Fall Josef F. Im Namen der Show

Am Montag beginnt der Prozess gegen Josef F. - und die Justiz gerät zur Unterhaltungsmaschine. Anwälte, Ankläger, Polizisten und Medien profitieren. Nur die Opfer nicht

Franz Polzer, Polizeisprecher, präsentierte die Bilder vom Verlies des Josef F.

Franz Polzer, Polizeisprecher, präsentierte die Bilder vom Verlies des Josef F.

Anfang der achtziger Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie Hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.

Der Name dieses "Inzestvaters" und seiner Familie ist nicht bekannt. Keine Zeitung druckte sein Bild, kein Paparazzi stellte seinen Opfern in der Klinik nach, kein Polizist plauderte drauflos, was die Töchter der Polizei anvertrauten.

Der Fall ereignete sich ja auch nicht im niederösterreichischen Amstetten, sondern im englischen Sheffield. Der zuständige Richter Alan Goldsack hatte die berüchtigte britische Boulevardpresse vergangenen November durch ein Informationsverbot, eine sogenannte gag order ("Knebelorder"), zum Schweigen verurteilt. Bei Millionenstrafen war es allen untersagt, ein Foto des Täters oder seiner Opfer zu drucken oder auch nur einen Vornamen zu nennen.

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Der Fall kam erst ans Licht, als Goldsack sein anonymisiertes Urteil veröffentlicht hatte. Behördenvertreter traten vor die Presse und verlasen geschliffene Statements ohne intime Details. Sie versprachen "unabhängige Untersuchungen".

Ein Missbrauchsverfahren ohne Medienvoyeure, Opferschutz durch den Staat, unabhängige Ermittlungen: Großbritannien zeigte vor, dass man die sonst so entfesselte Mediengesellschaft auch in spektakulären Fällen zähmen kann.

Von solchen Zuständen können die Anwälte der gequälten Familie F. in Amstetten nur träumen. Kommenden Montag beginnt die Hauptverhandlung gegen Vater Josef. Sein nicht öffentliches Verfahren wurde und wird nach völlig anderen Regeln inszeniert. Statt gag orders zu verhängen, stellt die Justiz vor dem St. Pöltner Landesgericht für die Reporter ein Zelt mit Würstlbude auf. Rechtspraktikanten leisten Ordnerdienst.

Wozu das alles? Josef F. ist geständig, sein Prozess, so will es das Gesetz, soll aus Rücksicht auf seine Opfer im Geheimen stattfinden. Warum werden die Medien dennoch laufend mit Information bedient?

Es gibt eine Erklärung für das Spektakel: Die Justiz verkommt zur Unterhaltungsmaschine. Sie läuft nicht nur im Amstetten-Prozess wie geschmiert, sondern auch in anderen großen Fällen. Diese Maschine besteht aus vielen kleinen Rädchen: Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern. Sie tauschen Information gegen mediale Präsenz. Es reicht ihnen nicht, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sie wollen sich darin auch sonnen. Es ist ein Gegengeschäft, das dem Staat und den Medien dient. Kaum einer wirft Sand in dieses geschmierte Getriebe.

Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 14.03.2009 um 16:14 Uhr

    Alle Welt kennt heute den vollen Namen des "Josef F." - und zwar nicht nur aus der gleichnamigen Zeitung und den anderen Leitmedien, einschließlich der ZEIT. Zwar finde ich die Bemühungen des Redakteurs, in Rücksichtnahme auf die Opfer den Prozess nicht all zu hohe Wellen schlagen zu lassen, lobenswert. Dennoch: Nach all der bisherigen Berichterstattung kennt heute doch jeder den Nachnamen des Täters.

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    • Rusty
    • 14.03.2009 um 17:38 Uhr

    In Anbetracht der URL des Artikels ist diese Frage noch gehaltvoller …
    Ich persönlich empfinde das als ziemlich peinlich.

    • Rusty
    • 14.03.2009 um 17:38 Uhr

    In Anbetracht der URL des Artikels ist diese Frage noch gehaltvoller …
    Ich persönlich empfinde das als ziemlich peinlich.

  1. ... ist selbstverständlich in einer Gesellschaft, die auf das Opfer einer Tat so wenig Wert legt, daß sie es ihm nicht einmal gestattet, als Hauptkläger am Prozess teilzunehmen, sondern allenfalls als Nebenkläger.

