Ermittlungen Tauss legt Ämter wegen Kinderporno-Verdachts nieder
Der SPD-Bundestagsabgeordnete tritt von seinen Ämtern zurück. Gegen ihn wird wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. Sein Mandat will er aber behalten
"Um auszuschließen, dass meine Partei und Fraktion durch die Ermittlungen belastet werden, stelle ich meiner Partei mein Amt als Generalsekretär der baden-württembergischen SPD und meiner Fraktion meine Funktionen als Sprecher für Bildung, Forschung und Medien und den Sitz im Fraktionsvorstand zur Verfügung", teilte der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss am Freitag auf seiner Internetseite mit. Der 55-Jährige war seit Ende 2005 SPD-Generalsekretär im Südwesten. Sein Bundestagsmandat will er behalten.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag Ermittlungen gegen Tauss wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie eingeleitet. Der Bundestag hat die Immunität des Abgeordneten aufgehoben. Fahnder haben Büros und Wohnungen von Tauss in Berlin und Bretten (Kreis Karlsruhe) durchsucht und hätten in der Berliner Privatwohnung "einschlägiges Material" sichergestellt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sagte. Dies bedeute aber nicht, dass Tauss damit überführt sei.
Am Freitag sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring der Nachrichtenagentur dpa, das Material sei außerhalb von Computern und Rechnern entdeckt worden. Das müsse Tauss nun erklären. Gemeinhin gilt als Besitzer kinderpornografischen Materials, wer dies nicht nur betrachtet, sondern speichert oder auf andere Weise aufbewahrt.
Der Abgeordnete hatte nach der Durchsuchung den gegen ihn erhobenen Verdacht strikt zurückgewiesen. Der Medien- und Internetexperte verwies auf seine berufliche Tätigkeit. Als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe er mich immer und sehr entschieden für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und für die entschlossene Bekämpfung von Kinderpornographie eingesetzt, schrieb Tauss.
"Ich beschäftige mich seit Jahren mit dieser Szene." Der Medienexperte hatte sich gegen Pläne von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ausgesprochen, Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten durch Sperrlisten verbieten zu lassen.
- Datum 06.03.2009 - 16:48 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 23
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Versteh ich da jetzt was falsch oder soll das bedeuten, dass das anschauen von Kinderpornos nicht strafbar ist? Das kann ja wohl nicht sein, oder?
... denn sonst müssten auch Kriminalbeamte, die Material zwecks Strafverfolgung sichten, dafür belangt werden.
Es ist eine Frage der Begründung, d.h. des Zweckzusammenhangs, in dem "einschlägiges Material" besessen und angeschaut wird, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Dass Herr Tass seine Ämter - vermutlich in Folge des Drucks von Außen - niederlegt, ist nicht automatisch ein Geständnis. Es muss allerdings gravierende juristische Gründe gegeben haben, seine Immunität aufzuheben, was dafür spricht, dass mehr Indizien für eine tatsächliche Straftat vorliegen als bisher bekannt ist.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass das Anschauen einschlägigen Materials nicht automatisch zur Strafverfolgung führt, denn dann wäre jeder, der sich auf Youtube zu Studienzwecke etwa das - leider reichhaltig vorhandene - Material neonazistischen Inhalts anschaut, im konkreten Verdacht, Verfassungsfeind zu sein. Dass dieser Schluss nicht gilt, halten hoffentlich auch Sie für richtig!
Ohne diese Regelung wäre jeder Internetnutzer schon mit einem Bein im Gefängnis. Das Internet bzw. Web bringt es mit sich, dass VOR einem Klick auf einen Link unmöglich festzustellen ist, welcher Inhalt sich dahinter verbirgt. Im Zweifelsfall wäre es nach einem Klick auch schon zu spät, der Download hätte ja bereits stattgefunden. Gute Beispiele hierfür solche Szenarien wären z.B. Dienste wie http://tinyurl.com/d2ye22 - Abgesehen davon wären jegliche Benachrichtigung von Behörden beim Fund von KiPo beeinträchtigt: ein entsprechender Hinweis käme dann schließlich einer Selbstanzeige gleich.
... denn sonst müssten auch Kriminalbeamte, die Material zwecks Strafverfolgung sichten, dafür belangt werden.
Es ist eine Frage der Begründung, d.h. des Zweckzusammenhangs, in dem "einschlägiges Material" besessen und angeschaut wird, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Dass Herr Tass seine Ämter - vermutlich in Folge des Drucks von Außen - niederlegt, ist nicht automatisch ein Geständnis. Es muss allerdings gravierende juristische Gründe gegeben haben, seine Immunität aufzuheben, was dafür spricht, dass mehr Indizien für eine tatsächliche Straftat vorliegen als bisher bekannt ist.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass das Anschauen einschlägigen Materials nicht automatisch zur Strafverfolgung führt, denn dann wäre jeder, der sich auf Youtube zu Studienzwecke etwa das - leider reichhaltig vorhandene - Material neonazistischen Inhalts anschaut, im konkreten Verdacht, Verfassungsfeind zu sein. Dass dieser Schluss nicht gilt, halten hoffentlich auch Sie für richtig!
Ohne diese Regelung wäre jeder Internetnutzer schon mit einem Bein im Gefängnis. Das Internet bzw. Web bringt es mit sich, dass VOR einem Klick auf einen Link unmöglich festzustellen ist, welcher Inhalt sich dahinter verbirgt. Im Zweifelsfall wäre es nach einem Klick auch schon zu spät, der Download hätte ja bereits stattgefunden. Gute Beispiele hierfür solche Szenarien wären z.B. Dienste wie http://tinyurl.com/d2ye22 - Abgesehen davon wären jegliche Benachrichtigung von Behörden beim Fund von KiPo beeinträchtigt: ein entsprechender Hinweis käme dann schließlich einer Selbstanzeige gleich.
die Ermittler in der Drogenszene nehmen sich auch immer was vom Koks und ein paar Pillchen mit nach Hause. Da bleibt man in der Materie...
[Anmerkung: Bitte tragen Sie zu einer sachlichen Diskussion bei. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Ja vor einer woche wurde ja ein CDU Politikier wegen Drogenhandel in BW festgenommen der hat Heroin verkauft hat wohl nicht genug verdient :-)
Ja vor einer woche wurde ja ein CDU Politikier wegen Drogenhandel in BW festgenommen der hat Heroin verkauft hat wohl nicht genug verdient :-)
Auch wenn es sich im ersten Moment wie ein schlechter Scherz anhört, aber es ist im Internet wohl deshalb legitim da man auch per Zufall auf einschlägige Seiten gelangen könnte. So in etwa wie das man bei online Kaufverträgen gewisse Kästchen ankreuzen oder Daten eingeben muss damit der Kauf rechtens ist. Eine der vielen Lücken die Platz lassen für Straftaten. Genauso fragwürdig ist auch die Tatsache das man computeranimierte Kinderpornografie zulässt wie etwa in der virtuellen Welt Second Life.
und Sie halten Pixelsex unter Avataren für fragwürdig ?
nur zu Ihrer Information,prinzipiell ist Second Life in einen Erwachsenen- und einen Kinder Grid aufgeteilt was vom Betreiber Linden Lab strikt getrennt und so gut es geht überwacht wird
im sogenannte Erwachsenen Grid ist es allerdings auch möglich seinen Avatar als SL child zu gestalten,wovon einige Gebrauch machen, weil sie wieder mal Kind sein wollen
ich selbst,in SL als alter Mann unterwegs, lebe seit 14 Monaten mit einer jungen Dame die oft in die Rolle eines Kindes schlüpft auf einer gemeinsamen Sim
Sex war und ist zwischen uns kein Thema und ich konnte bisher auch nirgends in dieser zweiten Welt Kinderpornographie erleben
leider wird Second Life wenn es in den Medien auftaucht immer wieder mit Kipo in Zusammenhang gebracht
vielleicht probieren Sie es selbst aus um Ihre fragwürdigkeit zu hinterfragen
l.G.
und Sie halten Pixelsex unter Avataren für fragwürdig ?
nur zu Ihrer Information,prinzipiell ist Second Life in einen Erwachsenen- und einen Kinder Grid aufgeteilt was vom Betreiber Linden Lab strikt getrennt und so gut es geht überwacht wird
im sogenannte Erwachsenen Grid ist es allerdings auch möglich seinen Avatar als SL child zu gestalten,wovon einige Gebrauch machen, weil sie wieder mal Kind sein wollen
ich selbst,in SL als alter Mann unterwegs, lebe seit 14 Monaten mit einer jungen Dame die oft in die Rolle eines Kindes schlüpft auf einer gemeinsamen Sim
Sex war und ist zwischen uns kein Thema und ich konnte bisher auch nirgends in dieser zweiten Welt Kinderpornographie erleben
leider wird Second Life wenn es in den Medien auftaucht immer wieder mit Kipo in Zusammenhang gebracht
vielleicht probieren Sie es selbst aus um Ihre fragwürdigkeit zu hinterfragen
l.G.
