Der Fall Emmely Gibt es keinen Raum für Verhältnismäßigkeit?

Eine Berliner Kassiererin hat 1,30 Euro veruntreut und deshalb ihren Job verloren. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung für rechtens. Ist es das auch?

Es sind harte Zeiten für die Gerechtigkeit. „Notleidende“ Banken bekommen staatliche Milliardenhilfen und prominente Steuerhinterzieher milde Strafen, während ein paar Etagen weiter unten, bei den gering Qualifizierten und ebenso Verdienenden, Entlassung oder Kurzarbeit drohen. Da sind Gefühle, Erwartungen, Projektionen und Sympathien im Spiel, wenn man hört: Kassiererin, 50 Jahre alt, seit 30 Jahren im Job, dreifache Mutter, zwei Enkelkinder, Gewerkschafterin – gefeuert, weil sie ihren Arbeitgeber um 1,30 Euro betrogen haben soll. So wurde aus der Berlinerin Barbara E. „Emmely“ eine bundesweit bekannte Symbolfigur dafür, dass es auch in der größten Krise immer nur die Falschen trifft.

Schuldig bei Verdacht? Und dann auch noch bei Verdacht auf ein Bagatelldelikt, das seinen Namen hier wirklich einmal verdient? Die vermeintlich doppelte Ungerechtigkeit hat viele empört. Während die Behörden selbst mutmaßliche Terroristen laufen lassen müssen, wenn sie ihnen nichts Konkretes nachweisen können, kann ein bloßer Vorwurf, so scheint es, einen Angestellten seine berufliche Existenz kosten. Der Rechtsstaat misst mit zweierlei Maß, wieder einmal, die Kleinen hängt man, die Großen…

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Nur stimmt das auch? Wer Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder dergleichen zur Anzeige bringt, wird die Erfahrung machen, dass die Justiz die Kleinen in der Regel laufen lässt: für eine Schadenssumme von 1,30 Euro fasst kaum ein Staatsanwalt eine Akte an. „Emmely“ aber ist kein Fall für das Strafrecht, sondern für das Arbeitsrecht. Hier gelten andere Regeln, und manche sind strenger, denn Gelegenheit, so weiß der Volksmund, macht Diebe.

Und so ist die Arbeitswelt: eine permanente Einladung zu Diebstahl, Untreue und Betrug, jedenfalls für Verführbare. Am leichtesten fällt, den eigenen Arbeitgeber zu schädigen. Er kann seine Werte nicht sichern, der Angestellte muss ja mit ihnen umgehen. Das schafft Verletzlichkeit. Der exemplarische Fall ist die Kassiererin im Supermarkt. So bezeichnet denn ein Schlüsselwort im Arbeitsrecht etwas ganz und gar Unjuristisches, das Vertrauen, das ein Arbeitgeber in seinen Angestellten setzen darf. Es ist die Großmetapher in vielen Kündigungsschutzprozessen. Ist es einmal „irreparabel zerstört“, sagen die Gerichte, gibt es keine Aussicht auf eine Weiterbeschäftigung.

Die Definitionsmacht darüber besitzt zunächst der Arbeitgeber. Die Gerichte kontrollieren sie. So kam es Anfang der achtziger Jahre zu einem Präzedenzfall, der bis heute die Rechtsprechung zu diebischen Angestellten beherrscht. Eine Verkäuferin in einem Bäckereigeschäft hatte sich einen Bienenstich aus der Auslage genommen und aufgegessen. Der Streit um das Stück Kuchen, dessen aktueller Gegenwert heutzutage mit 1,30 Euro treffend bemessen wäre, führte Arbeitgeber und Verkäuferin bis vor das Bundesarbeitsgericht. Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers gilt seitdem als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung – selbst wenn es sich um eine geringwertige Sache handelt. Gerade ein Betrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und einen geringen Betrag handelt, entschied dasselbe Gericht 2007.

War es ein Betrug? Barbara E. wird vorgeworfen, zwei Pfandbons in Höhe von 48 und 82 Cent, die Kunden im Laden verloren haben sollen, auf einen persönlichen Einkauf angerechnet zu haben. Sie bestreitet dies und bot verschiedene Erklärungen an, wie sie an die Belege gelangt sei. Allerdings muss der Vorwurf im Arbeitsrecht auch nicht erwiesen sein, um die Kündigung zu rechtfertigen. Die Gerichte erkennen eine sogenannte „Verdachtskündigung“ an. Auch ein solcher Verdacht kann Vertrauen zerstören, heißt es. Trotzdem bleibt ein Spannungsverhältnis zur Unschuldsvermutung, das die Justiz zu mildern sucht, indem sie einen begründeten Verdacht verlangt. Objektive, schwerwiegende Tatsachen, Vermutungen reichen nicht. Auch muss der Angestellte angehört werden, er darf sich verteidigen und soll die Vorwürfe widerlegen können.

Leser-Kommentare
  1. Tempo 50 gilt in der Stadt ! Darüber sind Strafen fällig ! 3% Toleranz ist
    noch drin ! Aber jemand mit 55 km/h muß auch bezahlen- irgendwo hat man
    eine Grenze gesetzt - darüber zu sein kostet Strafe !
    Nun wo ist die Grenze beim Stehlen ! Prinzipiell ab 1 ct !
    Man kann auch eine Inflation zulassen - heute ab 1 Euro strafbar - dann
    ab 10 € ,....etc. und dann chaos u. Anarchie - weil jede eigene Limits setzt !

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    Ich muss ihnen natürlich recht geben, dass Strafe irgendwo ansetzen muss, aber Beachtung finden sollte hier, wie schon vom Autor aufgeführt, dass der Diebstahl von etwa einem Euro ein Bagatelldelikt im Strafrecht darstellt - Also eine eigentlich strafbare Handlung, die das Unrechtsbewusstsein eines rechtschaffenden Juristen nur leicht ankratzt und der Verfolgung nicht wert ist.
    Diese Wertung kann ruhig auch außerhalb des Strafrechts beachtet werden.

    Die Frage im Arbeitsrecht ist jetzt aber, ob der Vorfall die Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erschüttert?
    Die Wortwahl gibt schon Anlass, über eine Kündigung nachzudenken. Zerstört der (noch nicht bewiesene) Diebstahl von 1,30 Euro, also die bloße Vermutung, erdbebenähnlich das Fundament der Beziehung zwischen Chef und Personal?

    Meiner Meinung nach dürfte es höchstens Risse erlitten haben.

    Auch Sie haben nicht verstanden, was Verhältnismäßigkeit ausmacht!

    Um es an Ihrem Beispiel zu verdeutlichen:

    Tempo 50 gilt in der Stadt ! Darüber sind Strafen fällig ! 3% Toleranz ist
    noch drin ! Aber jemand mit 55 km/h muß auch bezahlen- irgendwo hat man
    eine Grenze gesetzt - darüber zu sein kostet Strafe !

    Die Strafe wäre eine Abmahnung....entsprechend einer Strafe für die 55 km/h.

    Eine Kündigung bedeutet aber den 'Führerscheinverlust'....und der wäre bspw. mit 100 km/h weg

    Sie sehen, dass Sie Ihr eigenes Beispiel nicht verstanden haben?

    Ich muss ihnen natürlich recht geben, dass Strafe irgendwo ansetzen muss, aber Beachtung finden sollte hier, wie schon vom Autor aufgeführt, dass der Diebstahl von etwa einem Euro ein Bagatelldelikt im Strafrecht darstellt - Also eine eigentlich strafbare Handlung, die das Unrechtsbewusstsein eines rechtschaffenden Juristen nur leicht ankratzt und der Verfolgung nicht wert ist.
    Diese Wertung kann ruhig auch außerhalb des Strafrechts beachtet werden.

    Die Frage im Arbeitsrecht ist jetzt aber, ob der Vorfall die Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erschüttert?
    Die Wortwahl gibt schon Anlass, über eine Kündigung nachzudenken. Zerstört der (noch nicht bewiesene) Diebstahl von 1,30 Euro, also die bloße Vermutung, erdbebenähnlich das Fundament der Beziehung zwischen Chef und Personal?

    Meiner Meinung nach dürfte es höchstens Risse erlitten haben.

    Auch Sie haben nicht verstanden, was Verhältnismäßigkeit ausmacht!

    Um es an Ihrem Beispiel zu verdeutlichen:

    Tempo 50 gilt in der Stadt ! Darüber sind Strafen fällig ! 3% Toleranz ist
    noch drin ! Aber jemand mit 55 km/h muß auch bezahlen- irgendwo hat man
    eine Grenze gesetzt - darüber zu sein kostet Strafe !

    Die Strafe wäre eine Abmahnung....entsprechend einer Strafe für die 55 km/h.

    Eine Kündigung bedeutet aber den 'Führerscheinverlust'....und der wäre bspw. mit 100 km/h weg

    Sie sehen, dass Sie Ihr eigenes Beispiel nicht verstanden haben?

  2. Sie müssen wohl recht engstirnig sein. Ich hoffe, dass sie ihre Fehler erkennen und nicht mehr so hartherzig sind. Das gilt auch für die Firma Kaiser's.

  3. 3. uff

    Ich muss ihnen natürlich recht geben, dass Strafe irgendwo ansetzen muss, aber Beachtung finden sollte hier, wie schon vom Autor aufgeführt, dass der Diebstahl von etwa einem Euro ein Bagatelldelikt im Strafrecht darstellt - Also eine eigentlich strafbare Handlung, die das Unrechtsbewusstsein eines rechtschaffenden Juristen nur leicht ankratzt und der Verfolgung nicht wert ist.
    Diese Wertung kann ruhig auch außerhalb des Strafrechts beachtet werden.

    Die Frage im Arbeitsrecht ist jetzt aber, ob der Vorfall die Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erschüttert?
    Die Wortwahl gibt schon Anlass, über eine Kündigung nachzudenken. Zerstört der (noch nicht bewiesene) Diebstahl von 1,30 Euro, also die bloße Vermutung, erdbebenähnlich das Fundament der Beziehung zwischen Chef und Personal?

    Meiner Meinung nach dürfte es höchstens Risse erlitten haben.

    Antwort auf "Verhältnis..."
  4. Mit Sicherheit handelt es sich hier um einen Grenzbereich.

    Aus der juristischen Perspektive hat der Richter keinen Fehler gemacht. Untreue liegt unstreitig vor.

    Das Problem liegt aber beim Unternehmen, was wegen so einer geringen Summe so eine Aktion durchzieht. Es wäre verfehlt, das Problem bei der juristischen Beurteilung zu finden. Die Richter haben hier keine Möglichkeit anders zu entscheiden. Zumindest wäre es schwer vorstellbar zu sagen: ok, es liegt zwar Untreue vor, aber 1,30 € sind nicht so wichtig. Dann kann man wirklich die Frage nach Willkür und Rechtsstaatlichkeit stellen.

    Das Unternehmen ist einzig und allein für diese Peinlichkeit verantwortlich. Juristisch ist es nicht möglich, diesen Sachverhalt derart zu drehen, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt wäre.

    Ein Boykott des betreffenden Unternehmens wäre der einzig sinnvolle Schritt.

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    Das Arbeitsrecht kennt eine Verwarnung, nämlich die Abmahnung. Man stellt beim Fußball auch nicht jeden Spieler sofort vom Platz. Das Problem ist doch, dass das diese alles oder nichts Rechts(?)sprechung zur Willkür einlädt. In 30 Arbeitsjahren hat sich jeder Arbeitnehmer den zumindest ich kenne eines dieser schrecklichen Vergehen wie privates Internetsurfen in der Arbeit, private Emails am Arbeitsplatz, Bleistift nach Hause mitnehmen, Privatkopie im Büro, oder Privattelefonat mit dem Geschäftstelefon, begangen. Als Strafe steht die mögliche Vernichtung der beruflichen Existenz.

    Auf gut Deutsch: So ziemlich JEDER kann mit unserem tollen Arbeitsrecht fristlos gekündigt werden (wenn es der Arbeitgeber so will). Es liegt damit alleine im Ermessen des Arbeitebers missliebige Arbeitnehmer rauszuwerfen.

    Die deutschen Gerichte werden eine so grundlegende Unrechtstradition nicht so einfach über den Haufen werfen. Wenn überhaupt besteht Hoffnung seitens der europäischen Rechtssprechung oder durch Gesetzesänderungen wenn der deutschen Politik genug Druck gemacht wird.