    Erinnern wir uns: Der Strafanspruch steht dem Staat zu. Weshalb eigentlich? Wenn ich Opfer einer Straftat werde, dann heißt das, daß im selben logischen Augenblick der Staat gegen den Täter einen Anspruch auf Strafe erworben haben soll. Weshalb? Und weshalb immer? Und weshalb bei jeder Straftat? Weshalb wird mir als Opfer nicht gestattet, den Prozeß zu führen? Schließlich wird das Opfer ja in seinen Rechten verletzt, nicht der Staat.

    Illusorisch? Utopisch? Keineswegs. Die Kelten, die Gallier, die Germanen, sogar die Römer kannten ursprünglich kein anderes Verfahren als das des Opfers gegen den Täter - sowie ja auch zeitlich vorher eine Straftat nichts anderes ist als eine Handlung, die zwischen Täter und Opfer stattfindet. Im alten Irland, nicht weniger als im alten Grönland, war das bis in die frühe Neuzeit so üblich.

    Eine Gesellschaft, in der der totale Staat sich selbst die Ansprüche des Opfers aneignet, kann das Opfer per se nichts gewinnen, und nur dort, wo solche Verfahren vorgesehen sind, rückt die Frage des "Opferschutzes" nahe. Der Staat weiß das selbst übrigens auch, deshalb kommt er zunehmend dahin, den "Täter-Opfer-Ausgleich" zu befördern.

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    Lieber Viscount,

    setzen Sie bitte einmal Ihre kleinen grauen Holmes-Zellen in Bewegung und denken darüber nach, welch ein Segen es ist, daß der Staat das Gewaltmonopol hat (mithin nicht mehr das Faustreczht regiert) und auch das Opfer bzw. dessen Angehörigen keine Blutrache mehr fordern dürfen, sondern ihre regelmäßig sehr verständlichen emotionalen Strafbedürfnisse nur als private Nebenkläger, neben dem staatlichen Ankläger, geltend machen können.
    Na?
    Dämmert es?
    Der mittlerweile fast allzu perfekte Opferschutz, den der Staat gewährt (Anwalt, Video-Vernehmung etc.) kollidiert langsam aber sicher mit der Unschuldsvermutung und steht der Wahrheitsermittlung im Wege. Der richtige Weg liegt, wie immer, in der Mitte: denn die Justiz muß zunächst einmal, ganz politically incorrect, der Wahrheit auf die Spur kommen: ist der Anzeigende das Opfer oder der Angezeigte? Diesen Grundsatz würde Sie als zu Unrecht Angezeigter durchaus schätzen, nehme ich an.
    Im Fall Fritzl bestehen nicht die geringsten Zweifel, wer hier Täter und wer Opfer war.
    Und die Opfer haben naturgemäß nicht das geringste Interesse daran, im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit als An- oder Nebenkläger aufzutreten. Sie vertrauen dem Staatsanwalt, der ihre Sache verficht, und ihrer bewunderungswürdig verschwiegenen Anwältin, die die Nebenklage vertritt.
    Ich verstehe nicht, was es an dieser zivilisierten Konstruktion zu beklagen gibt.

    Lieber Viscount,

    setzen Sie bitte einmal Ihre kleinen grauen Holmes-Zellen in Bewegung und denken darüber nach, welch ein Segen es ist, daß der Staat das Gewaltmonopol hat (mithin nicht mehr das Faustreczht regiert) und auch das Opfer bzw. dessen Angehörigen keine Blutrache mehr fordern dürfen, sondern ihre regelmäßig sehr verständlichen emotionalen Strafbedürfnisse nur als private Nebenkläger, neben dem staatlichen Ankläger, geltend machen können.
    Na?
    Dämmert es?
    Der mittlerweile fast allzu perfekte Opferschutz, den der Staat gewährt (Anwalt, Video-Vernehmung etc.) kollidiert langsam aber sicher mit der Unschuldsvermutung und steht der Wahrheitsermittlung im Wege. Der richtige Weg liegt, wie immer, in der Mitte: denn die Justiz muß zunächst einmal, ganz politically incorrect, der Wahrheit auf die Spur kommen: ist der Anzeigende das Opfer oder der Angezeigte? Diesen Grundsatz würde Sie als zu Unrecht Angezeigter durchaus schätzen, nehme ich an.
    Im Fall Fritzl bestehen nicht die geringsten Zweifel, wer hier Täter und wer Opfer war.
    Und die Opfer haben naturgemäß nicht das geringste Interesse daran, im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit als An- oder Nebenkläger aufzutreten. Sie vertrauen dem Staatsanwalt, der ihre Sache verficht, und ihrer bewunderungswürdig verschwiegenen Anwältin, die die Nebenklage vertritt.
    Ich verstehe nicht, was es an dieser zivilisierten Konstruktion zu beklagen gibt.

