60 Jahre Bundesrepublik Der letzte Gang

Vor 60 Jahren wurde zum letzten Mal in Westdeutschland ein Verbrecher hingerichtet - kurz bevor die Todesstrafe durch das Grundgesetz abgeschafft wurde

Der Raubmörder Richard Schuh stieg am 18. Februar 1949 als Letzter in Westdeutschland aufs Schafott. Er ließ, so steht es im Protokoll, "die Enthauptung durch den Scharfrichter und seine Gehilfen völlig ruhig und gefasst und ohne einen Laut über sich ergehen. Der Geistliche sprach zum Ende nochmals ein lautes Gebet. Der Leichnam wurde von dem Scharfrichter und seinen Gehilfen in den bereitstehenden Sarg gelegt und den Beauftragten des Anatomischen Instituts übergeben.“

Schuhs Schicksal ist typisch für die Kriegs- und Nachkriegszeit: Der gelernte Mechaniker aus Remmingsheim bei Tübingen, 1920 als unehelicher Sohn einer Bauerntochter geboren, kam 1939 zur Luftwaffe. Dort diente er unter anderem als Bordschütze in Kampfflugzeugen. Nach US-Kriegsgefangenschaft schlug er sich mit Gelegenheitsarbeiten durch; er wusste nicht so recht, was er mit sich anfangen sollte, wie Zeugen vor Gericht aussagten.

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Am 28. Januar 1948 war Schuh per Anhalter auf dem Weg nach Hause. Ein Lastwagenfahrer nahm ihn mit. Schuh erschoss ihn mit seiner alten Wehrmachtpistole, ließ die Leiche am Straßenrand liegen und montierte mit zwei Kumpanen die Reifen des Lasters ab, um sie auf dem Schwarzmarkt zu verhökern. Das Trio wurde erwischt. Das Tübinger Landgericht verurteilte Schuh am 14. Mai 1948 wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zum Tode.

Die Richter erkannten keine mildernden Umstände an. Schuh habe "infolge des langen Krieges und der unseligen, verwirrten Nachkriegsverhältnisse den Respekt vor dem Menschenleben und die Achtung vor den Gesetzen verloren und durch seinen vieljährigen Kriegsdienst mehr eine Erziehung zu Gewalt und Unrecht als eine solche zu Ordnung und Moral genossen“ - dieses Schicksal teile er "mit Unzähligen“.

Verwandte des Todeskandidaten richteten ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten des Landes Württemberg-Hohenzollern, der Pfarrer seines Heimatortes Remmingsheim und der Direktor der Strafanstalt Rottenburg, in der Schuh einsaß, unterstützten es. Der Landgerichtsdirektor aber fürchtete, wer Schuh begnadige, müsse auch alle künftigen Mörder begnadigen. Bevor jedoch die Todesstrafe abgeschafft werden könne, bedürfe es stabiler politischer Verhältnisse: "Das kann man für unser an der russischen Grenze gelegenes Land nicht behaupten.“

Staatspräsident in Württemberg-Hohenzollern war seit Juli 1947 der Rechtsanwalt Lorenz Bock (CDU), sein Vize und Justizminister der Sozialdemokrat Carlo Schmid, der die Todesstrafe für nicht mehr zeitgemäß hielt. Bock wandelte im Juni 1948 zwei Todesurteile in Zuchthausstrafen um; weil über Schuhs Revisionsantrag erst im Juli entschieden wurde, war sein Fall nicht darunter. Am 4. August 1948 starb Bock an Herzversagen; sein Nachfolger Gebhard Müller, ebenfalls CDU, war ein Befürworter der Todesstrafe. Schmid weilte zu den Grundgesetz-Beratungen in Bonn, als das Kabinett über das Gnadengesuch für Schuh beriet. Das letzte Wort hatte Müller: "Das Urteil ist zu vollstrecken.“

Schuhs Verteidiger wurde über die Ablehnung und den Zeitpunkt der Hinrichtung informiert, Schuh selbst nicht. Alle Vorbereitungen wurden streng geheim getroffen: Zeugen für die Hinrichtung wurden ausgewählt, Scharfrichter und Gefängnisgeistlicher bestellt, die Guillotine besorgt, eine "Fallprobe“ durchgeführt.

Leser-Kommentare
  1. ... ist an sich keine schlechte Sache, wenn

    1) die Gerichte immer gerecht

    2) die Schuld immer eindeutig feststellbar wäre

    3) und die Urteile schnell vollzogen würden

    Da diese drei Punkte nie zu 100% zutreffen und im Fall der Todesstrafe keine Wiedergutmachung möglich ist, lehne ich sie ab.

    Nicht ohne mich über die philosophischen Kunstgriffe zu ärgern, die manche Todesstrafen-Gegner ins Feld führen, um die prinzipielle moralische Überlegenheit einer lebenslangen Freiheitsstrafe gegenüber der Todesstrafe zu begründen.

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    wenn

    1) die Gerichte immer gerecht
    2) die Schuld immer eindeutig feststellbar wäre
    3) und die Urteile schnell vollzogen würden

    wäre die Todesstrafe trotzdem eine schlechte Sache.

    • aadam
    • 18.02.2009 um 14:33 Uhr

    Schön, dass Sie mit Ihren eigenen Kunstgriffen zu dem gleichen Ergebnis kommen, hoffentlich bleibt es dabei.

    ...hat Ihre Ansicht mit der meinen im Hinblick auf die Todesstrafe.
    Ich lehne sie grundweg ab aus dem einfachen Grund, dass ich selbst auch nicht besser bin, als jener, den ich wegen Mordes verurteile und hinrichte. Das ist schlichtweg moralisch nicht vertretbar und darüberhinaus setze ich mit der Todesstrafe eine Gewaltspirale in Gang.
    Die USA sind ein gutes Beispiel, mit ihrer extrem hohen Gewalt Kriminalitätsrate. Denn die Jugendlichen, welche die Gewaltdelikte verüben haben im Staat selbst ihr Beispiel, der es auch nicht fertig bringt, ohne Gewalt zu agieren und ohne andere zu töten.
    Die Todesstrafe ist auf den ersten Blick bequem, weil ich mit ihr Leute aus dem Weg räumen kann, die mir nicht gefallen, warum auch immer. Richtig ist sie nicht und ich halte sie für inakzeptabel.

    ...hat Ihre Ansicht mit der meinen im Hinblick auf die Todesstrafe.
    Ich lehne sie grundweg ab aus dem einfachen Grund, dass ich selbst auch nicht besser bin, als jener, den ich wegen Mordes verurteile und hinrichte. Das ist schlichtweg moralisch nicht vertretbar und darüberhinaus setze ich mit der Todesstrafe eine Gewaltspirale in Gang.
    Die USA sind ein gutes Beispiel, mit ihrer extrem hohen Gewalt Kriminalitätsrate. Denn die Jugendlichen, welche die Gewaltdelikte verüben haben im Staat selbst ihr Beispiel, der es auch nicht fertig bringt, ohne Gewalt zu agieren und ohne andere zu töten.
    Die Todesstrafe ist auf den ersten Blick bequem, weil ich mit ihr Leute aus dem Weg räumen kann, die mir nicht gefallen, warum auch immer. Richtig ist sie nicht und ich halte sie für inakzeptabel.

    wenn

    1) die Gerichte immer gerecht
    2) die Schuld immer eindeutig feststellbar wäre
    3) und die Urteile schnell vollzogen würden

    wäre die Todesstrafe trotzdem eine schlechte Sache.

    • aadam
    • 18.02.2009 um 14:33 Uhr

    Schön, dass Sie mit Ihren eigenen Kunstgriffen zu dem gleichen Ergebnis kommen, hoffentlich bleibt es dabei.

    ...hat Ihre Ansicht mit der meinen im Hinblick auf die Todesstrafe.
    Ich lehne sie grundweg ab aus dem einfachen Grund, dass ich selbst auch nicht besser bin, als jener, den ich wegen Mordes verurteile und hinrichte. Das ist schlichtweg moralisch nicht vertretbar und darüberhinaus setze ich mit der Todesstrafe eine Gewaltspirale in Gang.
    Die USA sind ein gutes Beispiel, mit ihrer extrem hohen Gewalt Kriminalitätsrate. Denn die Jugendlichen, welche die Gewaltdelikte verüben haben im Staat selbst ihr Beispiel, der es auch nicht fertig bringt, ohne Gewalt zu agieren und ohne andere zu töten.
    Die Todesstrafe ist auf den ersten Blick bequem, weil ich mit ihr Leute aus dem Weg räumen kann, die mir nicht gefallen, warum auch immer. Richtig ist sie nicht und ich halte sie für inakzeptabel.

    ...hat Ihre Ansicht mit der meinen im Hinblick auf die Todesstrafe.
    Ich lehne sie grundweg ab aus dem einfachen Grund, dass ich selbst auch nicht besser bin, als jener, den ich wegen Mordes verurteile und hinrichte. Das ist schlichtweg moralisch nicht vertretbar und darüberhinaus setze ich mit der Todesstrafe eine Gewaltspirale in Gang.
    Die USA sind ein gutes Beispiel, mit ihrer extrem hohen Gewalt Kriminalitätsrate. Denn die Jugendlichen, welche die Gewaltdelikte verüben haben im Staat selbst ihr Beispiel, der es auch nicht fertig bringt, ohne Gewalt zu agieren und ohne andere zu töten.
    Die Todesstrafe ist auf den ersten Blick bequem, weil ich mit ihr Leute aus dem Weg räumen kann, die mir nicht gefallen, warum auch immer. Richtig ist sie nicht und ich halte sie für inakzeptabel.

    • Anonym
    • 18.02.2009 um 14:32 Uhr

    FÜR DIEJENIGEN (und zwar ausschließlich für die), DIE SIE FORDERN" (Wolfgang Neuss)
    Knüppel

  2. 3. falsch

    wenn

    1) die Gerichte immer gerecht
    2) die Schuld immer eindeutig feststellbar wäre
    3) und die Urteile schnell vollzogen würden

    wäre die Todesstrafe trotzdem eine schlechte Sache.

