Skiunfall Althaus zu Geldstrafe verurteilt

Thüringens Ministerpräsident muss wegen fahrlässiger Tötung bei seinem Skiunfall am Neujahrstag eine Geldbuße von 33.000 Euro zahlen. Das entschied ein österreichisches Gericht im Eilverfahren

Althaus muss außerdem 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Frau zahlen, die bei dem Unfall am Neujahrstag getötet worden war.

Das Bezirksgericht Irdning hatte das Verfahren erst kurz zuvor überraschend eröffnet, auf Antrag von Althaus-Verteidiger Walter Kreissl. Althaus, der bei dem Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte und noch immer in einer Reha-Klinik am Bodensee behandelt wird, nahm an der Verhandlung nicht teil. Sein Anwalt nahm das Urteil nach Angaben einer Gerichtssprecherin an.

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Erst Tags zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Leoben mitgeteilt, dass sie Anklage gegen den CDU-Politker Anklage wegen seines Zusammenpralls mit einer Skiläuferin in der Steiermark erhoben hatte. Althaus hatte nach Angaben seines Anwalts eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt, aber keine Verantwortung für den Tod der Frau übernommen. An den Unfall selbst kann er sich nicht erinnern.

Durch den kurzfristig angesetzten Prozess sollte offenbar ein größerer Medienrummel vermieden werden. Denn der Fall hat in Deutschland auch wegen seiner  möglichen politischen Auswirkungen auf hohe Aufmerksamkeit gestoßen.

Nach der Anklageschrift hatte Althaus vor dem Skiunfall gegen grundsätzliche Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS verstoßen. Er habe bei hohem Tempo nicht sorgfältig genug auf mögliche Gefahren geachtet.

Ein Gutachten zum Hergang des Unfalls hatte vor wenigen Wochen ergeben, dass Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten bergauf gefahren war. Dabei kam ihm die Frau entgegen. In einer Erklärung des Gerichts heißt es, Althaus habe es entgegen der FIS-Regeln versäumt, sich "beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist". Althaus sei laut Anklage mit einer Mindestgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde in die andere Piste eingebogen, obwohl für ihn bereits in Annäherung des Kreuzungsbereiches erkennbar gewesen sei, dass die Slowakin Beata C. die Abfahrt talwärts fuhr.

Althaus sei anschließend "gegen die eigentliche Fahrtrichtung hangaufwärts" gefahren und kurz darauf mit der 41-jährigen zusammengestoßen - wobei dies "für ihn durch Anhalten oder ein rechtzeitiges Ausweichmanöver bei Erkennbarkeit der Talwärtsfahrt der Beata C. vermeidbar gewesen wäre".

Leser-Kommentare
  1. Kann mir jemand mal das hier erklären (meine ich ernst):

    Althaus hat nach einer korrigierten Mitteilung der Staatsanwalt und Angaben seins Anwalts eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt, aber keine Verantwortung für den Tod der Frau übernommen.

    Mitschuld heißt doch, dass sich die Schuld an einem Geschehen auf mehrere Personen oder (allgemein) Ursachen verteilt. Heißt obiges also nun, dass Herr Althaus glaubt die getötete Frau hätte ebenfalls eine Teilschuld am Geschehen? Oder jemand oder etwas anderes?

    Und wie bitte kann man sagen: "Ich bin (mit)schuldig, trage aber keine Verantwortung für das Geschehene"? Klingt das nicht ein bisschen widersprüchlich?

  2. "Die 41-jährige Beata C."
    "die Slowakin Beata C."
    "der Beata Christandl"

    glückwunsch.
    wo bleibt das photo der toten in grossaufnahme?