    • Rusty
    • 14.03.2009 um 17:38 Uhr

    In Anbetracht der URL des Artikels ist diese Frage noch gehaltvoller …
    Ich persönlich empfinde das als ziemlich peinlich.

  2. Man kann nur hoffen, daß dieser Prozeß genauso kurz und unspektakulär über die Bühne gehen wird wie im Fall Zumwinkel und im Fall Sgarbi/Klatten, was bedeutet: Verlesung der Anklage, (Teil)Geständnis des Angeklagten, psychiatrisches Gutachten und dann das erwartbare Urteil: ob der Fritzl 15 Jahre oder lebenslang mit 15 Jahren Mindestverbüßdauer bekommt, ist angesichts seines Alters ohne Belang. Daß seinen Opfern ein Leben jenseits von Keller und Blitzlichtgewitter möglich ist, hat hier Priorität. Dafür sollte ein Gericht auf die etwaige, aber nur unter Kampf mögliche Höchststrafe verzichten: der Nachweis der Kindstötung als Mord dürfte kaum möglich sein, selbst bei Aussage der Tochter nicht: nur ein Mediziner hätte beurteilen können, ob das Baby bei ärztlicher Behandlung Überlebenschancen gehabt hätte. Ich hoffe, daß wenigstens das Gericht auf Eitelkeiten und sportiven Ehrgeiz verzichtet.
    Aber im Fall Althaus hat ein österreichisches Gericht ja schon bewiesen, wie angesichts politischen Drucks und medialen Hyperinteresses ein Verfahren still und sachgerecht erledigt werden kann. Das sollte hier Vorbild sein. Geständig ist Herr Fritzl ja, und wenn er 88 Jahre alt ist, wenn er herauskommt, kann er direkt in ein Altersheim überwechseln. Das sollte archaische Rachebedürfnisse befriedigen, denen ein ›Kurzer Prozeß‹ natürgemäß nicht entgegenkommt. Auch wenn die Opferaussagen bereits auf Video aufgenommen sind: diese Aufnahmen sollten nicht benutzt werden.

  3. Lieber Viscount,

    setzen Sie bitte einmal Ihre kleinen grauen Holmes-Zellen in Bewegung und denken darüber nach, welch ein Segen es ist, daß der Staat das Gewaltmonopol hat (mithin nicht mehr das Faustreczht regiert) und auch das Opfer bzw. dessen Angehörigen keine Blutrache mehr fordern dürfen, sondern ihre regelmäßig sehr verständlichen emotionalen Strafbedürfnisse nur als private Nebenkläger, neben dem staatlichen Ankläger, geltend machen können.
    Na?
    Dämmert es?
    Der mittlerweile fast allzu perfekte Opferschutz, den der Staat gewährt (Anwalt, Video-Vernehmung etc.) kollidiert langsam aber sicher mit der Unschuldsvermutung und steht der Wahrheitsermittlung im Wege. Der richtige Weg liegt, wie immer, in der Mitte: denn die Justiz muß zunächst einmal, ganz politically incorrect, der Wahrheit auf die Spur kommen: ist der Anzeigende das Opfer oder der Angezeigte? Diesen Grundsatz würde Sie als zu Unrecht Angezeigter durchaus schätzen, nehme ich an.
    Im Fall Fritzl bestehen nicht die geringsten Zweifel, wer hier Täter und wer Opfer war.
    Und die Opfer haben naturgemäß nicht das geringste Interesse daran, im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit als An- oder Nebenkläger aufzutreten. Sie vertrauen dem Staatsanwalt, der ihre Sache verficht, und ihrer bewunderungswürdig verschwiegenen Anwältin, die die Nebenklage vertritt.
    Ich verstehe nicht, was es an dieser zivilisierten Konstruktion zu beklagen gibt.

