Winnenden Staatsanwalt ermittelt gegen Vater des Amokläufers
Bisher war er Zeuge, nun hat die Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden eingeleitet. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung
Der Mann besaß mehr als ein Dutzend Handfeuerwaffen und ist organisierter Schütze. Aus dem Arsenal hatte sich Tim K. bedient, als er am Mittwoch vergangener Woche mit einer Pistole an seiner ehemaligen Schule und auf der Verfolgungsjagd gezielt auf Schüler, Lehrer und weitere Personen schoss. Nun ist der Vater von K. offiziell der fahrlässigen Tötung verdächtig. Ihm droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Der Vater hatte 4600 Schuss Munition zu Hause gelagert und die großkalibrige Tatwaffe vorschriftswidrig im Schlafzimmer aufbewahrt – und nicht im Tresor wie seine anderen 14 Waffen. Mögliche psychische Probleme des Sohnes könnten den Verdacht verschärfen, denn er wäre dann zu noch größerer Sorgfalt beim Wegschließen seiner Waffen verpflichtet gewesen.
Bei dem Massaker am Mittwoch waren insgesamt 15 Menschen ums Leben genommen. Von Polizisten in ein Feuergefecht verwickelt, erschoss sich der 17-Jährige nach bisherigem Stand der Ermittlungen später selbst.
Die Tat löste eine Debatte über privaten Waffenbesitz und schärfere Kontrollen von Schützen und Schießsportverein aus. Hinzu kam eine politische Diskussion über sogenannte Killerspiele, weil K. laut einem Magazinbericht kurz vor der Tat ein Gewaltspiel geladen hatte. Bayern wollte am Dienstag über das Landeskabinett eine Bundesratsinitiative starten, um das bereits bestehende Verbot zu verschärfen, vertagte dies jedoch, als die mitregierende FDP Widerstand leistete.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach sich für strengere Kontrollen von Waffenbesitzern aus. Eine Verschärfung des nach den Schulmassakern von Erfurt und Emsdetten bereits überarbeiteten Waffenrechts hat für sie keinen Vorrang. Es müsse nur "gerecht, aber auch nachvollziehbar" umgesetzt werden.
Unangemeldete Kontrollen auch gegen den Willen von Waffenbesitzern sind nach geltendem Recht bereits möglich. Allerdings nur dann, wenn ein Verdacht auf eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Neben weiteren CDU-Politikern sprach sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für verdachtsunabhängige Kontrollen bei der Waffenlagerung aus. Das Waffengesetz dementsprechend auszugestalten könne "das Bewusstsein für Einhaltung der Vorschriften stärken". Linkspartei-Politiker sprachen sich dagegen für ein zentrales Waffenregister aus. Die Grünen verlangen, Waffen aus Privatbesitz nur noch zentral zu lagern und nicht in Privaträumen.
Schünemann macht sein Land auch zum Vorreiter beim Schutz der Jugend vor gewalthaltigen Computerspielen: Als erstes Bundesland will Niedersachsen Testkäufer losschicken, um festzustellen, ob der Handel den Jugendschutz einhält und die Altersbeschränkungen umsetzt.
Wie zudem deutlich wurde, litt Tim K. doch unter psychischen Problemen. Laut Staatsanwaltschaft machte er im Dezember in einem Musterungsvorbereitungsbogen Depressionen geltend. Den Bogen schickte er demnach an das Kreiswehrersatzamt und nannte darin auch einen behandelnden Arzt. "Es liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eltern Kenntnis von den gesundheitlichen Problemen ihres Sohnes hatten", hieß es in der Mitteilung. Am Wochenende hatten die Eltern von Tim K. Berichte über psychotherapeutische Behandlungen ihres Sohnes dementiert, in denen sich ein Mediziner zitieren ließ.
- Datum 16.03.2009 - 18:58 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 7
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Der Vater wird doch seines Lebens nicht mehr froh, ob er nun vor ein Gericht gezerrt wird oder nicht. Selbst wenn er sich trotzig einbilden sollte, dass ihn keine Schuld trifft: ändert die Anzeige nur einen Deut an der Trauer der Hinterbliebenen? Nein. Schliesst der Vater, der seinen Sohn für immer verloren hat, in Zukunft alle seine Waffen ein wegen der drohenden Anzeige? Wenn nicht aus Einsicht, wegen der drohenden Anzeige wohl kaum.
Wird wegen der Anzeige der nächste Amoklauf verhindert? Ich bezweifle es.
