Sexualtäter Datenschutz gegen Kindeswohl

Ein Landrat in Nordrhein-Westfalen hat vor einem entlassenen Sexualstraftäter gewarnt und ihn identifizierbar gemacht. Das Innenministerium prüft, ob das rechtens war

Ein Mann misshandelt und vergewaltigt zwei junge Mädchen und geht 1995 dafür für 14 Jahre ins Gefängnis. Schon zehn Jahre zuvor hat er ein Mädchen vergewaltigt, für diese Tat verbüßt er fünf Jahre hinter Gittern. In der neuerlichen Haft bezeichnet er sich hartnäckig als unschuldig und verweigert alle angebotenen Therapien.

Schließlich kommt er auf freien Fuß. Das Gericht lehnt eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung ab, obwohl zwei Gutachter davor warnen, dass von dem Mann weiter eine ernste Gefahr ausgehe. Der Mann beschließt, in eine nordrein-westfälische Kleinstadt umzusiedeln. Kaum dort angekommen, warnt der dortige Landrat die Bevölkerung über die Lokalmedien und veröffentlicht den Vornamen, das Kürzel des Nachnamens und das Alter des Mannes sowie Teile seines Strafregisters und nennt den Stadtteil, in den der Mann gezogen ist.

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So geschehen in den vergangenen Tagen. Die nordrhein-westfälische Kleinstadt heißt Heinsberg, der Landrat Stephan Pusch, er ist in der CDU. "Ich sehe es als meine Pflicht an, die Bevölkerung im Kreis Heinsberg sachlich über einen Vorgang zu informieren, mit dem wir seit dem Wochenende im Kreis Heinsberg konfrontiert sind", sagte er in einer Erklärung.

Offenbar hatte die bayerische Polizei die Kollegen in Heinsberg über den geplanten Umzug des entlassenen Sexualtäters informiert. "Das war ein Schulterschluss mit den bayerischen Polizeibehörden", sagt der Sprecher der Heinsberger Polizei, Karl-Heinz Frenken. Man habe sofort Maßnahmen ergriffen. Welche das sind, darf Frenken nicht im Detail sagen. Fest steht aber, dass die Polizei den Mann überwacht.

Dies geschieht beileibe nicht nur zum Schutz der Bevölkerung. "Die Gefahr der Selbstjustiz sehen wir", sagt Norbert Schröders von der Polizei Heinsberg. Man habe zwischen den Persönlichkeitsrechten des Mannes und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung abgewogen und entschieden, dass letztere wichtiger sei. Die örtliche Polizei stehe voll hinter dem Vorgehen von Landrat Pusch.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hält das Vorgehen zumindest für problematisch. "Man fragt sich, warum zusätzlich zu den polizeilichen Maßnahmen die Öffentlichkeit auf eine so seltsame Weise informiert worden ist", sagt eine Sprecherin. "So wird nur Angst und Schrecken verbreitet und es besteht die Gefahr, dass die Einwohner falsche Verdächtigungen anstellen."

Udo Vetter ist Fachanwalt für Strafrecht im nahen Düsseldorf, er kann nicht nachvollziehen, warum der Landrat öffentlich vor dem Mann warnt. Die Nichtnennung des Nachnamens hält er für "einen schlechten Scherz." "Heinsberg liegt auf dem platten Land, man kennt sich, natürlich ist der Mann identifizierbar. Der einzige Zweck der Warnung kann nur sein, dass der Mann aus dem Ort weggemobbt wird", sagt er. "Herr Pusch warnt vor einem Mann, der seine Strafe abgesessen hat." Der hingegen sagt, man müsse Zivilcourage zeigen.

Leser-Kommentare
  1. Man lese die Memoiren von John Douglas, der beim FBI die Arbeit des Profilers entwickelte (wo zuvor nur das akademische Geplauder der Seelenklempner zu hören war). Darin kann man an vielen unerfreulichen Beispielen erkennen, wie sich Serientäter entwickeln. Auch dafür gibt es Muster.
    Weil es eben solche Muster gibt, fürchten die Nachbarn und Eltern den Entlassenen. Als ob die Verbüßung einer Strafe etwas ändern könnte. Wenn schon die Therapie verweigert wird und die Schuld standhaft geleugnet (!), sollten alle Alarmglocken schrillen.
    Eine hübsche kleine Vignette aus Douglas' Memoiren: Er versucht, einem Psychologen einen Tatort zu beschreiben, um den Mann dadurch auf Inkongruenzen in der Darstellung des Täters aufmerksam zu machen Darauf der Psychologe: "Douglas, you're disgusting!"

  2. Das, was der SLandrat da gemacht hat ist Unrecht.
    Der Sexualstraftäter hat seine Strafe verbüßt und hat ein recht wie jeder andere bürger auch anonym zu bleiben und nicht ein zweites mal - nun sozial - bestraft zu werden, wie jeder andere Straftäter ebenfalls.
    Es geht nicht an, dass Politiker nun mal kurz das Recht in die eigenen Hände nehmen - und ich denke, die wenigsten von uns wollen amerikanische Zustände mit Internet-listen, in denen genau die Namen und Adressen von pädophilen, Schulen oder überhaupt einmal straffällig gewordenen Menschen stehen , gleich mit einer Google-earth-map-karte, mit genauer Hauskennzeichnung, in dem diese drinnen wohnen.

    Aber das ist nur die eine Seite der Medaillie.
    Was machen wir mit einem menschen, der krank ist - und von dessen krankheit eine Gefahr für seine Mitmenschen ausgeht, die er selbst nicht steuern , sprich: unterbinden , kann?
    jemanden mit einer ansteckenden krankheit würden wir doch auch nicht aus einem Krankenhaus marschieren lassen, wenn er dies denn wolle , und seine Krankheit munder als kleine epidemie verbreiten lassen?
    Wir würden ihn zwangsweise im Krankenhaus behalten, bis seine Krankheit vorbei wäre.
    Warum soll nun eine psychische Krankheit, die jemanden, der sie hat, zu von ihm nicht steuerbaren , aber seine mitmenschen schädigenden handlungen zwingt, frei herumlaufen lassen - wenn doch er eine durch mehrere Gutachter nachweisliche Gefahr für seine Mitmenschen darstellt?
    Es geht da nicht darum, jemanden zu bestrafen oder einzusperren als häftling - es geht darum aber, jemanden, der Krank ist, vor sich selbst und vor seiner Mitwelt zu schützen, bis aufgrund mehrere Sachverständigen Urteile es als erwiesen gelten kann, dass er nun diese krankheit nicht mehr hat.
    Es ist schwierig zweifelsohne, denn Allgemeinwohl, hier: das Recht von Kindern auf körperliche und geistige Unversehrtheit gegen das recht eines menschen auf Freiheit, muss gut abgewogen sein. Einfach nur der Wille des Einzelnen ohne Rücksicht auf die Folgen für andere Menschen zu berücksichtigen, ist genauso verkehrt wie einen Menschen zu unterdrücken in seinen lebensäußerungen, nur weil andere Menschen dies wollen.
    Die reaktionen des Landrats halte ich für juristisch verkehrt, menschlich, als bereitschaft für das, was man selbst als recht ansieht in form des Schtzes seiner Gemeinschaft, aber für verständlich.
    Gesetze versagen abundzu wie bereits Goethe im Faust sagte:
    Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage,
    wehe dir, wenn du ein Enkel bist!
    vom Rechte, das mit uns geboren ist,
    von dem ist, leider! nie die Frage.
    Andererseits sind Gesetze die Sicherheit unserer aller gegen eben : Willkür.
    Schwer - aber den Stab über den landrat kann und mag ich nicht brechen.

  3. Therapie bringt nichts, wenn der Mann wirklich pädophil ist. Man kann einem Menschen nicht seine Sexualität abbtrainieren, bei solchen Leuten überhaupt von Therapie zu sprechen, ist pure Verblendung.
    Wenn man ihn nicht für immer aus dem Verkehr ziehen kann bzw. will, dann ist es vollkommen legitim, die Bevölkerung vor diesem feinen Herrn zu warnen. Sonst dauert es nicht lange und in den Nachrichten ist wieder ein "vollkommen unauffälliger, ruhiger Mann, der aber mehrfach einschlägig vorbestraft ist" und im Verdacht steht, die Nachbarskinder geschändet zu haben. Mit Selbstjustiz zu argumentieren ist pure Effekthascherei bzw. Vorwand für einen vermeintlichen Moralapostel sich einfach einmischen zu können. Wir sind hier nicht in den Südstaaten der Jahrhundertwende. Ich bezweifele doch stark, dass der Mann hier gelyncht wird. Und selbst wenn, dann hat er es sich selbst zuzuschreiben. Er ist ja nicht für ungefähr 2mal im Knast gewesen.

    • gquell
    • 04.03.2009 um 15:06 Uhr

    Genaugenommen ist der Aufruf des Landes eine Aufforderung zur Straftat. Vor einigen Tagen hat ein Jugendlicher einen ehemaligen Sexualstraftäter niedergestochen und argumentiert, daß er nur die Bevölkerung schützen wolle.

    Aber vielleicht sollte man auch einmal darüber nachdenken, daß es so etwas wie Justizirrtum gibt. Es hat auch schon Fälle gegeben, wo sich Frauen rächen wollten und Männer der Vergewaltigung bezichtigten.