    "Der Arbeitnehmer bricht durch die Eigentumsverletzung unabhängig vom Wert des Schadens in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers. Dies gilt auch für den Diebstahl bzw. die Unterschlagung geringwertiger Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers. Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist stets, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (vgl. BAG, Urteil vom 11. 12. 2003, Aktenzeichen: 2 AZR 36/03)."

    Hier liegt somit kein Grenzfall, sondern ein Lehrbuchfall einer fristlosen Kündigung vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits vor 25 JAHREN im sog. "Bienenstich-Fall" entschieden (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.1984, Aktenzeichen: 2 AZR 3/83). Dies ist inzwischen ständige Rechtsprechung und ein "alter Hut".

    Wer seinen Arbeitgeber bestiehlt, hat dessen Vertrauen verloren und muss gehen. Dies ist die harte aber gerechte Konsequenz.

    Das Arbeitsrecht kennt eine Verwarnung, nämlich die Abmahnung. Man stellt beim Fußball auch nicht jeden Spieler sofort vom Platz. Das Problem ist doch, dass das diese alles oder nichts Rechts(?)sprechung zur Willkür einlädt. In 30 Arbeitsjahren hat sich jeder Arbeitnehmer den zumindest ich kenne eines dieser schrecklichen Vergehen wie privates Internetsurfen in der Arbeit, private Emails am Arbeitsplatz, Bleistift nach Hause mitnehmen, Privatkopie im Büro, oder Privattelefonat mit dem Geschäftstelefon, begangen. Als Strafe steht die mögliche Vernichtung der beruflichen Existenz.

    Auf gut Deutsch: So ziemlich JEDER kann mit unserem tollen Arbeitsrecht fristlos gekündigt werden (wenn es der Arbeitgeber so will). Es liegt damit alleine im Ermessen des Arbeitebers missliebige Arbeitnehmer rauszuwerfen.

    Die deutschen Gerichte werden eine so grundlegende Unrechtstradition nicht so einfach über den Haufen werfen. Wenn überhaupt besteht Hoffnung seitens der europäischen Rechtssprechung oder durch Gesetzesänderungen wenn der deutschen Politik genug Druck gemacht wird.

    "Der Arbeitnehmer bricht durch die Eigentumsverletzung unabhängig vom Wert des Schadens in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers. Dies gilt auch für den Diebstahl bzw. die Unterschlagung geringwertiger Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers. Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist stets, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (vgl. BAG, Urteil vom 11. 12. 2003, Aktenzeichen: 2 AZR 36/03)."

    Hier liegt somit kein Grenzfall, sondern ein Lehrbuchfall einer fristlosen Kündigung vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits vor 25 JAHREN im sog. "Bienenstich-Fall" entschieden (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.1984, Aktenzeichen: 2 AZR 3/83). Dies ist inzwischen ständige Rechtsprechung und ein "alter Hut".

    Wer seinen Arbeitgeber bestiehlt, hat dessen Vertrauen verloren und muss gehen. Dies ist die harte aber gerechte Konsequenz.

  5. .. ist die Quadratur des Kreises. Es wurden und werden zwar viele unsinnige und unsägliche Gesetze erlassen, aber in diesem Fall ist mit besseren Gesetzen oder Regelungen nichts zu erreichen. In solchen Situationen ist die Souveränität der Entscheider gefragt. Dazu reicht es nicht aus, die entsprechenden Paragraphen im Schlaf rezitieren zu können, sondern man braucht schlicht menschliche Integrität. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen?

    Und der Verweis auf die Finanzkrise ist vollkommen berechtigt. Weniger als Beispiel für eine eklatante Ungerechtigkeit, sondern als ein Exempel für eine Haltung, die dem krassen Gegenteil von Souveränität in jeder Beziehung entspricht. Leider ist es mit Souveränität so wie mit der Intelligenz:

    "Kluge Leute können sich dumm stellen. Das Gegenteil ist schwieriger." (K. Tucholsky)

    Unser Leben ist das, was unsere Gedanken aus ihm machen. (M. Aurel)

    • fyp
    • 25.02.2009 um 14:39 Uhr

    Ein Multimillionnenunternehmen welches Tausende ausbeutet muss eine gewisse Kullanz zulassen können.

    Diese liegt immer im ermessen des Vorgesetzten. Auch denke ich nicht, das ein Fillialleiter seine Kassierer für die erste Lapailie feuert.