Komisch aber bei diesem artikel ist das erste was mir in den sinn kam, Schäuble.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/296/152/
... denn sonst müssten auch Kriminalbeamte, die Material zwecks Strafverfolgung sichten, dafür belangt werden.
Es ist eine Frage der Begründung, d.h. des Zweckzusammenhangs, in dem "einschlägiges Material" besessen und angeschaut wird, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Dass Herr Tass seine Ämter - vermutlich in Folge des Drucks von Außen - niederlegt, ist nicht automatisch ein Geständnis. Es muss allerdings gravierende juristische Gründe gegeben haben, seine Immunität aufzuheben, was dafür spricht, dass mehr Indizien für eine tatsächliche Straftat vorliegen als bisher bekannt ist.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass das Anschauen einschlägigen Materials nicht automatisch zur Strafverfolgung führt, denn dann wäre jeder, der sich auf Youtube zu Studienzwecke etwa das - leider reichhaltig vorhandene - Material neonazistischen Inhalts anschaut, im konkreten Verdacht, Verfassungsfeind zu sein. Dass dieser Schluss nicht gilt, halten hoffentlich auch Sie für richtig!
Ja vor einer woche wurde ja ein CDU Politikier wegen Drogenhandel in BW festgenommen der hat Heroin verkauft hat wohl nicht genug verdient :-)
Nur für die, die ab und zu eine andere Sicht der Dinge erfahren wollen...
Wie Demontiert man einen Datenschützer oder andere unliebsame Zeitgenossen.
Wie gehabt, mit diesem Tabuthema als Verdachtsmoment kann man eigentlich jeden aus dem Weg räumen...
;-)
“When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara
Richtig, der Vorwurf ist sozusagen ein "effektives Kampfmittel", um unliebsame Personen von der politischen Bildfläche zu entfernen. Die gute alte Hexenjagd. Früher hieß es "Er/sie ist es Teufels!", heute heißt es "Kinderporno!" Da kann man sich so gut wie gar nicht gegen wehren. Neulich war es ein Landrat, diesmal ein Bundestagsabgeordneter - funktioniert! Ein Erfolg für die interessierten Kreise im Hintergrund.
...hab eben auch den wikileaks-link gepostet. putzig, nicht, was alles so plötzlich passiert. danke für den spiegelfechter.
Richtig, der Vorwurf ist sozusagen ein "effektives Kampfmittel", um unliebsame Personen von der politischen Bildfläche zu entfernen. Die gute alte Hexenjagd. Früher hieß es "Er/sie ist es Teufels!", heute heißt es "Kinderporno!" Da kann man sich so gut wie gar nicht gegen wehren. Neulich war es ein Landrat, diesmal ein Bundestagsabgeordneter - funktioniert! Ein Erfolg für die interessierten Kreise im Hintergrund.
...hab eben auch den wikileaks-link gepostet. putzig, nicht, was alles so plötzlich passiert. danke für den spiegelfechter.
Ohne diese Regelung wäre jeder Internetnutzer schon mit einem Bein im Gefängnis. Das Internet bzw. Web bringt es mit sich, dass VOR einem Klick auf einen Link unmöglich festzustellen ist, welcher Inhalt sich dahinter verbirgt. Im Zweifelsfall wäre es nach einem Klick auch schon zu spät, der Download hätte ja bereits stattgefunden. Gute Beispiele hierfür solche Szenarien wären z.B. Dienste wie http://tinyurl.com/d2ye22 - Abgesehen davon wären jegliche Benachrichtigung von Behörden beim Fund von KiPo beeinträchtigt: ein entsprechender Hinweis käme dann schließlich einer Selbstanzeige gleich.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren