Kinderporno-Vorwurf Tauss: "Ich habe Mist gebaut"Seite 2/2

"Natürlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert haben." Anders aber habe er nicht zu "unverfälschten Informationen" kommen können. Denn auf das Bundeskriminalamt habe er sich nicht verlassen wollen. Habe er doch den Eindruck, dass das BKA das Thema "auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und Zuständigkeiten politisch durchzusetzen". Tauss nutzte die Erklärung auch, um sich über die ermittelnde Staatsanwaltschaft zu beschweren: Das Kommunikationsverhalten des Staatsanwaltes sorge für "ausgeschmückte Berichte" und sei "vorverurteilend". Noch vor Abschluss der Durchsuchungen habe ein Sprecher außerdem das Ergebnis gegenüber der Presse kommentiert.  "Das sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben – ganz unabhängig von meiner Person."

Der 55-jährige Karlsruher Abgeordnete war am vergangenen Freitag von seinen Parteiämtern zurückgetreten, nachdem bei Durchsuchungen in seiner Berliner Wohnung Kinderporno-Material gefunden worden war. In seiner Erläuterung steht am Ende der Satz: "Ich versichere Ihnen, kein 'Pädophiler' zu sein."
 

 
Leser-Kommentare
  1. Viele wichtige Teile der Erklærung finden in dem Artikel keinen Platz, z.B.:

    "Natürlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert
    haben. Aber, wie sollte ich anders zu unverfälschten Erkenntnissen über die
    tatsächlichen Verbreitungswege kommen, da ich mich in dieser speziellen Frage etwa auf das BKA nicht verlassen wollte: Nicht erst seit dem bereits erwähnten Auftritt des BKA-Präsidenten im Deutschen Bundestag und meiner Teilnahme bei der Herbsttagung 2007 in Wiesbaden zu diesem Thema, hat sich bei mir der Eindruck verfestigte, dass das BKA das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und
    Zuständigkeiten politisch durchzusetzen. Längst ist das BKA hier Partei und keine
    neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages."

    Womit Tauss sicher kein Unrecht hat, was aber gerne ignoriert wird (was natuerlich nicht heisst, dass er unschuldig ist).

    Die ganze Erklærung gibt es hier: http://daten.tauss.de/Ste...

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    Redaktion

    Liebe(r) Blixten,

    Danke, das machen wir. Und danke für den Link!

    Beste Grüße
    Kai Biermann

    > Strafrechtlich glaube ich weiterhin, als Abgeordneter zulässig recherchiert zu haben. <

    Das ist der springende Punkt. Recherche ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei. Wenn das nicht gewährleistet wird ist Missbrauch "Tür und Tor" geöffnet.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

    Die 8 Seiten peinliche Ausflüchte, Ablenkungsversuche. und das unzuverlässige BKA ist der Auslöser seiner Jagd.

    ...in Beisein meines Anwalts ein Gespräch über die Ergebnisse der Durchsuchungen meiner Büro- und Privaträume führen.
    Wie nett, was glaubt der Herr wer er ist? Gegen ihn wird wg. des Verdachts einer Straftat ermittelt, er wird Vernommen.

    ... systematischer Missbrauch von Kindern organisiert wird - die „Kinderpornoringe“ also auch hier,...wenn sie überhaupt existieren...
    Bitte??? Ja wie und wo soll das Material denn entstehen?

    Redaktion

    Liebe(r) Blixten,

    Danke, das machen wir. Und danke für den Link!

    Beste Grüße
    Kai Biermann

    > Strafrechtlich glaube ich weiterhin, als Abgeordneter zulässig recherchiert zu haben. <

    Das ist der springende Punkt. Recherche ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei. Wenn das nicht gewährleistet wird ist Missbrauch "Tür und Tor" geöffnet.

    Gruß, Bernd
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    Die 8 Seiten peinliche Ausflüchte, Ablenkungsversuche. und das unzuverlässige BKA ist der Auslöser seiner Jagd.

    ...in Beisein meines Anwalts ein Gespräch über die Ergebnisse der Durchsuchungen meiner Büro- und Privaträume führen.
    Wie nett, was glaubt der Herr wer er ist? Gegen ihn wird wg. des Verdachts einer Straftat ermittelt, er wird Vernommen.

    ... systematischer Missbrauch von Kindern organisiert wird - die „Kinderpornoringe“ also auch hier,...wenn sie überhaupt existieren...
    Bitte??? Ja wie und wo soll das Material denn entstehen?

    • TDU
    • 11.03.2009 um 17:30 Uhr
    2. Gut so

    Er hat den Besitz des Materials zugegeben und den Tatbestand verwirklicht. Hat er Ergebnisse durch sein Tun recherchiert, dürfte bei diesem Delikt ein Schuldausschließungsgrund vorliegen und damit müßte es dann gut sein.