    Das muss schon was davor passiert sein.

    Gut, zugegeben, sie sieht nicht so aus, dass man gerne bei ihr einkaufen würde.

  6. Wenn jede falsche Preisauszeichnung, jede falsche Produktbeschreibung, jedes irreführende Angebot so geahndet würde wie es unsere Rechtstaatlichkeit ermöglicht, ja dann ...

    Aber es wird eben doch mit unterschiedlichem Maß gemessen.

    Es wäre interessant zu wissen, ob der ehemalige Arbeitgeber der Kassiererin auch bei seinem eigenen Handeln immer so sorgsam im Rechtsinne handelt.

    Außerdem muß bezweifelt werden, ob in dem geschilderten Fall wirklich ein Betrug vorliegt. Die vorstehende Darstellung kann kaum ausreichen, einen Betrug zu begründen. Auch das Arbeitsrecht muß sehr gedehnt werden, um die Kündigung zu rechtfertigen.

    Darüber kann auch ein gestelzter Artikel in der Zeit nicht hinwegtäuschen.

  7. aber der "Geschädigte" ist im vorliegenden Fall doch eigentlich der Kunde, der seine Kupons verloren hat. Die Kupons werden hier aber als Eigentum des Supermarkts behandelt. Das verstehe ich nicht ganz.

    Wenn mir an der Supermarktkasse ein paar Euromünzen runterfallen und ich bemerke es nicht, werden die dann automatisch Eigentum des Supermarkts - und wenn ein Angestellter die aufhebt ("findet"), hat er dann den Supermarkt bestohlen?

    So eine Betrachtungsweise ist mit meinem Rechtsverständnis nicht kompatibel - vor Allem stört mich die extreme Unverhältnismäßigkeit (falls die 1,30€ wirklich "alles" waren) des Urteils: Dass man in solchen Zeiten, in denen Bänker ganze Volkswirtschaften ungestraft ruinieren dürfen, einen Menschen einer solchen Lappalie wegen in die Arbeitslosigkeit stürzt.

    Typisch deutsche Prinzipienreiterei. Wahrlich zum Kotzen!

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    ... haben die Herren eines dieser Seminare besucht.

    Dann nur noch einige Bons in der Nähe der gewerkschaftlich engagierten Dame fallen lassen und abwarten, fertig. Ich hätte sie wahrscheinlich auch einfach aufgehoben und abgerechnet, erstens weil wohl niemand außer Juristen versteht, wieso dadurch das Geschäft geschädigt wird, zweitens weil es eine echt lächerliche Summe ist. Hoffentlich leiden die engstirnigen I***** bei Kaisers jetzt ordentlich. Ich werde die Märkte in Zukunft meiden.

    Eine Sammlung von Fakten und Unterstützern gibt es übrigens hier.

    Sogesehen dürfte der Supermarkt die verlorenen Pfand...äh..."briefe" "stehlen", da er diese offenbar entsorgt; sich dergestalt unrechtmäßig bereichert. Ja, wird jetzt der Geschäftsführer endlich angezeigt? Verliert er seinen Job und muss er nun verlorene Zettel persönlich ins Fundamt bringen? Man darf gespannt sein....

    ... haben die Herren eines dieser Seminare besucht.

    Dann nur noch einige Bons in der Nähe der gewerkschaftlich engagierten Dame fallen lassen und abwarten, fertig. Ich hätte sie wahrscheinlich auch einfach aufgehoben und abgerechnet, erstens weil wohl niemand außer Juristen versteht, wieso dadurch das Geschäft geschädigt wird, zweitens weil es eine echt lächerliche Summe ist. Hoffentlich leiden die engstirnigen I***** bei Kaisers jetzt ordentlich. Ich werde die Märkte in Zukunft meiden.

    Eine Sammlung von Fakten und Unterstützern gibt es übrigens hier.

    Sogesehen dürfte der Supermarkt die verlorenen Pfand...äh..."briefe" "stehlen", da er diese offenbar entsorgt; sich dergestalt unrechtmäßig bereichert. Ja, wird jetzt der Geschäftsführer endlich angezeigt? Verliert er seinen Job und muss er nun verlorene Zettel persönlich ins Fundamt bringen? Man darf gespannt sein....

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