Komasaufen-Prozess Trinken gehört dazu

Zeugen sagen aus im Prozess gegen den Wirt, der Minderjährigen günstig harte Drinks verkaufte und mit den Jungs um die Wette trank

Vor zwei Jahren hat sich ein 16-jährigen Schüler bei einer Wette ins Koma getrunken. Dann starb er. Seine Mutter die 55-jährige Diplombibliothekarin sagte am Mittwoch im Prozess vor dem Berliner Landgericht: “Ich habe es bis heute nicht verkraftet”, sagte. Vom Wetttrinken mit dem Wirt der Bar Eye T. hatte die Berlinerin nichts gewusst. Ihr sei aber nicht entgangen, dass ihr Sohn mehr trank, als ihm gut tat, fügte die gefasst wirkende Berlinerin hinzu. Es habe heftige Auseinandersetzungen gegeben. Für den Jungen aber war es üblich, dass man bei Treffen in seiner Altersgruppe trank.

Die Bar war ein Anziehungspunkt für Minderjährige. Sie war bekannt unter den Freunden des Gymnasiasten. “Das Eye T. war für alle offen, ich habe immer Alkohol bekommen”. Wer nicht volljährig war und gerne viel trank, kam dort hin, sagte der Auszubildende am Mittwoch als Zeuge vor dem Berliner Landgericht. Es habe keine Alterskontrolle gegeben, und die Preise für Cocktails seien günstig gewesen.

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Der Schüler war nicht mehr aus dem Koma erwacht. Der Junge starb vier Wochen später an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Er hatte in der inzwischen geschlossenen Bar mindestens 45 Tequila heruntergestürzt, während der Kneipier bei dem ungleichen Duell am frühen Morgen des 25. Februar 2007 weitgehend Wasser trank. Dem Wirt wird Körperverletzung mit Todesfolge und unerlaubter Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche in mehr als 170 Fällen vorgeworfen.

Zu Prozessbeginn vor einer Woche hatte der 28-jährige Kneipier die moralische Schuld für den Tod des Jugendlichen auf sich genommen. Das Wetttrinken hatte er “bereut und bedauert”.

   Eine damals 17-jährige Freundin sagte aus, der Junge wollte offenbar sich und anderen beweisen, dass er viel verträgt. “Ich denke schon, dass es für Jungs etwas Tolles ist, jemanden unter den Tisch zu trinken”, vermutete die Gymnasiastin am zweiten Prozesstag. Sie habe ihn nicht abhalten können.

   Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Diskussion über den alarmierenden Alkoholkonsum unter Kindern und Jugendlichen ausgelöst. Mädchen haben inzwischen aufgeholt. Sie trinken sich genauso ins Koma wie die Jungen. Der Prozess wird kommenden Mittwoch mit Zeugen fortgesetzt.

 
Leser-Kommentare
  1. ...wäre:

    a) Alkohol gleich welcher Stärke (inkl. Bier) erst ab 18 Jahren
    b) Minderjährige, die erwischt werden, bekommen Strafen auferlegt, bspw. gemeinnützige Tätigkeiten
    c) Eltern, deren Minderjährige Kinder erwischt wurden, und die damit Ihrer Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die je anch BAK des Minderjährigen mit Geldbussen bis zu 1000 Euro geahndet wird
    d) Personen, die Minderjährigen Alkohol verkaufen oder ausschenken, begehen eine Straftat, die mit hohen Geldbussen oder in Wiederholungsfällen mit Bewährungsstrafen geahndet wird
    e) Werbung für Alkohol gleich welcher Stärke (inkl. Bier) wird in sämtlichen Medien verboten

    Meine Meinung:

    Alle, die an der Trunkenheit eines Minderjährigen teil haben, müssen auch dafür verantwortlich gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn sich Erwachsene sinnlos betrinken, ist das ihre Sache, solange sie niemanden behelligen. Jugendliche müssen hinsichtlich dieser Thematik vor sich selbst geschützt werden.

    Irgendwelche Seminare oder Lehrplaninhalte nach dem Motto "verantwortlicher Umgang mit Alkohol und anderen Drogen" sind barer Schwachsinn und Zeitverschwendung und bewirken höchstens pubertäres Gekicher und Kommentare der Couleur "...aber wenn ich am nächsten Tag nichts mehr weiss, kanns ja nicht so schlimm gewesen sein."

    Ich bin Mitte 30 und sicherlich kein Spiesser oder eine Spaßbremse (mancher Leser wird jetzt vielleicht wissend nicken). Ich will jetzt auch wirklich nicht auf Gutmensch machen. Aber wenn ich heute an einem beliebigen Samstag Abend "in die Stadt" fahre, dann finde ich bereits um 20 Uhr in jedem S-Bahn-Abteil volltrunkene Jugendliche und solche, die sich auf dem besten Wege zu diesem Zustand befinden. Es wird gelallt, gegrölt, gegrabscht und gekotzt. Wir haben früher auch gerne mal gezecht oder vor dem Club "vorgeglüht". Aber sicherlich nicht zweimal jedes Wochende, erst recht nicht unter der Woche und vor allem keinen Bacardi, Gorbatchow oder Jack Daniels pur und direkt aus der Flasche.

    Ein Sixpack mit in der Bahn "um die Omis zu schocken" gehörte für zwei, drei Jungs "zum guten Ton" - aber das war's dann auch. Sicherlich waren wir auch manchmal sternhagelvoll, aber ich persönlich war beim ersten richtigen Suff über 19 - als Minderjähriger hatte ich viel zu grosse Angst davor, meine Eltern könnten etwas mitbekommen. Diese Befürchtungen gibt es heute kaum noch, was meines Erachtens nicht für die jeweiligen Eltern spricht.

    Wann endlich wacht unsere Politik auf und begreift, dass Alkohol unsere Jugend und damit die Zukunft der BRD mit jedem Jahr mehr bedroht? Wie soll eine Wissenschafts- und Dienstleistungsgesellschaft bestehen können, wenn 2/3 aller Jugendlichen die Definition von Alkoholikern erfüllen?

  2. Ich stimme c. herdeg zu, möchte aber nicht erst bei den Politikern beginnen, sondern schon bei uns selber. Vor einiger Zeit war ich in einem Supermarkt. Vor mir stand ein Jugendlicher an der Kasse, welcher eine Flasche Wodka kaufte. Die Kassiererin machte keine Anstalten bezüglich einer Ausweiskontrolle. Ich war mir wegen des Alters des Käufers auch unsicher. Schließlich fragte ich doch, ob sie nicht den Ausweis kontrollieren wolle. Sie sagte aber, das sie den Jugendlichen kennen würde und es geht schon in Ordnung. Ich habe mich dann darauf verlassen.

    Das war mir alles nicht angenehm. Ich bin der Meinung, das hier jeder schon in seinem Umfeld auf kleine Weise wirksam werden kann. Dies ersetzt - wie Sie c.herdeg schon schreiben - natürlich nicht das politische Handeln.

    Laut meinem Rechtsempfinden halte ich eine Verurteilung des Wirtes für gerechtfertigt. Dieser hat als Erwachsener eine besondere Sorgfaltspflicht.

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