Proteste gegen Vergewaltiger Lynchstimmung im 1400-Seelen-Dorf

Ein aus der Haft entlassener Sexualstraftäter hat die Gemeinde Randerath in Ausnahmezustand versetzt. Eine Bürgerversammlung will nun die kochende Volksseele beruhigen

Furcht hat die Menschen in Heinsberg-Randerath ergriffen, im äußersten Westen von Nordrhein-Westfalen, und die evangelische Pfarrerin Beate Dickmann möchte diesem dunklen Gefühl etwas entgegensetzen. "Die Angst hier geht über das vernünftige Maß hinaus", sagt die Geistliche. Sie arbeitet gerade am Leitartikel für das nächste Gemeindeblatt. Darin wird es um den Besessenen von Gerasa gehen. Jesus reinigt den Mann von seinen bösen Dämonen. Geheilt kann dieser wieder unter seinesgleichen treten.

Während Dickmann in ihrem Büro über die tröstliche Botschaft aus der Bibel spricht, zeigen sich die aufgebrachten Bürger ihrer Gemeinde ein paar Hundert Meter weiter unversöhnlich. Sie glauben nicht an Heilung und zusammenleben wollen sie auf keinen Fall mit dem Mann, der für sie das personifizierte Böse darstellt.

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"Achtung! Achtung! Passt auf eure Kinder auf! Hier wohnt die Sex-Bestie Karl D.", steht auf einem Transparent der etwa 80 Protestierenden. Fast zwei Wochen sind vergangen, seit der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter Karl D. bei seinem Bruder eingezogen ist. Kurz darauf warnte der zuständige Landrat Stephan Pusch (CDU) die Öffentlichkeit per Pressemitteilung vor dem neuen Bewohner. Seitdem kocht die Volksseele hoch in der 1400-Seelen-Gemeinde. Vor einer Kneipe am Dorfplatz hängt das Konterfei von Karl D. mit knapp geschwärzter Augenpartie. Vor dem Haus seines Bruders stehen 24 Stunden am Tag zwei Einsatzwagen der Polizei.

Drei Mädchen hat Karl D. brutal vergewaltigt, insgesamt verbrachte er fast 20 Jahre im Gefängnis. Nach seiner zuletzt verbüßten Strafe von 14 Jahren kam er nun auf freien Fuß. Gutachter sehen bei dem Straftäter eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 80 Prozent, dennoch lehnte das Landgericht München eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Die Entscheidung steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist ein so schwerwiegender Eingriff, dass sie nur verhängt werden darf, wenn neue Tatsachen vorliegen, die zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht bekannt sein konnten. Dass vom Täter grundsätzlich weiter Gefahr ausgehen kann, reicht demnach nicht aus. Die Münchner Strafermittler haben dennoch Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Mehrere Politiker haben den Fall Karl D. inzwischen zum Anlass genommen, eine Änderung des Paragrafen 66b StGB zu  fordern.

In Fällen wie diesem gibt es keinen goldenen Weg. Die Grundrechte des Einzelnen stehen der Furcht der Anwohner um die eigene Sicherheit und die ihrer Kinder gegenüber. In Randerath selbst geht es nun erst einmal darum, die Situation nicht eskalieren zu lassen.

Ortsvorsteher Heinz Franken hat seine Bürger in einem Brief zur Besonnenheit aufgerufen. Man müsse das geltende Recht akzeptieren und dürfe keine Selbstjustiz üben, "indem wir wie im Mittelalter unter Gewaltandrohung Menschen aus dem Dorf jagen." Bei einer Versammlung heute Abend will er die Bürger informieren und konstruktiv mit ihnen die Lage besprechen. Ob dieses Vorhaben die Gemüter tatsächlich beruhigen wird, ist fraglich. Die Proteste scheinen sich inzwischen verselbstständigt zu haben. Bis aus Holland kommen Krawall-Touristen inzwischen nach Randerath, am vergangenen Wochenende fiel ein Tross von Rechtsextremisten in das Dorf ein, um die Aufregung für ihre Zwecke zu nutzen.

Leser-Kommentare
    • TDU
    • 11.03.2009 um 14:39 Uhr

    Das kommt dabei heraus, wenn die Verantwortlichen, in diesem Fall die der Legislative ihre Arbeit nicht anständig machen, sondern sich mal wieder des Bürgers bedienen, um diese Aufgabe zu "erledigen", d. h. Druck auf die Verantwortlichen zu machen.

