Hypo Real Estate Ex-Manager klagen Gehalt ein

Sie führten ihre Bank an den Rand des Abgrunds, nun möchten Ex-Manager der Hypo-Real-Estate mehr als vier Millionen Euro Gehalt einklagen. Gewerkschaften sind entsetzt

Während die Bundesregierung weiter über die Zukunft der Immobilienbank Hypo Real Estate  (HRE) verhandelt, möchte der ehemalige HRE-Chef Georg Funke vor Gericht Gehaltszahlungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro erstreiten.

Funke verlangt, dass sein Vorstandsvertrag erfüllt werde und die Pensionsansprüche bestehen blieben, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I am Freitag. Die damit verbundenen Gehaltszahlungen beliefen sich dem Geschäftsbericht 2007 zufolge auf 800.000 Euro im Jahr. Sein Vertrag als Vorstandschef lief bis 2013. Für den Ruhestand hatte ihm die Münchner Bank seinerzeit 560.000 Euro im Jahr zugesichert. Funkes Anwalt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung klagt auch der ehemalige HRE-Finanzvorstand Markus Fell gegen seinen Rauswurf. Fell erhielt während seiner Zeit bei dem Immobilienfinanzierer ein Festgehalt von 450.000 Euro, dazu sollen weitere 450.000 Euro an Boni kommen, heißt es. Auch Vorstandsmitglied Frank Lamby beanspruche einen Vergütungsanspruch von 37.5000 Euro.

Die Bundesregierung hatte das Management der HRE im Dezember entlassen, insgesamt konnte das Unternehmen nur durch Finanzhilfen von Steuerzahlern und Banken in Höhe von rund 102 Milliarden Euro vor dem Kollaps gerettet werden.

Die HRE hält die Kündigung Funkes weiterhin für rechtmäßig. Das Arbeitsverhältnis sei aus "wichtigem Grund auf Basis von Untersuchungen und einem Rechtsgutachten" beendet worden. Darüber hinaus arbeiteten Vorstand und Aufsichtsrat mit Hochdruck daran, die Vergangenheit lückenlos aufzuklären

Gewerkschafts- und Aktionärsvertreter zeigten sich entsetzt über Funkes Klage. Es zeuge von einer "gestörten Wahrnehmung", wenn der für den Beinahe-Bankrott einer Bank verantwortliche Manager sein volles Gehalt für die nächsten Jahre einfordere, sagte Marco Cabras, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Verdi-Bayern-Sprecher Heinrich Birner spricht von beispielloser "Scham- und Maßlosigkeit". "Wir brauchen eine neue Debatte, wem Manager eigentlich verantwortlich sind: den Banken, den Aktionären oder den Bürgern", sagte er.

Da erwartet wird, dass die Bank weitere Hilfen benötigt, arbeitet der Bund an einer Verstaatlichung, notfalls auch gegen den Willen der Aktionäre. Vor allem der US-Investor J.C. Flowers, der zusammen mit einer Beteiligungsgesellschaft 24 Prozent kontrolliert, sträubt sich gegen einen großangelegten Einstieg des Staates.

In Berlin sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Bundestag, dass der Staat sich auf einer Hauptversammlung der Bank Anfang April die Mehrheit sichern wolle. Gelinge dies nicht oder nicht rechtzeitig genug, könne es zu einer Enteignung kommen.

 
Leser-Kommentare
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    • 06.03.2009 um 9:20 Uhr

    - was anderes fällt mir zum notwendigen Umgang mit Leuten wie Herrn Funke nicht mehr ein.

    • QUOTE
    • 06.03.2009 um 9:23 Uhr

    - hier noch ein kleiner Link zu den "Leistungen" des Herrn Funke, welche dieser sich für den Rest seines Lebens mit ca. 1000€ netto AM TAG vergüten lassen möchte.

    http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Hypo-Real-Estate-Die-Drecksbank/654302.html

    (entfernt. Bitte bleiben Sie im Rahmen des guten Geschmacks. Die Redaktion/jk) das Maß ist langsam voll!

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    • QUOTE
    • 06.03.2009 um 11:46 Uhr

    Zur Erinnerung, hier noch mal der Artikel 5 Grundgesetz:

    (1) J E D E R hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild F R E I zu äußern und zu verbreiten (...) Eine Zensur findet N I C H T statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Vom "guten Geschmack" irgendwelcher Schreiberlinge les ICH da nichts.