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    bei spiegel-online natürlich

    bei spiegel-online natürlich

  3. bei spiegel-online natürlich

    Antwort auf "heute anonym?"
  4. kam ueberraschend schnell und das ist auch gut so. Ein Sportunfall hat , wie
    ich schon mehrmals schrieb , nichts mit dem "Job" von Herrn Althaus zu tun. Hier ist er gut und sollte auf alle Faelle dann wieder antreten wenn man ihn wieder waehlen sollte, wovon ich ausgehe.
    In Hessen gibt es Politiker die aufgrund ihrer Vorvergangenheit auch nicht wieder haetten antreten sollen, in Berlin koennte man vieles auseinandernehmen und tut es nicht.
    jeder juengere Politiker in unserem Senioren Kabinett sollte willkommen sein und ein Unfall im privaten Bereich hat m.E. auf die Arbeit als guter Politiker keine gravierenden Einfluss, ich hoffe Herr Althaus tritt an.

  5. Nun wurde dieser Unfall im Eilverfahren "abgewickelt". Man darf jene Verurteilung anzweifeln, da der Mitverursacher, Althaus laut etwaiger Berichte immer noch nicht Vernehmungsfähig ist. Eilverfahren birgen immer noch ein Restrisiko, welches man auf keinen Fall unterschätzen sollte. Ich glaube schon das durch solche "Sonderbehandlungen", ein gestandener, legitimer Politiker, wie es Althaus ist, an Legitimität verlieren kann.

  6. 5.000 Euro Schmerzensgeld für eine getötete Ehefrau. Das entspricht Schadensanspruch beim Totalschaden eines 7-jährigen VW Golf.
    Die Schmerzensgelder sind in Deutschland, aber offensichtlich auch in Österreich unterhalb jeder Diskussionsgrenze.
    Wenn in den USA manchmal übertrieben wird, dann kann man feststellen, dass in Mitteleuropa maßlos untertrieben wird.
    Folgende Richtwerte wären eigentlich angemessen: Leichtverletzt ca. 3.000 Euro, schwerverletzt ca. 30.000 Euro, tot ca. 300.000 Euro.

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    Es ist eine Schande. Menschen sind weniger wert als Sachwerte. Die Strafe von 33.000 € kassiert der Staat und die 5.000 € würde ich als Ehemann der Getöteten mit Begründung einer Beleidigung ablehnen.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

    Es ist eine Schande. Menschen sind weniger wert als Sachwerte. Die Strafe von 33.000 € kassiert der Staat und die 5.000 € würde ich als Ehemann der Getöteten mit Begründung einer Beleidigung ablehnen.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

  7. Komisch, die 20 Angeklagten im Prozess um die Katastrophe von Kaprun/Österreich (der Tunnelbrand mit 155 meist jugendlichen Toten) sind Ende 2007 meines Wissens alle freigesprochen worden.
    Wiegt die Verantwortung für den Tod von 155 Jugendlichen nicht schwerer als die Mitschuld an einem Skiunfall?

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    • flavio
    • 03.03.2009 um 21:30 Uhr

    Wenn alle Angeklagten freigesprochen wurden, haben sie - logischerweise - keine Verantwortung für den Tod von 155 Jugendlichen.

    • flavio
    • 03.03.2009 um 21:30 Uhr

    Wenn alle Angeklagten freigesprochen wurden, haben sie - logischerweise - keine Verantwortung für den Tod von 155 Jugendlichen.

  8. Während sämtliche Endberichte und Gutachten über den Unfallhergang noch fehlen, wird der Prozess über fahrlässige Tötung wurde im Eilverfahren bei Abwesenheit des Beschuldigen am Dorfgericht Irdning durchgezogen.

    Anwalt Walter Kreissl stellte um 13.30 Uhr beim Bezirksgericht den Antrag gemäß Paragraf 451 Abs. 3 der StPO, der es dem Richter anheimstellt, mit Einverständnis aller Beteiligten derart kurzfristig die Hauptverhandlung anzuberaumen. Die Medieninformation durch die Sprecherin des Landesgerichts Leoben erfolgte dann um 15.23 Uhr, was quasi einem Ausschluss der Öffentlichkeit bei der für 16.30 Uhr im obersteirischen Ort anberaumten Prozess gleichkam.
    http://www.kleinezeitung....
    _______________________________________________________
    Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]

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  • Quelle ZEIT ONLINE, 3.3.2009
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  • Schlagworte Geldstrafe | Recht | Bodensee | Thüringen
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