Einigung Bund und Länder verteilen Kfz-Steuereinnahmen

Der Weg für die neue Kfz-Steuer ist frei. Bundestag und Bundesrat haben sich geeinigt, wie die Länder für die geringeren Einnahmen entschädigt werden

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigte sich am Mittwochabend in Berlin auf einen Kompromiss, sodass die Reform der Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann

Demnach überweist der Bund jährlich 8,99 Milliarden Euro an die Länder und damit 150 Millionen Euro mehr als geplant als Entschädigung dafür, dass die Kfz-Steuereinnahmen künftig an den Bund fließen. Die Länder hatten 200 Millionen mehr verlangt und deshalb den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen.

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Die Länderkammer kann nun am Freitag über das Ergebnis abstimmen. Der Bundestag hat bereits am Donnerstag zugestimmt. Mit der Reform wird die Kfz-Steuer vom 1. Juli nicht mehr allein nach der Motorgröße bemessen. Sie orientiert sich dann auch am Schadstoffausstoß. Das soll sich günstig auf das Klima auswirken.

Der Bund kann der Einigung nach künftig auch die Lkw-Maut erhöhen, ohne die Länder an der Entscheidung zu beteiligen.

 
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