    • navy
    • 08.03.2009 um 19:41 Uhr

    Die Ganoven gehören ins Gefängnis und das Vermögen beschlagnahmt. Sowas ist wohl wegen der Politischen Verbindung in der Bananen Republik Deutschland nicht möglich

    • QUOTE
    • 06.03.2009 um 11:46 Uhr

    Zur Erinnerung, hier noch mal der Artikel 5 Grundgesetz:

    (1) J E D E R hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild F R E I zu äußern und zu verbreiten (...) Eine Zensur findet N I C H T statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Vom "guten Geschmack" irgendwelcher Schreiberlinge les ICH da nichts.

    • navy
    • 08.03.2009 um 19:41 Uhr

    Die Ganoven gehören ins Gefängnis und das Vermögen beschlagnahmt. Sowas ist wohl wegen der Politischen Verbindung in der Bananen Republik Deutschland nicht möglich

  1. Im Hinblick auf die derzeitige Wirtschaftkrise, die wahrscheinlich vor keinem Wirtschaftszweig halt machen wird, werden solche Fälle von "unerhört hohen" finanziellen Forderung einzelner Personen negativ aufgefasst. Fakt ist, das eine solche Höhe von Gehältern und Pensionen von der Bevölkerung gerade in dieser Zeit sehr negativ aufgenommen werden. Fakt ist aber auch das es sich hierbei, ganz nüchtern betrachtet, um einen Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber handelt. Als sind es keine Forderung nach dem "Ich will unbedingt haben ..." sondern nach dem "Es steht mir vertraglich zu!"! Funke ist also rein vertragsrechtlich nix vorzuwerfen. Man könnte ihm nur vorwerfen, in der jetzigen wirtschaftlichen Lage der Nation etwas menschlicher zu agieren und taktieren. Anderseits ist die Summe um welche es sich hier dreht wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, anderorts werden ganz andere Gehälter und Pensionen gezahlt. Funke hatte auch nur einfach das Pech das sein Fall publik wurde.

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    Aber nicht, wenn die Einhaltung gegen Treu und Glauben und gegen die guten Sitten verstößt.

    Den Vertrag des Herrn Funke sollte man in allen Teilen aufheben. Keine Weiterzahlung des Gehaltes, keine Zahlung einer Altersversorgung usw.

    In Berlin wurde eine Kassiererin wegen angeblich zu Unrecht einbehaltenen € 1,30 entlassen.

    Es verstößt gegen die guten Sitten und das allgemeine Rechtsempfinden solche Spreizungen der Rechtsauffassung zuzulassen.

    Aber nicht, wenn die Einhaltung gegen Treu und Glauben und gegen die guten Sitten verstößt.

    Den Vertrag des Herrn Funke sollte man in allen Teilen aufheben. Keine Weiterzahlung des Gehaltes, keine Zahlung einer Altersversorgung usw.

    In Berlin wurde eine Kassiererin wegen angeblich zu Unrecht einbehaltenen € 1,30 entlassen.

    Es verstößt gegen die guten Sitten und das allgemeine Rechtsempfinden solche Spreizungen der Rechtsauffassung zuzulassen.

    Aber nicht, wenn die Einhaltung gegen Treu und Glauben und gegen die guten Sitten verstößt.

    Den Vertrag des Herrn Funke sollte man in allen Teilen aufheben. Keine Weiterzahlung des Gehaltes, keine Zahlung einer Altersversorgung usw.

    In Berlin wurde eine Kassiererin wegen angeblich zu Unrecht einbehaltenen € 1,30 entlassen.

    Es verstößt gegen die guten Sitten und das allgemeine Rechtsempfinden solche Spreizungen der Rechtsauffassung zuzulassen.

    Aber nicht, wenn die Einhaltung gegen Treu und Glauben und gegen die guten Sitten verstößt.

    Den Vertrag des Herrn Funke sollte man in allen Teilen aufheben. Keine Weiterzahlung des Gehaltes, keine Zahlung einer Altersversorgung usw.

    In Berlin wurde eine Kassiererin wegen angeblich zu Unrecht einbehaltenen € 1,30 entlassen.

    Es verstößt gegen die guten Sitten und das allgemeine Rechtsempfinden solche Spreizungen der Rechtsauffassung zuzulassen.

    • QUOTE
    • 06.03.2009 um 11:46 Uhr

    Zur Erinnerung, hier noch mal der Artikel 5 Grundgesetz:

    (1) J E D E R hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild F R E I zu äußern und zu verbreiten (...) Eine Zensur findet N I C H T statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Vom "guten Geschmack" irgendwelcher Schreiberlinge les ICH da nichts.

