Fall Emmely Thierse bedauert seine Urteilsschelte

Als "barbarisch" hatte Bundestags-Vize Thierse das Urteil zur Entlassung der Berliner Kassiererin "Emmely" gebrandmarkt. Nun relativiert er seine Äußerung

Der kleine Fall einer wegen Betrugsverdachts gekündigten Kassiererin aus Berlin ist endgültig zu einem Fall für die große Politik geworden. Nachdem sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer am Aschermittwoch vorgetastet hatte und sein Publikum mit der Entlassung der Emmely genannten Barbara E. aus Hohenschönhausen zu empören suchte, legte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse am Donnerstag nach: "Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität", sagte er der Berliner Zeitung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) vom Dienstag, mit dem die Kündigung bestätigt wurde. Die Frau sei wegen einer "Nichtigkeit" in die Arbeitslosigkeit gestoßen worden. "Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden können", fügte er hinzu. Zuvor hatte schon Seehofer seine CSU als "Anwalt für die redlichen Bürger und den gesunden Menschenverstand" empfohlen, indem er auf das Urteil verwies: Er verstehe es nicht, wenn einer Kassiererin wegen 1,30 Euro gekündigt werde und Manager, die Milliarden verscherbelt hätten, noch im Amt seien.

Während die Berliner Justiz Seehofers Unverständnis noch verkraftete, war ihr Thierses Schelte zuviel. "Dass Urteile diskutiert und auch einer scharfen Kritik unterzogen werden, ist nicht zu beanstanden", sagte LAG-Präsidentin Karin Aust-Dodenhoff, "jedoch immer in sachlicher Form." Diffamierungen seien nicht hinnehmbar, schon gar nicht von einem der höchsten Repräsentanten des Landes. Sie griffen in die richterliche Unabhängigkeit ein und beeinträchtigten das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung. Auch aus dem Erfurter Bundesarbeitsgericht war ein deutliches Grummeln über Thierses Wortwahl vernehmbar, Präsidentin Ingrid Schmidt wollte sich aber nicht äußern – immerhin gibt es noch die Möglichkeit, dass die Akte Emmely dort verhandelt werden muss. Die Justiz ist ohnedies zurückhaltend, wenn es darum geht, sich selbst zu verteidigen.

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Weniger Zurückhaltung zeigt Wolfgang Thierse dabei, sie anzugreifen. In Berliner Justiz- und Anwaltskreisen ist Thierse für seine Ausfälle gegen die Rechtspflege bekannt. Wohl deshalb reagierte der Berliner Anwaltsverein am Donnerstag empfindlich und forderte mindestens eine Entschuldigung, besser noch einen Rücktritt. "Populistische Gründe" hätten ihn getrieben, die auch im Fall Emmely angewandte herrschende Rechtsprechung "außerhalb der Gemeinschaft" zu stellen.

Thierses gespanntes Verhältnis zur Autorität der Dritten Gewalt ventiliert sich auch in Kritik an den Bundesgerichten. "Feige" nannte er das sorgfältig begründete Judiz des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot des Kopftuchs für Lehrerinnen. Als Berlin in Karlsruhe vergeblich eine Haushaltsnotlage beanspruchte, konstatierte er Ahnungslosigkeit: "Die Richter wissen offensichtlich nichts über die Folgen der Teilung für Berlin."

Thierses Spezialität aber sind Strafurteile. Formal wäre Kritik daran am schwierigsten, weil Beweise und Zeugenaussagen aus der Ferne schlecht zu würdigen sind. Doch als zuverlässig "skandalös" schätzte der Politiker den Freispruch eines Mannes vor einem Gericht in Halle ein, der in Notwehr einen älteren Nachbarn niedergestochen hatte. Die Öffentlichkeit glaubte fest an eine Untat, weil der Angeklagte immer zu laut "Nazimusik" hörte. Die akribische Beweisaufnahme bestätigte jedoch, dass sich der verängstigte Mann gegen seinen rabiaten Nachbarn nur wehren wollte. In Thüringen machte Thierse im Sommer einen "Justizskandal" aus, weil sich ein Totschlagsverfahren hingeschleppt hatte.

Ihren Tiefpunkt erreichte Thierses Kritik im Jahr 2000 im Verfahren um die tödliche Hetzjagd auf einen algerischen Asylbewerber im brandenburgischen Guben. Nicht nur Thierse war schwer zu vermitteln, dass die Angeklagten kaum wegen Mord oder Totschlag verurteilt werden konnten, weil das Opfer selbst in Panik durch eine Glastür gesprungen war. Der komplizierte Prozess erschien ihm erneut als "Skandal": "Das Gericht scheint nicht in der Lage zu sein, mit den Angeklagten und ihren Anwälten umzugehen", meinte er und erkannte in den Verteidigern "Gesinnungsgenossen", die mit den rechten Gewalttätern sympathisierten. Die Gescholtenen wehrten sich mit Strafanzeigen und einer Schmerzensgeldklage. Ihr Ermittlungsverfahren stellten die Berliner Staatsanwälte ein; Thierses Worte seien zwar ehrkränkend, aber nicht strafbar gewesen – eine für Thierse freundliche Entscheidung. Die Schmerzensgeldklage wurde zurückgezogen, weil Thierse der betroffenen Anwältin eine Art Entschuldigung zukommen ließ.

Leser-Kommentare
  1. Diffamierungen ... beeinträchtigten das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung.
    Das mag sein. Solche Urteile jedoch beeinträchtigen das Vertrauen, soweit noch vorhanden, in weit höherem Maße, als es jede Kritik an der Justiz vermag. Ich sehe in dem Urteil ein groben Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

    ___________________
    Lyriost – Madentiraden

  2. dass die nur allzu laut geforderte sozial gerechte Rechtserneuerung nichts anderes als Willkür darstellt und damit auch nicht allzu weit von der nationalsozialistischen Rechtserneuerung ist.

    Deutschland wach auf!

  3. Die Aufregung über dieses Gerichtsurteil teile ich auch. Die Verhältnismäßigkeit - ein Wort, das man sogar bei Kriegshandlungen kennt -der Mittel wurde nicht gewahrt!
    Die Kündigung ist unter diesem Gesichtspunkt nicht gerechtfertigt!
    ABER: Als Kassiererin ist die Arbeitnehmerin nicht mehr tragbar. Sie muss eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommen. Etwas Anderes wäre dem Arbeitgeber nicht zuzumuten.

    Horst Köppl

  4. Ich frage mich, warum man seitens der Arbeitsgerichte beiden Parteien nicht sogenannte Goldene Brücken gebaut hat: Die Mitarbeiterin hätte eine ordnungsgemäße Kündigung erhalten - und zwar unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie hätte ein ordentliches Zeugnis erhalten, gleichzeitig hätte der Arbeitgeber den Verdachtsvorwurf fallen lassen. Der Schaden, den jetzt beide Seiten haben, ist um ein vielfaches größer, als eine Abfindungszahlung.

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    ist Ihr ein Vergleich angeboten worden, ähnlich wie Sie es beschreiben. Aber Kassiererin Emmely und ihr Anwalt bestanden auf der Klage mit dem bekannten ergebnis.

    ist Ihr ein Vergleich angeboten worden, ähnlich wie Sie es beschreiben. Aber Kassiererin Emmely und ihr Anwalt bestanden auf der Klage mit dem bekannten ergebnis.

  5. ...ist mehr als verständlich. Nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts habe es lediglich den dringenden Verdacht einer Straftat gegeben. Trotzdem wurde die Kündigung als gerechtfertigt bewertet. Ihr Urteil begründeten die Richter mit einem nicht wieder herstellbaren Vertrauensverlust beim Arbeitgeber.

    Das Gericht hatte dabei offensichtlich das „Bienenstich-Urteil“ des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984 im Hinterkopf.

    Formaljuristisch dürfte das Urteil Bestand haben.

    Dass es dem Arbeitgeber vermutlich eher darauf ankam, ein relativ aktives Gewerkschaftsmitglied loszuwerden liegt wohl auf der Hand.

    Gemessen am Umgang der deutschen Justiz mit "hochmögenden" Mitgliedern der Gesellschaft ist das Urteil in der Tat zu kritisieren.

    Herrn Thierse wegen seiner durchaus berechtigten Urteilsschelte dazu aufzufordern, deswegen aus seinen Ämtern auszuscheiden ist zumindest genau so überzogen, wie Thierses Wortwahl.

    Das Urteil lässt auch beim unbefangenen Beobachter den Eindruck aufkommen, Teile der Judikative seien noch stark im obrigkeitsstaatlichen Denken aus vordemokratischen Zeiten verhaftet.

  6. indem sie Seminare gibt, wie man "effektiv" Arbeitsverhältnisse beendet?

    http://www.nachdenkseiten...
    (runterscrollen zu Punkt 9.)

    Der Ex-Klinikchef der Uni-Klinik Freiburg bekommt 2.000.000 € Abfindung weil er trotz heftiger Kunstfehler nicht entlassen werden durfte.

    http://www.swr.de/nachric...

    Das Justizsystem ist genauso reformbedürftig wie das Finanzsystem...
    _______________________________________________________
    Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]

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    Entweder ist am geltenden Recht etwas zu ändern, oder es ist an der Objektivität der Richter selbst zu zweifeln, sieht man sich die himmelschreienden Fehlurteile an, die in letzter Zeit über uns gekommen sind.

    • gauss
    • 27.02.2009 um 15:48 Uhr

    Hossa, 2 Millionen? Nachricht habe ich gelesen. Das lohnt sich ja mal richtig.

    Scheinbar gibt es einige Lücken in unserem Rechtssystem. Die Kassiererin hat aber trotzdem den Arbeitgeber beklaut, auch wenn es ein läppischer Betrag ist. Warum macht man das, für 1.30€? Dafür bekommt man ja noch nicht mal eine Fahrkarte.

    Scheinbar gab es wohl keinen Passus im Vetrag des Chirurgen bzgl. Kunstfehler, und dann geht die Sache wohl in Ordnung.

    --
    "that book is dead sexy" -- Xach on #lisp about "Practical Common Lisp"

    Nicht die Schweitzer haben's erfunden, sondern die Arbeitsrichter am Berliner Landgericht, wenigstens die Damenwelt von denen. Momentan gibt es nämlich preiswerten Modeschmuck für gezeigte Unternehmens-Treue.

    Entweder ist am geltenden Recht etwas zu ändern, oder es ist an der Objektivität der Richter selbst zu zweifeln, sieht man sich die himmelschreienden Fehlurteile an, die in letzter Zeit über uns gekommen sind.

    • gauss
    • 27.02.2009 um 15:48 Uhr

    Hossa, 2 Millionen? Nachricht habe ich gelesen. Das lohnt sich ja mal richtig.

    Scheinbar gibt es einige Lücken in unserem Rechtssystem. Die Kassiererin hat aber trotzdem den Arbeitgeber beklaut, auch wenn es ein läppischer Betrag ist. Warum macht man das, für 1.30€? Dafür bekommt man ja noch nicht mal eine Fahrkarte.

    Scheinbar gab es wohl keinen Passus im Vetrag des Chirurgen bzgl. Kunstfehler, und dann geht die Sache wohl in Ordnung.

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    "that book is dead sexy" -- Xach on #lisp about "Practical Common Lisp"

    Nicht die Schweitzer haben's erfunden, sondern die Arbeitsrichter am Berliner Landgericht, wenigstens die Damenwelt von denen. Momentan gibt es nämlich preiswerten Modeschmuck für gezeigte Unternehmens-Treue.

  7. Warum entschuldigen Sie sich, Herr Thiese. Sie haben ganz recht. Dieses Urteil ist besonders im Vergleich zu anderen Verfehlungen (Zumwinkel, Banker usw.) schlichtweg ein Skandal. Die Justiz soll sich nicht so aufspielen. Es ist zeugt von eklatanter Ungerechtigkeit ,wenn im Arbeitsrecht der alte Grundsatz "In dubio pro reo" nicht gilt. Allerdings sollte Herr Thierse sich dann auch bei Parteikollegin Zypries für eine baldige Änderung einsetzen!

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    wir haben nun mal eine Zwei-Klassen-Justiz und auch Zwei-Klassen-Gesellschaft. In vielen Fällen beginnt die "Vorsortierung" schon bei unserer Regierung > Wo kein Kläger da kein Richter. Hat Frau Merkel zu den Fällen KfW und Landesbanken nicht angekündigt, dass es keine Strafverfolgung geben wird?

    Wenn man eine bestimmte Stellung in "unserer" Gesellschaft hat und keinen Mord begeht kann man davon ausgehen, dass einem so gut wie nichts geschieht. Und das wird immer schlimmer ... machen wir uns nichts vor.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

    wir haben nun mal eine Zwei-Klassen-Justiz und auch Zwei-Klassen-Gesellschaft. In vielen Fällen beginnt die "Vorsortierung" schon bei unserer Regierung > Wo kein Kläger da kein Richter. Hat Frau Merkel zu den Fällen KfW und Landesbanken nicht angekündigt, dass es keine Strafverfolgung geben wird?

    Wenn man eine bestimmte Stellung in "unserer" Gesellschaft hat und keinen Mord begeht kann man davon ausgehen, dass einem so gut wie nichts geschieht. Und das wird immer schlimmer ... machen wir uns nichts vor.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

  8. Immer wieder fällt Herr Thierse auf. Es steht einem Politiker nicht zu die Unabhängigkeit eines Richters anzuzweifeln. Ich verweise auf diverse Geschehnisse im jüngeren Leben des Herrn Thierse.
    Er würde sich besser um rein rechtsstaatliche Dinge im Land kümmern - zum Beispiel darum, dass dieses Land noch immer keine Verfassung hat.
    Bzgl. seiner Handlungsweise möchte ich auf ein Buch von Lea Fleischmann verweisen "Dies ist nicht mein Land".
    Dort wird sehr deutlich Deutschland und die Deutschen analysiert - sehr realistisch!

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    Erst gestern (02.03.) habe ich den Original-Wortlaut des Richterspruches gelesen. Selbst einem Laien fällt sofort die einseitige rein arbeitgeberbezogene Begründung der Richterin auf. Die Aussagen der beiden Kolleginnen die bekanntlich im Streit mit der Angeklagten lag wurde nicht als Denunziation sondern als Beweis gewertet, obwohl genau diese Zeugen bei dem angeblichen Tathergang dabei waren und nicht eingeschritten sind! Bei den beiden Zeugen war sogar die Vorgesetzte von Frau E. dabei, das heisst sie hat bewusst durch das Nichteinschreiten ihre Aufsichtspflicht verletzt, steht aber trotzdem noch in Diensten von Kaiser's? Das beweisfähige Videomaterial wurde vernichtet, wobei die Anwältin der Arbeitgeberseite angeblich noch den Spruch loslies: "Da ist ja sowieso nichts Tatrelevantes zu sehen gewesen"! Eigenartig, wenn das Videomaterial doch schon nach drei Tagen nach der schrecklichen Tat vom Unternehmen gelöscht wurde? Die Richterin hat die angebliche Unterschlagung bzw. den Diebstahl als "Straftat" gewertet. Von dem abgesehen, das es sehr fraglich ist, ob dieser voreingenommen Unperson (Ich meine die Richterin) solch ein zusätzliches Urteil im Urteil zusteht, war der unterschlagene oder veruntreute Pfandflaschenbon nicht einmal Eigentum der Firma Kaiser's (verlorene Pfandflaschenbon gehören dem Kunden der sie verloren hat). Es ist also nicht einmal ein finanzieller Schaden für den Firma entstanden. Das sind nur einige der vielen Fakten die für die Angeklagte sprechen, daber überhaupt nicht zugunsten der Angeklagten gewertet wurden.
    Und dann wird hier behauptet Richter sollen unangreifbar sein, deren Integrität ist unverletztlich - pfui teufel - wenn das LAG nur etwas Charakter zeigen würde, dann sollte sie diese Richterin der Angeklagten hinterherschicken. Die Angeklagte hat 100x mehr Charakter als diese Richter und die Politiker die solche Gesetze mitverschuldet haben!
    Denunziantentum war eine der herausragenden Eigenschaften der Stasi... bei der Firma Tengelmann bzw. Kaiser's wird so etwas gefördert. Nein Danke, für mich ist diese Firma gestorben! Wer soll hier vom normalen Volk noch erwarten können, dass vor solchen Richter, Politikern und Sklaventreibern wie die Firma Kaiser's in irgendeiner Form Respekt vorhanden sein könnte? Deutschland der Bananenstaat!

    Erst gestern (02.03.) habe ich den Original-Wortlaut des Richterspruches gelesen. Selbst einem Laien fällt sofort die einseitige rein arbeitgeberbezogene Begründung der Richterin auf. Die Aussagen der beiden Kolleginnen die bekanntlich im Streit mit der Angeklagten lag wurde nicht als Denunziation sondern als Beweis gewertet, obwohl genau diese Zeugen bei dem angeblichen Tathergang dabei waren und nicht eingeschritten sind! Bei den beiden Zeugen war sogar die Vorgesetzte von Frau E. dabei, das heisst sie hat bewusst durch das Nichteinschreiten ihre Aufsichtspflicht verletzt, steht aber trotzdem noch in Diensten von Kaiser's? Das beweisfähige Videomaterial wurde vernichtet, wobei die Anwältin der Arbeitgeberseite angeblich noch den Spruch loslies: "Da ist ja sowieso nichts Tatrelevantes zu sehen gewesen"! Eigenartig, wenn das Videomaterial doch schon nach drei Tagen nach der schrecklichen Tat vom Unternehmen gelöscht wurde? Die Richterin hat die angebliche Unterschlagung bzw. den Diebstahl als "Straftat" gewertet. Von dem abgesehen, das es sehr fraglich ist, ob dieser voreingenommen Unperson (Ich meine die Richterin) solch ein zusätzliches Urteil im Urteil zusteht, war der unterschlagene oder veruntreute Pfandflaschenbon nicht einmal Eigentum der Firma Kaiser's (verlorene Pfandflaschenbon gehören dem Kunden der sie verloren hat). Es ist also nicht einmal ein finanzieller Schaden für den Firma entstanden. Das sind nur einige der vielen Fakten die für die Angeklagte sprechen, daber überhaupt nicht zugunsten der Angeklagten gewertet wurden.
    Und dann wird hier behauptet Richter sollen unangreifbar sein, deren Integrität ist unverletztlich - pfui teufel - wenn das LAG nur etwas Charakter zeigen würde, dann sollte sie diese Richterin der Angeklagten hinterherschicken. Die Angeklagte hat 100x mehr Charakter als diese Richter und die Politiker die solche Gesetze mitverschuldet haben!
    Denunziantentum war eine der herausragenden Eigenschaften der Stasi... bei der Firma Tengelmann bzw. Kaiser's wird so etwas gefördert. Nein Danke, für mich ist diese Firma gestorben! Wer soll hier vom normalen Volk noch erwarten können, dass vor solchen Richter, Politikern und Sklaventreibern wie die Firma Kaiser's in irgendeiner Form Respekt vorhanden sein könnte? Deutschland der Bananenstaat!

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