Vor G-20-Gipfel Schweiz will über Bankgeheimnis sprechen

Die Schweiz signalisiert, EU-Staaten und den USA mehr Einblick in die Bankkonten zu gewähren. Komplett aufgeben möchten die Eidgenossen das Bankgeheimnis jedoch nicht

Schweizer Parlament und UBS-Filiale: Die Schweiz denkt nach, wie das Bankgeheimnis künftig aussehen könnte

Schweizer Parlament und UBS-Filiale: Die Schweiz denkt nach, wie das Bankgeheimnis künftig aussehen könnte

Nach wachsendem internationalen Druck signalisiert die Schweiz, das Bankgeheimnis etwas zu lockern. Finanzminister Hans-Rudolf Merz zeigte sich am Freitag im Anschluss an eine Kabinettsitzung gesprächsbereit. "Wir sind bereit, in einen Dialog über Zinsbesteuerung und Amtshilfe zu treten oder ihn fortzusetzen," sagte Merz. Die Aufhebung des seit 1934 geltenden Bankgeheimnisses komme allerdings nicht infrage.

Länder wie Deutschland und Frankreich hatten gedroht, das Land beim G-20-Gipfel in London auf eine schwarze Liste von Steueroasen zu setzen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatte gefordert, die Schweiz auf die OECD-Liste der kooperationsunwilligen Steueroasen zu setzen. Die Schweiz ist allerdings selbst OECD-Mitglied und hat ein Vetorecht.

Ohne Einzelheiten zu nennen steckte Merz andeutungsweise den Verhandlungsrahmen ab. Die Schweiz werde keine Vereinbarung unterzeichnen, mit der die Banken verpflichtet würden, Zins- und Dividendenzahlungen an ausländische Kunden von sich aus dem zuständigen ausländischen Finanzamt zu melden.

Möglich sei aber eine Ausdehnung des seit einigen Jahren gültigen Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU, sagte Merz. Dabei ziehen die Schweizer Banken von Zinszahlungen an EU-Bürger einen bestimmten Prozentsatz als Zinssteuer ab und überweisen den einbehaltenen Betrag summarisch an die jeweiligen EU-Staaten, ohne die Namen der betroffenen Kunden zu nennen.

Dieses Abkommen könnte auch auf juristische Personen und auf Dividenden ausgedehnt werden, sagte Merz. Bei der Erweiterung der Amtshilfe geht es um die in der Schweiz gültige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Die Schweiz leistet nur bei Steuerbetrug Amts- und Rechtshilfe für ausländische Behörden. Diese Praxis könnte man modifizieren, indem der Tatbestand des Betruges ausgeweitet werde, ließ Merz erkennen. Eine von der Regierung eingesetzte Expertengruppe soll hierzu nun Vorschläge machen.

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Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte in der Frage der Definition von zu verfolgenden Steuervergehen kürzlich den Begriff der "groben Steuerhinterziehung" in die Diskussion gebracht.

Merz will sich am Sonntag mit seinen Amtskollegen aus Luxemburg und Österreich treffen. Diese beiden Länder sind, obwohl Mitglieder der EU, in einer ähnlichen Lage wie die Eidgenossen. Auch sie kennen ein besonders striktes Bankgeheimnis und ziehen anstelle des automatischen Informationsaustausches die anonyme Zinssteuer ein.

 
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