Etappensieg für Kinos Gericht erklärt Filmabgabe für verfassungswidrig
Die Kinobetreiber haben einen Etappensieg im Kampf gegen die Zwangsabgabe zur Förderung des deutschen Films erzielt. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden
Die Abgabe der Kinos, der Videowirtschaft und des Fernsehens an die Filmförderungsanstalt (FFA) ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Es rief zugleich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.
Die Kinobetreiber fühlten sich durch die Zahlung der Abgabe im Vergleich zu anderen Mediensparten benachteiligt. Sie monierten, dass etwa Fernsehsender die Höhe ihrer Abgabe in Verträgen frei aushandeln dürften, während sie selbst Abgabebescheide auf Basis ihres Umsatzes erhielten. Die Verwaltungsrichter sehen darin einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Abgabengerechtigkeit.
Die Filmtheater-Branche zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. "Das ist ein Erfolg", sagte Rechtsanwalt Eckhard von Voigt, der die Multiplex-Kette UCI Kinowelt vertritt. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) nannte die Abgabe dagegen einen unverzichtbaren Beitrag für die deutsche Filmwirtschaft und hofft auf deren Bestätigung. Die Allianz Deutscher Produzenten erwartet indes nicht, dass Karlsruhe die derzeitige Abgabenregelung infrage stellt.
Allerdings folgten die Bundesrichter bei weitem nicht allen Argumenten der Kinobesitzer. Die hatten auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Zweifel gezogen. Denn für kulturpolitische Maßnahmen sind die Länder zuständig.
Der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts geht davon aus, dass es grundsätzlich zulässig ist, Kinobetreiber, Videowirtschaft und Fernsehanstalten an der Förderung des deutschen Films zu beteiligen. Die Leipziger Richter meinten aber, es müssten alle – Kinobetreiber, Videowirtschaft, Fernsehanstalten – gleich behandelt werden.
Angesichts des Umsatzschwunds der vergangenen Jahre in den deutschen Kinos war die Filmabgabe zurückgegangen: von rund 20 Millionen Euro 2002 auf zuletzt nur noch zehn Millionen Euro.
- Datum 26.02.2009 - 19:42 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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