    Antwort auf "Todesstrafe..."
    • aadam
    • 18.02.2009 um 14:33 Uhr

    Schön, dass Sie mit Ihren eigenen Kunstgriffen zu dem gleichen Ergebnis kommen, hoffentlich bleibt es dabei.

    Antwort auf "Todesstrafe..."
  3. ...hat Ihre Ansicht mit der meinen im Hinblick auf die Todesstrafe.
    Ich lehne sie grundweg ab aus dem einfachen Grund, dass ich selbst auch nicht besser bin, als jener, den ich wegen Mordes verurteile und hinrichte. Das ist schlichtweg moralisch nicht vertretbar und darüberhinaus setze ich mit der Todesstrafe eine Gewaltspirale in Gang.
    Die USA sind ein gutes Beispiel, mit ihrer extrem hohen Gewalt Kriminalitätsrate. Denn die Jugendlichen, welche die Gewaltdelikte verüben haben im Staat selbst ihr Beispiel, der es auch nicht fertig bringt, ohne Gewalt zu agieren und ohne andere zu töten.
    Die Todesstrafe ist auf den ersten Blick bequem, weil ich mit ihr Leute aus dem Weg räumen kann, die mir nicht gefallen, warum auch immer. Richtig ist sie nicht und ich halte sie für inakzeptabel.

    Antwort auf "Todesstrafe..."
  4. ...hat Ihre Ansicht mit der meinen im Hinblick auf die Todesstrafe.
    Ich lehne sie grundweg ab aus dem einfachen Grund, dass ich selbst auch nicht besser bin, als jener, den ich wegen Mordes verurteile und hinrichte. Das ist schlichtweg moralisch nicht vertretbar und darüberhinaus setze ich mit der Todesstrafe eine Gewaltspirale in Gang.
    Die USA sind ein gutes Beispiel, mit ihrer extrem hohen Gewalt Kriminalitätsrate. Denn die Jugendlichen, welche die Gewaltdelikte verüben haben im Staat selbst ihr Beispiel, der es auch nicht fertig bringt, ohne Gewalt zu agieren und ohne andere zu töten.
    Die Todesstrafe ist auf den ersten Blick bequem, weil ich mit ihr Leute aus dem Weg räumen kann, die mir nicht gefallen, warum auch immer. Richtig ist sie nicht und ich halte sie für inakzeptabel.

    Antwort auf "Todesstrafe..."
    • rabin
    • 18.02.2009 um 14:46 Uhr

    Gebhard Müller war nachhaltig der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

    Obwohl in einer grundsätzlichen Wertfrage des Grundgesetz anderer Meinung, konnte er Hüter ebendieser Verfassung werden.

    Art. 102 GG war die einzig mögliche moralische Konsequenz aus dem staatlichen Morden des dritten Reichs.

    In Wellen wird immer wieder diese Strafe gefordert. Das Rachebedürfnis ist älter als das GG, und keinesfalls überholt.

    Für die Befürworter habe ich drei Filmtipps: dead man walking, the green mile und dancer in the dark.

  5. Einer der hingerichteten NAZI-Kriegsverbrecher (im Juni 1951) war OTTO OHLENDORF. Er besuchte das ANDREANUM bis zum Abitur in meiner Heimatstadt HILDESHEIM. Als Leiter der Einsatzgruppe D war er auf der Krim verantwortlich für den Tod von über 90.000 Juden. Als Zeuge der Anklage schilderte er beim Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozess sehr detailliert und völlig "cool" die Durchführung der Tötungen (es gibt darüber ein Filmdokument). Dies hat ihm letztendlich den "Kopf" gekostet, denn 1948 wurde er im Rahmen des Einsatzgruppen-Prozesses zum Tode verurteilt. Es war nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die katholische Kirche (!), die vergeblich gegen die Hinrichtung protestiert hat. Die Beerdigung in Hoheneggelsen bei Hildesheim war eine "Grossveranstaltung" mit über 1.000 ehemaligen SS-Angehörigen (Otto Ohlendorf hatte den Rang eines SS-Gruppenführers und war Generalleutnant der Polizei). Der Wiener Historiker, Dr. Alexander Stollhof, schrieb 1993 seine Doktorarbeit über OTTO OHLENDORF. Sein Manuskript über eine Biographie dieser in der Fachliteratur (z. B. Daniel Goldhagen "Hitlers willige Vollstrecker") sehr bekannten Persönlichkeit des Dritten Reiches ( er arbeitete auch an entscheidender Stelle im Reichssicherheits-Hauptamt RSHA in Berlin) befindet sich seit Herbst 2001 unter Verschluss im Stadtarchiv HILDESHEIM!

    Herzliche Grüsse aus HILDESHEIM!

    Klaus Metzger

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    dass 1951 in der BRD immer noch die Todesstrafe praktiziert wurde. (Ich hatte von den genannten Fällen bislang nicht gehört.)

    dass 1951 in der BRD immer noch die Todesstrafe praktiziert wurde. (Ich hatte von den genannten Fällen bislang nicht gehört.)

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