    • PGMN
    • 11.03.2009 um 19:59 Uhr

    Man ist hin- und hergerissen einerseits zwischen dem Mitleid für die Opfer dieses Verbrechers sowie der Sorge um die Kinder in seinem Umfeld und den Prinzipien des Rechtsstaates andererseits. Hat die Gesellschaft das Recht, einen verurteilten Verbrecher, der seine Strafe allerdings verbüßt hat, weiteren Strafmaßnahmen, seien sie institutionalisiert oder durch öffentliche Ächtung, zu unterwerfen?
    Ich hätte es wohl auch lieber gesehen, wenn dieser Mann in Sicherungsverwahrung genommen worden wäre, doch gab es diese Option zur Zeit seiner Verurteilung wohl noch nicht. Da er aber seine Strafe abgesessen hat, muss er dieselben Rechte besitzen, wie sie einem freien und, momentan, unbescholtenen Bürger zustehen. Man kann natürlich mit einigem Recht argumentieren, dass der Schutz möglicher Opfer größeren Schutz genießen muss wie der des möglichen Täters, doch ist zu bedenken, dass eine solche Einstellung den Rechtsstaat, dem wir die Freiheit, welche wir im Moment noch genießen, verdanken, bis in die Grundfeste erschüttern würde. Würde man dem Rechtsstaat die größere Bedeutung beimessen, so müsste der Staat die Demonstranten und den Herrn Landtagsabgeordneten aufs schärfste verfolgen. Leider sind in diesem Fall die Prinzipien des Rechtsstaates, ohne dass sich der Täter neues zuschulden kommen lässt, und der Schutz möglicher Opfer unvereinbar. Ist der Rechtsstaat das Leid eines Kindes wert?

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    ... dient dazu den Bürger vor Verbrechen zu schützen und Verbrecher zu bestrafen und ggf. zu erziehen. Bei einer Rückfallwahrscheinlichkeit von 80% kommt er dieser Verpflichtung offensichtlich nicht nach.

    Es handelt sich ja nicht um einen irgendeinen Verdächtigen sondern um einen Mehrfachtäter und so wie ich das verstanden habe, hätten die Richter sehr wohl den Spielraum gehabt Sicherheitsverwahrung anzuordnen.

    "Leider sind in diesem Fall die Prinzipien des Rechtsstaates, ohne dass sich der Täter neues zuschulden kommen lässt, und der Schutz möglicher Opfer unvereinbar."

    Blödsinn. In vielen Rechtssystemen wäre so ein Täter gar nicht mit dem Leben davongekommen. Bei Gefahr in Verzug und Terrorismus ist man doch nicht halb so zimperlich wenn es um Vorbeugung geht, aber einen derart Rückfallgefährdeten lässt man einfach wieder laufen, obwohl fast sicher ist, dass er wieder ein Leben ruiniert? Warum hat er überhaupt eine derart lächerliche Strafe bekommen?

    ... dient dazu den Bürger vor Verbrechen zu schützen und Verbrecher zu bestrafen und ggf. zu erziehen. Bei einer Rückfallwahrscheinlichkeit von 80% kommt er dieser Verpflichtung offensichtlich nicht nach.

    Es handelt sich ja nicht um einen irgendeinen Verdächtigen sondern um einen Mehrfachtäter und so wie ich das verstanden habe, hätten die Richter sehr wohl den Spielraum gehabt Sicherheitsverwahrung anzuordnen.

    "Leider sind in diesem Fall die Prinzipien des Rechtsstaates, ohne dass sich der Täter neues zuschulden kommen lässt, und der Schutz möglicher Opfer unvereinbar."

    Blödsinn. In vielen Rechtssystemen wäre so ein Täter gar nicht mit dem Leben davongekommen. Bei Gefahr in Verzug und Terrorismus ist man doch nicht halb so zimperlich wenn es um Vorbeugung geht, aber einen derart Rückfallgefährdeten lässt man einfach wieder laufen, obwohl fast sicher ist, dass er wieder ein Leben ruiniert? Warum hat er überhaupt eine derart lächerliche Strafe bekommen?

