Günther Jauch Die Presse und die Prominenz Seite 2/2

"Andererseits muss man sich davor hüten, dass das auf Dauer zulasten berechtigter Argumente der Medien geht“, warnt sie. “Die Pressefreiheit steht in solchen Prozessen dem Persönlichkeitsrecht gegenüber. In den vergangenen Jahren hat sich der Trend insgesamt leider eher zulasten der Pressefreiheit entwickelt.“

Auch der Münchener Medienrechtsfachmann Stefan Söder sieht die Freiheit der Presse häufiger in ein enges Korsett geschnürt. "Die Rechtsprechung ist in den vergangenen Jahren schon strenger geworden, weshalb die Medien gehemmter mit der Abbildung von Prominenten umgehen. Außerdem sind viele Prominente auch wehrfähiger geworden und wollen ihre Privatsphäre um jeden Preis schützen“, so sein Eindruck.

"Ich denke, Richter müssen aber einsehen, dass es bei einer bestimmten Gruppe von Menschen ein Interesse gibt, das über klassische Nachrichten hinausgeht. Natürlich interessiert es viele Menschen, welche Kleidung prominente Frauen diese Saison tragen oder wie ein Promi sich in einer bestimmten Situation verhält. Da entscheiden Gerichte meiner Meinung nach häufig viel zu engherzig.“

Diese Engherzigkeit mag vor allem daher kommen, dass die Richter heute viel differenzierter entscheiden, was Privatsphäre ist und was nicht. Ein und dasselbe Foto eines Prominenten kann vor Gericht völlig unterschiedlich bewertet werden.

Ein Beispiel: 2007 klagte Caroline von Monaco gegen veröffentlichte Fotos, auf denen sie in ihrem privaten Skiurlaub in St. Moritz zu sehen war. Die Unterschrift des Bildes bezog sich darauf, dass Caroline Urlaub mache, obwohl es ihrem schwerkranken Vater Fürst Rainier gesundheitlich sehr schlecht ginge. Die Richter wiesen die Klage Carolines in diesem Fall zurück, denn die Krankheit ihres Vaters sei von allgemeinem Interesse.

In einem anderen Fall wurde ein fast identisches Bild mit einer Bildunterschrift gezeigt, die sich auf den bevorstehenden Rosenball in Monaco bezog. In diesem Fall gaben die Richter Caroline Recht: Es gab keinerlei Bezug zu einem Thema von allgemeinem Interesse, der Abdruck des Bildes war somit rechtswidrig.

Medienberaterin Bölke hofft darauf, dass neue Parameter für die Beurteilung von Persönlichkeitsrechten Einzug in deutsche Gerichte finden. "Viele Prominente vermarkten so offensiv ihre Persönlichkeitsrechte, dass sie sich nicht einfach so auf den Schutz dieser Rechte nach bekannten Kriterien berufen können, wenn es ihnen gerade passt“, erklärt sie. "Aber ich bin verhalten optimistisch. Die Rechtssprechung ist mittlerweile ein wenig in Bewegung.“

Jauch kann diese Einschätzung – zumindest heute – gleich sein. Nach einigen erfolglosen Klagen um den Abdruck verschiedener Fotos war er am Mittwoch nun erfolgreich. Jauchs Frau hat es ihm gleichgetan: Wie das Kölner Oberlandesgericht ebenfalls am Mittwoch entschied, muss der Burda-Verlag seine Ehefrau Thea mit 15.000 Euro für den Abdruck eines Hochzeitsfotos in der Freizeit Revue entschädigen. Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht der Klägerin "schwerwiegend und schuldhaft“ – schließlich habe das Paar in privatem Rahmen heiraten wollen. Am heutigen Tag siegen die prominenten Jauchs auf ganzer Linie.

 
Leser-Kommentare
  1. Ha! als ob es um die Privatsphäre geht, Jauch wollte einfach nicht einsehen wieso andere Leute mit seinem Gesicht Geld verdienen sollten! Der Autor nahm dies aber natürlich gleich als neue Möglichkeit sich über die Boulevardpresse zu kritisieren.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service