    Antwort auf ""Die Drecksbank" - "
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    Ihre Forderung nach einem Umerziehungslager? Fordern Sie doch gleich ein KZ!

    Zur Erinnerung, hier noch mal der Artikel 5 Grundgesetz:

    Sie sind hier aber in einem privaten Forum. Es gibt, glücklicherweise, keine Drittwirkung von Grundrechten. Wir hätten sonst den TOTALEN STAAT.
    Insofern darf ich Herrn Kuhn einmal verteidigen (das ich das mal mache!).

    • Kieler
    • 06.03.2009 um 19:39 Uhr

    Beschimpfungen sind keine Meinungen und natürlich können Menschen im Umgang miteinander gewisse Regeln vereinbaren, die nicht gleich im Grundgesetz festgehalten werden müssen.

    Das tun Menschen ständig und überall, z.B. in der Familie, in der Partnerschaft, in Freundschaften, im Büro und und und ... Die meisten Menschen jedenfalls.

    Ihre Forderung nach einem Umerziehungslager? Fordern Sie doch gleich ein KZ!

    Zur Erinnerung, hier noch mal der Artikel 5 Grundgesetz:

    Sie sind hier aber in einem privaten Forum. Es gibt, glücklicherweise, keine Drittwirkung von Grundrechten. Wir hätten sonst den TOTALEN STAAT.
    Insofern darf ich Herrn Kuhn einmal verteidigen (das ich das mal mache!).

    • Kieler
    • 06.03.2009 um 19:39 Uhr

    Beschimpfungen sind keine Meinungen und natürlich können Menschen im Umgang miteinander gewisse Regeln vereinbaren, die nicht gleich im Grundgesetz festgehalten werden müssen.

    Das tun Menschen ständig und überall, z.B. in der Familie, in der Partnerschaft, in Freundschaften, im Büro und und und ... Die meisten Menschen jedenfalls.

  2. Das Verhalten dieses "Herrn" ist unanständig!
    Er verdient die Nichtbeachtung seiner Mitbürger.

    • Anonym
    • 06.03.2009 um 18:05 Uhr

    war in seinem Vertrag auch festgehalten, das er den Börsenwert minimieren und das Unternehmen an den Staatstropf zu bringen? Wäre die HRE insolvent und würde abgewickelt, würde der Herr auch keinen Cent bekommen. Da braucht sich keiner mehr über Populismus wundern, sowas kann man keinem Bürger, der unter 10^6 Euro im Jahr verdient.
    (entfernt, bitte verzichten sie auf beleidigungen), die sollten aber hier stehen....

  3. Ihre Forderung nach einem Umerziehungslager? Fordern Sie doch gleich ein KZ!

    Zur Erinnerung, hier noch mal der Artikel 5 Grundgesetz:

    Sie sind hier aber in einem privaten Forum. Es gibt, glücklicherweise, keine Drittwirkung von Grundrechten. Wir hätten sonst den TOTALEN STAAT.
    Insofern darf ich Herrn Kuhn einmal verteidigen (das ich das mal mache!).

  4. Der beklagenswerte Kläger wurde nicht erzogen, sondern verzogen. Während "Sozialarbeiter" die Blattdichte des Toilettenpapiers von Hartz IV Empfängern prüfen oder dem Kind den Lolli aus dem Mund rauben, geht die Dreistigkeit ihre Wege. War da nicht mal was mit Vertragstrue, Geschäftsführung im Interesse der Unternehmung und Aufsichtspflicht. Es ist doch schon lange bekannt, dass die Aufsichtsräte die Frühpensionierungsvehikel der Vorstände sind. Dabei wächt eine Hand die andere. Von Verantwortung kann man hier nur träumen. Langsam wäschst die Wut im Lande, sehr spät zwar, doch vielleicht nicht zu spät. Während die einen beinahe mit 60 Stunden Arbeitswoche verrecken, müssen andere nichts leisten. Ich frage mich immer noch, wo hier der Staatsanwalt bleibt. Das Ausmass des Versagens ist derart gross, dass die Annahme krimineller Machenschaften sehr wohl begründet ist. Auch Staatsanwälte können wegen Amtsversäumnis belangt werden. Ganz fein wäre die Tatsache, wenn sich der Stimmbürger an der Wahlurne zuerst mal die ganzen Schweinereien vor Augen führt und dann sein Kreuzchen macht. Ausprobieren könnte man es allemal.

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