  1. "Gutachter sehen bei dem Straftäter eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 80 Prozent, dennoch lehnte das Landgericht München eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab."

    ... der Staat es aufgibt seine Bürger vor nachgewiesenen und ziemlich sicher rückfällig werdenden Tätern zu schützen, dann nehmen die Bürger das Recht selbst in die Hand und ich kann es verstehen, ich würde genauso handeln. Hier kann man nicht mehr von Recht sprechen, sondern eher von rechtsphilosophischer Verirrung. Kann man Richter eigentlich wegen Fahrlässigkeit verurteilen oder in Störerhaftung nehmen?

    Dabei stellt sich nicht mal die Frage nach der Sicherheitsverwahrung, einen mehrfachen Straftäter kann man z.B. auch mit elektronischer Fußfessel überwachen und z.B. zum Hausarrest zwingen. Das ist nicht ganz so hart, aber die Bevölkerung ist trotzdem besser geschützt, als wenn der Mann einfach frei herumläuft.

    Und an dieser Stelle sei auch nochmal gefordert: liebe Politiker schafft endlich Vorbeugungsprogramme! Die meisten Pädophilen kennen ihr Problem und wissen, dass sie ihm nicht gewachsen sind.

    Jede Straftat ist eine zuviel und sie gar fahrlässig in Kauf nehmen ist purer Zynismus. Es ist einfach nicht hinzunehmen, dass das Recht auf Wiedereingliederung derartiger Gewaltverbrecher höher eingeschätzt wird, als das Recht eines Kindes nicht zum Opfer zu werden. Außer Juristen versteht das wohl niemand.

  2. ... dient dazu den Bürger vor Verbrechen zu schützen und Verbrecher zu bestrafen und ggf. zu erziehen. Bei einer Rückfallwahrscheinlichkeit von 80% kommt er dieser Verpflichtung offensichtlich nicht nach.

    Es handelt sich ja nicht um einen irgendeinen Verdächtigen sondern um einen Mehrfachtäter und so wie ich das verstanden habe, hätten die Richter sehr wohl den Spielraum gehabt Sicherheitsverwahrung anzuordnen.

    "Leider sind in diesem Fall die Prinzipien des Rechtsstaates, ohne dass sich der Täter neues zuschulden kommen lässt, und der Schutz möglicher Opfer unvereinbar."

    Blödsinn. In vielen Rechtssystemen wäre so ein Täter gar nicht mit dem Leben davongekommen. Bei Gefahr in Verzug und Terrorismus ist man doch nicht halb so zimperlich wenn es um Vorbeugung geht, aber einen derart Rückfallgefährdeten lässt man einfach wieder laufen, obwohl fast sicher ist, dass er wieder ein Leben ruiniert? Warum hat er überhaupt eine derart lächerliche Strafe bekommen?

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    • PGMN
    • 11.03.2009 um 23:37 Uhr

    "In vielen Rechtssystemen wäre so ein Täter gar nicht mit dem Leben davongekommen."

    Meinen Sie das ernst? Sie wollen also die Todesstrafe für Kinderschänder? Diejenigen Staaten, die solche "Rechtssysteme" besitzen, kann man wohl nur schwerlich als Rechtsstaat bezeichnen.

    Außerdem haben Sie eine etwas merkwürdige Vorstellung desselben. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich hätte mir ja auch eine härtere Bestrafung gewünscht (aber nicht die Todesstrafe, denn diese sehe ich als barbarisch an). Ein Grundprinzip des Rechtsstaates ist aber nunmal, dass man für dieselbe Straftat nicht zweimal bestraft werden darf. Hat man seine Strafe verbüst, so hat man für dieselbe Straftat keine weitere zu befürchten. In diesem Fall ist es nunmal so, dass der Täter seine rechtskräftige Strafe abgesessen hat. Die Forderung, diesen wieder einzusperren läuft somit den Prinzipien des Rechtsstaates zuwider.
    Ja, die Justiz hat wohl einen Fehler bei der Festsetzung des Strafmaßes gemacht, aber daher nun nach einer Aufhebung rechtsstaatlicher Prinzipien zu rufen, sollte wohlüberlegt sein. Noch einmal: Ich will hier nicht als Rechtfertiger für den Täter dastehen. Ich denke, dieser Mann gehört ins Gefängnis. Seine Taten machen ihn zum Abschaum der Gesellschaft. Das Problem ist nur, dass, nun da er seine Strafe abgesessen hat, die Justiz eigentlich nicht das Recht hat, ihn wieder hinter Gitter zu bringen.

    Wollen Sie wirklich die Todesstrafe für die Vergewaltigung und den Mißbrauch von Kindern? Von einem emotionalen Standpunkt kann ich Ihre Position nachvollziehen. Vergessen Sie aber nicht den Opferschutz. Welchen Grund hätte ein Vergewaltiger nach der Tat sein Opfer am Leben zu erhalten, wenn er die gleiche Strafe bekommen würde, aber die Wahrscheinlichkeit seiner Festnahme erheblich reduzieren kann? Und wenn sie unkonsequenterweise die Todesstrafe nur bei Vergewaltigung und nicht bei Mord fordern (lassen wir das Grundrecht auf Leben außen vor), müsste doch jeder Vergewaltiger doch zwangsweise sein Opfer töten.
    Ich denke nicht, dass dies in Ihrem Interesse wäre.

    • PGMN
    • 11.03.2009 um 23:37 Uhr

    "In vielen Rechtssystemen wäre so ein Täter gar nicht mit dem Leben davongekommen."

    Meinen Sie das ernst? Sie wollen also die Todesstrafe für Kinderschänder? Diejenigen Staaten, die solche "Rechtssysteme" besitzen, kann man wohl nur schwerlich als Rechtsstaat bezeichnen.

    Außerdem haben Sie eine etwas merkwürdige Vorstellung desselben. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich hätte mir ja auch eine härtere Bestrafung gewünscht (aber nicht die Todesstrafe, denn diese sehe ich als barbarisch an). Ein Grundprinzip des Rechtsstaates ist aber nunmal, dass man für dieselbe Straftat nicht zweimal bestraft werden darf. Hat man seine Strafe verbüst, so hat man für dieselbe Straftat keine weitere zu befürchten. In diesem Fall ist es nunmal so, dass der Täter seine rechtskräftige Strafe abgesessen hat. Die Forderung, diesen wieder einzusperren läuft somit den Prinzipien des Rechtsstaates zuwider.
    Ja, die Justiz hat wohl einen Fehler bei der Festsetzung des Strafmaßes gemacht, aber daher nun nach einer Aufhebung rechtsstaatlicher Prinzipien zu rufen, sollte wohlüberlegt sein. Noch einmal: Ich will hier nicht als Rechtfertiger für den Täter dastehen. Ich denke, dieser Mann gehört ins Gefängnis. Seine Taten machen ihn zum Abschaum der Gesellschaft. Das Problem ist nur, dass, nun da er seine Strafe abgesessen hat, die Justiz eigentlich nicht das Recht hat, ihn wieder hinter Gitter zu bringen.

    Wollen Sie wirklich die Todesstrafe für die Vergewaltigung und den Mißbrauch von Kindern? Von einem emotionalen Standpunkt kann ich Ihre Position nachvollziehen. Vergessen Sie aber nicht den Opferschutz. Welchen Grund hätte ein Vergewaltiger nach der Tat sein Opfer am Leben zu erhalten, wenn er die gleiche Strafe bekommen würde, aber die Wahrscheinlichkeit seiner Festnahme erheblich reduzieren kann? Und wenn sie unkonsequenterweise die Todesstrafe nur bei Vergewaltigung und nicht bei Mord fordern (lassen wir das Grundrecht auf Leben außen vor), müsste doch jeder Vergewaltiger doch zwangsweise sein Opfer töten.
    Ich denke nicht, dass dies in Ihrem Interesse wäre.

  3. Ein anständiger Landrat hätte eine etwas stillere Lösung gesucht. Es hätte auch in diesem durchaus kritischen Fall sicherlich andere Möglichkeiten gegeben.
    Jemand, der den Mob auf die Strasse hetzt ist es nicht wert das Volk zu vertreten. Er sollte baldigst sein Amt niederlegen.

    ____________________________________________-
    Sie werden Deutschland nie regieren - Sie nicht!
    (Gerhard Schröders wahre Worte)

    • PGMN
    • 11.03.2009 um 23:37 Uhr

    "In vielen Rechtssystemen wäre so ein Täter gar nicht mit dem Leben davongekommen."

