Sexualstraftäter Therapiebereitschaft besänftigt das Volk
Er hatte Mädchen vergewaltigt und war 20 Jahre in Haft. Nach seiner Entlassung gingen Bürger in Randerath auf die Barrikaden. Nun will sich der Mann therapieren lassen.
Um kurz nach halb neun am Mittwochabend atmet Heinz Franken erleichtert auf. Die Volksseele von Randerath ist ruhig geblieben. Franken, Ortsvorsteher des 1400-Einwohner-Dörfchens, steigt gemeinsam mit Landrat Stephan Pusch (CDU) des Kreises Heinsberg von der Bühne. Ein schwieriger Auftritt in der Turnhalle liegt hinter den beiden Kommunalpolitikern.
Nachdem Pusch in der vergangenen Woche öffentlich vor dem Sexualstraftäter Karl D. gewarnt hatte, war die Situation in Randerath eskaliert. Der 57 Jahre alte Karl D. hatte drei Mädchen auf brutalste Weise vergewaltigt. Nach insgesamt 20 Jahre hinter Gittern wurde er entlassen und wohnt nun bei seinem Bruder in Randerath. Aufgebrachte Bürger protestierten seit der Warnung des Landrats nahezu ununterbrochen vor dem Haus von Karl D.'s Bruder, bis aus Holland kamen die Protestler in den kleinen Ort im äußersten Westen Nordrhein-Westfalens.
Nun ist Randerath zur Besinnung gekommen. Der Ton während der eineinhalbstündigen Versammlung bleibt sachlich, lautstark macht nur ein TV-Boulevard-Journalist seinem Unmut Luft, weil er nicht ganz vorne stehen darf, um dichter dran zu sein an den neuesten Entwicklungen. Doch die Veranstaltung in der Turnhalle sollte eben keine Medien-Schau werden, wie sie in den vergangenen Tagen vielfach in Randerath zu sehen war, sondern ein ausführlicher Informationsabend für die rund 300 Zuhörer.
Die wichtigste Information an diesem Abend ist, dass sich Karl D. zu einer Therapie bereit erklärt hat. "Der Täter hat eingewilligt, eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung freiwillig zu machen", verkündet Pusch. Jetzt arbeite man unter Hochdruck daran, Karl D. eine solche Behandlung zu vermitteln. "An den Kosten wird es nicht scheitern", versprach der Landrat. Das sei eine gute Aussicht, denn man könne nicht erwarten, dass für Karl D. doch noch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werde.
Genau dafür haben die meisten Randerather kein Verständnis. Noch kurz vor dem Informationsabend demonstrieren Bürger mit Sprechchören, Kerzen und Plakaten gegen die bestehende Rechtslage. Diese sieht vor, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nur verhängt werden darf, wenn nach dem Urteil neue belastende Tatsachen zutage treten. Das Thema Sicherungsverwahrung war schon immer heftig umstritten – steht doch eines der höchsten Rechte, das Freiheitsrecht des Individuums, gegen das Allgemeingut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für die Menschen in Randerath ist die Freiheit für den Sexualverbrecher kaum zu ertragen – vor allem, weil Karl D. nach Einschätzung von Gutachtern als höchst rückfallgefährdet gilt.
Doch die Sorge um die Sicherheit hat in dem kleinen Dorf schnell eine Eigendynamik entwickelt, die selbst wieder Gefahren verursachen könnte. Neben zahlreichen "Protest-Touristen" war am Wochenende die NPD in Randerath aufmarschiert, auch am Mittwoch handelten sich ein paar Rechtsextremisten Ärger mit der Polizei ein, weil sie ihr Gedankengut lauthals kundtaten.
- Datum 12.03.2009 - 11:52 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Was davon zu halten ist, erfahren wir in diesem Video:
http://www.youtube.com/wa...
Ein Straftäter erläutert, wie er sich durch Lügen aus einer forensischen Psychiatrie getrickst hat.
Gut, wenn er eine Therapie machen will. Vermutlich wäre vor 100 Jahren bereits ms Leben gebracht worden und vor 70 sowieso. Und dennoch, die Bürger haben dem Staat die Arbeit abnehmen sollen, und für die Stimmung ist ein Politker verantwortlich. Wollen wir hoffen, das so etwas nicht wieder passiert. Es untergräbt das Vertrauen zu den Gesetzen bezüglich der Resozoalisierung allgemein.
Ein Landrat mit diesem Verständnis von Rechtsordnung sollte zurücktreten.
Die Ängste in der Bevölkerung erscheinen auf den ersten Blick verständlich.
Aber die Biedermänner, die Plakate aufstellen "Raus Du Sau" und Schmährufe brüllen, hängen auch anderen Menschen Sterne um, wenn die Zeit wieder "reif" ist.
Besorgte Betrachter fragen sich: "Vor wem muß man mehr Angst haben?"
Wo ist der Unterschied zu den Rechtstextrextremisten?? Diese Demonstranten wollen keine Rechtsprechung - Sie wollen Ihr exklusives Recht. Wo der Mob das Recht in die Hand nimmt, gibt es keine Rechtsprechung mehr.
Als der hessische Ministerpräsident Koch im Wahlkampf 2008 versuchte, die Stimmung gegen jugendliche Gewalttäter auszunutzen, wurde er sofort in die rechtsextreme Ecke gestellt. Das Problem der jugendlichen Wiederholungstäter ist immer noch ungelöst.
Die Demonstranten von Heinsberg wollen keine Nazis sein. Das ist schlimmer als würden Sie sich offen zum Rechtsextremismus bekennen. Die opportunistischen Mitläufer sind die eigentliche Gefahr der Demokratie.
Gegen wen demonstrieren die besorgten Eltern morgen? Gegen Halloween? Gegen gewaltverherrlichende Computerspiele? Gegen die Reality-Shows im Fernsehen? Oder suchen sie sich morgen einen kranken Mitbürger, von dem sie Ansteckung fürchten? Oder einen ausländischen Mitbürger, der ihnen den Arbeitsplatz streitig macht? Wollen die Heinsberger jetzt alle Schulen in der Nachbarschaft schließen?
Über die prinzipielle Möglichkeit der Resozialisierung läßt sich immer streiten. Wiederholungstäter gibt es auf allen Gebieten des Strafrechts.
Aber die Heinsberger müssen nur noch ein wenig warten. Wenn der bayrische Freistaat erwartungsgemäß dem Verlag unterliegt, können sie sich bald der nachgedruckten Vorlagen aus den 30er Jahren bedienen.
Ein Landrat, der eine solche Entwicklung provoziert, ist in seinem Amt untragbar.
"Wo ist der Unterschied zu den Rechtstextrextremisten?? Diese Demonstranten wollen keine Rechtsprechung… "
Nun, diese Realität hat bereits Einzug gehalten:
"Ich bin kein Rechter", sagt etwa ein Nachbar, "aber da müssen mal ein paar Springerstiefel her oder "Ich will's nicht offen sagen", sagt ein Passant, "aber vor 50 Jahren hätte man so was schnell erledigt".
s. hier
Offen gestanden, hält sich andererseits mein „Mitleid“ im Fall eines solchen Tätertypus wie diesen Kinderschänder mehr als in Grenzen.
Denn ihm widerfährt bisher in den verbalen Attacken nicht mal ansatzweise das Leid, was er den Kindern angetan hat.
Trotzdem halte ich diese Entwicklung für mehr als bedenklich, wenn man mit einer solchen Art von „Öffentlichkeitsarbeit“ Probleme lösen will.
Eine Sicherheitsverwahrung ist in seinem Fall nachträglich nicht mehr möglich.
Das aber andererseits erst jetzt durch den Druck dieser „Öffentlichkeit“
sich der Täter selbst einer freiwilligen Thearpiemassnahme in einer geschlossenen Einrichtung unterziehen will, und dies ja scheinbar nicht zur vorherigen elementaren Bedingung einer Haftentlassung gemacht wurde (da es das zum Zeitpunkt seiner Verurteilung wohl noch nicht gab), ist m.E. bedenklich.
Solche potentiellen Fälle gibt es doch mit Sicherheit noch mehr.
Und selbst wenn das Argument folgen sollte, das diese Thearpiemassnahmen auch keinen 100%-gen wirksamen Schutz vor Wiederholung darstellen, können sie zumindest als wesentlicher Indikator dienen.
Warum also nicht eine solche Auflage vorher als Mindestmass?
Und komme mir jetzt bitte Niemand mit dem Argument, das sei nicht ohne weiteres möglich und „ach sooo kompliziert“.
Jeder Alkoholfahrer muss sich in Deutschland einer MPU unterziehen, die in Einzelfällen teilweise sogar mehrfach zu wiederholen ist, bevor er wieder ans Steuer darf (was auch gut ist).
Und das, obwohl er bereits im Vorfeld mit zum Teil drastischen Strafen belegt wurde (ohne das in jedem Fall ein anderer zu Schaden kam) , fast immer gilt eine MPU als verbindliche Auflage zur Wiedererlagung der Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr.
In Fällen der Kinderschändung zeigt das Recht hier aber manchmal Tendenzen des oft gern zitierten Persönlichkeitschutzes der Täter, die mit "gesundem Menschenverstand" nicht mehr erklärbar oder nachvollziehbar sind.
Genau darum aber werden solche Reaktionen bei den Menschen viel leichter (und leider) eher „verständlich“.
Insgesamt zeigt sich hier aber wieder einmal mehr das grundhafte Versagen der Politik zu Lasten der Betroffenen.
Die Rückfallquote bei sog. Schlägern soll bundesweit bei knapp 80 Prozent liegen.
Wie hoch er in Fällen der Kinderschändung ist, vermag ich nicht zu sagen, sicher
ließe er sich an Dutzenden Fällen leider belegen.
Es geht auch nicht um endlose Bestrafung, sondern vor allem um wirksame Prävention, und da sehe ich leider außer vielen Sprechblasen kaum Realitäten.
Man möge mich bitte und gern eines besseren belehren.
Es ist unglaublich, was dieser Landrat tut. Er tritt unser gesamtes Strafrecht mit Fuessen und handelt gegen das Grundgesetz ("Die Wuerde des Menschen ist unverletzlich."). Ein Politiker darf nicht so handeln.
Der Taeter hat seine Strafe abgesessen. Punkt. Wenn er wieder rueckfaellig wird, ist das natuerlich schlimm und er wird (dann vermutlich bis an sein Lebensende) wieder ins Gefaengnis kommen. Einem Menschen pauschal jede Moeglichkeit zur Besserung abzusprechen, ist aber unertraeglich. Auch wenn Psychologen ihn als rueckfallgefaehrdet bezeichnen: Der Taeter hat seine Strafe abgebuesst und MUSS jetzt als normaler Buerger gelten.
Alles andere widerspricht der deutschen Verfassung und macht unser Strafsystem laecherlich.
Der Mob darf niemals die Kontrolle ueber unsere Gesellschaft uebernehmen. Und Politiker, die so etwas fordern, gehoeren mindestens abgewaehlt, besser aber ins Gefaengnis.
die therapie hätte wohl während den zwanzig jahren knast stattfinden sollen.
gewöhnliche gefängisse resozialisieren nicht, das sollte bekannt sein.
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