    Wenn der Mann seine Strafe verbüßt hat, dann hat er auch ein Recht darauf, in Frieden zu leben.

  4. ... in dessen Grundgesetz geschrieben stand:

    http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html

    Nun ist dieses Grundgesetz in der Vergangenheit oft sehr weit gedehnt und interpretiert worden.

    Natürlich hat ein Täter seine Strafe verbüßt und hat ein Recht auf Freiheit.

    Was ist aber höher zu bewerten:

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit von unschuldigen Kindern oder das Recht, sich als Wiederholungstäter wieder an unschuldigen Kindern zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs zu vergreifen?

    Wer seine Rechte in diesem Staat wahrnehmen möchte, der sollte erst einmal seine Pflichten ausüben.

    Die Pflicht eines Triebtäters ist es, sich einer Therapie zu unterziehen, damit er der Gesellschaft auch persönlich den Beweis antritt, seinen Neigungen durch persönliches Engagement entgegen zu wirken.

    Wer seine eigenen Taten jedoch beharrlich leugnet, obwohl er dieser überführt wurde, der ist keinesfalls in der Lage, die Pflichten eines Staatsbürgers zu erfüllen, die ihm auch seine Bürgerrechte garantieren.

    Von einem Kind kann man nicht erwarten, dass es einen Triebtäter erkennt und diesem aus dem Weg geht.

    Ein Kind erwartet aber von uns, der Gesellschaft, behütet und beschützt zu werden.

    Das ist das Recht des Kindes und der Staat ist in der Pflicht, dem Kind dieses Recht einzuräumen.

    Kinder sind unsere Zukunft - so wie wie heute mit ihnen umgehen, so werden sie morgen die Zukunft gestalten.

    Wann begreifen dies unsere Politiker und Rechtspopulisten endlich???

  5. "Die Mädels haben das alles nur frei erfunden!"
    Darum gehts doch garnicht. Es geht doch vielmehr darum, ob der Landrat richtig gehandelt hat. Ich denke NEIN. Und ich will auch erklären, warum ich dieser Ansicht bin.
    Der Fehler liegt m.E. beim Gericht in Bayern. Ich meine, das Gericht hätte es als neue Erkenntnis aufgreifen müssen, daß der Mann sich jeder Therapie entzieht. Er hat sich bis dato noch nicht einmal für schuldig erkannt. Gut, es gibt Fehlurteile, aber wenn nun bereits das 3.Mädchen zum Opfer wurde, dann brauch ich mich damit nicht mehr aufhalten, ob er schuldig ist oder nicht. Ich denke er ist es.
    Und wenn vor diesem Hintergrund immer noch auf Unschuldig plädiert wird, kann wohl davon ausgegangen werden, daß der Mann uneinsichtig oder krank ist. Deshalb wäre eine Therapie in jedem Fall angezeigt (obs nun hilft oder nicht). Der Mann hat sich verweigert und geht somit m.E. bewusst das Risiko ein, rückfällig zu werden. Deshalb wäre die Sicherungsverwahrung in jedem Fall angebracht und notwendig.
    Was aber der Landrat getan hat, kann jedoch in keinem Fall rechtens sein. Nehmen wir einfach mal Fälle, bei denen ein anderes Delikt bestraft worden wäre. Würden wir da genauso handeln. Z.B. bei Einbrechern, Mördern, Totschlägern usw.?
    Es geht nicht darum, den Mann weg zu schließen. Ich denke, das wäre notwendig. Es geht hier darum das alles in der Art öffentlich zu machen, was im Grunde nach zur Lynchjustiz auffordert. Das Ergebnis, das sich hier abzeichnet ist das, daß die Eltern in ständiger Angst um ihre Kinder leben. Daß der Mann, sowie er in der Öffentlichkeit gesehen wird, angefeindet wird. Und wenns besonders dick kommt, dann finden sich noch ein paar Leute zusammen, die eines Nachts den Mann erschlagen. Aber den Kindern ist bei all dem nicht wirklich geholfen.
    Und hier von Courage seitens des Landrats zu reden ist obendrein noch erbärmlich. Courage wäre es gewesen, wenn der Landrat zu dem Mann hingegangen wäre und persönlich gesagt hätte, daß er hier nicht willkommen ist. Alles andere ist bloßer Populismus.

    Antwort auf
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    • Crest
    • 04.03.2009 um 16:34 Uhr

    Wie gehen wir mit den Gesetzen also um?

    Wenn wir die Gesetze einmal als "Navi" der operationellen Moral ansehen, dann gibt es dennoch Situationen (in den 70ern nannte man das schon mal "übergesetzlichen Notstand"), in denen man sich eigene Gedanken über den "Kurs" machen muss. Wenn nicht, dann stranded man, wie ein ausländischer LKW-Fahrer, der sich nur auf sein Navi verließ, buchstäblich auf dem Acker.

    Solche loose-loose Situationen sind in jedem Regelwerk - vermutlich - unvermeidbar. (Selbst in der Informatik gibt es keinen hinreichend komplexen Algorithmus ohne blinden Fleck.) (In der Literatur spricht man von "tragischen" Situationen). Die Situation im Entführungsfall Metzeler war so eine. (Und ich persönlich hoffe nur, selbst nie in eine solche Situation zu kommen.)

    Die Situation über die wir hier reden, liegt vielleicht eine Stufe tiefer. Meine Hand würde ihn dafür aber nicht ins Feuer legen.

    Worauf ich also hinaus will ist: die Messlatte des geschriebenen Gesetzes und nur diese heranzuziehen, wird solchen Konflikten nicht gerecht.

    Herzlichst Crest

    • Crest
    • 04.03.2009 um 16:34 Uhr

    Wie gehen wir mit den Gesetzen also um?

    Wenn wir die Gesetze einmal als "Navi" der operationellen Moral ansehen, dann gibt es dennoch Situationen (in den 70ern nannte man das schon mal "übergesetzlichen Notstand"), in denen man sich eigene Gedanken über den "Kurs" machen muss. Wenn nicht, dann stranded man, wie ein ausländischer LKW-Fahrer, der sich nur auf sein Navi verließ, buchstäblich auf dem Acker.

    Solche loose-loose Situationen sind in jedem Regelwerk - vermutlich - unvermeidbar. (Selbst in der Informatik gibt es keinen hinreichend komplexen Algorithmus ohne blinden Fleck.) (In der Literatur spricht man von "tragischen" Situationen). Die Situation im Entführungsfall Metzeler war so eine. (Und ich persönlich hoffe nur, selbst nie in eine solche Situation zu kommen.)

    Die Situation über die wir hier reden, liegt vielleicht eine Stufe tiefer. Meine Hand würde ihn dafür aber nicht ins Feuer legen.

    Worauf ich also hinaus will ist: die Messlatte des geschriebenen Gesetzes und nur diese heranzuziehen, wird solchen Konflikten nicht gerecht.

    Herzlichst Crest

  6. Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn die Gutachten nicht darauf hindeuten, dass er wieder straffällig wird ist dieser Mann freizulassen und es muss ihm ermöglicht werden ein normales Leben zu führen.
    Man kann nicht einfach in diesem Maße seine Persönlichkeitsrechte aussetzen durch den VERDACHT, dass er Kinder gefährdet.

    Er wird eh schon von der Polizei überwacht und damit seine Privatsphäre massiv eingeschränkt und die Bevölkerung im Rahmen des Möglichen geschützt.

    Wieso muss er auch noch stigmatisiert werden?

    Und wenn es anderslautende Gutachten gibt soll nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Davor aber nicht. Und was die Gutachten hergeben klären die Gerichte ja in mehreren Instanzen.

    Ich lebe viel lieber in einem Land in dem ein potentieller Straftäter frei rumläuf als in einem Land wo Leute aufgrund von Verdacht öffentlich stigmatisiert werden.

  7. Im Grund denkt, wenn man nicht mal kurz inne hält, jeder so, wie Sie, mich eingeschlossen.
    Und natürlich ist Mitleid für den Mann das letzte was ich da empfinden würde. Im Gegenteil, er soll ruhig spüren, was es ist, die geballte Angst zu spüren, die er bei den Kindern verursacht hat.
    Die wird er auch haben, denn ich kann mir schon vorstellen, daß er im Knast kaum alleine unter die Dusche ging, usw., so wie er selbst unter Verbrechern als der letzte Dreck angesehen wurde und wird.
    Aber ich denke, der normale Bürger wird ihm auch nichts tun. Schlimmstenfalls strafen sie ihn mit deutlicher Geringschätzung, giftigen Blicken, verbalen Drohungen oder sie spucken ihn vielleicht an. Damit hab ich noch nicht mal ein Problem. Probleme krieg ich dann, wenn Trupps anmarschieren, die "weil grad kein Türke zur Hand" zur Abwechslung mal nen Kinderf..... zu Brei kloppen.
    Und das wurde von dem Landrat bewusst in Kauf genommen, ohne einen wirklichen Schutz für die Kinder herzustellen. Allenfalls kann er sich selbst auf die Schulter klopfen, was er doch für ein couragierter Held ist. Aber dazu sagte ich schon was.

    Antwort auf

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