Die politische Diskussion über Waffen in Privatbesitz ist doch längst im Gang, ganz unabhängig vom Verfahren gegen den Vater.
Ist es nicht akzeptabel, dass das unerklärliche Verbrechen von *Tim* mit seinem Selbstmord ein Ende gefunden hat?
Ist die Suche nach dem Schuldigen (Tim, Schule, Eltern, Vater), bzw. nach der Erklärung, wie es hätte verhindert werden können (Elternbeziehung, Killerspiele, Waffen), nicht eine Verhöhnung der Trauernden, deren Angehörige im Grunde völlig sinnlos gestorben sind? Es braucht offenbar immer einen Sündenbock. Warum nehmen wir nicht wieder den statt den Vater?
...mit dem ach so gestraften Vater ?
Er hat vermutlich als Vater versagt, und sich nach dem Gesetz der fahrlässigen Tötung durch herumliegenlassen seines "Sportgerätes" samt Munition strafbar gemacht, außerdem durch Vergehen gegen das Waffengesetz.
Es ist auch im Sinne der Hinterbliebenen der Getöteten, daß dem Gesetz genüge getan wird, auch wenn dadurch nichts ungeschehen wird.
Eine nicht unerhebliche Mitschuld durch Unterlassung sehe ich bei den Behörden die für die Einhaltung der Waffengesetze verantwortlich sind.
Dann schaffen wir doch gleich die Vorschriften zu Waffenbesitz und Waffenaufbewahrung ab!
Das nämlich wäre die Konsequenz, die Logik Ihres Kommentares.
Es wäre sehr wohl eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsempfindens ihrer Hinterbliebenen und Freunde, wenn die Tatsache, dass auch der Vater des Schützen seinen Sohn verloren hat, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verhindern würde oder könnte!
Vom Vater, von den Eltern des Schützen hat man, außer wohl juristisch begründeten Abwiegelungen bisher nichts gehört - ich zumindest nicht.
Nach aller stumm machenden Trauer, allem Entsetzen, wären doch 'mal Worte des Bedauerns und Mitfühlens mit den Eltern und Angehörigen der Opfer angebracht gewesen, auch wenn es in einer solchen Situation sicherlich sehr schwer ist Worte zu finden.
Kein Wort bisher zu möglicher eigener Verantwortung, nicht einmal formulierte Ratlosikeit. Stattdessen der Versuch, im Vorfeld der Ermittlungen eine möglichst günstige Position zu besetzen, indem z.B. entgegen der Aussage der Ärzte behauptet wird, der Sohn sei nie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen.
...mit dem ach so gestraften Vater ?
Er hat vermutlich als Vater versagt, und sich nach dem Gesetz der fahrlässigen Tötung durch herumliegenlassen seines "Sportgerätes" samt Munition strafbar gemacht, außerdem durch Vergehen gegen das Waffengesetz.
Es ist auch im Sinne der Hinterbliebenen der Getöteten, daß dem Gesetz genüge getan wird, auch wenn dadurch nichts ungeschehen wird.
Eine nicht unerhebliche Mitschuld durch Unterlassung sehe ich bei den Behörden die für die Einhaltung der Waffengesetze verantwortlich sind.
Dann schaffen wir doch gleich die Vorschriften zu Waffenbesitz und Waffenaufbewahrung ab!
Das nämlich wäre die Konsequenz, die Logik Ihres Kommentares.
Es wäre sehr wohl eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsempfindens ihrer Hinterbliebenen und Freunde, wenn die Tatsache, dass auch der Vater des Schützen seinen Sohn verloren hat, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verhindern würde oder könnte!
Vom Vater, von den Eltern des Schützen hat man, außer wohl juristisch begründeten Abwiegelungen bisher nichts gehört - ich zumindest nicht.
Nach aller stumm machenden Trauer, allem Entsetzen, wären doch 'mal Worte des Bedauerns und Mitfühlens mit den Eltern und Angehörigen der Opfer angebracht gewesen, auch wenn es in einer solchen Situation sicherlich sehr schwer ist Worte zu finden.
Kein Wort bisher zu möglicher eigener Verantwortung, nicht einmal formulierte Ratlosikeit. Stattdessen der Versuch, im Vorfeld der Ermittlungen eine möglichst günstige Position zu besetzen, indem z.B. entgegen der Aussage der Ärzte behauptet wird, der Sohn sei nie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen.
...mit dem ach so gestraften Vater ?
