Rote Khmer-Prozesse "Selbst ein Freispruch wäre ein Erfolg"Seite 3/3

Lemonde: Das wäre vielleicht so aus Sicht der Verteidigung, die unsere Arbeit erschweren möchte. Unsere Aufgabe ist es, das zu verhindern.

ZEIT ONLINE: Der Tod von nahezu zwei Millionen Kambodschanern wird in der Literatur gerne als Genozid bezeichnet – oder als Autogenozid, weil Khmer hier Khmer töteten. Trägt die gesetzliche Grundlage solche Anschuldigungen?

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Lemonde: Wir müssen genau das entscheiden, ob es im rechtlichen Sinne Genozid war. Bis jetzt haben wir unsere Anklage auf die verschiedenen Verbrechen gestützt, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder als Kriegsverbrechen definiert sind. Ob sich das ändert, werden die Ermittlungen im Laufe dieses Jahres zeigen.

ZEIT ONLINE: Wo liegen die juristischen Stolpersteine?

Lemonde: Es geht darum, ob und wie der verbreitete systematische Charakter eines Angriffes auf die Zivilbevölkerung auf die Verantwortlichkeit einer einzelnen Person zurückgeführt werden kann. Es sind heikle Fragen, für die wir uns Zeit nehmen müssen, und gleichzeitig sollen wir schnell sein.

ZEIT ONLINE: Ihre Häftlinge sind im fortgeschrittenen Alter. Einer der Hauptverantwortlichen, Pol Pot, ist schon seit Jahren tot. Erst letzte Woche wurde bekannt, dass ein weiterer Würdenträger letztes Jahr  verstorben ist. Und Sie müssen eine Verbindung herstellen zwischen den Leichen in den Massengräbern draußen im Land und den Angeklagten in Ihrer Obhut.

Lemonde: Ja, das ist das Problem. Die Verteidigung könnte sagen, okay, vielleicht hat es da draußen auf den Feldern Probleme gegeben, aber wir wussten davon nichts. Dann müssen wir nachweisen, dass sie die Wahrheit sagen oder lügen.

ZEIT ONLINE: Eine große, noch unbekannte Zahl der Toten wurde nicht direkt ermordet, sondern Opfer von Hunger, Krankheit, Verzweiflung. Wie ist das juristisch zu fassen?

Lemonde: Die Verteidigung fragt genau das. Das zu beantworten ist unsere Aufgabe. Die Historiker haben dazu gearbeitet, wir können ihre Ergebnisse nicht ignorieren, aber wir müssen doch Richter bleiben, was bedeutet, wir müssen auch die Unschuldsvermutung ernst nehmen.

ZEIT ONLINE: Wenn es, aus diesen juristischen Gründen, zu Freisprüchen käme – wäre das Verfahren dann nicht gescheitert?

Lemonde: Auch ein Freispruch kann ein Erfolg sein, wenn er richtig begründet ist.

ZEIT ONLINE: Aber würde das kambodschanische Volk das verstehen? Oder doch eher, seiner Erfahrung mit den Gerichten folgend, auf Korruption tippen?

Lemonde: Eine Entscheidung, die nicht verstanden wird, das wäre in der Tat ein Scheitern. Aber wenn eine solche Entscheidung klar ist, weil man sie richtig erklärt hat, dann kann sie auch ein Erfolg sein. Ich will damit nicht sagen, dass ich auf Freisprüche hoffe. Aber wir organisieren hier nicht etwas wie den Schauprozess gegen Ceauşescu, der mit Gerechtigkeit nichts zu tun hatte. Wir versuchen hier ein regelrechtes Verfahren durchzuführen. Darin liegt immer eine Form von Unsicherheit. Es wäre kein faires Verfahren, wenn es die Möglichkeit zum Freispruch nicht gäbe.

Die Fragen stellte Susanne Mayer

 
Leser-Kommentare
    • TDU
    • 18.02.2009 um 12:07 Uhr

    Ein Gerichtsverfahren gegen den Terror im Namen des Kampfes für den besseren Menschen ist halt eine komplizierte Sache.

    • Anonym
    • 19.02.2009 um 1:09 Uhr

    dass dieses Thema nicht so richtig angenommen wird.
    Hier geht es um millionenfachen Mord an einer Bevölkerung.
    Liegt es daran, dass sich die Mörder einst den Linken zuordneten ?

    Sollte es nicht nebensächlich sein, wer zum Massenmörder wird, geht es nicht nur um den Respekt gegenüber den Opfern ?

    Jedes Gedankengut birgt auch seine Feindschaft gegen Menschen in sich.
    Nur so kann man erklären, dass zu allen Zeiten solche Exzesse möglich waren.

    Herzlichst
    Auf ein Wort

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