Skiunfall Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Juristisches Nachspiel nach dem tödlichen Skiunfall in der Steiermark: Die Staatsanwaltschaft Leoben hat Anklage gegen Thüringens Ministerpräsidenten Althaus erhoben

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus ist der fahrlässigen Tötung angeklagt und wird sich bei einem Verfahren vor dem zuständigen Bezirksgericht Irdning verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Leoben stützt sich bei ihrer Anklage vor allem auf ein Gutachten, wonach Althaus gegen die Fahrtrichtung in eine andere Skipiste eingebogen und damit den Unfall verschuldet hat.

Der CDU-Politiker war am Neujahrstag in der Steiermark beim Skilaufen mit einer 41-Jährigen zusammengestoßen. Die Frau erlitt tödliche Hirnverletzungen, Althaus fiel mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma mehrere Tage ins Koma.

Anzeige

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat Althaus in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den Unfall übernommen. Daraus gehe hervor, dass er an den Unfallverlauf keine Erinnerung mehr habe. Auf sein Recht, zum Sachverhalt befragt zu werden, habe der Ministerpräsident deshalb verzichtet.

 
Leser-Kommentare
  1. In Deutschland wäre er nie und nimmer angeklagt worden.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Soahc
    • 02.03.2009 um 17:26 Uhr

    Dann können wir ja froh sein, dass es die Österreicher tun...

    können sie diese stammtisch-aussage noch irgendwie untermauern?

    • Soahc
    • 02.03.2009 um 17:26 Uhr

    Dann können wir ja froh sein, dass es die Österreicher tun...

    können sie diese stammtisch-aussage noch irgendwie untermauern?

    • Soahc
    • 02.03.2009 um 17:26 Uhr

    Dann können wir ja froh sein, dass es die Österreicher tun...

    Antwort auf "Österreich"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Na da sind wir aber froh, dass wir die Oesterreicher haben !arno-cote d'azur

    Na da sind wir aber froh, dass wir die Oesterreicher haben !arno-cote d'azur

  2. Geht die CDU nun mit Ihm in den Wahlkampf. Egal ob Land oder Bundestagswahl? Darf ein angeklagter ueberhaupt zur Wahl gestellt werden?

    Maximus Successus

  3. Nach dem Urteil - die Schuldfrage ist durch die Einlassung des Beschuldigten geklärt - muß MP Althaus unverzüglich seinen Rücktritt erklären. Als MP ist er nicht mehr tragbar.

    Dem Kommentator des 1. Kommentars setze ich einen Widerspruch entgegen: Der MP wäre auch in Deutschland, in gleicher Weise, angeklagt worden.

    Zu beachten sind in diesem Verfahren noch zwei Punkte:
    a) Der Angeklagte sollte in der Hauptverhandlung - es handelt sich um einen Strafprozeß, mit einem Tötungsdelikt - wie jeder andere Angeklate auch zwingend anwesend sein. Alles andere wäre wirklich eine Sonderbehandlung! Auch sollten die Sicherungsbeamten des MP vor Gericht gehört werden. Vielleicht lassen sie sich ja noch anders ein, als vor der Staatsanwaltschaft.
    b) Was ist mit den anwesenden Polizisten, die den MP beschützen sollten? Ausgesagt haben sie, daß sie den Unfall nicht beobachten konnten, weil sie einen zu großen Abstand zum voraus fahrenden MP hatten. Haben sie die Staatsanwaltschaft angelogen? Handelt es sich um eine Schutzbehauptung, im Interesse des MP? Oder haben sie ihre Sicherungsaufgabe nicht ordnungsgemäß wahrgenommen? Wäre dieses der Fall, dann sollte das dienstrechtliche Konsequenzen haben. Mal sehen, ob sich die Presse noch für diesen Aspekt des Falles interessiert?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Nach dem Urteil - die Schuldfrage ist durch die Einlassung des Beschuldigten geklärt"

    inwiefern?
    a) er hat nur die "verantwortung" übernommen -- was immer das heisst.
    b) in einem strafrechtsprozess ist allein ein geständnis nicht ausreichend für eine verurteilung.
    c) es ist noch nichts über eine eventuelle (mit)schuld der unfallgegenerin gesagt.

    auch für eine politiker gilt die unschuldsvermutung udn auch sie haben anspruch auf ein faires verfahren (auch wenn der stammtisch auf schuldig bei verdacht erkennt).

    über die rücktrittsforderung lohnt es nicht zu reden, dass ist der übliche reflex intellektueller trägheit.

    ...Ihr persönliches Urteil schon gesprochen. Zumindest unbewußt...