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    • TDU
    • 11.03.2009 um 17:33 Uhr

    Das ist natürlich gerichtlich festzustellen. Seine eigene Ansicht kann nicht zu einer Vorab-Entlastung führen. Und er sollte nicht versuchen, die Medien dafür zu gewinnen.

    ausgehend von den angaben im artikel hat herr tauss den tatbestand zumindest des § 184b IV StGB, wenn nicht sogar des § 184b II StGB rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht. eine ausnahme (oder gar einen ominösen "schuldausschließungsgrund") der "recherche zu aufdeckungszwecken" gibt es nicht. einzig an einen verbotsirrtum gem. § 17 StGB wäre hier zu denken, im ergebnis aber zu verneinen. tauss wusste, was er tat, und er wusste, dass es - aus seiner sich allenfalls moralisch gerechtfertigtes - unrecht war. hier halte ich eine geldstrafe für angemessen.

    • TDU
    • 11.03.2009 um 17:33 Uhr

    Das ist natürlich gerichtlich festzustellen. Seine eigene Ansicht kann nicht zu einer Vorab-Entlastung führen. Und er sollte nicht versuchen, die Medien dafür zu gewinnen.

    ausgehend von den angaben im artikel hat herr tauss den tatbestand zumindest des § 184b IV StGB, wenn nicht sogar des § 184b II StGB rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht. eine ausnahme (oder gar einen ominösen "schuldausschließungsgrund") der "recherche zu aufdeckungszwecken" gibt es nicht. einzig an einen verbotsirrtum gem. § 17 StGB wäre hier zu denken, im ergebnis aber zu verneinen. tauss wusste, was er tat, und er wusste, dass es - aus seiner sich allenfalls moralisch gerechtfertigtes - unrecht war. hier halte ich eine geldstrafe für angemessen.

    • TDU
    • 11.03.2009 um 17:33 Uhr

    Das ist natürlich gerichtlich festzustellen. Seine eigene Ansicht kann nicht zu einer Vorab-Entlastung führen. Und er sollte nicht versuchen, die Medien dafür zu gewinnen.

    Antwort auf "Gut so"
  2. Redaktion
    4. Danke

    Liebe(r) Blixten,

    Danke, das machen wir. Und danke für den Link!

    Beste Grüße
    Kai Biermann

  3. ist entweder naiv, dumm oder gefährlich.

    Herr Tauss scheint unter Missachtung von Recht und Gesetz deutlich zu weit gegangen sein. Hier geht es nicht um einen Abenteuerspielplatz, auf dem sich ein Abgeordneter nach Lust und Laune austoben kann. Meiner Meinung nach kann mit seinen Argumenten jeder Privatmensch sein kriminelles Tun "legalisieren". Unglaublich, dass so ein Mensch im Bundestag sitzt!

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    Ganz so ausichtslos ist seine Argumentation gar nicht. Als Abgeordneter ist es seine Aufgabe, sich ueber die Dinge zu Informeren, ueber die er Entscheidungen trifft. Bei Tauss war das Medienpolitik, Internet, auch Kinderpornogrphie.

    Im Strafgesetzbuch heisst es dazu "[Die Straftatbestænde zur KiPo] gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."

    Ein Gericht wird zu entscheiden haben, inwieweit sich aus seiner Tætigkeit als medienpolitisch spezialisierter Abgeordneter ein dienstlicher Grund fuer den Besitz von Kinderpornographie ableiten læsst.

    Ganz so ausichtslos ist seine Argumentation gar nicht. Als Abgeordneter ist es seine Aufgabe, sich ueber die Dinge zu Informeren, ueber die er Entscheidungen trifft. Bei Tauss war das Medienpolitik, Internet, auch Kinderpornogrphie.

    Im Strafgesetzbuch heisst es dazu "[Die Straftatbestænde zur KiPo] gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."

    Ein Gericht wird zu entscheiden haben, inwieweit sich aus seiner Tætigkeit als medienpolitisch spezialisierter Abgeordneter ein dienstlicher Grund fuer den Besitz von Kinderpornographie ableiten læsst.

  4. Wenn er nur aus Gründen der Verfolgung/Bekämpfung im Besitz von belastendem Material ist, ist dies trotzdem strafbar. Es sei denn, er hat irgendeine rechtliche haltbare Legitimation. Für den Fall das er diese nicht hat, kann er ja trotzdem mit reinem Gewissen und gutem Vorsatz gehandelt haben.
    Falls er dafür aber keine glaubwürdigen Zeugen/Beweise vorweisen kann und sich nur auf sein "gutes Wort" beruft, sehe ich erhebliche Probleme mit der Glaubwürdigkeit.
    Und da ist es ziemlich egal, ob Herr Schäuble sich sicherheitspolitisch auf Irrwegen befindet.

  5. > Strafrechtlich glaube ich weiterhin, als Abgeordneter zulässig recherchiert zu haben. <

    Das ist der springende Punkt. Recherche ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei. Wenn das nicht gewährleistet wird ist Missbrauch "Tür und Tor" geöffnet.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

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    "Recherche" ist ein völlig neutraler Begriff in diesem Zusammenhang, weil er nichts anderes bedeutet als die völlig legitime Beschäftigung mit einem bestimmten Sachverhalt. Das darf jeder, das dürfen auch Sie oder ich - die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde (wie der Staatsanwaltschaft und ihren Hilforganen) ist hingegen die Ermittlung, das heißt die Tatsachenfeststellung zum Zwecke der gerichtlichen Beweiserhebung, und zwar von Amts wegen.

    Das ist etwas völlig anderes als die Recherche eines Abgeordneten (der in solchen Fällen, wie Sie und ich auch, als Privatmensch recherchiert). Das spricht weder gegen ihn noch für ihn, strafrechtlich jedenfalls.

    "Recherche" ist ein völlig neutraler Begriff in diesem Zusammenhang, weil er nichts anderes bedeutet als die völlig legitime Beschäftigung mit einem bestimmten Sachverhalt. Das darf jeder, das dürfen auch Sie oder ich - die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde (wie der Staatsanwaltschaft und ihren Hilforganen) ist hingegen die Ermittlung, das heißt die Tatsachenfeststellung zum Zwecke der gerichtlichen Beweiserhebung, und zwar von Amts wegen.

    Das ist etwas völlig anderes als die Recherche eines Abgeordneten (der in solchen Fällen, wie Sie und ich auch, als Privatmensch recherchiert). Das spricht weder gegen ihn noch für ihn, strafrechtlich jedenfalls.

  6. "Recherche" ist ein völlig neutraler Begriff in diesem Zusammenhang, weil er nichts anderes bedeutet als die völlig legitime Beschäftigung mit einem bestimmten Sachverhalt. Das darf jeder, das dürfen auch Sie oder ich - die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde (wie der Staatsanwaltschaft und ihren Hilforganen) ist hingegen die Ermittlung, das heißt die Tatsachenfeststellung zum Zwecke der gerichtlichen Beweiserhebung, und zwar von Amts wegen.

    Das ist etwas völlig anderes als die Recherche eines Abgeordneten (der in solchen Fällen, wie Sie und ich auch, als Privatmensch recherchiert). Das spricht weder gegen ihn noch für ihn, strafrechtlich jedenfalls.

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    Der strafrechtliche Tatbestand an sich ist vollkommen unzweideutig, und soweit ich mitbekommen habe, handelt es sich im hiesigen Falle auch um Umstände, die bereits den Besitz pornographischen Materials strafbar machen - unabhängig davon, daß es sich hier um einen Abgeordneten handelt, der mit der Entscheidung darüber befasst ist und vorhatte, sich selbst ein Bild zu machen.

    Mir ist nicht erklärlich, weshalb das so verschwiegen gehandhabt wurde. Für genau solche Fälle unterhält der Bundestag einen wissenschaftlichen Dienst, der Rechtsauskünfte über solche Fragen erteilt. Der normale Weg wäre gewesen, sich bei Unklarheit zuerst an den wissenschaftlichen Dienst des Parlaments zu wenden, ein Gutachten einzuholen und Anschließend den Vorgang beim Parlamentspräsidium anzuzeigen, um von vornherein klarzustellen: Es geht mir als Abgeordnetem darum, mir selbst ein Bild davon zu machen, da ich in entsprechenden Gremien zur Sache zu entscheiden habe.

    Ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß eine "Recherche" nicht per se in die ausschließliche Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt.

    Das nur zur Klarstellung.

    Der strafrechtliche Tatbestand an sich ist vollkommen unzweideutig, und soweit ich mitbekommen habe, handelt es sich im hiesigen Falle auch um Umstände, die bereits den Besitz pornographischen Materials strafbar machen - unabhängig davon, daß es sich hier um einen Abgeordneten handelt, der mit der Entscheidung darüber befasst ist und vorhatte, sich selbst ein Bild zu machen.

    Mir ist nicht erklärlich, weshalb das so verschwiegen gehandhabt wurde. Für genau solche Fälle unterhält der Bundestag einen wissenschaftlichen Dienst, der Rechtsauskünfte über solche Fragen erteilt. Der normale Weg wäre gewesen, sich bei Unklarheit zuerst an den wissenschaftlichen Dienst des Parlaments zu wenden, ein Gutachten einzuholen und Anschließend den Vorgang beim Parlamentspräsidium anzuzeigen, um von vornherein klarzustellen: Es geht mir als Abgeordnetem darum, mir selbst ein Bild davon zu machen, da ich in entsprechenden Gremien zur Sache zu entscheiden habe.

    Ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß eine "Recherche" nicht per se in die ausschließliche Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt.

    Das nur zur Klarstellung.

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