingt weiter. Im Wissenschaftsbereich herrscht in den letzten Jahren ein vergleichsweise gedeihliches Einvernehmen zwischen Bund und Ländern, so dass gemeinsam Dinge auf den Weg gebracht werden können. Auf ein solches Einvernehmen kommt es in der Wissenschaftsförderung an - weit mehr als auf Strukturfragen aller Art.
wird meist eine Maus geboren - so auch bei den verschiedenen Anläufen der Föderalismusreformen. Damit endet auch mein Einverständnis mit Herrn Seils Polemik gegen die vertikale Gewaltenteilung. Unterschiedliche Regelungen in bestimmten Politikbereichen, wie Gesundheit, Bildung oder anderen nicht zwingend bundeseinheitlich zu regelnden Dingen sind nicht etwa, wie dargestellt, unvermittelbarer Politpfusch, sondern zwangsläufiger Ausdruck der vertikalen Gewaltenteilung. "Länderaufgabe" bedeutet nämlich geradezu zwangsläufig, dass verschiedene Länder verschiedene Lösungen finden. Oder ist der Autor der Meinung, dass die Souveränität eines Bundeslandes sich bereits darin erschöpfen sollte, für Länderaufgaben Gesetzesvorlagen des Bundes abzuschreiben? Ich darf all jenen, denen es in Vergessenheit geraten ist, die Motive der Grundgesetzesväter in Erinnerung rufen und dankend auf die unfreiwillige Steilvorlage von gkranich (Kommentar 2) zurückgreifen: gkranich wünscht sich offenbar einen "starken Mensch, der den ganzen Hühnerhaufen endlich wegwischt" - bis 1945 hatten wir genau so einen an der Macht! Dies zukünftig zu verhindern, soll die vertikale Gewaltenteilung helfen.
Auch wenn die bundeseinheitliche Ladenöffnungszeit den Harmoniewünschen simplizistischer Zeitgenossen entgegenkäme, so ist sie als notwendige Folge der vertikalen Gewaltenteilung maximal ein bedeutungsloses Härchen in der Suppe der bedeutungsschweren Demokratiesicherung. Herrn Seils Versuch, derartige Petitessen gegen einen staatsphilosophischen Grundsatz auszuspielen ist billigste Polemik, und zeigt, wie gefährlich weit wir uns schon von den Grundfesten unserer noch jungen Demokratie entfernt haben. Die Länder (bzw. der Bundesrat, aber auch die Kommunen) tun, was ihnen zu tun aufgegeben wurde (Danke, klonifanko+Frau Mahlzahn)
Dass hier vieles praktisch besser sein könnte (Fraktionszwang, Doppelzuständigkeit etc.) liegt außer Frage - dafür aber die vertikale Gewaltenteilung per se in Frage zu stellen, die das verfassungslose und auch sonst lose Staatenbündniss EU momentan in keiner Weise ersetzen kann, ist ein Schritt ohne Sinn und Verstand.
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