Gerichtsurteil Kusch akzeptiert Sterbehilfe-Verbot
Hamburgs umstrittener Ex-Justizsenator hat angekündigt, keine Sterbehilfe mehr zu leisten. Es ist ihm zu kompliziert und psychisch zu belastend
"Ich biete die Suizidbegleitung nicht mehr an", sagte der umstrittene Ex-CDU-Politiker dem Spiegel in einem Interview.
Das Verwaltungsgericht in Hamburg hatte dem 54-Jährigen Anfang Februar in einem Eilverfahren verboten, Menschen beim Selbstmord zu unterstützen. Gegen diese Entscheidung hatte Kusch Beschwerde eingelegt. Bis zum Freitag habe er sie auch nicht zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts.
Gegenüber dem Spiegel beteuerte Kusch, dass er die Entscheidung des Gerichts nach wie vor für falsch halte. Sein Tun sei "weder 'sozial unwertig' noch eine 'Gefahr für die öffentliche Sicherheit', wie die Richter schreiben", sagte Kusch. Allerdings habe er Abstand von seinem ursprünglichen Plan genommen, bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Letztlich sei es sogar gleichgültig, wie sich die Richter in einer möglichen nächsten Instanz entscheiden würden, sagte Kusch. Es sei in Deutschland "einfach zu kompliziert, auf legale Weise an die notwendigen Medikamente zu kommen". Man müsse immer mit "Tricks und Heimlichkeiten" arbeiten, so Kusch.
Obendrein seien solche Tricksereien psychisch sehr belastend, sagte Kusch. Nicht nur für die Menschen, denen er helfen wolle. Nein, auch für ihn selbst.
- Datum 20.02.2009 - 13:10 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, misch
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Kusch leistete Beihilfe zum Selbstmord und keine Sterbehilfe. Letztere wäre strafbar.
Leute wie Kusch konnten nur agieren, weil die passive Sterbehilfe nicht einwandfrei für Leute geregelt ist, die sich nicht mehr artikulieren können und weil die aktive Sterbehilfe, im Gegensatz zu beispielsweise den Niederlanden, der Schweiz oder Oregon (USA), verboten ist. Nur die Krüke der indirekten Sterbehilfe ist erlaubt.
In meiner Jugend musste man für eine Abtreibung in die Niederlande fahren. Heute kann man in Deutschland abtreiben, muss aber für eine Sterbehilfe in die Niederlande fahren. Früher oder später muss es auch in Deutschland eine Regelung geben.
Es ist unerträglich, dass sich gewisse Leute anmaßen, zu bestimmen, was ein menschenwürdiges Leben und was ein menschenwürdiger Tod ist. Diese Entscheidung muss der Einzelne treffen und darf nicht dem Staat überlassen werden.
Mit dem Vorgehen gegen Dr. Roger Kusch hat sich unser freiheitlicher Rechtsstaat ein Armutszeugnis ausgestellt.
Die juristische Begründung, wonach "Kuschs Form der Sterbehilfe den allgemein anerkannten moralischen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes" widerspreche, ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Nach unserer Verfassung hat jeder Bürger dieses Landes das Recht auf Selbstbestimmung. Dieses Recht gestattet es jedem mündigen Menschen, selbst darüber zu entscheiden, ob er sein Leben fortführen oder beenden will.
Offenbar muss das zuständige Gericht das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland mit dem Katechismus der Katholischen Kirche verwechselt haben.
...wir haben eine Lobbyisten Diktatur und eine Dekokratie anstatt einer Demokratie!
Die Kirchen haben noch viel zu viel Macht im Land und sind in fast allen wichtigen gesellschaftlichen Gremien vertreten. Eine Lobbygruppe, die oft Zensur ausübt und der Moderne in vielerlei Hinsicht Steine in den Weg rollt.
Eine ungeheuere Ungerechtigkeit liegt darin, daß die große Zahl der Atheisten und kirchenfreien Menschen im Land in diesen Gremien, Rundfunkräten etc. keinen Einfluß haben.
Dadurch ist die gesellschaftliche Ausübung von Macht in vielen wichtigen Bereichen äußerst einseitig und entspricht nicht der Willensbildung des Volkes, wie es heute ist! Dieser Mangel sollte umgehend behoben werden!
PS: Die Kirche vermochte außerdem nicht Karlheinz Deschner juristisch zu
verbieten in einer ganzen Serie von Büchern "Kriminalgeschichte des
Christentums" zu behaupten, dass die Kirche DIE GRÖSSTE
VERBRECHERORGANISATION ALLER ZEITEN ist, da Deschners Bücher dies
detailiert und unbestreitbar untermauern!
siehe:
http://www.amazon.de/s/ref=nb_ss_b?__mk_de_DE=%C5M%C5Z%D5%D1&url=search-alias%3Dstripbooks&field-keywords=deschner%2C+karlheinz&x=22&y=21
Das Urteil des Gerichts in diesem sehr heiklen Feld ist meines Erachtens berechtigt. Die Gefahr des Mißbrauches (und der läuft dann zumindest moralisch auf Mord hinaus) ist einfach zu hoch. Einem depressiven Menschen zum Suizid zu verhelfen, kann ja durchaus gut gemeint sein. Aber wer will entscheiden, ob hier nicht noch hätte geholfen werden können? Bedenklich ist die Leichtigkeit, mit der Herr Kusch sich imstande sieht, eine solche Verantwortung zu schultern. Sie riecht für mich nicht nach einem Engagement für andere aus ethischen Gründen, sondern nach Rechthaberei und dem Wunsch, endlich einmal den Herren über Leben und Tod spielen zu können. Die Frage ist zugegebenermaßen schwierig und läßt unterschiedliche Auffassungen zu, aber im Stile von Herrn Kusch dürfte sie sich keinesfalls lösen lassen. (War z.B. die Depressive imstande, autonom zu entscheiden? Oder ist die Autonomie doch nur die von Herrn Kusch?) - Was die Kirchen betrifft: Schön, daß sie und die von ihnen vertretene Tradition noch da sind! Da teile ich die Auffassung von Jürgen Habermas, dessen Friedenspreisrede von 2001 über "Glauben und Wissen" (suhrkamp) ich dem atheistischen Zeloten (s.o.) wärmstens empfehlen darf. Ohne zweitausend Jahre christlicher Geschichte gäbe es, so widersprüchlich das historisch auch ist, eine Position wie die seine überhaupt nicht (und auch nicht die Menschenrechte, die sich aus dem Naturrechtsgedanken entwickelt haben.) Schlagen Sie doch mal auf etwas anderes ein, es gibt in diesem Lande viele Kandidaten für Kritik! Vorschläge übermittle ich Ihnen als feministische Frau gerne...
ponschek
In allen Fällen, in denen Herr Dr. Kusch Beihilfe zur Selbsttötung leistete, hat er zuvor ein psychiatrisches Gutachten der betreffenden Patienten erstellen lassen.
Dass wir die Menschenrechte der Kirche verdanken, ist hoffentlich nur als Witz gemeint. Denn wer mit der wenig rühmenswerten Geschichte der christlichen Kirche auch nur einigermaßen vertraut ist, weiß, dass jedes einzelne Menschenrecht gegen den erbitterten Widerstand des Klerus erkämpft werden musste. Die Menschenrechte sind ein Kind der Aufklärung - erkämpft von Denkern wie Locke, Hume, Voltaire, Kant, Paine und Jefferson.
In allen Fällen, in denen Herr Dr. Kusch Beihilfe zur Selbsttötung leistete, hat er zuvor ein psychiatrisches Gutachten der betreffenden Patienten erstellen lassen.
Dass wir die Menschenrechte der Kirche verdanken, ist hoffentlich nur als Witz gemeint. Denn wer mit der wenig rühmenswerten Geschichte der christlichen Kirche auch nur einigermaßen vertraut ist, weiß, dass jedes einzelne Menschenrecht gegen den erbitterten Widerstand des Klerus erkämpft werden musste. Die Menschenrechte sind ein Kind der Aufklärung - erkämpft von Denkern wie Locke, Hume, Voltaire, Kant, Paine und Jefferson.
In allen Fällen, in denen Herr Dr. Kusch Beihilfe zur Selbsttötung leistete, hat er zuvor ein psychiatrisches Gutachten der betreffenden Patienten erstellen lassen.
Dass wir die Menschenrechte der Kirche verdanken, ist hoffentlich nur als Witz gemeint. Denn wer mit der wenig rühmenswerten Geschichte der christlichen Kirche auch nur einigermaßen vertraut ist, weiß, dass jedes einzelne Menschenrecht gegen den erbitterten Widerstand des Klerus erkämpft werden musste. Die Menschenrechte sind ein Kind der Aufklärung - erkämpft von Denkern wie Locke, Hume, Voltaire, Kant, Paine und Jefferson.
In allen von Dr. Kusch begleiteten Suiziden habe ich zuvor ein ganz reguläres psychiatrisches Gutachten zur Frage der Urteilsfähigkeit der Anfragenden erstellt. Ich habe also mit allen in Ruhe und Ausführlichkeit geredet und ihre Begründungen und Motive kennengelernt. In allen Fällen hatte ich weder psychiatrische noch moralische durchgreifende Einwände. In Fällen, in denen man die Beurteilung des Anfragenden nicht teilt, stellt sich sehr einfach und sehr radikal die Frage, ob einem das Recht zustehen kann, diesem einen menschenwürdigen begleiteten Weg zu verweigern. Ihn in die Psychiatrie stationär einzuweisen, ist keine realistische Möglichkeit. Wenn man sich verweigert, bleibt einem solchen Menschen nur der Weg auf ein Hochhaus oder vor die Eisenbahn.
Wenn von der Bundesärztekammer die Linie vertreten wird, solche Begleitungen müssten im Einzelfall der einsamen Entscheidung eines Arztes anheimgestellt werden: Welcher Weg ist der überzeugendere: die Zusammenarbeit zweier verschiedener Personen, eines erfahrenen begutachtenden Psychiaters und eines erfahrenen Juristen oder die einsame Handlung eines auf sich allein gestellten Arztes?
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