Radar-Belastung Bundeswehr-Mechaniker scheitert mit Schmerzensgeld-Klage
Im Streit um Schadenersatz für Krebserkrankungen von Bundeswehr-Soldaten haben die Erben eine Niederlage erlitten. Der Mann hatte an Radargeräten gearbeitet
Der Mann hatte die Bundeswehr erfolglos auf ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro verklagt. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Donnerstag jedoch eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg, das den Anspruch als unberechtigt abgelehnt hatte.
Der Hauptmann a.D. sei den Nachweis schuldig geblieben, dass die Bundeswehr Schutzmaßnahmen gegen Strahlenschäden vorsätzlich unterlassen habe, begründeten die Richter.
Von 1956 bis 1989 war der Kläger Soldat und hatte Flugmelderadargeräte zur Überwachung des Luftraums über der DDR und der früheren CSSR in Lagerlechfeld und Kaufering bedient. Später erkrankte er unter anderem an Krebs und starb, seine Erben setzten das Verfahren fort.
- Datum 26.02.2009 - 16:39 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren