Prozess Klatten-Erpresser zu sechs Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht München hat den Ex-Geliebten der Millionärserbin Klatten schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte zwar gestanden, zum Verbleib der Beute aber geschwiegen

© Miguel Villagran/Getty Images
Klattens Ex-Geliebter Helg S. (r.) im Münchner Landgericht: Das Gericht sah seine Taten als Betrüger und Erpresser als erwiesen an
Die Richter des Münchner Landgerichts haben den Schweizer Helg S. wegen Betrugs, versuchten Betrugs und versuchter Erpressung, jeweils in besonders schwerem Fall, zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sie sahen es als erwiesen an, dass er versucht hatte, die Quandt-Erbin und BMW-Mitinhaberin Susanne Klatten sowie drei weitere wohlhabende Damen zu erpressen. Als Druckmittel setzte der 44-Jährige auch heimlich gemachte Aufnahmen von Schäferstündchen im Hotel ein.
Damit hat das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Der Schweizer habe sich planvoll und zielgerichtet an vier Frauen herangemacht und sie um insgesamt mehr als neun Millionen Euro erleichtert, hatte die Anklage argumentiert. Sein Ziel sei es gewesen, "sich durch gleich gelagerte Vorgehensweisen eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu beschaffen". Das Geständnis bezeichnete der Staatsanwalt als "Zweckgeständnis". S. habe "Ross und Reiter" nicht genannt und sich weder zum Verbleib des Geldes oder der Sex-Videos geäußert noch mögliche Mittäter genannt.
Nach Angaben der Ermittler sind hier aber noch viele Fragen offen. So ergab die Auswertung des Computers des Angeklagten, dass es wahrscheinlich ein mindestens 38 Minuten langes Video von einem intimen Treffen von S. mit Klatten gibt. Einen siebenminütigen Ausschnitt hatte der Schweizer an die Milliardärin geschickt. "Wo der Rest dieser Aufnahme ist, wissen wir nicht", sagte ein Polizist vor Gericht. Auch der Verbleib des erpressten Geldes sei ungewiss. Nach Angaben eines weiteren Ermittlers sind bislang zwischen drei und vier Millionen Euro der Beute - als Bargeld oder auch in Grundstücken und Immobilien - aufgetaucht. "Dann würden immer noch sechs Millionen fehlen", sagte der Richter. So lange diese Punkte nicht geklärt seien, könne das Geständnis "nicht zu seinen Gunsten ausgelegt werden".
Mit einem Geständnis und einer Entschuldigung des Angeklagten hatte der Prozess vor dem Landgericht München I am Morgen begonnen . Sein Anwalt verlas eine Erklärung, in der der Schweizer die Vorwürfe umfassend einräumt. Ja, er habe die Frauen verführt und mit Lügengeschichten um rund zehn Millionen Euro erleichtert. "Ich möchte folgende Erklärung abgeben", ergänzte S. in einer persönlichen Erklärung. "Ich bedauere das Vorgefallene zutiefst und entschuldige mich hier in dieser Hauptverhandlung und in aller Öffentlichkeit bei den geschädigten Damen."
- Datum 19.03.2009 - 14:29 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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so entscheiden deutsche Gerichte:
26. Januar 2008:
Im Suff, mit 1,1 Promille raste der inzwischen 23-jährige Millionärssohn Christian L. mit „Muttis 295-PS-Jaguar“ und 100 km/h durch Henstedt-Ulzburg, überfuhr den 29-jährigen Dzevad J.
Nachdem der Bankierssohn das Opfer überfahren hatte, hielt er nicht an und rief den Rettungsdienst sondern tat das Unfassbare: Der 23-Jährige wendet und überfährt den schwerstverletzten nochmal.
Vor Gericht keine Reue:
"Ich zahle 600 Euro Versicherung im Jahr, da kann ich ja noch jemanden überfahren," erschreckt er nicht nur die Richter. Auch sei das Opfer ja "ein fetter Kerl gewesen, der das Überfahren abkönne".
Für 3 Jahre muss er nun hinter Gitter.
Es ist mal wieder ein sogenanntes Obrigkeitsverfahren.
Entweder sind die Herrschaften, Opfer, dann können sich die Täter auf etwas gefaßt machen, denn dann hagelt es schon mal ein paar Jährchen. Die Herrschaften sind gefälligst nicht anzugreifen.
Oder die Herrschaften sind Täter, in diesen Fällen, werden halt mal Deals getroffen, selbstverständlich zum Nutzen des Herrschaftlichen Gesetzesungetreuen.
Besser kann sich kein Land outen, als über seine Gerichtsbarkeit, das stellte schon seinerzeit Winston Curchill fest.
Herzlichst
Auf ein Wort
Es ist mal wieder ein sogenanntes Obrigkeitsverfahren.
Entweder sind die Herrschaften, Opfer, dann können sich die Täter auf etwas gefaßt machen, denn dann hagelt es schon mal ein paar Jährchen. Die Herrschaften sind gefälligst nicht anzugreifen.
Oder die Herrschaften sind Täter, in diesen Fällen, werden halt mal Deals getroffen, selbstverständlich zum Nutzen des Herrschaftlichen Gesetzesungetreuen.
Besser kann sich kein Land outen, als über seine Gerichtsbarkeit, das stellte schon seinerzeit Winston Curchill fest.
Herzlichst
Auf ein Wort
Jetzt ist der Weg für für die Zivilklage auf Erstattung zusätzlich der Zinsen (Lt. hr. Ackermann 25% min. ). Nur so gehen vielleicht die Erpressungen zurück.
dessen bin ich mir selbst voll bewusst, sondern um die Dimension der Strafbemessung (Geld/Leben).
Eine Gerichtsbarkeit, die insgesamt solche Realitäten zulässt, sollte sich nicht mehr fragen, ob die Reaktion der Menschen auf Ihre Urteile angemessen ist, sondern ob ihre Urteile – de facto die Strafbemessung- überhaupt noch in irgend einer Weise den Realitäten entspricht.
Das in dieser Republik offenbar der Schutz von Geld längst vor dem Schutz des Lebens geht (nicht nur in der Strafbemessung), das sollte auch dem Letzten aufgegangen sein...
Und da muss man weder BILD Leser noch Sozialist sein…
Sechs Jahre Haft und mit Bankgeheimnis nach dieser Zeit noch reicher. Auch nicht schlecht...
6 Millionen fehlen. 6 Jahre Haft, pro Jahr eine Million verdient. Klasse
Geschäft. Eine wirkliche Ermunterung für künftige Erpresser.
Es ist mal wieder ein sogenanntes Obrigkeitsverfahren.
Entweder sind die Herrschaften, Opfer, dann können sich die Täter auf etwas gefaßt machen, denn dann hagelt es schon mal ein paar Jährchen. Die Herrschaften sind gefälligst nicht anzugreifen.
Oder die Herrschaften sind Täter, in diesen Fällen, werden halt mal Deals getroffen, selbstverständlich zum Nutzen des Herrschaftlichen Gesetzesungetreuen.
Besser kann sich kein Land outen, als über seine Gerichtsbarkeit, das stellte schon seinerzeit Winston Curchill fest.
Herzlichst
Auf ein Wort
im Verhältnis zu anderen Straftaten/Prozessen. Da gab es wohl einen Promi-Malus. Ein weiterer Schritt, den Glauben des gewöhnlichen Volkes an die Rechtsprechung zu erschüttern. Wir nähern uns rasant dem Ständestaat.
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Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.
(Mahatma Gandhi)
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