BND-Ausschuss Regierung soll Akten herausrücken
Schlappe für die Koalition: Der Bundesgerichtshof gibt einer Klage von FDP, Grüne und Linke auf Veröffentlichung wichtiger Informationen für den BND-Ausschuss statt
Auf Wunsch der Opposition kann der Ausschuss nun beschließen, dass ihm Unterlagen eines BND-Mitarbeiters in ungeschwärzter Fassung zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Geheimdienstler hatte die Informationen während des Irak-Kriegs aus der damaligen US-Einsatzzentrale in Katar an BND-Agenten in Bagdad übermittelt. Offen ließ das Gericht, ob die Regierung dem Beschluss dann auch nachkommen muss.
Die Oppositionsvertreter erwarten sich von den Unterlagen nicht nur eine Klärung der Frage, welche Erwartungen und Wünsche das US-Hauptquartier seinerzeit an die deutschen Spione in der irakischen Hauptstadt hatte. Die Akten ließen auch Rückschlüsse darauf zu, welche Vereinbarungen mit US-Stellen getroffen worden seien über den Umfang der Informationsvermittlung.
Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit der Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor allem während des Irakkriegs. Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche Erkenntnisse der BND 2003 an die US-Geheimdienste weitergeleitet hat und ob dies beispielsweise den amerikanischen Truppen half, Angriffsziele in Bagdad auszuwählen. Denn dies würde der Aussage der damaligen Regierung Schröder wiedersprechen, sich in keiner Weise an dem Krieg zu beteiligen.
Wegen des Streits um die Herausgabe von Akten durch die Regierung hat die Opposition auch Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Aus den Aufzeichnungen erhofft sich die Opposition Erkenntnisse über das Informationsverhalten der Deutschen gegenüber dem US-Militär. Verfasser der Aufzeichnungen war der nur mit Decknamen Gardist bekannte BND-Agent im US-Kriegshauptquartier in Katar. Der Agent übermittelte Wünsche der Amerikaner an die BND-Zentrale in Pullach. Zudem gab er in der deutschen Zentrale eingegangene Antworten von BND-Leuten in Bagdad weiter. Die Bundesregierung beteuert, der Bundesnachrichtendienst habe keine brisanten und für die Kriegsführung bedeutsamen Informationen an die US-Stellen weitergegeben. Die Opposition hat daran erhebliche Zweifel.
In einer gemeinsamen Erklärung begrüßten die Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Grüne), Max Stadler (FDP) und Norman Paech (Linke) den Gerichtsbeschluss. Damit sei der Versuch des Vorsitzenden und der Ausschussmehrheit gescheitert zu verhindern, dass der Informationsaustausch zwischen dem BND-Mitarbeiter und der BND-Zentrale restlos aufgeklärt werde. Dem Beschluss des BGH komme darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung zu. Denn die gesetzlich garantierten Minderheitsrechte könnten nun auch in zukünftigen Untersuchungsausschüssen nicht mehr in Frage gestellt werden.
- Datum 24.02.2009 - 20:00 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren