Althaus-Comeback "Ich trete an"

Thüringens Ministerpräsident Althaus meldet sich erstmals seit seinem Skiunfall mit einer Erklärung zurück. Er will als Spitzenkandidat der CDU in den Wahlkampf ziehen

Zwei Tage nach der Verurteilung ihres Landesvorsitzenden und Ministerpräsidenten wegen fahrlässiger Tötung hat die thüringische CDU Gewissheit: Regierungschef Dieter Althaus steht trotz seines schweren Skiunfalls als Spitzenkandidat für die Landtagswahl im August zur Verfügung. "Ich bin bereit, für weitere fünf Jahre Verantwortung als Ministerpräsident zu übernehmen", heißt es in seiner Erklärung.

Seine Entscheidung, am 14. März für Platz eins der CDU-Landesliste anzutreten, habe er nach Gesprächen mit seiner Familie, vielen Freunden und ausführlicher Beratung mit seinen Ärzten getroffen. Solidarität und Anteilnahme hätten ihm in den letzten Wochen sehr gut getan und ihn bestärkt, so Althaus.

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Die thüringische CDU hatte nie einen Zweifel daran gelassen, dass Althaus, der seit 2003 Ministerpräsident ist, erneut antritt. Bei der Landtagswahl geht es für sie um die Verteidigung ihrer knappen absoluten Mehrheit. Landesgeschäftsführer Andreas Minschke dämpfte allerdings die Euphorie: "Er ist noch krank". Althaus könne deshalb bei der Kandidatenkür in gut einer Woche selbst nicht dabei sein. Seine Unterschrift unter einer Erklärung, für die Landesliste auch in Abwesenheit zu kandidieren, liege aber ebenfalls vor.

Althaus laboriert noch immer an den Folgen des Skiunfalls, bei dem eine Frau tödlich verletzt wurde und er schwere Kopfverletzungen erlitt. Er hält sich in einer Reha-Klinik am Bodensee auf. Seit dieser Woche stehe Althaus aber mit seiner Stellvertreterin, Birgit Diezel, anderen Kabinettsmitgliedern sowie der Staatskanzlei wieder telefonisch in Verbindung, sagte Regierungssprecher Fried Dahmen. "Die Kontakte werden enger." Diezel werde sich auch bald mit Althaus treffen. Ein genauer Termin stehe jedoch noch nicht fest.

Offenbar verbessert sich der Gesundheitszustand des Ministerpräsidenten zusehends. "Er geht jeden Tag joggen und kommt bei allen Reha-Maßnahmen sehr gut voran", sagte der Fraktionsvorsitzende Mike Mohring zur Süddeutschen Zeitung . Althaus sei längst wieder an aktuellen politischen Themen interessiert, lese die Zeitungen und "ärgert sich manchmal auch über die Berichterstattung".

Zuvor hatten sich seine Ärzte zwar zuversichtlich gezeigt, dass Althaus "wieder vollständig gesund" werde, doch auf ein konkretes Datum für seine Rückkehr hatten sie sich nicht festlegen wollen: "Das kann vor oder nach der Sommerpause sein", die Nennung eines verbindlichen Termins sei bei diesem Krankheitsbild nicht möglich. Noch verfolge der Patient die Nachrichten eher als unbeteiligter Beobachter, hatte ein Mediziner berichtet. Für mögliche Wahlkampfeinsätze könne Althaus allenfalls zwei Reden am Tag halten.

Mit der Ankündigung seiner Kandidatur findet Althaus die Zustimmung der Bundesbürger. 61 Prozent sind der Meinung, dass Althaus trotz Verurteilung erneut als Thüringer Ministerpräsident kandidieren sollte. Bei der Umfrage für den ARD-Deutschlandtrend stimmten 33 Prozent der 1057 befragten Bundesbürger dagegen.

 
Leser-Kommentare
  1. Liebe thüringische Wähler, walten Sie Ihres Amtes.
    Zeigen Sie Hrn. Althaus, ob Sie einen vorbestraften Ministerpräsidenten akzeptieren.
    Zeigen Sie der CDU, wohin diese mangelnde Entschlusskraft zu neuen Ufern führt.
    Lassen Sie Hrn. Althaus den Weg von Fr. Ypsilanti gehen und die thüringische CDU den Weg der hessischen SPD.
    Offensichtlich verstehen die Parteien nur diese Sprache.

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    • ohopp
    • 05.03.2009 um 20:21 Uhr

    Ypilanty hat den Kampagnenjournalismus gegen sich, Althaus hat ihn hinter sich!
    Ich erinnere mich, wie Online dei Spon oder Stern zum Jahreswechsel an 1.Stelle eine große Story über ihn bzw. besser von ihm plaziert wurde. Und einen Tag später kam die Unfallmeldung aus Österreich. Bei den PR Agenturen von Burda und Springer laufen sicherlich schon die Analysen.

    • ohopp
    • 05.03.2009 um 20:21 Uhr

    Ypilanty hat den Kampagnenjournalismus gegen sich, Althaus hat ihn hinter sich!
    Ich erinnere mich, wie Online dei Spon oder Stern zum Jahreswechsel an 1.Stelle eine große Story über ihn bzw. besser von ihm plaziert wurde. Und einen Tag später kam die Unfallmeldung aus Österreich. Bei den PR Agenturen von Burda und Springer laufen sicherlich schon die Analysen.

    • ohopp
    • 05.03.2009 um 20:21 Uhr

    Ypilanty hat den Kampagnenjournalismus gegen sich, Althaus hat ihn hinter sich!
    Ich erinnere mich, wie Online dei Spon oder Stern zum Jahreswechsel an 1.Stelle eine große Story über ihn bzw. besser von ihm plaziert wurde. Und einen Tag später kam die Unfallmeldung aus Österreich. Bei den PR Agenturen von Burda und Springer laufen sicherlich schon die Analysen.

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    Das kann doch nur eine Hoffnung sein, dass die Medien jetzt Hrn. Althaus in Ruhe lassen. Bis nach der Wahl in Thüringen und noch in den Büttenreden von 2010 wird das ein Thema sein.

    Das kann doch nur eine Hoffnung sein, dass die Medien jetzt Hrn. Althaus in Ruhe lassen. Bis nach der Wahl in Thüringen und noch in den Büttenreden von 2010 wird das ein Thema sein.

  2. Geht das wirklich? Ich meine Nein!!!

    Leben wir denn in einer BananenRepublik? Können wir uns einen vorbestraften Ministerpräsidenten in Deutschland schon wieder leisten? Gilt für den MP Althaus ein Sonderrecht? Hat die CDU Personalprobleme und keinen Nachfolger? ... In NRW hat BILD einen Minister, der auf dem Weg zur Jagd war und pünktlich sein wollte, zum Rücktritt 'gezwungen', weil er in der geschlossenen Ortschaft mit dem PKW zu schnell fuhr.

    Im Bereich des Ski-Gebietes Riesneralm wollte MP Althaus, bisher stets ein besonders begeisteter Skifahrer, seiner Entourage wohl zeigen, wie schnell er über die am Neujahrsvormittag ziemlich freie Skipiste brettern kann. Es wird wohl ursächlich u.a. der Blick nach hinten, über die linke Schulter, gewesen sein, der es ihm nicht möglich machte, bergauf fahrend, auszuweichen und den Unfall zu verhindern.

    Ein MinisterPräsident, der vorbestraft ist wegen des Deliktes der fahrlässigen Tötung, die Frau und Mutter ist wirklich tot, ist nicht mehr tragbar ein solche bedeutende öffentliche Amt auszuüben.

    Auch haben ihm seine juristischen Berater mit dem Schnellverfahren keinen Gefallen getan. Dieses Handeln von Althaus dokumentiert, daß er gewillt ist Sonderrechte für sich, die ihm nicht zustehen, in Anspruch zu nehmen.

    Warum sind eigentlich seine BegleitPolizisten nicht vor Gericht vernommen worden? Ich werte ihre Aussage, daß sie nicht gesehen haben, als reine Schutzbehauptung, um ihre Karriere nicht zu gefährden. Der Richter hätte die Polizisten vor Gericht befragen müssen!

    Vorgestern konnte Althaus nicht vor Gericht erscheinen. Heute erklärt er, der Vorbestrafte, daß er weiter im Amt bleiben will. Ich meine, ein Zustand wie in einer Bananenrepublik. Eine große Belastung und Reputationsminderung für unser Land. Mal sehen, wie unsere Medien damit umgehen?

    Erinnern möchte ich noch daran, daß eine KaisersKassiererin wegen € 1,30 nicht im 'Amt' bleiben durfte! Die Anforderungen an einen Ministerpräsidenten düften doch wohl etwas höhere sein! Oder!

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    • flavio
    • 05.03.2009 um 22:22 Uhr

    Lieber BobBeamon, Sie haben sicherlich recht, wenn Sie schreiben Herr Althaus sei als Ministerpräsident nicht tragbar. Ich bin auch der Meinung, daß ein Vorbestrafter charakterlich als Landesvater nicht geeignet ist. Das müssen aber seine Parteifreunde und die Wähler in Thüringen entscheiden. Rechtlich kann man aber nichts dagegen machen. So steht es im Strafgesetzbuch:

    §45 StGB:
    Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
    (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
    (2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
    (3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.
    (4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
    (5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

    • Anonym
    • 05.03.2009 um 23:44 Uhr

    Alles Notwendige dazu in Kommentar 5.

    Ansonsten: Leben wir nicht phasenweise in einer Bananenrepublik? Gibt es für Promis keine Sonderbedingungen vor Gericht? Hat die CDU in Thüringen keine Personalprobleme?

    Steht nicht schon in der Bibel, dass Menschen, die anständig sein wollen, damit rechnen müssen, vom Rest für blöd gehalten und belächelt zu werden? Ist es nicht umgekehrt so, dass die Kapital-Verbrecher, die das Weltwirtschaftsystem für ihre Gier, ihre Süchte und ihre Perversionen in den Abgrund gestürzt haben, jetzt unbehelligt die Früchte ihres Tuns genießen, während wir zusehen können, wie wir die Scheiße am besten ausbaden?

    Ist Althaus wichtig genug, um sich auch noch über ihn zu empören?

    Müssen wir nicht vielmehr froh sein, dass Althaus, anders als viele andere, die Verantwortung für sein Verhalten zumindest verbal übernommen hat? Sollten wir nicht zur Kenntnis nehmen, dass er gar nicht erst versucht, seine Karriere auf Kosten der (überlebenden) Opfer zu sanieren?

    Kann man realistischerweise mehr erwarten?

    • flavio
    • 05.03.2009 um 22:22 Uhr

    Lieber BobBeamon, Sie haben sicherlich recht, wenn Sie schreiben Herr Althaus sei als Ministerpräsident nicht tragbar. Ich bin auch der Meinung, daß ein Vorbestrafter charakterlich als Landesvater nicht geeignet ist. Das müssen aber seine Parteifreunde und die Wähler in Thüringen entscheiden. Rechtlich kann man aber nichts dagegen machen. So steht es im Strafgesetzbuch:

    §45 StGB:
    Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
    (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
    (2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
    (3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.
    (4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
    (5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

    • Anonym
    • 05.03.2009 um 23:44 Uhr

    Alles Notwendige dazu in Kommentar 5.

    Ansonsten: Leben wir nicht phasenweise in einer Bananenrepublik? Gibt es für Promis keine Sonderbedingungen vor Gericht? Hat die CDU in Thüringen keine Personalprobleme?

    Steht nicht schon in der Bibel, dass Menschen, die anständig sein wollen, damit rechnen müssen, vom Rest für blöd gehalten und belächelt zu werden? Ist es nicht umgekehrt so, dass die Kapital-Verbrecher, die das Weltwirtschaftsystem für ihre Gier, ihre Süchte und ihre Perversionen in den Abgrund gestürzt haben, jetzt unbehelligt die Früchte ihres Tuns genießen, während wir zusehen können, wie wir die Scheiße am besten ausbaden?

    Ist Althaus wichtig genug, um sich auch noch über ihn zu empören?

    Müssen wir nicht vielmehr froh sein, dass Althaus, anders als viele andere, die Verantwortung für sein Verhalten zumindest verbal übernommen hat? Sollten wir nicht zur Kenntnis nehmen, dass er gar nicht erst versucht, seine Karriere auf Kosten der (überlebenden) Opfer zu sanieren?

    Kann man realistischerweise mehr erwarten?

  3. Bei Nacht und Nebel wird in der österreichischen Provinz in einem Schnellverfahren ein Gefälligkeitsurteil fabriziert, und schon zwei Tage danach hat Dieter Althaus nichts Eiligeres zu tun, als seine Bereitschaft zu verkünden, als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Thüringen anzutreten. Als wäre nicht ein Mensch durch sein Verschulden ums Leben gekommen! Ich frage mich, was Herrn Althaus ein Menschenleben bedeutet.

    Althaus: "Ich bin bereit, für weitere fünf Jahre Verantwortung als Ministerpräsident zu übernehmen."

    Beschämend!

    • flavio
    • 05.03.2009 um 22:22 Uhr

    Lieber BobBeamon, Sie haben sicherlich recht, wenn Sie schreiben Herr Althaus sei als Ministerpräsident nicht tragbar. Ich bin auch der Meinung, daß ein Vorbestrafter charakterlich als Landesvater nicht geeignet ist. Das müssen aber seine Parteifreunde und die Wähler in Thüringen entscheiden. Rechtlich kann man aber nichts dagegen machen. So steht es im Strafgesetzbuch:

    §45 StGB:
    Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
    (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
    (2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
    (3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.
    (4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
    (5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

  4. Das Strafmaß bewegt sich im Rahmen dessen, was in Österreich in diesen Fällen üblich ist. Oder wollen Sie Herrn Althaus unterstellen er hätte vorsätzlich gehandelt?

    Irgendwie haben Sie ein wenig zu viele "Richterin Salesch"-Folgen im Fernsehen gesehen und scheinen sich um die Gerichtsshow betrogen zu sehen. Althaus dürfte schwerlich irgendwelche Angaben zum Vorgang machen können. Die Frau ist tot. Das ist schlimm genug, auch für Herrn Althaus. Was wollen Sie nun konstruieren? Vorsatz?

    Ich glaube, dass Herrn Althaus ein Menschenleben nicht weniger als Ihnen bedeutet. Seine Schuld hat er akzeptiert. Ist Ihnen das zu wenig? Wen wollen Sie rächen? Mit welchem Grund?

    • Anonym
    • 05.03.2009 um 23:44 Uhr

    Alles Notwendige dazu in Kommentar 5.

    Ansonsten: Leben wir nicht phasenweise in einer Bananenrepublik? Gibt es für Promis keine Sonderbedingungen vor Gericht? Hat die CDU in Thüringen keine Personalprobleme?

    Steht nicht schon in der Bibel, dass Menschen, die anständig sein wollen, damit rechnen müssen, vom Rest für blöd gehalten und belächelt zu werden? Ist es nicht umgekehrt so, dass die Kapital-Verbrecher, die das Weltwirtschaftsystem für ihre Gier, ihre Süchte und ihre Perversionen in den Abgrund gestürzt haben, jetzt unbehelligt die Früchte ihres Tuns genießen, während wir zusehen können, wie wir die Scheiße am besten ausbaden?

    Ist Althaus wichtig genug, um sich auch noch über ihn zu empören?

    Müssen wir nicht vielmehr froh sein, dass Althaus, anders als viele andere, die Verantwortung für sein Verhalten zumindest verbal übernommen hat? Sollten wir nicht zur Kenntnis nehmen, dass er gar nicht erst versucht, seine Karriere auf Kosten der (überlebenden) Opfer zu sanieren?

    Kann man realistischerweise mehr erwarten?

    • rondo
    • 06.03.2009 um 1:23 Uhr

    auf wiedersehn cdu! nichts aus hessen gelernt!
    bei euch reicht einmal mit dem selben kopf vor die selbe wand laufen

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