    "Nach dem Urteil - die Schuldfrage ist durch die Einlassung des Beschuldigten geklärt"

    inwiefern?
    a) er hat nur die "verantwortung" übernommen -- was immer das heisst.
    b) in einem strafrechtsprozess ist allein ein geständnis nicht ausreichend für eine verurteilung.
    c) es ist noch nichts über eine eventuelle (mit)schuld der unfallgegenerin gesagt.

    auch für eine politiker gilt die unschuldsvermutung udn auch sie haben anspruch auf ein faires verfahren (auch wenn der stammtisch auf schuldig bei verdacht erkennt).

    über die rücktrittsforderung lohnt es nicht zu reden, dass ist der übliche reflex intellektueller trägheit.

    ...Ihr persönliches Urteil schon gesprochen. Zumindest unbewußt...

    • Soahc
    • 02.03.2009 um 17:42 Uhr

    Auch wenn meine CDU-Symathien sich in Grenzen halten, denke ich, dürfte ein schwebendes Verfahren nicht ausreichen, um einen potentiellen Kandidaten an der Aufstellung zur Wahl, zu hindern.
    Herr Althaus kann nun hoffen entweder frei gesprochen zu werden oder vorher wieder Ministerpräsident zu sein...
    Was das für ein Licht auf die CDU wirft ist eine andere Sache.

  4. Nach dem Gutachten war klar, dass Hr. Althaus angeklagt wird. Solange Hr. Althaus nicht vorbestraft ist, darf er MP bleiben und zum MP kandidieren.
    Die Frage ist, wie lange der Prozess dauert und ob es für die CDU schlau ist, mit einem Kandidaten ins Rennen zu gehen, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist. Die anderen Parteien werden im Wahlkampf ständig den Finger in diese Wunde legen. Auch folgende Frage können die Gegner aufstellen: Sollte Hr. Althaus vorbestraft werden und deshalb nicht MP bleiben dürfen, wer wird dann an seine Stelle rücken?
    Deshalb scheint Hr. Althaus jetzt zu versuchen, den Prozess zu verkürzen. Er übernimmt die Verantwortung, kann sich ansonsten an nichts erinnern und hofft auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Buße. Dann kann er MP bleiben, unabhängig davon, ob er zusätzlich noch zivilrechtlich zu einer Zahlung verurteilt wird.
    Wie die Wähler darauf reagieren, ist trotzdem noch ungewiss.
    Sollte Hr. Althaus jedoch zu einer Strafe verurteil werden, hat die CDU nicht mehr viel Zeit, einen neuen Kandidaten aufzubauen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich denke es wäre rechtlich zwar einwandfrei, dass Herr Althaus kandidiert, für die CDU und das Land Thüringen aber alles andere als positiv. Der Wahlkampf würde sich auf das Unglück von Herrn Althaus einschiessen, hinter vorgehaltener Hand würde der Stammtisch Urteile sprechen, egal ob sie richtig oder falsch wären und der politische Gegner würde alles andere als eine konstruktive Wahlschlacht anzetteln.
    Es wäre besser, wenn Herr Althaus nicht mehr kandidierte, auch wenn er unschuldig sein sollte oder zumindest nicht so schuldig, wie es der Stammtisch sieht, der, wie immer, schon im Voraus alles schon gewusst hat und den Österreichern dankt, nicht weil sie rechtlich einwandfrei arbeiten (wofür ich selbst in diesem Fall die Österreicher loben will), sondern weil sie hoffen, dass ihr Stammtisch Urteil bestätigt wird.

    Ich denke es wäre rechtlich zwar einwandfrei, dass Herr Althaus kandidiert, für die CDU und das Land Thüringen aber alles andere als positiv. Der Wahlkampf würde sich auf das Unglück von Herrn Althaus einschiessen, hinter vorgehaltener Hand würde der Stammtisch Urteile sprechen, egal ob sie richtig oder falsch wären und der politische Gegner würde alles andere als eine konstruktive Wahlschlacht anzetteln.
    Es wäre besser, wenn Herr Althaus nicht mehr kandidierte, auch wenn er unschuldig sein sollte oder zumindest nicht so schuldig, wie es der Stammtisch sieht, der, wie immer, schon im Voraus alles schon gewusst hat und den Österreichern dankt, nicht weil sie rechtlich einwandfrei arbeiten (wofür ich selbst in diesem Fall die Österreicher loben will), sondern weil sie hoffen, dass ihr Stammtisch Urteil bestätigt wird.

  5. Na da sind wir aber froh, dass wir die Oesterreicher haben !arno-cote d'azur

    Antwort auf "Deutschland"
  6. können sie diese stammtisch-aussage noch irgendwie untermauern?

    Antwort auf "Österreich"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich dachte nur an die Herren Zumwinkel, Ackermann, Esser usw.

    Ich dachte nur an die Herren Zumwinkel, Ackermann, Esser usw.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
  • Kommentare 26
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Dieter Althaus | Recht | Staatsanwaltschaft | Thüringen
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service