Linkspartei Verfassungsschutz muss Beobachtung Ramelows stoppen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat bestätigt, dass die Observierung des Linkspartei-Politikers nicht rechtens ist
Der Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow darf nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Freitag entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Vor gut einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht Köln die Observierung Ramelows untersagt.
Der Politiker ist stellvertretender Fraktionschef der Linken im Bundestag. Das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz war daraufhin in Berufung gegangen. Ramelow erschien am Freitag zu der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht. Er hatte wiederholt gesagt, seine Äußerungen seien vom Grundgesetz gedeckt.
- Datum 13.02.2009 - 19:54 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich so schnell irgend möglich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet, um das Menschenrecht auf Observierung von Linkspartei-Politikern einzuklagen. ;-))
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