    Meinen Sie das ernst? Sie wollen also die Todesstrafe für Kinderschänder? Diejenigen Staaten, die solche "Rechtssysteme" besitzen, kann man wohl nur schwerlich als Rechtsstaat bezeichnen.

    Außerdem haben Sie eine etwas merkwürdige Vorstellung desselben. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich hätte mir ja auch eine härtere Bestrafung gewünscht (aber nicht die Todesstrafe, denn diese sehe ich als barbarisch an). Ein Grundprinzip des Rechtsstaates ist aber nunmal, dass man für dieselbe Straftat nicht zweimal bestraft werden darf. Hat man seine Strafe verbüst, so hat man für dieselbe Straftat keine weitere zu befürchten. In diesem Fall ist es nunmal so, dass der Täter seine rechtskräftige Strafe abgesessen hat. Die Forderung, diesen wieder einzusperren läuft somit den Prinzipien des Rechtsstaates zuwider.
    Ja, die Justiz hat wohl einen Fehler bei der Festsetzung des Strafmaßes gemacht, aber daher nun nach einer Aufhebung rechtsstaatlicher Prinzipien zu rufen, sollte wohlüberlegt sein. Noch einmal: Ich will hier nicht als Rechtfertiger für den Täter dastehen. Ich denke, dieser Mann gehört ins Gefängnis. Seine Taten machen ihn zum Abschaum der Gesellschaft. Das Problem ist nur, dass, nun da er seine Strafe abgesessen hat, die Justiz eigentlich nicht das Recht hat, ihn wieder hinter Gitter zu bringen.

    Antwort auf "Der "Rechtsstaat"..."
  4. 80 Prozent.
    Wenn man nun in hundert Faellen alle einsperrt nachdem sie schon ihre Strafe verbuesst haben, so haette man bei 80 Taetern eine Straftat unterbunden, die restlichen 20 von ihnen sind voellig grundlos und unschuldig und zu unrecht im Gefaegnis.

    Das ganze ist eine ueble Mischung aus Minority Report und einem mittelalterlichen Mob.

    Wo kommen wir denn hin wenn ab sofort jeder Straftaeter nach verbuesster Strafe nochmal eine "Hochrechnung" vom Richter vorgelesen bekommt? Sie sind schon 3 mal zu schnell gefahren. 90 % aller Autofahrer die dies tun fahren noch ein viertes und fuenftes mal zu schnell. Fuehrerschein weg fuer 1 Jahr.

    Mehr Moeglichkeiten und mehr Geld fuer Praevention!

  5. Es ist ziemlich widerlich anzuschauen, wie ein Landrat den Zorn der einfachen Mitbürger eines ziemlich ländlichen Dorfes instrumentalisiert.
    Und es ist auch ziemlich widerlich anzuschauen, wie willig diese Menschen sind, dieses schmutzige, rechtstaatliche Prinzipien verhöhnende Spiel mitzuspielen. Im TV konnte man Kommentare von einzelnen Bürgern hören. Einer ging in etwa so: 'Ich bin nicht rechts, aber in diesem Fall würde ich mir wünschen, daß ein paar braune Stiefel das Haus stürmen'. Ein anderer: 'Man darf es ja nicht sagen was man gerne machen würde'.
    Um ehrlich zu sein, diese Melange ist zum Kotzen, bei allem Ekel, den ich auch gegenüber Kinderschändern empfinde!

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    Und die so gerufene NPD nimmt sich natürlich genüsslich der Steilvorlage an, die ihr vom Landrat da vor die Füsse geworfen wurde, und veranstaltet gleich eine Mahnwache, auf der einzelne Plakate mit der Aufschrift 'Todesstrafe für Kinderschänder' zu sehen waren.
    Die Geister, die ich rief...Viel Spaß noch!

    Und die so gerufene NPD nimmt sich natürlich genüsslich der Steilvorlage an, die ihr vom Landrat da vor die Füsse geworfen wurde, und veranstaltet gleich eine Mahnwache, auf der einzelne Plakate mit der Aufschrift 'Todesstrafe für Kinderschänder' zu sehen waren.
    Die Geister, die ich rief...Viel Spaß noch!

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