Er hat vermutlich als Vater versagt, und sich nach dem Gesetz der fahrlässigen Tötung durch herumliegenlassen seines "Sportgerätes" samt Munition strafbar gemacht, außerdem durch Vergehen gegen das Waffengesetz.
Es ist auch im Sinne der Hinterbliebenen der Getöteten, daß dem Gesetz genüge getan wird, auch wenn dadurch nichts ungeschehen wird.
Eine nicht unerhebliche Mitschuld durch Unterlassung sehe ich bei den Behörden die für die Einhaltung der Waffengesetze verantwortlich sind.
mitleid mit den eltern des täters ist durchaus angebracht.der umstand, dass ihr sohn den tod von fünfzehn menschen zu verantworten hat und der sich am schluss noch sich selbst richtete, ist für diese menschen ein trauma das sie für den rest ihres lebens zeichnet.der tote sohn ein mörder von fünfzehn menschen.umso mehr als sich der vater den vorwurf gefallen lassen muss, und diesen vorwurf auch selbst sich gegenüber erheben wird(müssen), durch zu sorglosen umgang mit seinen waffen, dieser grauenhaften tat vorschub geleistet zu haben.das problem ist doch auch, dass offenbar niemand auf der welt zu glauben imstande ist, dass menschen in der direkten umgebung-familienangehörige,verwandte,freunde, enge bekannte-zu solchen untaten fähig sind und in frage kommen.jeder liest über solche vorkommnisse, aber denkt, dass das nur anderen-irgendwo in einer fremden welt- geschieht.der gedanke, ein familienangehöriger könnte einen mord begehen, geschweige denn amok laufen, ist im grunde niemand zumutbar.g.w.
mitleid mit den eltern des täters ist durchaus angebracht.der umstand, dass ihr sohn den tod von fünfzehn menschen zu verantworten hat und der sich am schluss noch sich selbst richtete, ist für diese menschen ein trauma das sie für den rest ihres lebens zeichnet.der tote sohn ein mörder von fünfzehn menschen.umso mehr als sich der vater den vorwurf gefallen lassen muss, und diesen vorwurf auch selbst sich gegenüber erheben wird(müssen), durch zu sorglosen umgang mit seinen waffen, dieser grauenhaften tat vorschub geleistet zu haben.das problem ist doch auch, dass offenbar niemand auf der welt zu glauben imstande ist, dass menschen in der direkten umgebung-familienangehörige,verwandte,freunde, enge bekannte-zu solchen untaten fähig sind und in frage kommen.jeder liest über solche vorkommnisse, aber denkt, dass das nur anderen-irgendwo in einer fremden welt- geschieht.der gedanke, ein familienangehöriger könnte einen mord begehen, geschweige denn amok laufen, ist im grunde niemand zumutbar.g.w.
Dann schaffen wir doch gleich die Vorschriften zu Waffenbesitz und Waffenaufbewahrung ab!
Das nämlich wäre die Konsequenz, die Logik Ihres Kommentares.
Es wäre sehr wohl eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsempfindens ihrer Hinterbliebenen und Freunde, wenn die Tatsache, dass auch der Vater des Schützen seinen Sohn verloren hat, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verhindern würde oder könnte!
Vom Vater, von den Eltern des Schützen hat man, außer wohl juristisch begründeten Abwiegelungen bisher nichts gehört - ich zumindest nicht.
Nach aller stumm machenden Trauer, allem Entsetzen, wären doch 'mal Worte des Bedauerns und Mitfühlens mit den Eltern und Angehörigen der Opfer angebracht gewesen, auch wenn es in einer solchen Situation sicherlich sehr schwer ist Worte zu finden.
Kein Wort bisher zu möglicher eigener Verantwortung, nicht einmal formulierte Ratlosikeit. Stattdessen der Versuch, im Vorfeld der Ermittlungen eine möglichst günstige Position zu besetzen, indem z.B. entgegen der Aussage der Ärzte behauptet wird, der Sohn sei nie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen.
Es steht außer Frage, dass in diesem Fall bzw. bei dieser Tat sehr viele Impulse vorhanden waren, die das Ganze noch begünstigt haben.
Aber alleine die Vorstellung, 4600 Schuss Munition (!) in seinem Eigenheim zu lagern ist für mich in keinster Form nachvollziehbar. Nimmt man an, dass den Eltern die psychische Erkrankung bekannt war, ist es unverzeihlich dem Jungen noch reale Bedingungen zu ermöglichen.
Was wäre wohl geschehen, wenn die Handfeuerwaffe gesichert verwahrt und die Munition verschlossen gewesen wäre? Dies wiegt jegliche Vergleiche mit Ego-Shootern, die als Impulsgeber dienen müssen, auf - bedarf aber auch wesentlich mehr Arbeit als ein einfaches Verbot.
Auch hier mein herzliches Beileid an die Opfer und ihre Angehörigen.
Nun trotz dessen das der Vatre seinen Sohn verlohr und das warscheinlich auch nohc nicht fassen kann, und auch das er 4600 Schuss munition oder 14 Waffen oder ab 18 Spiele bei einen 17 Järigen Sahon oder Medizinische Gutchaten, es muss trotzdem das Gesetz gelten und eingehalten werden.
Grade diese Gesetzt könnten zukünftige amokläufe verhinder, wenn sie denn eingehalten werden, und hätten bei Befolgung auch hier für ein wegschlissen der Waffen gesorgt.
Auch kann ich verstehen das die Familie sich nicht offen äusern möchte, da die Angst wohl recht gross sein Dürfte sich als " Die Killerfalimle " in einer gewissen Zeitung vorzufinden und nicht eine faire Berichterstattung zu gekommen.
Aber die Diskusion die nun geführt wird sollte man aufgreifen, warum niht überall die REgeln so wie bei Computerspielen handhaben ? Warum muss ein Kino Film ab 16 sein wenn ein Computerspeil bei den gleichen Bildern erst ab 18 währe oder gar komplet verboten wurden wäre ? Wer erinnert sich noch daran das " River RAid " auf den Index der verbotenen Spile gelandet ist in einer Zeit wo das Fersehen schon Kriegsfilme und Mord und Totschlag zeigte ? Was hätte man damals auch die Grentzen von " River Raid " and Fernsehen angelegt ?
Was geschehen ist, ist geschehen wir können es nicht mehr rückgänig machen. Wir könen Mitleid und Trauer für die Opfer, Angehörigen und ie Rettungskräfe entfinden die as miteleben mussten. Aber wie Kommentar 1 es dabei zu belassen, das sollten wir nicht, damit nicht der nächste sich denkt " ach Waffen kann ich doch offen rumliegen lassen, passiert schon nichts. "
mitleid mit den eltern des täters ist durchaus angebracht.der umstand, dass ihr sohn den tod von fünfzehn menschen zu verantworten hat und der sich am schluss noch sich selbst richtete, ist für diese menschen ein trauma das sie für den rest ihres lebens zeichnet.der tote sohn ein mörder von fünfzehn menschen.umso mehr als sich der vater den vorwurf gefallen lassen muss, und diesen vorwurf auch selbst sich gegenüber erheben wird(müssen), durch zu sorglosen umgang mit seinen waffen, dieser grauenhaften tat vorschub geleistet zu haben.das problem ist doch auch, dass offenbar niemand auf der welt zu glauben imstande ist, dass menschen in der direkten umgebung-familienangehörige,verwandte,freunde, enge bekannte-zu solchen untaten fähig sind und in frage kommen.jeder liest über solche vorkommnisse, aber denkt, dass das nur anderen-irgendwo in einer fremden welt- geschieht.der gedanke, ein familienangehöriger könnte einen mord begehen, geschweige denn amok laufen, ist im grunde niemand zumutbar.g.w.
Vielleicht gibt diese Tragödie dazu Anlass, dass Eltern ihre Erziehungsaufgaben und wie sie diese ausfüllen zu hinterfragen. Geborgenheit und Orientierung zu geben, überfordert augenscheinlich einen Großteil der Elternschaft, wie es die steigenden Anforderungen und Erwartungen an familienexterne Erziehungsinstanzen belegen. Die bestrittene psychiatrische Behandlung Tims könnte auch so ein Versuch gewesen sein, das "sperrige" Kind andernorts "heilen" zu lassen. Das Vorgehen von Tims Eltern erscheint mir exemplarisch, indem sie im Nachhinein ihre Energien auf ihren Selbstschutz konzentrieren. Diese Energien wären Tim zu Lebzeiten als Sohn zugestanden.
Ich befürchte allerdings, dass die Mehrheit der Eltern ihre vor allem Kraft darauf verwendet, das vermeintliche Elternversagen anderer anzuprangern, anstatt die eigene Eltern-Kind Situation kritisch zu überprüfen und konstruktive Konsequenzen daraus zu ziehen. Bei aller Verschärfung der Waffengesetzte wird es wohl nicht die letzte Katastrophe dieser Art gewesen sein.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren