Bundesrat Kfz-Steuer kann klimafreundlicher werden
Die Kfz-Steuer der Länder wird zum 1. Juli in eine klimafreundliche Bundessteuer umgewandelt, die nicht mehr nur nach Motorgröße bemessen wird
Der Bundesrat billigte am Freitag wie zuvor der Bundestag die im Vermittlungsverfahren beider Häuser erzielten Kompromisse zum Finanzausgleich. Danach erhalten die Länder vom Bund neun Milliarden Euro und damit 150 Millionen Euro mehr als zunächst geplant.
Damit kann die Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund übergehen. Dafür wurde das Grundgesetz mit den Stimmen aller 16 Länder geändert.
Die Belastung der Autofahrer für Neuwagen wird damit vom 1. Juli an nicht mehr nur nach Motorgröße, sondern zum größeren Teil nach dem schädlichen Kohlendioxid-Ausstoß der Fahrzeuge ermittelt. Für Altfahrzeuge bleibt es vorerst bei der Besteuerung nach dem bisherigen System.
Die Länderkammer stimmte zudem dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum elektronischen Entgeltnachweis (Elena) zu. Damit werden Verdienste von Beschäftigten, die staatliche Unterstützung beantragen, künftig nicht mehr in Papierform, sondern als computerlesbare Datei von den Arbeitgebern an eine zentrale Erfassungsstelle übermittelt. Dafür müssen die Betroffenen mit einer elektronischen Signatur ihr Einverständnis erklären. Dadurch sollen Sozialleistungen schneller gezahlt werden.
Der Bundesrat stimmte einer gesetzlichen Regelung von sogenannten Deals in Strafverfahren grundsätzlich zu, will aber am Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) noch einige Änderungen vornehmen. Anders als dort vorgesehen soll das Geständnis eines Angeklagten auch dann verwertet werden können, wenn eine Abspräche nachträglich hinfällig wird.
Zudem stimmten die Länder einer Ausweitung des Meister-Bafög zu. Die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist damit für neue Berufsgruppen geöffnet. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nicht mehr nur die erste Fortbildung, sondern auch eine Aufstiegsfortbildung gefördert wird. In den Genuss einer Förderung sollen auch Angehörige von Pflegeberufen und Erzieher kommen. Weitere Abstimmungen galten dem finanziellen Ausgleich bei Scheidungen oder dem Katastrophenschutz.
- Datum 06.03.2009 - 13:25 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 2
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Bisher hatte allein die Mineralölsteuer und die Ökosteuer die Funktion der CO2-Steuer. Das ist die gerechteste CO2-Steuer, weil sie den echten Verbrauch, und nicht einen getürkten Normverbrauch, berücksichtigt, weil sie die Fahrweise berücksichtigt und weil sie die gefahrenen Kilometer berücksichtigt.
Die bisherige Kfz-Steuer besteuerte darüber hinaus die Schadstoffe CO, NOx, HC und Partikel. Je besser das Verbrennungsverfahren und die Abgasanlage war, desto weniger Kfz-Steuer musste man bezahlen. Zukünftig werden die genannten Schadstoffe nicht mehr besteuert und statt dessen wird mit der Kfz-Steuer ein zweites Mal CO2 besteuert. Wo der Vorteil dieses Steuersystems sein soll, kann wohl keiner vernünftig erkären.
Es hätte vollständig ausgereicht, Autos wie Waschmaschinen oder Kühlschränke in Energieklassen einzuteilen. Jedes Auto hätte, gesetzlich vorgeschrieben, in den Prospekten oder beim Händler mit der entsprechenden Energieklasse ausgezeichnet werden müssen.
Kann mich meinem Vorredner anschließen, die neue Regelung verkompliziert alles nur noch weiter.
Habe für mich mal nachgerechnet ( http://www.steuerberaten.... ), es wird (natürlich) teurer.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren