Amstetten-Prozess Fritzl gesteht alles

Der wegen Inzests angeklagte Josef Fritzl hat sich in allen Anklagepunkten für schuldig bekannt, auch des Mordes durch Unterlassen und der Sklaverei

Zeigte sich am zweiten Prozesstag unverdeckt: Josef Fritzl

Zeigte sich am zweiten Prozesstag unverdeckt: Josef Fritzl

Damit gerechnet hatte keiner. Am dritten Prozesstag in St. Pölten bekannte sich der 73-Jährige Fritzl auch in Punkten schuldig, bei denen er zum Prozessauftakt eine Schuld noch abgestritten hatte. Er sei verantwortlich für den Tod eines Babys, das er mit seiner Tochter Elisabeth in dem Kellerverlies gezeugt hatte, sagte er.

Am ersten Prozesstag hatte er die schwersten Delikte der Anklage zurückgewiesen und seine Schuld nur bei den Vorwürfen Inzest und Freiheitsentzug eingestanden. Bei den Anklagepunkten Vergewaltigung und schwere Nötigung hatte er sich für teilweise schuldig erklärt. Die Video-Aussage seiner Tochter Elisabeth am Vortag, die sich über elf Stunden erstreckte, habe nun bei ihm eine Sinneswandel bewirkt, sagte Fritzl. Der Angeklagte hatte danach zu Nachfragen des Gerichts ausführlich geantwortet.

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Zu der Verhandlung am Mittwoch war die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Fritzl zeigte sich dieses Mal offen und erschien ohne den in den ersten Tagen vor sein Gesicht gehaltenen Aktenordner.

Fritzl hatte seit 1984 seine damals 18-jährige Tochter gemäß der Anklage insgesamt 24 Jahre lang im Keller unter seinem Haus in Amstetten eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Des Mordes ist er angeklagt, weil ein Baby kurz nach der Geburt starb. Fritzl soll dem lebensbedrohlich erkrankten Säugling Hilfe versagt haben. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Strafe. Mit dem Urteil wird am Donnerstagnachmittag gerechnet, das Geständnis könnte das Verfahren aber auch verkürzen.

Für die Morgensitzung des Schwurgerichts war die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner geladen, die Fritzl laut Medienberichten volle Zurechnungsfähigkeit für den gesamten Zeitraum des Verbrechens bestätigt hat. Außerdem sollten technische Expertisen zu den Gegebenheiten in dem Kellerverlies verlesen werden.

Am zweiten Prozesstag am Dienstag soll die Tochter des Inzest-Täters persönlich im Gerichtssaal gewesen sein , wie die Wiener Tageszeitung Kurier berichtete. Gerichtssprecher Franz Cutka wollte den Bericht nicht kommentieren. Die 42-Jährige sei am Dienstagmorgen aus der Landesklinik Amstetten abgeholt worden, wo sie sich seit Tagen zum Schutz vor der Medienöffentlichkeit mit ihren Kindern aufhält. Wo sich die Frau während der Vernehmung ihres Vaters genau befand, war dem Bericht zufolge zunächst unklar.

 
Leser-Kommentare
    • Gafra
    • 18.03.2009 um 10:12 Uhr

    nicht Sklavenhandel!!!!?
    (Anmerkung: Vielen Dank für den Hinweis. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Er ist nun korrigiert. Die Redaktion/jk)

  1. Mich nervt bei der gesamten Berichterstattung, dass das Fritzl-Monster (und als solches sehe ich diesen Mann) stets als "Inzest-Täter" bezeichnet wird. Der Kerl hat Kindesmissbrauch und Freiheitsberaubung begangen, da ist es doch unsinnig, ihn immer nur "Inzest-Täter" zu nennen!

    "Inzest" ist ein Restbestand aus der mittelalterlichen Rechtsprechung - diese Art von Straftat wird wohl irgendwann in den kommenden Jahrzehnten aus unseren Strafgesetzbüchern verschwinden. An alle, die jetzt empört aufschreien, sei die Frage gerichtet, was an Inzest so schlimm ist, wenn keine anderen Gesetze verletzt werden, z.B. solche gegen Vergewaltigung, solche zum Schutz Minderjähriger etc. etc. Das einzige dann noch bleibende "Argument" gegen Inzest ist die Vermeidung kranken Nachwuchses - das ist aber 1. unsinnig, denn Verhütung klappt heutzutage sehr zuverlässig (strafbar ist ja schon der bloße GV!) und 2. unfair, denn anderen (z.B. erbkranken) Paaren wird ja auch nicht der Verkehr verweigert.

    Rein geschmacklich wird wohl fast jeder (auch ich) von Inzest angewidert sein, aber Geschmack darf keine Basis für Gesetze sein. Also verknackt den Fritzl ruhig mehrfach-lebenslang für Kindesmissbrauch, Sklavenhaltung und was weiß ich noch alles, aber lasst bitte diese ständigen Bezüge auf die total unzeitgemäße (Noch-)Straftat "Inzest"!

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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  • Schlagworte Recht | Freiheitsentzug | Nötigung | Baby | Kinder | Amstetten
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