Namensstreit Wider den Bindestrich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft das Verbot von Dreifach- und Mehrfachnamen nach der Eheschließung. Ein Kommentar

Wie verbindend ist der Bindestrich bei der Eheschließung?

Wie verbindend ist der Bindestrich bei der Eheschließung?

Der Bindestrich heißt Bindestrich, weil er verbindet. Den Frank mit dem Walter zum Beispiel, der heißt dann Frank-Walter. Auch Nachnamen werden verbunden durch den Bindestrich, etwa bei der schon einmal aufgetauchten Zahnärztin aus Nideggen, die Frau Doktor Ellis Braun-Knoblauch, oder bei dem ebenfalls nicht mehr ganz unbekannten Gynäkologen Doktor Rodolfo Bogesits-Aufschneider aus Bergheim. Für den theoretischen Fall, dass die beiden zueinander fänden und sich ehelichen wollten, hieße die Frau Doktor aber nicht Ellis Braun-Knobloch-Bogesits-Aufschneider. Das ist dem Gesetzgeber dann doch ein wenig viel Verbindung.

Bislang zumindest, derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot von Dreifach- und Mehrfachnamen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von der SPD ist gegen eine Aufhebung des Verbotes, mit der etwas schlappen Begründung, man wolle die Verbindung von Namensketten vermeiden. Die CSU ist diesbezüglich nicht so pingelig, wie man, mit oder ohne Wilhelm, an der Vornamenskette des neuen Wirtschaftsministers von und zu Guttenberg ablesen kann. Dem fehlen allerdings nahezu alle verbindlichen Striche. Gegen Namensketten ohne Bindestrich hat sich Frau Zypries nicht ausgesprochen.

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Ganz früher, also bis ins 16. Jahrhundert hinein, war alles viel einfacher, da gab es keine Nachnamen, da hieß man Frank oder Walter oder Franz und sonst nichts. Aber es gab Dopplungen, weil plötzlich ein zweiter Franz auftauchte und man den Menschen zur Unterscheidung den Beruf an den Namen anhing oder eine Eigenschaft, ein Merkmal oder sonst irgendetwas. Und dann hieß der erste Franz zum Beispiel Franz Müntefering, und der Frank hieß plötzlich Frank-Walter mit Bindestrich.

Die Einlassungen von Frau Zypries wider den Bindestrich korrelieren zeitlich wunderbar mit den Äußerungen eben jenes Franz Müntefering zu Frank-Walter, Steinmeier nämlich. Dem Spitzenkandidaten und amtierenden Außenminister ist der Walter abhanden gekommen. Hillary Clinton hat ihn mit „Fränk“ angesprochen, SPD-Generalsekretär Hubertus Heil spricht nur noch von Frank Steinmeier und Franz Müntefering auch. Der schwärmt geradezu von der Verkürzung und sagte, dass Frank noch schöner sei als Frank-Walter und liegt damit auf einer Linie mit Frau Zypries. Man muss sich fragen, was diese Ablehnung des Bindestrichs durch die SPD soll. Offensichtlich fühlen sie sich seit Fränks Auftritt in Obamas Land wieder so stark, dass sie keine Koalitions-Verbindung brauchen.

( Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 18.02.2009 )

 
Leser-Kommentare
  1. Man kann nur hoffen, dass das BVG einer Verlängerung der Namen nicht zustimmt. Wer denkt nicht an die Wortungetüme Leutheusser-Schnarrenberger und Däubler-Gmelin. Das soll nun auch noch kombiniert werden können (Leutheusser-Schnarrenberger-Däubler-Gmelin). Ich persönlich hatte mir übrigens angewöhnt, im Gespräch Leute nur mit ihrem 1. Namen anzusprechen (z.B. Frau Leutheusser). Ich habe nie einen Einspruch bekommen.
    Die Befürworter argumentieren, wenn man 2 Namen verbinden darf, dann muss man auch 2 Doppelnamen verbinden dürfen. Sollte das wirklich die Logik sein, dann sollte man zukünftig eher die Doppelnamen verbieten.
    Bei einer Heirat gibt es ohne Doppelnamen die Chance, dass der eine oder die eine den Namen der oder des anderen annimmt, oder dass beide ihre alten Namen behalten dürfen. Eigentlich müssten diese 3 Optionen ausreichen (entweder Fr. Leutheusser und Hr. Schnarrenberger oder Hr. und Fr. Leutheusser oder Hr. und Fr. Schnarrenberger).

    • th
    • 18.02.2009 um 17:49 Uhr
  2. Joactin
    Bereits ein Bindestrich ist eine Zumutung, vielleicht in gewissen Fällen gerade noch passabel. Dreifachnamen dürften als nichts anderes als eine Provokation konzipiert sein, um die Grenzen zu testen.

  3. im jahr 2009 macht es aufgrund copy and paste keinen unterschied mehr, wie lange der name eines bürgers ist und bedeutet keinen bürokratischen aufwand mehr, wie zu den zeiten, als man noch einzelne stücke papier an der tastatur behämmert hat.(so ein ding steht bei uns in der unibib zum ausfüllen der bestellformulare und man hat mich amüsiert beobachtet, als ich einen on/off-schalter daran suchte.)

    also sollen sich die leute doch nennen, wie sie wollen.
    wenn es ihnen gefällt, 5 nachnamen zu haben ist das ihre sache und wenn die unterschriftenzeilen zu klein sind, auch.
    das gemicker mit den namen ist nur eine weitere unnötige reglementierung.

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