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    daß es durchaus seinen guten und auch rechten Sinn hat, daß es dem Opfer nicht möglich ist, Blutrache zu fordern - womöglich auch noch in zeitlicher Nähe zur Tat (was bei Dauerdelikten wie Freiheitsentziehung natürlich schon ein gewisses Problem ist), und ehrlicherweise bin ich ja auch mit der derzeitigen rechtlichen bzw. prozessualen Situation hierzulande wesentlich zufriedener und glpcklicher, als es mein obiger Kommentar nahelegen würde.

    Ganz zurecht sprechen Sie exemplarisch die Unschuldsvermutung an - gerade um die ist es ja beklagenswert schlecht bestellt in diesen Tagen, da jeder sofort zu wissen glaubt, daß ein Herr Zumwinkel ein todeswürdiges Verbrechen, die Banker den Untergang der Welt und die Reichen alle Übel des Landes hervorrufen. Sie ist als Prozeßgrundrecht, aber nicht nur als solches, in einem so heruntergekommenen Zustand, daß man sich als ihr Anwalt schon rechtfertigen muß, wenn man sie im Angesicht des Volkszorns auch nur beim Namen nennt.

    Aber abgesehen davon: Finden Sie nicht auch, daß das Opfer zwar durchaus postprozessualen Schutz genießt (den ich tatsächlich für ausreichend halte), aber beim Verfahren an sich so ganz und gar keine Rolle spielen darf? Finden Sie nicht, daß man auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht stellenweise mehr Rücksicht nehmen sollte? Der Privatklageweg ist ja noch ein letzter Zeuge davon, daß es soetwas durchaus auch in unserer Rechtsgesellschaft einmal gegeben hat.

    Ich fordere hier ja keine Totalrevision unserer prozessualen Grundstrukturen, ich habe lediglich darauf hingewiesen (oder es jedenfalls beabsichtigt, offenbar ist mir das nicht so ganz gelungen), daß es jenseits der letzten Weisheiten, die uns zu Gebote stehen, auch noch andere Möglichkeiten gäbe.

    daß es durchaus seinen guten und auch rechten Sinn hat, daß es dem Opfer nicht möglich ist, Blutrache zu fordern - womöglich auch noch in zeitlicher Nähe zur Tat (was bei Dauerdelikten wie Freiheitsentziehung natürlich schon ein gewisses Problem ist), und ehrlicherweise bin ich ja auch mit der derzeitigen rechtlichen bzw. prozessualen Situation hierzulande wesentlich zufriedener und glpcklicher, als es mein obiger Kommentar nahelegen würde.

    Ganz zurecht sprechen Sie exemplarisch die Unschuldsvermutung an - gerade um die ist es ja beklagenswert schlecht bestellt in diesen Tagen, da jeder sofort zu wissen glaubt, daß ein Herr Zumwinkel ein todeswürdiges Verbrechen, die Banker den Untergang der Welt und die Reichen alle Übel des Landes hervorrufen. Sie ist als Prozeßgrundrecht, aber nicht nur als solches, in einem so heruntergekommenen Zustand, daß man sich als ihr Anwalt schon rechtfertigen muß, wenn man sie im Angesicht des Volkszorns auch nur beim Namen nennt.

    Aber abgesehen davon: Finden Sie nicht auch, daß das Opfer zwar durchaus postprozessualen Schutz genießt (den ich tatsächlich für ausreichend halte), aber beim Verfahren an sich so ganz und gar keine Rolle spielen darf? Finden Sie nicht, daß man auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht stellenweise mehr Rücksicht nehmen sollte? Der Privatklageweg ist ja noch ein letzter Zeuge davon, daß es soetwas durchaus auch in unserer Rechtsgesellschaft einmal gegeben hat.

    Ich fordere hier ja keine Totalrevision unserer prozessualen Grundstrukturen, ich habe lediglich darauf hingewiesen (oder es jedenfalls beabsichtigt, offenbar ist mir das nicht so ganz gelungen), daß es jenseits der letzten Weisheiten, die uns zu Gebote stehen, auch noch andere Möglichkeiten gäbe.

  4. daß es durchaus seinen guten und auch rechten Sinn hat, daß es dem Opfer nicht möglich ist, Blutrache zu fordern - womöglich auch noch in zeitlicher Nähe zur Tat (was bei Dauerdelikten wie Freiheitsentziehung natürlich schon ein gewisses Problem ist), und ehrlicherweise bin ich ja auch mit der derzeitigen rechtlichen bzw. prozessualen Situation hierzulande wesentlich zufriedener und glpcklicher, als es mein obiger Kommentar nahelegen würde.

    Ganz zurecht sprechen Sie exemplarisch die Unschuldsvermutung an - gerade um die ist es ja beklagenswert schlecht bestellt in diesen Tagen, da jeder sofort zu wissen glaubt, daß ein Herr Zumwinkel ein todeswürdiges Verbrechen, die Banker den Untergang der Welt und die Reichen alle Übel des Landes hervorrufen. Sie ist als Prozeßgrundrecht, aber nicht nur als solches, in einem so heruntergekommenen Zustand, daß man sich als ihr Anwalt schon rechtfertigen muß, wenn man sie im Angesicht des Volkszorns auch nur beim Namen nennt.

    Aber abgesehen davon: Finden Sie nicht auch, daß das Opfer zwar durchaus postprozessualen Schutz genießt (den ich tatsächlich für ausreichend halte), aber beim Verfahren an sich so ganz und gar keine Rolle spielen darf? Finden Sie nicht, daß man auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht stellenweise mehr Rücksicht nehmen sollte? Der Privatklageweg ist ja noch ein letzter Zeuge davon, daß es soetwas durchaus auch in unserer Rechtsgesellschaft einmal gegeben hat.

    Ich fordere hier ja keine Totalrevision unserer prozessualen Grundstrukturen, ich habe lediglich darauf hingewiesen (oder es jedenfalls beabsichtigt, offenbar ist mir das nicht so ganz gelungen), daß es jenseits der letzten Weisheiten, die uns zu Gebote stehen, auch noch andere Möglichkeiten gäbe.

    Antwort auf "Opfer als Ankläger"
  5. Ich hätte es besser, deutlich sensationeller und den Leser sicher genauso weitbringend gefunden, wenn sich die "Zeit"-Redaktion entschlossen hätte, KEINEN Artikel mehr (zumindest keinen mehr von dieser Länge und diesem Inhalt!) zu diesem Thema zubringen. Es hätte gereicht, wenn dieser "Nicht-Artikel" nur mit einem Satz von der Redaktion erläutert worden wäre.

    WER bitte macht denn den ab morgen stattfindenden Prozess zu einer Show?

    Doch wohl die Medien und die dahinter stehenden Leser. Und ja, wie schön, dieser Artikel ist aktuell der meistgelesene auf "Zeit.de".

    Was soll denn bitte in dem Prozess noch spektakuläreres offenbar werden als das, was schon hundertmal in der Presse durchgekaut wurde?

    Ja, der Mann ist ein Monster, für das es in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gottseidank kein Urteil geben kann, das das Bedürfnis des "Normalbürgers" stillen könnte, dass "so etwas" (ganz genau derselbe Prozess findet momentan statt betreffend den Amoklauf in Winnenden) doch eigentlich nicht geschehen hätte dürfen.

    Es ist volllommen egal, ob der Mann juristisch zurechnungsfähig war oder nicht. In dem einen Fall landet er im Gefängnis, da wird allein der Vorwurf der Freiheitsberaubung wohl locker ausreichen, im anderen Fall landet er in der Psychiatrie. Hauptsache, er kann seinen Opfern nicht mehr wehtun (soweit das durch ein Wegsperren eben gewährleistet ist).

    Wirklich wichtig finde ich, dass jetzt

    a) der "Zweitfamilie" (bestehend aus der Tochter und den Inzestkindern) ein optimaler Start ins Leben (erst jetzt haben sie nämlich eines!!!) gegeben wird (und da ist Medienaufmerksamkeit tödlich!) und

    b) auch die Mitglieder der "Erstfamilie" wieder zu ihrem Lebensrecht kommen. Wir haben nämlich keine Sippenhaft und den Nachnamen "F." würde ich für die nächsten etwa 20 Jahre, speziell in der Gegend, sicher nicht tragen wollen.

    Mehr Ruhe und in diesem speziellen Fall NICHT-Information täte gut.

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