Baden-Württemberg Gericht segnet Studiengebühren ab

Studenten in Baden-Württemberg müssen weiter zahlen. Gebühren sind verfassungsgemäß und sozialverträglich, entschied der Verwaltungsgerichtshof

Seit 2007 zahlen Studenten an den Hochschulen in Baden-Württemberg 500 Euro Studiengebühren pro Semester. Insgesamt vier Klagen gegen die Universität Karlsruhe und die Pädagogische Hochschule in Freiburg wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) nun ab. Die Semesterbeiträge seien sozialverträglich und entsprächen der Verfassung, urteilten die Mannheimer Richter und bestätigten damit die Urteile der Vorinstanz. Geklagt hatten eine alleinerziehende Studentin sowie drei Studenten, die sich benachteiligt sehen.

Die Kläger wollen die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nutzen. "Der Kampf geht weiter", sagte ein Sprecher der LandesAstenKonferenz (LAK) in Freiburg der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Organisation unterstützt die Kläger, auch mit finanziellen Hilfen. Landesweit sind nach Angaben der LAK mehr als 2500 Klagen anhängig.

Anzeige

Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) begrüßte die Entscheidung des VGH. "Dies unterstützt uns auf dem Weg, die Studienbedingungen an den Landeshochschulen weiter zu verbessern. Es ist angemessen und auch sozialstaatlich gerechtfertigt, dass Studierende einen fairen Anteil an den Kosten ihres Studiums übernehmen." Studenten aus Familien mit geringem Einkommen seien durch Ausnahmeregelungen und günstige Kredite geschützt.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rieger sagte: "Das Gericht hatte nicht die Aufgabe, über die politische Zweckmäßigkeit der Studiengebühren zu entscheiden." Es sei ausschließlich darum gegangen, die Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Das Recht des Einzelnen, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, bedeute nicht, kostenfrei zu studieren.

 
Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 16.02.2009 um 22:02 Uhr

    Schlechte Ausführung

    Prinzipiell denke ich, dass Bildung auf diesem Niveau kostenlos schlicht unrealistisch ist. Dass man dafür aber allen Ernstes 500€ haben will ist nichts anderes als ein sozialer Grenzposten. Ein Fünftel hätte es genauso getan, würde man das Geld nicht zu nahezu 90% in die Forschung stecken, wie es beispielsweise an meiner Uni getan wird, wenn man dem Asta-Bericht Glauben schenken darf (was man nicht darf...). Was passiert mit den restlichen 10%? Röchtöch! Heizkosten!

    Oh, stimmt gar nicht, irgendwo müssen noch ein paar Promill übrig sein, denn wir haben sage und schreibe einen (1!) neuen Tutor bekommen. ich weiss nicht was die verdienen, aber wenn dafür die Studiengebühren draufgehen, dann mach ich das demnächst auch mal...

    Salus Publica Suprema Lex

  1. >:-o !!!

  2. "soziale grenzpfosten" sehen weder grundgesetz noch hrg vor.Wer sie setzen darf, egal ob judikative oder legislative , handelt verfassungswidrig.

  3. Ich selbst studiere an einer Hochschule in Baden-Württemberg!

    Ich hätte mir gewünscht das mit der Einführung der Studiengebühren vieles besser wird! mehr Dozenten eingestellt werden - mehr Literatur angeschafft wird!

    Ich studiere Erwachsenenbildung und an unserer Hochschule gibt es nicht einmal das Magazin des Deutschen Institutes für Erwachsenenbildung!!!!
    Auf mein Vordiplomszeugnis musste ich 4 Monate warten, weil die Professoren überlastet sind!
    Der Bachelor Quatsch wird jetzt von den Professoren aus dem Boden gestampft - sie sagen in der Vorlesung sie wollen es nicht sie müssen ihn aber einführen!
    Toller Start oder??

    Für Banken ist Geld da, für angeschlagene Unternehmen usw. ----- nur für Bildung nicht!

    Armes Deutschland!!

    In baldiger Zukunft bekommt die Politik die Quittung dafür! Entweder wählen die Leute gar nicht mehr, links oder rechts!

  4. Drei Aspekte unterscheiden Darlehen von Gebührenfreiheit beim Hochschulzugang:

    1. Da der Arbeitsmarkt und auch die Lebensumstände (Unfall, Erwerbsminderung) nicht vorhersehbar sind, droht theoretisch die Gefahr einer lebenslangen Verschuldung. Diese ist allerdings durch ein Urteil des Verfassungsgerichts zu Bürgschaften nicht erwerbstätiger Ehepartner aus den 1980ern im Bankgeschäft sittenwidrig.
    Daher hat der Staat in allen Studiengebührenmodellen (Bayern, NRW, Baden-Württemberg usw.) Verschuldensobergrenzen, Überforderungsklauseln oder Staatsbürgschaften eingebaut. Ähnlich ist dies übrigens in Australien, während in den USA Studiengebühren neben Krankenhaushausrechnungen und
    Hypotheken zu den Hauptgründen für Privatinsolvenzen zählen.

    2. Die meisten Studienkredite sind verzinslich zu einem Zinssatz oberhalb der Inflationsrate. Dies führt dazu, dass ein Student aus finanziell schlecht gestelltem Elternhaus am Ende (deutlich) mehr zahlen muss als der begüterte Kommilitone. Dies ist auch bei den meisten bundesrepublikanischen Gebührenmodellen so. In gewisser Weise ist dies so, als müsste ein Geringverdiener mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen als der Bezieher eines höheren Einkommens. Gewisser Maßen wirken die Studiengebühren also als eine Art Strafsteuer für Kinder der Unter- und unteren Mittelschicht, die trotz ihrer "finanziell unwürdigen" Herkunft studieren wollen.

    3. Gerade für Kinder aus finanzschwachen Familien stellen die Gebühren eine (gewollte?) psychologische Hürde dar. "Leute wie wir machen keine Schulden" war stets das Motto der aufstiegsorientierten Vertreter der unteren Mittelschicht. Wenn den Schulden dann noch nicht einmal ein konkreter Sachwert wie ein Grundstück, ein Haus, eine Eigentumswohnung oder wenigstens ein Fahrzeug, sondern nur ein Abstraktum Ausbildung, dessen Wert durch die Unberechenbarkeit des Arbeitsmarktes so stark schwankt wie derjenige eines Aktienpaktes, dann ist dies eine wirksame psychologische Schranke.

    De facto sind es weniger die Studiengebühren, sondern die weitaus höheren Lebenshaltungskosten in den Universitätsstädten - wer nicht dort seine elterliche Wohnung hat, scheitert bereits am Mietspiegel - die Kinder der Unterschicht und zunehmend auch der unteren Mittelschicht bis hinein in die Mittelschicht vom Studium ausschließen, da diese in der Regel noch um ein vielfaches höher sind. Ein Einkommenserwerb lässt sich schließlich mit dem mittler Weile geforderten sehr zügigem Studium, den zusätzlich geforderten Fremdsprachenqualifikationen usw. nicht vereinbaren - zumal im Post-Bologna-System (Bachelor, Master) die Inhalte sehr stark verdichtet wurden und vieles früher Nebensächliche heute benotet abgeprüft und in die Endnote eingerechnet wird.

    Dennoch sind die Studiengebühren ein Symbol der finanziellen Ausgrenzung und verschärfen die prekäre Situation zusätzlich.
    Wenn man bedenkt wie viele Milliarden in HyoRealEstate et cetera geflossen sind, ist es absurd, dass man diese Gebührenerhebung für notwendig erachtet und geradezu grotesk, dass das BAFöG einen leisen Tot durch Nichtanpassung an die Inflation stirbt.

    • Rudi01
    • 18.02.2009 um 14:31 Uhr

    Wie schon im (neutral gehaltenen) Artikel zu lesen: es ging _nur_ um die Frage, ob Studiengebühren gegen die Verfassung verstossen. Es ging nicht um politischen Sinn, nicht um Gerechtigkeit, nicht um Moral.

    Das Pikante an Studiengebühren ist ja nicht (nur), dass man für etwas, was dem Staat höchst willkommen sein sollte, zahlen soll, sondern dass für staatliche Leistungen von Studenten, die per Definition kein Einkommen haben, eine Gebühr gefordert wird.
    Begründet wird dies dann damit, dass der Steuerzahler nicht weiter belastet werden darf. Damit die Logik hinter diesem Argument klar wird:
    * wer wenig Steuern zahlt, wird zusätzlich belastet,
    * wer viel Steuen zahlt, wird entlastet.
    Noch irgendwelche Fragen dazu, warum gewisse Gruppen so erbittert für Studiengebühren streiten?
    Hinsichtlich Sinn und Berechtigung von Gebühren ist überhaupt kein Unterschied zu sehen zwischen Kindergarten, Grundschule, weiterführenden Schulen und Universitäten; es sollte in einem zivilisierten Staat eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder junge Mensch diese Einrichtungen kostenlos (d.h. auf Kosten der Steuerzahler, und das wiederum heisst: von allen gemeinsam nach Massgabe ihrer Leistungsfähigkeit finanziert) besucht. Aber von einem zivilisierten Staat entfernen wir uns ja ohnehin seit rund 20 Jahren wieder....

  5. Von einem Abitursabschlußjahrgang studieren heute nur etwa 20 bis 30 Prozent. Der Rest nimmt defakto allen "geringer" qualifizierten Absolventen die Ausbildungsplätze weg. Damit setzt sich eine gesellschaftliche Abwärtsspirale in Gang, denn alle Absolventen, die kein Abitur vorweisen können, bekommen immer schwieriger eine Ausbildungsstelle. Doch das Abitur soll nicht als Ausbildungvorbereitung gedacht sein, sondern es soll die Schüler(innen) zu einem Studium befähigen. Absolventen sollen mit einem Abitur später andere Aufgaben erledigen und nicht etwa Bäcker werden!
    Nur ist es heute schon so, dass immer mehr junge Abiturienten eine Ausbildung beginnen und erst im späteren Karriereverlauf ein Studium on Top machen. Und von den Absolventen eines Abschlußjahrgangs, die ein Studium direkt beginnen, beendet nur etwa die Hälfte dieses erfolgreich.
    Doch in Deutschland sollte mangels Bodenschätzen die Bildung als höchstes Gut angesehen werden. So wie es heute gemacht wird, bekommt eine sehr große gesellschaftliche Schicht kaum noch Zugang zu diesem „höheren“ Bildungssystem. Wenn Eltern nicht zahlen können und das kommt bei Studenten oft genug vor, folgen Extrakosten, schon wegen des Lebens in einer anderen Stadt. Es gibt nur das BAFöG, das wenigstens etwas Gerechtigkeit herstellen kann, nur leider reicht es kaum aus um die aktuellen Lebenshaltungskosten zu decken. Aber was auch nicht unterschätzt werden darf, dass Bildung - leider – ein Luxusgut ist und damit auch entsprechend kostet und uns entsprechend etwas Wert sein sollte.
    Deswegen sollte das System so aufgebaut werden, dass die schulische Ausbildung zuerst kostenfrei gestellt ist und erst nach Abschluß eines Abiturs sowie eines Studiums ein bestimmter Betrag gezahlt werden muss. Als Beispiel die Summe von 500 Euro pro Schuljahr und später pro Semester. Wohlgemerkt nach Beendigung der Ausbildungszeit und einer bestimmten Karenzzeit. Ein Studium bringt ja finanzielle Vorteile mit sich und sollte dementsprechend auch etwas Wert sein. Und diejenigen, die vorher abbrechen, dürfen nicht per se Frei gestellt werden, sondern sollten zumindest einen Teil zurückzahlen müssen, z.B. ein fünftel der Summe der Gesamtdauer bis zum Abbruch.
    Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist natürlich, dass das so eingenommene Geld ausschließlich wieder zurück in den Bildungskreislauf gelangt und nicht wie aktuell für Verwaltungskosten oder gar Grundkosten bzw. gänzlich Bildungsfern genutzt wird.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service